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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-03-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189403211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940321
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940321
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-03
- Tag1894-03-21
- Monat1894-03
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.03.1894
- Autor
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Riesaer GTageblM und Anzeiger (Elbkdlatl und Aytiger). Amtsötatt rrlrgram«-*»r«fi< - »Klatts «les». Femsprechstrll« Nr. SO nnschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. owic am «muttrt —, Mittwoch, 31. März 1894, MendS. 47. Jahr«. i mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, 1 25 Ps., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Auzetgen-Aunahme sür die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Truck und Verlag von Langer L Winterlich in Riefa. — Geschäftsstelle: Kastainenstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Fuhren Vergebung. . Tie Fuhren der hiesigen städtischen Gasanstalt sollen für das Jahr 1894/95 an den Mindestfordernden, jedoch unter Vorbehalt der Auswahl der Bewerber, vergeben werden. Nähere Auskunft ertheilt Herr Gasanstalts-Jnspector Storl und sind Angebote verschlossen mit der Bezeichnung „Fuhren-Vergebung" betr. bis 87. März a. e. in der Geschäftsstelle der Gasanstalt einzureich.'n. Riesa, den 20. März 1894. Der Gasanstalts-Ausschuß. E. Zeidler, Vorsitzender. Storl. Kol'z-Arsteigerung. Gohrischer Revier. Gasthof „zur Königslinde" in Wülknitz. Mittwoch, den 88. März 1884, Borm. 8 Uhr. 296 Rm. kieferne Brennscheite, > 1232 „ „ Brennknüppel, s Auf den Kahlschlägen der Abth. 3, 4 und 6. 689 „ „ Aeste, s (Am Artillerieschießplätze.) 1227 „ kiefernes Astrcisig. s Donnerstag, den 88. März 1884, Borm. 8 Uhr. 178 Nm. kieferne Breun scheite, 560 „ „ Breunknüppel, 474 „ „ Aeste, 1320 „ kiefernes Astrcisig, 127 „ kieferne Stöcke. Freitag, den SO. März 1884, Borm. 8 Uhr. 137 kieferne Langhaufen 1. Classe, 23 „ „ II. „ 86 „ „ IN. „ ^4 „ „ IV. ,, , Bei der unterschiedlichen Qualität der Langhaufen erscheint selben besonders erwünscht. Auf den Kahl schlägen der Abth. 5, 29, 32 und 33. (Am Artillerieschießplatz, Strehlaer Feld.) vorherige Besichtigung der- Königl. Forstrevierverwaltung Gohrisch und König!. Forstrentamt Moritzburg, am 5. März 1894. Eppendorfs. Mittelbach. Die Stempelsteuer-Novelle. * Noch vor Eintritt in die Osterferien hat der Rcichs- tagsausschuß, der mit der Borberathung der Stempelsteuer- Gesetznovelle betraut war, seine Arbeiten beendet und seinen. Bericht drucken lassen. Da anzunehmen ist, daß das Plenum des Reichstages im Großen und Ganzen den Aenderungen des Ausschusses zustimmen wird, so läßt sich jetzt bereits ein Bild von den Abänderungen gewinnen, die der Reichstag an der Stempelsteuer-Novelle vornimmt. Allgemein bekannt ist ja schon, daß Quittung«-, Check- und Fracht, briefsteuer abgelehnt worden sind. Bei der Be steuerung der Lotterieloose sind einige Aenderungen vorgenommen. Einmal ist der Steuersatz von 8 auf 10 Mk. vom Hundert erhöht und zwar bei ausländischen Loosen von dem Preise der einzelnen Loose in Abstufungen von 50 Pf. (statt 40 in der Vorlage) sür je 5 Lik. oder einen Bruch- rheil dieses Betrages. Sodann sind den Spieleinlagen die Wetteinsätze bei öffentlich veranstalteten Pferderennen und ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen gleichgestellt. Die Steuerbefreiung sür Lotterien zu wohlthätigen Zwecken ist allerdings wesentlich ausgedehnt. Die Vorlage schließt solche Lotterien von der Besteuerung aus, sofern der Gesammtpreis der Loose die Summe von 5000 Mk. nicht übersteigt; die Commission hat diesen Betrag auf 25000 Mk. erhöht. Wesentlich mannigfaltiger sind die Umgestaltungen, die die vorgeschlagene Reform der Börsen st euer erfahren hat. Es sei hervorgehoben, daß, was zunächst di« Besteuerung der Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen betrifft, die Bestimmung über die Befreiung von der Besteuerung der Aktien im Tarif so gefaßt ist, daß inländische Aktien und Actien- antheilscheine, sowie Jnterminsscheine über Einzahlungen auf diese Werthpapiere befreit sind, sofern sie von Aktiengesell schaften ausgegeben werden, die nach der Entscheidung des Bundesraths gemeinnützigen Zwecken dienen, den zur Ver keilung gelangenden Reingewinn satzungsmäßig auf eine höchstens vierprozentige Verzinsung der Kapitalanlagen be« jchränken, auch bei Ausloosungen oder sür den Fall der Auf lösung nicht mehr als den Nennwerth ihrer Antheile zu sichern und bei der Auflösung den etwaigen Rest des Gesellschastsvermögens für gemeinnützige Zwecke bestimmen. Die von solchen Actiengeselljchaften beabsichtigten Veranstal tungen müssen für die minder begüterten Volksklassen be stimmt sein. — Den Bestimmungen über Aktien, sowie Reiiten und Schuldverschreibungen ist eine Anmerkung an gefügt, wonach es der Aushändigung ausländischer Werrhpapiere im Inland« gleich geachtet wird, wenn solche Werthpapiere, die durch ein im Auslande abgeschlossenes Geschäft von einem zur Zeil des Geschäftsabschlusses im Jnlande wohnenden Käufer angeschafft sind, diesem aus dem Auslande übersandt oder von ihm oder von einem Vertreter aus dem Auslande abgeholt werden. — Die Vorschrift über die Genußscheine ist dahin abgeändert, daß für solche Genuß- scheine, die als Ersatz an Stelle eingezogener Aktien auSge- gcben werden, 50 Pf., für alle übrigen und zwar inländische 3 Mk., ausländische 5 Mk. von jeder einzelnen Urkunde ge steuert werden sollen. Bei den Vorschriften über die Kauf« und sonstigen Anschaffungsgeschäfte ist zunächst neu, daß bei Geschäften unter tausend Mark die Steuer von einem Werthe von tausend Mark berechnet werden soll. Sodann ist für die Taris- nummcr 4a 1 und 2 eine Ermäßigung dahin festgesetzt, daß, wenn ein Käufer nachweislich im Arbitragevcrkehr unter diese Tarifnummer fallende Gegenstände im Jnlande gekauft und im Auslande verkauft oder umgekehrt oder an dem einen Börsenplätze des Auslandes gekauft und an dem andern verkauft, sich die Stempelabgabe von jedem dieser Geschäfte, soweit deren Werthheträge sich, decken, zu Gunsten dieses Käufers um */,<, vom Tausend ermäßigt, wenn die beiden einander gegenüberstehenden Geschäfte zu festen Coursen an demselben oder an zwei unmittelbar auf einander folgenden Börsentagen abgeschlossen sind. Es macht keinen Unterschied, ob der Käufer die Geschäfte im Auslande selbst oder durch eine Metaverbindung abgeschlossen hat. Unter den gleichen Voraussetzungen tritt diese Steuerermäßigung ein, wenn An- und Verkäufen von ausländischen Banknoten oder auslän dischem Papiergeld Geschäfte über Kontanten oder Wechsel gegenüberstehen. Eine einmalige, längstens halbmonatige Prolongation im Auslande abgeschlossener Geschäfte dieser Art bleibt steuerfrei. Die Geschäfte sind zunächst nach dem vollem Betrage zu versteuern. Der Bundesrath erläßt die näheren Vorschriften darüber, auf Grund welcher Nachweise die Er stattung des zuviel verwendeten Stempels erfolgt. — Des Weiteren ist festgesetzt, daß Kauf- und sonstige Anschaffungs- geschäfte über Waaren auf eine fest bestimmte Lieferzeit oder mit einer fest bestimmten Lieferungsfrist, wenn dieselben ge mäß seitens einer Börsenbehörde für solche Geschäfte fest gesetzten Geschäftsbedingungen abgeschlossen werden, und wenn für die an der betreffenden Börse geschlossenen Geschäfte solcher Art eine Feststellung von Terminpreisen erfolgt, einem Steuersatz von */,o vom Tausend, alle übrigen Kaus und sonstigen AnschafsungSgeschästen über Waaren, wenn dieselben gemäß seitens einer vörjenbehörde sür solche Ge schäfte festgesetzten Geschäftsbedingungen eingeschlossen werden, mit einem Satze von "/»o vom Tausend unterliegen. Schließ lich ist noch neu, daß diese Abgabe nicht erhoben wird von den zur Versicherung von Wertpapieren gegen Berlvosung geschlossenen Geschäften, unbeschadet der Stempelpflicht der nach erfolgter Verlobung stattsindenden Kauf- oder sonstigen Anschaffungsgeschäfte. TageSgeschichtr. Deutsche- Reich. Die Auswechslung der Ratifika tionen zum deutsch-russischen Handelsvertrag hat Dienstag rüh nach 8 Uhr im Auswärtigen Amte durch den Staats ekretär Freiherrn von Marsch, ll und den russischen Bot- chafter Grafen Schuwalow stattgcfunden. Der Vertrag ist mit Dienstag in Kraft getreten. Daß die konservative Partei in dieser Thatsache nicht das Zeichen zum Niederlegen der Waffen erblickt, zeigt ein Artikel der „Kreuzztg.", in dem es heißt: „Nachdem dieser Kampf zum Abschluß gelangt ist, muß der zweite Theil de« Drama« beginnen, und das ist der Kampf gegen die Parteien, die jene Politik im „Namen de« deutschen Volkes" geschaffen haben. Hier gilt cS jetzt, mit allem Nachdruck Abrechnung zu halten, wenngleich die Thatsachen an sich schon genügen werden, überall die wün- schenswerthe Klarheit zu schaffen . . . Vor allen Dingen kommt es jetzt darauf an, die handelsvertragsfreundliche Mehrheit nicht eher aus der Sefechtslinie zu lassen, bis der Tag des entscheidenden Kampfes kommen wird, und dieser Zeitpunkt liegt ja nicht gar so fern; Jahre sind keine Ewig keiten! Es gilt nunmehr den Vernichtungskampf gegen den kapitalistischen Liberalismus und Alles, was sonst noch zu ihm schwört, zum Austrag zu bringen, nachdem die Erfah rung gelehrt hat, daß es in unserem Vaterlande immer noch Elemente giebt, die in Verkennung der reale« Bedürfnisse der deutschen produktiven Arbeit der liberalen freihändlerischen Phrase in entscheidenden Augenblicken Heeresfolge leisten. Scharf müssen sich die Geister scheiden, dann erst wird unser Vaterland sich wieder jener ruhigen und gedeihlichen Ent wickelung erfreuen, die es dem ersten Staatsmanne des neu geeinten Deutschen Reiches zu danken hatte. — Durch Kampf zum Si.'g; das sei's Panier!" Das klingt sehr kriegs- und kampfeslustig. „Aus einem Spezialfalle", d. h. man hatte einen „Schinul" in einen „Götze" umgewandelt, hat der preußische Minister des Innern Veranlassung genommen, die Regie rungspräsidenten darauf hinzuweisen, daß Anträgen auf Ab änderung von Familiennamen nicht ohne hinreichende Gründe stattzugebcn ist, und daß derartige Anträge in der Regel als hinreichend begründet nicht anzusehen sein werden, wenn es sich z. B. wesentlich darum handelt, zum Zwecke de« leich teren Fortkommens oder mit Rücksicht auf die antisemitische Bewegung einen die jüdische Abstammung kennzeichnenden Namen mit einem anderen zu vertauschen. Wie wir vor einiger Zeit berichteten, war im ärztlichen Bezirksvcrein in Leipzig von einigen Militärärzten der Re serve der Antrag gestellt worden, zwei Mitglieder, welche sich offen zur sozialdemokratischen Partei bekannten, aus dem Verein auszuschließen, da sonst sämmtliche Militärärzte der Reserve gezwungen seien, ihren Austritt aus dem Verein zu erklären. In seiner letzten Sitzung nun hat der ärztliche Bezirksverein nahezu einstimmig den Ausschluß der beiden Mitglieder abzelehi.t. Maßgebend sür diese Entschließung waren besonders die Folgen, die ein zustimmender Beschluß im Gefolge habe. Auch sei der ärztliche Bezirksverein kein politischer, sondern ein Berufsverein, der sich nicht um die politische Meinung seiner Mitglieder zu kümmern habe. Auf den weiteren Verlauf der Angelegenheit darf man gespannt sein. Prinz Neuß, der deutsche Botschafter in Wien, wird anch Ueberreichung seines Abberufungsschreibens seinen Wohnsitz zu Trebschen in der Mark Brandenburg, eine Meile von Züllichau entfernt, nehmen. Nach dem ReichshauShalts-Et^t für 1894/95 belaufen sich die Ueberweisnngen an die Bundesstaaten aus dem Er trage der Zölle und der Tabaksteuer, aus dem Ertrage der Verbrauchsabgaben für Branntwein und des Zuschlags dazu, sowie aus dem Ertrage der Reichsstempelabgaben auf 355450000 Mark, die Matrikular-Beiträge hingegen aus 397497420 M., so daß die Bundesstaaten 42047420 M. mehr an das Reich herauszahlen müssen, als sie von diesem erhalten. In dem Etat des laufenden Etatsjahres betrugen
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