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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-04-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189404059
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940405
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940405
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-04
- Tag1894-04-05
- Monat1894-04
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.04.1894
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««d Anzeiger Metlitl «S Lqelger). Lel«gra»»-M«M .Lageblatt^, Nies» Kmtsötatl F*m>pr<chft«ll« Rr. SO »er pönigl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. 77. Donnerstag, S. April 18S4, Abends. 47. Jahr,. <as Riesaer Tageblatt rrschrini jede« Tag Abends mit Ausnahme der Sonn-- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung m den Expeditionen in Mesa und Strehla, den Ausgabestellen, lvnie am Schalter der kaisrrl. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger frei tnS HauS 1 Mark 65 Pf. Auzetgeu-Amulhme für die Nummer deS Ausgabetage- bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraßr 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Anzeigen für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis Bormittags v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. 1t 5 obssknÜ 1» 11 st die auf Freitag, den «. d. M., Borm. v Uhr im Gasthof zum „Kronprinz^ hier anberaumte Versteigerung. Riesa, 5. April 1894. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Setr Eidam. Bekanntmachung. Nächsten Montag und Dienstag, den 9. und 10. dieses Monats, werden bei unter zeichneter Behörde wegen Reinigung der Geschäftsräume nur «nauffchiebliche Sachen bearbeitet. Die Expedition des Standesamtes ist an diesen Tagen nur von 11 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet. Riesa, den 5. April 1894. * Der Stadtrath. Klötzer. S. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 5. April 1894. — Für unser hohes Herrscherhaus und sein treues Sachsenvolk ist der heutige Tag wieder von hervorragender Bedeutung. In der württembergischen Hauptstadt vollzog sich heute Vormittag 11 Uhr inmitten eines illustren Kreises erlauchter fürstlicher Gäste die Vermählung Sr. königlichen Hoheit des Prinzen Johann Georg von Sachsen mit Ihrer königlichen Hoheit der Herzogin Maria Isabella von Württemberg, welchem Herzenrbunde das treue sächsische Volk, das sich in guten, wie in bösen Tagen mit dem ange stammten Herrscherhause auf das Engste vereinigt fühlt, die innigsten Sympathien entgegenbringt. Prinz Johann Georg, geboren am 10. Juli 1869, ist der zweitgeborene Neffe de» Königs Albert; sein Vater ist der Generalfeldmarschall Prinz Georg, seine Mutter war die Prinzessin Maria Anno, In- ! fantin von Portugal, gestorben zu Dresden am 5. Februar I 1884. Er wurde zusammen mit seinem jüngeren Bruder, dem Prinzen Max, unterrichtet und erzogen, studirte auch gemeinschaftlich mit ihm an den Universitäten zu Freiburg im Breisgau und Leipzig. Prinz Johann Georg widmete sich bis jetzt vorwiegend dem Dienste in der Armee, welcher er bereits seit 9. Juli 1871 angehört, da er an diesem Tage von seinem hochseligen Großvater, König Johann, zum Chef des 8. Infanterie-Regiments Nr. 107 ernannt wurde. Bei Vollendung seines zwölften Jahres erhielt er das Patent als Lieutenant im Schützen-Regiment Nr. 108; zum Premier lieutenant wurde er am 1. April 1887 befördert. Jetzt steht er beim Gardereirer-Regiment als Führer der 5. Es kadron und Rittmeister, weHrst militärischen Rang er am 22. Septbr. 1892 erlangte. DerHrinz, welcher in seinem Aeußeren sehr an den unvergeßMMRönig Johann erinnert, hat sich durch sein schlichtes, herzlWkS Wesen auf der Univer sität, wie in der Armee allgemein sehr beliebt gemacht. Seine hohe Gemahlin, Herzogin Maria Isabella, geboren am 10. August 1871, entstammt der katholischen Linie des Hauses Württemberg, auf welche voraussichtlich dereinst die schwäbische Königskrone übergehen wird. Der König Wil helm 11. von Württemberg besitzt bekanntlich nur eine Tochter aus erster Ehe; die nächsten Thronagnaten, die Herzöge Wilhelm und Nikolaus, sind älter wie der König und ohne männliche Leibeserben, und die Abkommen der beiden übrigen herzoglichen Linien, die Herzöge und Fürsten von Teck, sowie die Herzöge und Fürsten von Urach und Graf Eberhard von Württemberg, haben, weil aus morganatischen Ehen stammend, kein Anrecht auf die Krone von Württemberg. Der Vater der Braut ist der jetzt im 56. Lebensjahre stehende Herzog Philipp von Württemberg, ihre Mutter die am 15. Juli 1845 geborene Erzherzogin Maria Theresia. Die Ver lobung des hohen Paares, dessen Bund heute durch den württembergischen Landesbischof Dr. Reiser die kirchliche Weihe erhielt, erfolgte am 12. August des vergangenen Jahres zu Gmunden am schönen Traunsee. — Oeffentliche Stadtverordnetensitzung am 3. April cr. Nachmittags 6 Uhr. Anwesend die Herren Thost, Pwtschmann, Hammitzsch, Heldner, Nitzsche, Schneider, vr. Mende, Förster, H. Barth, Starke, Schütze, Braune, Donath, Thalheim, Richter, Barthel und Berg. Entschuldigt war auSgeblieben Herr O. Barth. Als Rathsdeputirte wohnten dieser Sitzung bei die Herren Stadträthe Schwarzen berg und Bretschneiver; im Laufe derselben erschienen weiter Herr Bürgermeister Klötzer und die übrigen Herren Stadt räthe. Unter Leitung des Vorstehers, Herrn Rendant Thost, gelangten nachfolgende Gegenstände zur Berathung resp. Beschlußfassung: 1. Der Vorstand der Schandauer Kunst- und Gewerbe- a usstellung hat, wie allen anderen Stadträthen des Landes, auch unserem Stadtrathe die Anschaffung eines Bildes Sr. Majestät de» Königs, eine Reproduktion des von dem Maler Franz von Lenbach zum Wettinjubiläum hergestellten Ori ginals, welches in seiner Ausführung als die bisher vorzüg lichste zu bezeichnen ist, empfohlen. Der Preis des Bildes stellt sich auf 25 Mark, in geschnitztem Eichenrahmen r.-it Perl stabeinsatz auf 40 Mark. Die Anschaffung wird um deshalb jetzt dringend empfohlen, als sich später der Kostenpunkt jedenfalls bedeutend erhöhen dürfte. Der Stadtrath hat hierauf die Anschaffung des Bildes incl. Rahmen beschlossen und dessen spätere geeignete Verwendung in Aussicht gestellt. Das Kollegium wird um Zustimmung zu diesem Rathsbe schluß ersucht. Stadtv. H. Barth erklärt sich für Anschaffung des Bildes, wundert sich jedoch darüber, daß dasselbe erst später Verwendung finden soll. Stadtv. Pietschmann: Unser Bild Sr. Majestät ist von Strafgeldern beschafft, hat denn i der Stadtrath auch Strafgelder? Nachdem Herr Stadtrath I Schwarzenberg sich nochmals für Anschaffung des Bildes I erwärmt und Stadtv. H. Barth dieselbe abermals empfohlen, zumal ja das Bild Inventar verbliebe, wird der vom Stadt rath beschlossenen Beschaffung des Bildes einstimmig beigestimmt. 2. Die vom Kirchenvorstande aufgestellten und vom Stadtrathe geprüften Haushaltpläne der Kirchengemeindekasse und der Kirchenärarkasse für das Jahr 1894, welch' ersterer mit 14 657 Mark 27 Pf., letzterer mit 2594 Mark 79 Pf. n Bedarf und Deckungsmitteln abschließt, sind von der kircheninspection genehmigt. Das Kollegium genehmigt die- elben ebenfalls einstimmig. Die Parochialanlagen der Stadt Riesa betragen in dem neuen Haushaltplane für die Kirchen gemeindekaffe 8183 Mark gegen 5276 Mark im Vorjahre. 3. Die Herren Hildebrandt und Leiste beabsichtigen ihr in der Hauptstraße Hierselbst gelegenes Wohnhaus abzubrechen und neu aufzubauen. Hierbei müssen sie nach dem Be bauungsplan in die Baufluchtlinie der Straße vorrücken und haben sich deshalb wegen Ankaufs des betreffenden Terrains an den Stadtrath gewandt. Der Stadtrath hat hierauf be schlossen, das ca. 11 qm betragende Terrain zum Preise von 10 Mark pro qm abzutreten. Stadtv. Pietschmann meint, es sei hier Vorsicht geboten, da das Land möglicher weise nicht der Stadt, sondern den Besitzern selbst gehöre. Stadtv. H. Barth hält diese Möglichkeit nicht für ausge schlossen. Stadtv. Berg betont, daß dieser Fall berm Schmiedemeister Kupfer vor dessen Schmiede vorgekommen sei, daß vor derselben gelegene Terrain gehörte hier nicht der Stadt, sondern dem Herrn Kupfer! Das Kollegium faßt hierauf einstimmig den Beschluß, dem vom Stadtrathe vor geschlagenen Vertrage beizutreten unter der Voraussetzung, daß das Land der Stadt gehörig. 4. Zum Zwecke der Erwerbung der Ländereien zur Beschaffung des Schlachthofterrains und Herstellung der er forderlichen Zugangsstraßen sind zwischen dem Gtadtrath und s. Herrn Fabrikant Rosch, d. der Firma A. Unger Hier selbst Kauf- bezw. Tauschverrräge abgeschlossen. Hiernach tritt Herr Rosch inSgesammt an die Stadt ab 6052,686 qm, davon unentgeldlich zu der an seinem Grundstück vorbei- führenden Straße 870,562 qm, während die Stadt an Herrn Rosch tauschweis 3251,71 qm abtritt, sodaß dem Letzteren zu entschädigen bleiben 1930,414 qm, die mit 2 Mark pro qm, somit für 3860 Mark 83 Pfg. erworben sind. Die Firma A. Unger tritt an die Stadt ab 2927,789 qm, davon unentgeldlich zur Straße 2113,982 qm, die Stadt tritt an genannte Firma tauschweis ab 72,56 qm, sodaß der Letzteren zu entschädigen bleiben 741,247 qm, die ebenfalls für den Preis von 2 Mark pro qm, d. i. 1482 Mk. 49 Pfg. erworben sind. Nachdem Stadtv. Hammitzsch und H. Barth betonen, daß die Ueberweisung des der Stadt ge hörig gewesenen, am Kaiser-Wilhelmplatz gelegenen Landes an Herrn Rosch durch gleichen Tausch zu billig erfolgt sei, von Herrn Stadtrath Schwarzenberg jedoch bemerkt wird, daß seines Wissens der Kauf. resp. Tauschoertrag unter anderen Umstänben nicht zu Stande gekommen wäre, beschließt das Kollegium einstimmig die Annahme der Verträge und ermächtigt den Herrn Vorsitzenden zur Mitoollziehung der selben. 5. Das Königliche Proviantamt hat Aenderung der mit ihm abgeschlossene» Mietverträge verlangt und zwar s. be züglich des Rauhfouragemagazins, in welchem nicht dasjenige Quantum an Vorräthen untergebracht werden kann, wie solches s. Zt. angenommen worden, d. bezüglich der Flick stube Nr. 48, welche als Wohnstube für Artilleristen ver wandt wird und deshalb Servis bezahlt, aber nicht mehr wie bisher MiethzinS. Die Miethen für die Magazinräume ermäßigen sich hiernach um 500 Mark (von 8750 auf 8250 Mark), diejenigen für die Wohnräume ü« 66 Mark 67 Pfg. (von 10525 auf 10458 Mark 33 Pfg.) Der Stadtrath ist zwar höheren Ortes bezüglich de- Magazin vorstellig geworden, doch bleibt die Militärbehörde auf dieser Aenderung bestehen. Ueber die Beschaffenheit des Rauh fouragemagazins entspinnt sich eine längere Debatte. Stadtv. Hammitzsch und Förster tadeln die übermäßige Höhe des Magazins. Stadtv. H. Barth meint, die Zeichnung hätte vor Beginn des Baues der betr. Militärbehörde vorgelegt werden sollen. Herr Bürgermeister Klötzer erwidert, daß dies s. Z. geschehen sei. Stadtv. Pietschmann räth, das Kriegsministerium nochmals anzugehen, um Weiterzahlung des bisherigen Betrages herbeizuführen. Stadtv. H. Barth schließt sich dem an. Herr Stadtrath Bretschneider ist der Meinung, es sei besser, mit der Militärbehörde nicht in Streit zu gerathen, da sich dieselbe stets sehr entgegen kommend gezeigt hat. Herr Bürgermeister Klötzer unterstützt diese Meinung und verspricht sich von einem nochmaligen Angehen keinen Erfolg, da das Magazin thatsächlich nicht mit mehr Rauhfutter belegt werden könne und man s. Zt. in der BelegungSsähigkeit sehr hoch gegriffen habe. Stadtv. Heldner betont, daß ein einmal abgeschlossener Mietvertrag von den Partheien zu halten sei. Stadtv. Dr. Mende frägt an, ob man sicher sei, daß bei anderen Miethen nicht auch Abzüge gemacht werden, was Herr Bürgermeister Klötzer dahin beantwortet, daß dies nicht zu erwarten sei, da die übrigen Verträge genehmigt seien. Die betr. MiethvertragS- nachträge werben hierauf einstimmig genehmigt und der Herr Vorsitzende zur Mitvollziehung derselben ermächtigt. 6. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat die ihm vom Stadtrath zur Genehmigung zugegangene neue Markt ordnung mit dem Bemerken zurückgegeben, daß hierzu weder die Genehmigung der König!. Kreishauprmannschaft, noch die des Stadtverordnetettkollegiums erforderlich ist, da das Letz tere bei derartigen polizeilichen Verordnungen nur gutachtlich zu hören sei, Auf einige vorzunehmende kleinere Aende- rungen im 8 20 dieser neuen Marktordnung, welche vom Rathe in Erwägung gezogen sind, macht die König!. Kreis hauptmannschaft aufmerksam. Das Kollegium nimmt Kennt- niß von diesem Eingänge und erklärt sich mit den Ab änderungen einverstanden. 7. Auf ein Gesuch der Besitzer des Hotels Kaiserhof, Herren Starke und Nitzsche um Ermäßigung des Wasser- zuises bei Entnahme großer Mengen (genannte Herren haben für das 4. Quartal 1893 126 Mark Wasserzins zu zahlen gehabt) hat der Stadtrath beschlossen, allen Konsumenten bei einer Wasserentnahme von pro Jahr 1000 bis 1500 Kbm. 5 Proz., von 1500 bis 3000 Kbm. 7»/, Proz., von über 3000 Kbm. 10 Proz. Ermäßigung zu gewähren und ersucht da» Kollegium zur Mitentschließung. Stadtv. H. Barth hält die Ermäßigung bis zu 3000 Kbm. für zu gering. Stadtv. Nitzsche glaubt, daß Diejenigen besser wegkommen, welche da» Wasser nicht durch die Uhr entnehmen, den Verbrauch viel-
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