Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-04-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189404251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940425
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940425
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-04
- Tag1894-04-25
- Monat1894-04
- Jahr1894
-
1
-
2
-
3
-
4
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.04.1894
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt ««d sDltrßlUl «S Llyck-n). Ä HOU ML Itz «ElPEcll« Rt«s» AAA H^D AH » » «r .» »rr König!, «mtshanptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu MH» 94. Mittwoch, ZS. April 1894, MeudS. 47. Kchütz. Da« Riesaer Tageblatt erscheint j»eu Tag Abend« mtt Au«n<chme der Sonn- und Festtage. Biertrljährttcher SegugSpret« bei Abholung in den Expedition« in Mesa und Strehla, dm Au-gabestAle«, sowie «un Schalter der kaiserl. Postanstaltm 1 Mark 2V Pf., durch di« Tröger frei in« Hau« 1 Mark 50 Pf., durch dm Briefträger frei in« Hau« 1 Mark 88 Pf. Anzeigm-Aimahmr Mr die Rum«« de« Ausgabetage« bi« Vormittag v Uhr ohne Vttoikhr., Druck und Verlag von Langer 4 Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstrast« 8S. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Ries» Bekanntmachung, die Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Am 1. Mai dieses Jahres ist eine Zählung der Fabrikarbeiter nach dem dafür be stimmten Formulare durch diejenigen Gewerbeunternehmer auszuführen, welche Fabrikarbeiter im Sinne der Gewerbeordnung beschäftigen. Wenn auch im Allgemeinen davon auszugehen ist, daß als Fabriken alle diejenigen Geschäfte zu betrachten, welche die Herstellung oder Zurichtung von Handelswaare im Großen und zum Vertriebe im Ganzen oder zum Wiederverkäufe, insbesondere unter Anwendung nicht gewerbsmäßig ausgebildeter Gehülsen und mit Theilung der Arbeit betreiben, so ist doch, um bei der gedachten Zählung gleichartige Ergebnisse zu gewinnen, bestimmt worden, daß die Ausfüllung der Formulare zur Zählung der Fabrikarbeiter von allen denjenigen Gewerbe unternehmern zu erfordern sei, welche in ihren Gewerbeanlagen a. mindestens 10 Arbeiter beschäftigen, oder b. Dampfkessel verwenden, oder e. mit Wind-, Wasser-, Gasmaschinen- oder Heißluftmaschinenbetrieb arbeiten, oder 6. Hüttenwerke, Zinnnerplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgebaute Gruben besitzen, die nicht blos vorübergehend im Betriebe sind, oder L. nach Z 16 der Reichsgewerbeordnung und den Nachträgen dazu zur Errichtung ihrer Anlagen besondere Genehmigung erhalten haben, mit Ausnahme der in der Bekannt machung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft vom 15. Februar dieses Jahres, zu No. 428 1'., Absatz 2 unter 1 bis 7 — vergl. No. 45 des Riesaer Tage blattes — gedachten Anlagen. Den vorbezeichneten Gewerbeunlernehmern im Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft werden durch die betreffenden Ortsbehörden Erhebungsfor mulare zugestellt werden und werden jene Unternehmer hiermit aufgefordert, diese Formulare auch wenn in ihren vorstehend »ud L. d. v. und ü, sowie sud v. bezeichnete« Betriebsanlagen am Zahltage keine Arbeiter beschäftigt werde«, am 1. Mai dieses Jahres wahrheitsgetreu auszufüllen, unterschriftlich zu vollziehen nnd sodann ungesäumt bei ihrer Ortsbehörde einzureichen. Sollten einzelne Gewerbcunternehmer, aus deren Arbeiter, beziehentlich Betriebe die Zählung Anwendung zu finden hat, bis zum 30. April dieses Jahres Zählungsformulare wicht erhalten haben, so haben dieselben dergleichen längstens am Zählungstage bei ihrer Ortsbehörde abzuholen. Großenhain, am 20. April 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1051 t'. v. Wilucki. He. Bekanntmachung, die Schifffahrt und die Flößerei durch die Meißner Abdrücken betreffend. Nachdem durch die Verordnung, die ström- und schifffahrtspolizeilichen Vorschriften für die Schifffahrt und die Flößerei auf der Elbe betr., vom 9. Januar 1894 das Treiben der Flöße bei Nacht überhaupt und die Thalfahrt mit beladenen Segelfahrzeugen durch die Meißener Abdrücken bei Nacht insbesondere verboten worden ist, haben alle Flöße und be ladenen Segelfahrzeuge, welche vor Anbruch der geordneten Nachtzeit die hiesigen Elbbrücken nicht mehr zu passiren vermögen, auf der Stromstrecke bei Sörnewitz rechtzeitig zu stellen und daselbst zu übernachten. Bei allen Wasserständen von Null Dresdner Pegel aufwärts, wird das Stellen von Flößen und beladenen Segelfahrzeugen, weicht die Meißner Brücken zu passiren haben, auf der Stromstrecke bei Niederspaar oberhalb Meißen für die Zukunft verboten. Thalgehende Flöße und beladene Segelfahrzeuge, welche durch Nothumstände oder sonst veranlaßt werden, vor Anker zu gehen, haben sich vor Wiederaufnahme ihrer Fahrt durch die Elbbrücken bis Sörnewitz bergauf schleppen zu lassen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Strafe bis zu 150 M. oder entsprechender Haft belegt. Die elbstromamtliche Bekanntmachung vom 15. März 1879 wird hierdurch aufgehoben. Meißen, am 21. April 1894. Königliche Amtshanptmannschaft als Elbstromamt. No. 3418 A. v. Mrchbach. W. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmung in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 2. Juli 1878 werden diejenigen Beitragspflichtigen hiesiger Stadt, welchen eine Zuschrift über den Betrag der von ihnen für das laufende Jahr zu entrichtenden Einkommensteuer nicht hat be händigt werden können, hierdurch aufgefordert, sich wegen Mittheilung des Einschätzungsergeb nisses bei der hiesigen Stadtsteuereinnahme zu melden. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 47 des gedachten Gesetzes Derjenige, welcher im Laufe des Jahres beitragspflichtig wird, dies binnen 3 Wochen, vom Eintritte des die Beitragspflicht begründenden Verhältnisses an gerechnet, zur Vermeidung der in 8 72 des erwähnten Gesetzes angedrohten Strafe anher anzuzeigen und auf Erfordern die zur Feststellung seines Steuerbetrags erforderlichen Angaben zu machen hat. Riesa, am 24. April 1894. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stadtrath. Rdl. vertliches und Sächsisches. Riesa, 25. April 1894. — Für nächstes Jahr. 1895, soll in unserm Riesa das 'Sauturnfest des sächsischen Niederelbe-Gaues statt« finden; es ist dies bei dem am Sonntag in Dahlen stattge habten Gauturntag beschlossen worden. In den Gau sind neu eingetreten die Turnvereine zu Nünchritz und Gröditz. Am Sonntag den 24. Juni ds. Js. soll eine Gauturnfahrt nach Diesbar stattfinden. Der Geschäfts- und Jahresbericht konstatirte, daß die Verhältnisse im Gau ganz befriedigende sind. Als Delegirte des Gaues bei der Einweihung der Ruhmeshalle in Freiburg a. U. am 10. Juni d. I. wurden die Herren Thiele und Hickethier gewählt. — Sicherem Vernehmen nach sind dem Der- schönerungsverein in letzter Zeit ca. 60 neue Mit glieder beigetreten und ist dadurch die Mitgliederzahl erfreu licher Weise auf 240 gestiegen. Bei den bekannten gemein nützigen, auf Verschönerung der Stadt und insbesondere des Sladtparks gerichteten Bestrebungen des Vereins darf wohl erwartet werden, daß noch weitere Beitrittserklärungen folgen werden, zumal die jährliche Beisteuer eine geringe ist. An meldungen zum Beitritt werden von den Vorstandsmitgliedern, sowie von dem Parkwärter und dem Rathskellerpächter ent gegengenommen. — Eine für alle Landwirthe wichtige und beachtens- werthe Anweisung zur Vertilgung der Dasselfliege, auch Bieflfliege oder Rinderbremse genannt, ist den preußischen Provinzialregierungen zugegangen und wird von diesen zum möglichst ausgiebigen Gebrauche empfohlen. Bekanntlich setzt die von Juni bis September schwärmende Dasselfliege das weidende Rindvieh in große Unruhe. Abgesehen davon, daß sich die Thiere beim Reiben der gestochenen Stellen Ver letzungen zuziehen können, werden sowohl der Fleischansatz als die Milcherzeugung durch jene Unruhe beeinträchtigt. Der Hautreiz, den die etwa 9 Monate in der Haut der -Thiere sich aufhaltenden Larven verursachen, übt gleichfalls sowohl auf die Ernährung, als auch auf die Milchabsonderung einen nach'heiligen Einfluß aus. Endlich wird der Werth der Häute der Thiere durch die infolge der Ein- und Aus wanderung der Larven entstehenden Löcher vermindert. Das einzige Mittel zur Beseitigung des Uebelstande» ist die allmähliche Ausrottung der Dasselfliege. Zu dem Zwecke ist es erforderlich, auf das Vorkommen von Dasselbeulen sorg fältig zu achten und diese sofort zu zerstören. Sie sind mit Hilfe eines kleinen Messers auSzudrücken, der Ausfluß muß sorgfältig vernichtet werden, da aus jeder unvernichtet ge bliebenen Larve eine Fliege entstehen kann. Bor Austrieb des Viehes im Frühjahr muß sämmtlicheS Rindvieh sorgfältig auf das Vorkommen von Dasselbeulen untersucht und während der Monate Juni bis September mit der Kartätsche thun- lichst oft abgeputzt, sowie überhaupt möglichst rein gehalten werden. — Die 23 öffentlichen Realschulen Sachsens zählten am Schluffe des vorigen Schuljahres 4863 Schüler; durch die Osteraufnahme hat sich ihre Schülerzahl auf über 5500 er höht. Nach der jetzigen Schülerzahl geordnet, folgen die Realschulen in folgender Reihenfolge aufeinander: Leipzig I 642, Leipzig-Reudnitz 550, Leipzig HI 464, DreSden-Jo- hannstadt 385, Plauen 342, Chemnitz 338, Meißen 229, Stollberg 226, Pirna 192, Grimma 190, Großenhain 188, Bautzen 187, Reichenbach 185, Löbau 181, Glauchau 177, Dresden-Friedrichstadt 165, Meerane 156, Crimmitschau 146, Werdau 144, Leisnig 121, Frankenberg 115, Mittweida 106, Rochlitz 78 Schüler. — Es wirken an diesen Schulen 23 Directoren, 244 ständige und 31 provisorische, zusammen 298 Lehrer. — Die in der deutschen Armee seit Kurzem als Ab zeichen für die besten Schützen der Fußtruppen eingeführte neue Gchießauszeichnung in Form emer von der Schulter nach der Brust zu tragenden Schnur ist in der sächsischen Armee durchaus nicht« Neues. Diese Auszeichnung, nach 1854 eingeführt, mußte nach 1866 der neuen preußischen Vorschrift weichen. Auf alten Soldatenbildern finden wir diesen hübschen Schmuck öfter dargesttllt. Diese Auszeich nung bestand aus einer geflochtenen grünen bezw. blauen Wollenschnur mit ebensolchen starken eirunden Quasten, von der linken Schulter nach der Brust herabhängend und an den Knöpfen befestigt. Am Ende war ein messingener, sehr praktischer Distanzmesser angebracht, welcher dem Schützen eine gute Hilfe beim Schätzen der Entfernungen bot. — Das Reichsgericht hat entschieden, daß eine Beleidi gung nur dann eine öffentliche ist, wenn die beleidigenden Worte in Gegenwart mehrerer Personen (nicht einer) aus gestoßen sind. — Auf Antrag des Bundes-Tourenfahrwarts de- Säch sischen Radfahrer-Bundes hat der Bundesvorstand beschlossen: 1. Alle Straßen- und Bahnwettfahren, ferner alle Preis kunstfahren, welche der S. R.-B. selbst im Jahre 1894 ver- anstaltet, werden mit Preisen in baarem Gelde au-gestattet. Die Gewinner dieser Preise gehen ihrer Eigenschaft als Herrenfahrer durch die Annahme dieser Geldpreise nicht vcr- lustig. 2. Alle Meisterschaften des S. R.-B. sind nur offen für solche vundesmitglieder, welche keiner anderen großen Radsportverrtnigung angehören. Die BundeS-Wettfahrbe- stimmungen werden sofort diesen Beschlüssen entsprechend abgeändert werden. — Zur Bezeichnung gefährlicher Straßen- stellen, starker und gewundener Gefälle, gefährlicher Ein fahrten in Ortschaften, unfahrbarer Bergfabfahrten u. s. w., sind vorläufig hundert Stück Warnungstafeln in Auft rag gegeben. Dieselben sind aus starkem Blech gepreßt, in grün weißen Farben gehalten und zeigen in großer Schrift das Wort „Vorsicht!", außerdem das Bundeszeichen und „Säch- sischer Radfahrer-Bund" in kleiner Schrift. — Allen Grundstücksbesitzern kann nicht genug angc- rathen werden, die an den Hängen und abschüssigen Stellen stehenden Sträucher nicht unbarmherzig auszurotten. Sie schaden sich dadurch unmittelbar und mittelbar, unmittelbar dadurch, daß bei Regen die Erde der über ihnen gelegenen Felder keinen Halt hat und fortgesührt wird, mittelbar, daß die besten Freunde des Landwirthes, die kleinen Vögel, die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht