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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-04-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189404305
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940430
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940430
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-04
- Tag1894-04-30
- Monat1894-04
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.04.1894
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Riesaer K Tageblatt Montag, 3». April 1894, Abends MI. «VS Riejaer Tageblatt erscheint jede» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher BezugSprriä bei Abholung m den Expeditionen tn Riesa und Strehla, den Ausgabestelle», iowi» am Schalter der lästert. Poslanstalten I Mart 25 Ps., durch die Träger frei in« HauS 1 Mark SO Pf., durch den Briefträger frei inS Hau» I Mark 68 Pf. «uzetgen-Aanahme für die Nummer des Ausgabetage» bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraß« 59. — Für die Redactton verantwortltch: Herm. Schmidt in Riesa. und Anzeiger MtdlAl Mld Lllfti-n) Amtsötatt zum 15. Mai a. e. an die hiesige Stadtsteucreinnahme abzuführen. Riesa, am 30. April 1894. Der Stadtrath. * Schwatzenberg- Stadtrath Bekanntmachung. Tie am heutige» Tage fällige Einkommenftener auf den 1. Termin laufenden Jahres ist mit der Hälfte des Jahresbetrags baldigst, längstens aber bis Famsprechstell, Nr. 20 der -önigl. «mtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. 47 Zahrg. Die Wirkung des Arbeiterschntz- gesetzes in Sachsen. Nach den dieser Tage erschienenen Jahresberichten der sächsischen Gcwerbeinspcktoren hat die Arbeiterzählung vom 1. Mai v. I. folgendes Ergebniß geliefert. Die Zahl der Arbeiter betrug: 1893 1892 1891 1890 1889 überhaupt 394426 364636 371541 369258 340498 weibliche 134213 123548 124487 123362 113796 jugendliche 33228 33331 41069 43060 ? kindliche 1841 5244 10638 11448 11369 Das ist, schreibt dazu die „Leipziger Zeitung", der wir vorstehenden Artikel entnehmen, kurz gesagt, ein Erfolg des ArbeiterschutzgesetzeS für die erwachsenen Arbeiter, aber ein entschiedener Mißerfolg, wie wir ihn seit nunmehr zehn Iah- ren vorausgesagt haben, für die zu weit getriebene Beschrän kung der Kinderbeschäfligung. Leute, die jeder TageSströ- mung folgen und daher damals, als die Blätter von früh bis Abends in „Arbeiterschutz" machten, unsere Haltung in der Frage der industriellen Kinderbeschäftigung äußerst ver werflich sanden, stehen heute im Vordergrund derer, die aus diesem Mißerfolge eine Anklage gegen den Gesetzgeber Machen. Wer die Arbeiterschutzbestrebungen länger verfolgt hat, weiß, daß die mit den Arbeiterverhältnissen gründlich Vertrauten, insbesondere unsere Fabrikinspektoren, als voraussichtliche Folge des Verbots der Kinderbeschäftigung schon seit etwa zehn Jahren verkündeten, daß diese Maßregel die Kinder aus den gut eingerichteten und gut beaufsichtigten Fabriken in die sanitär und in jeder anderen Beziehung ungünstigere, gegen Ausbeutung der Kinder keinerlei Schutz bietende Haus industrie treiben, wo dies nicht der Fall, die Erwerdsver- hältnisse der Eltern ohne Noth schädigen, die nunmehr unbe- aussichtigten Kinder der Verwahrlosung aussetzen und nach Befinden auch die weiblichen Arbeiter in größerer Zahl der Fadrikarbeit zuführen werde. Alle- das ist jetzt eingetreten. Die Zahl der beschäftigten Kinder ist gewaltig, um mehr als 500 Prozent, zurückgegangen. Aber die Gewerbeinspekioren berichten: Von den Eltern wird darüber geklugt, daß die Kinder ihren Verdienst eingebüßt haben und sich in ihrer freien Zeit sehr häufig unnütz umhertreiben, da eine Beauf- sichligung nur in wenigen Fällen möglich ist; die Kinderarbeit dürfte zum größten Theil ourch Frauenarbeit ersetzt worden sein, auch ist es vielfach unangenehm empfunden worden, daß die Sinder zur Ausführung leichter Botengänge für Fabriken nicht verwendet werden dürfen (Dresden, S. 7). Ein großer Theil der (aus den Fabriken entfernten) Kinder ist ohne Beschäftigung geblieben, ein anderer hat inzwischen in der Hausindustrie Zuflucht gefunden, namentlich in der Hausin dustrien betriebenen Cigarrenfabrikation beim Abrippen des Tabak«; die erhöhte Verwendung weiblicher Hilfskräfte hat ihren Hauptgrund im Verbote der Kinderarbeit (Chemnitz, S. 27). Es ist wahrzunehmen gewesen, daß gewerbliche Anlagen, wie Stickereien und Steppereien, ihren Betrieb der Art beschränkten, daß sie vom Fabrikbetrieb zur Haus industrie übergingen, um Kinder weiter beschäftige« zu können (Zwickau, S. 50). In vielen Arbeiterfamilien ist durch Ein schränkung der Kinderarbeit eine Verminderung der Arbeit herbeigesührt worden, für die kein Ersatz vorhanden war und die besonders dort fühlbar wurde, wo Kinder aus der Schule kamen und neu bekleidet werden mußten. In mehreren Ge meinden werden daher die Kinder jetzt mit Steineklopfen für die Straßenbeschüttung beschäftigt (Kreiberg, S. 171). In Folge des Verbotes der Kinderarbeit ist in vielen Cigarren- sabriken die Einrichtung getroffen worden, daß das bisher in den Fabriken bewirkte Abrippen de« Tabaks von den Kin dern nunmehr in ihrer Wohnung vorgenommen wird, da die Eltern deren Verdienst meist nicht entbehren können. Wo dies nicht möglich war. klagen die Eltern nicht nur über den Ausfall des Verdienste«, sondern auch darüber, daß die Kinder während der schulfreien Zeit beschäftigungSlo« und wegen Mangels an genügender Aufsicht mehr als früher zur Verübung von Unfug geneigt seien (Wurzen, S. 211). Darüber, daß die viele freie Zeit, die den Krndern nach Weg fall der Fabrikbeschästigung ver leibt, mitunter nicht in dec besten Weise verwendet wird, ist von den Arbeitern mehrfach geklagt worden. In einigen Ziegeleien wurden Frauen und deren Kinder bei dem Abtragen der von den Ehemännern geformten Steine angetroffen. Auf den Vorhalt, daß Kinder gemäß reichsgesetzlicher Bestimmungen in Ziegeleien nicht mehr beschäftigt werden dürfen, sowie auf die Veranlassung, die Kinder von der Arbeitsstätte fortzuweisen, erklärten die « Mütter, es könne ihnen doch nicht zugemuthet werden, sich s allein zu plagen und ihre gesunden, kräftigen Jungen, welche sich bei der Arbeit in frischer Luft befänden, auf der Gasse herumlungern zu lassen (Döbeln, S. 234). Die Haus industrie kann nur einen kleinen Theil der Arbeit suchenden Kinder aufnehmen, so daß eine große Zahl derselben ohne Beschäftigung bleibt. Leider ist da in vielen Fällen zu beobachten, daß die nothwendige Ueberwachung der Kinder mangelt, so daß sie vielfach in schlechte Gesellschaft und auf Abwege gerathen. Zu wiederholten Malen ist der Bericht erstatter bei Gelegenheit der Fabrikenrevisionen von Eltern, in der irrigen Voraussetzung, daß das Verbot der Kinderbe schäftigung von den JnspeklionSbeamten aufgehoben werden könne, angegangen worden, schulpflichtige Kinder zur Arbeit zuzulassen, da sie sich, wie die Ellern meinten, sonst nur um hertrieben und Dummheiten, wenn nicht gar Schlechtigkeiten ausführten. Nicht der Verdienst der Kinder ist es immer, welcher den Vater oder die Mutter zu diesem Schritte veranlaßt, sondern vielmehr die Sorge, daß der Müßiggang und die Ungebundenheit der Kinder schlechte Früchte trage. So ist es auch erklärlich, daß diejenigen Eltern, deren Kinder, wie im Vorstehenden angeführt wurde, für wenige Pfennige in den Kleiberfabriken arbeiteten, mit dieser Bezahlung einver standen waren, da sie das Hauptgewicht auf das Ucberwacht- sein der Kinder legten. Bet der Revision von Ziegeleien war in drei Fällen zu beobachten, daß eine Anzahl Kinder in der Nähe dieser ziemlich weit von Wohnstätten gelegenen Anlagen spielten. Auf Befragen wurde die Auskunft crtheilt, daß einige Arbeiter ihre Kinder mitbrächten beziehentlich nach kommen ließen, um sie von ihren Arbeitsplätzen aus fortge- i setzt unter Kontrole zu Haden. (Zittau, S. 253.) Eine andere Folge dieser Verhältnisse ist, wie schon be merkt, die bedeutende Zunahme der weiblichen Arbeiter. Ihre Zahl ist nach der Tabelle um mehr als 10000 gestiegen und hat selbst unter den jugendlichen Arbeitern zugenommen, deren Zahl im Uebrigen (von 33 331 aus 33 228) zurück gegangen ist. Das war sicherlich nicht die Absicht des Ge setzes, das die Frauenarbeit beschränken wollte. Zum Theil freilich mag diese Zunahme, wie auch einer der Aufsichtsbe amten (Aue, S. 197) hervorhebt, auch in denjenigen Be- schränkungen der Arbeitszeit ihren Grund haben, die das Gesetz für weibliche Arbeiten selbst eingeführt hat und die, wie in den Berichten wiederholt versichert wird, auch von den weiblichen Arbeitern selbst als Wohlthat empfunden werden. Der Grund für die Zunahme in der Zahl der erwachsenen männlichen Arbeiter (von 241088 auf 2SO2O7) mag zum Theil gleichfalls in diesen Verhältnissen, zum Theil in dem industriellen Bedarf, zum Theil aber auch darin zu suchen sein, baß sich der Kreis der der Arbeiterzählung unterliegen den Anlagen durch die neuhinzugekommenen Zimmerplätze und Bauhöfe erweitert hat. rageSgekchlchte. Deutsches Resch. Der Kaiser wird, wie verlautet, im Laufe diese« Gommer« wiederum eine Seefahrt nach Norwegen unternehmen. Dieselbe wird voraussichtlich im letzten Drittel de« Monats Juni angetreten werden. Im Anschluß an die nunmehr als verbürgt geltende Thatsachr, daß Prinz Heinrich in nächster Zeit dem russischen Hofe einen zehntägigen Besuch abstatten wird, tritt in parla mentarischen Kreisen das bestimmte Gerücht auf, daß diesem Besuche eine Zusammenkunft der beiden Kaiser selbst im Laufe des Sommers folgen werde. Im Bundesrath wurde den Beschlüssen des Reichstages zu dem Gesetzentwurf, betr. die Abzahlungsgeschäfte, dem Gesetzentwurf, betr. die Abwehr und die Unterdrückung von Viehseuchen und dem Gesetzentwurf zum Schutze der Waaren- bezeichnungen, die Zustimmung erthe-lt. Dem Ausschußantrage, betr. die Ausführung des Reichsstempelgesetzes, wuroe eben falls die Zustimmung ertheilt. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesraths zu.dem Gesetz über die Aufhebung des Identitätsnachweises werden im „Reichsanz." veröffentlicht. Sie weisen darauf hin, daß bei-der Ausfuhr von Weizen, Roggen, Hafer, Hülsenfrüchten, Gerste, Raps und Rübsaat aus dem freien Verkehr des Zoll inlandes auf Antrag des WaarenführerS Einfuhrscheine er theilt werden, wenn die ausgeführte Menge jeder einzelnen Waarengattung wenigstens 500 Kilogramm beträgt, und geben die näheren Einzelheiten darüber. Von gut unterrichteter Seite wird der „Schles. Ztg." geschrieben: „Der Finanzminister Dr. Miquel leidet infolge von Ueberarbeitung seit einiger Zeit viel an neuralgischen Kopfschmerzen. Mit Rücksicht hierauf und in Anbetracht des Umstandes, daß die Kraft des Chefs der preußischen Finanz verwaltung durch die Vorbereitung der Einführung des Kommunalsteuer- und des Vermögenssteuergesetzes noch auf längere Zeit sehr in Anspruch genommen sein wird, steht zu erwarten, daß Herr Dr. Miquel, wenn er auch nicht aufhört, die Weitersührung der Steuerreform im Reiche nach besten Kräften zu fördern, doch die Hauptsorge für dieselbe dem Staatssekretär Grafen von Posadowsky überlassen wird, und dies um so mehr, als dieser sich einer solchen Aufgabe als in hohem Maße gewachsen gezeigt hat und überdies mit dem preußischen Finanzminister in allen wesentlichen Punkten vollständig eines Sinnes ist." Die Meinung, daß trotz der scheinbar schroff ablehnen den Haltung der leitenden Centrumsblätter der Tabakfabrikat steuer gegenüber die höhere Tabakbesteuerung dennoch in Cen trumskreisen auf Sympathien rechnen könne, wird in der „Deutschen Reichsztg." in Bonn, einem klerikalen Blatt, das stets gut unterrichtet zu sein pflegt, bestätigt. Das genannte Blatt theilt mit, es habe ganz sichere Grundlagen für die Auffassung, daß im Herbst die bayerischen Mitglieder des Centrums für die Tabaksteuervorlqge eintreten würden. Freilich müsse die Vorlage in einigen wesentlichen Punkten einer Aenderung unterzogen werden. In einem Leitartikel über die Samoafrage drückt die „Times" einem Bericht der „Boss. Ztg." zufolge die Meinung aus, Neuseeland dürfte sich der Aufgabe, diese Frage zu lösen, wohl gewachsen zeigen. Die Hauptschwierigkeit sei nur, daß Neuseeland eine britische Kolonie sei und daß Großbritannien folglich für die Handlungen Neuseelands verantwortlich ge macht werden würde. Man irre sich gewaltig, wenn man glaube, daß Großbritannien besonders begierig sei, an die Aufgabe, die Wirren in Samoa zu lösen, selbst nur mittel bar heranzutreten. Die „Times" weist sodann den Vorwurf deutscher Blätter zurück, daß das Vorgehen Neuseelands auf Machenschaften von Chauvinisten in Neuseeland und England zurückzuführen sei. England sei indcß nicht vorbereitet, eine ausschließliche deutsche Schutzherrschaft über Samoa anzuer kennen. Die deutschen Handelsinteressen in Samoa dürsten unter einer britischen Schuhherrschaft in keiner Weise beein trächtigt werden. Ts wird, so schließt die „Times", wahr scheinlich Pflicht unseres Auswärtigen Amtes werden, die Gesinnungen der Regierungen Deutschlands und der Ver. Staaten über den Gegenstand zu ermitteln, aber ängstliche Chauvinisten im AuSlanve mögen versichert bleiben, daß wir uns nicht beeilen werden, ihren Neigungen Zwang anzuthun, so sehr wir auch im Interesse der Kolonien wünschen mögen, der Mißwirtschaft auf Samoa eia Ende zu setzen. RtchltMd. Das russische Anst«blatt kündigt eine gründ-
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