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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-05-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189405078
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-05
- Tag1894-05-07
- Monat1894-05
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1894
- Autor
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Ui einer K Tageblatt ««d Anreiger WrUM »> Lttzchn). F,mIprrchft«L« Nr. «- AmtsVlatt der -önigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Äönigl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 10S Montag, 7. Mai 18S4, Abends. 47. Jahr,. Lu« Riesaer Tageblatt erscheint jede» Ta- Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei^Abholung m den Expeditionen in Riesa und Strehla', den Ausgabestellen, sowie am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger stet ins Hau« 1 Mark 50 Pf., durch dm Briefträger frei inS HauS 1 Mark 65 Pf. Auzetgeu-Bunahme für die Nummer deS Ausgabetages bi» Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstrabr 59. — Für dir Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, das diesjährige Aushebungsgeschäft betreffend. Die diesjährige Aushebung der Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Großenhain findet wie folgt statt: am S1. Mai Bormittags 8'/« Uhr am 1. Juni Bormittags 7«/« Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Riesa und aus den zum Verwaltungsbezirk Großenhain gehörigen Landortschasten des Amtsgerichts-Bezirks Riesa im Gasthofe zum Wettiner Hofe zu Riesa, am 2. 4. und S. Juni Bormittags 7*/, Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain und aus den Landortschaften des Amts gerichtsbezirks Großenhain im Hotel znm Gesellschaftshause zu Großenhain, am «. Juni Bormittags S'/. Uhr für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und aus den Landortschaften des Amtsgerichts bezirks Radeburg im Rathskeller zu Radeburg. Es wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die sämmtlichen gestellpflichtigen Mannschaften zu Vermeidung der in 88 26' 62« 72« verbunden mit 8 66«. der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile in den vorbezeichneten Aus- hcbungslocalen gemäß der Gestellungsordres vor der Königlichen Ober-Ersah-Commission Pünktlich, nüchtern und in reinlichem Zustande sich einzufinden haben. Die betreffenden Mannschaften haben zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe im Betrage bis zu 16 M. — Pf. gemäß 8 67«. der Wehrordnung behufs ihrer Legitimation ihre Ordres, sowie die Loosungsscheine mitzubringen und dieselben resp. zum Zwecke der Vervollständigung bei der Aushebung vorznlegen. Taugliche Leute können sich, auch noch im Anshebungstermin, zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Reiterei verpflichten. Es bedarf dazu bei Unmündigen der Einwilligung des Vaters resp. Vormunds, sowie eines Führungszeugnisses. Hiernächst wird noch darauf aufmecksam gemacht, daß nach 8 63' der Wehrordnung nur solche Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung) noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden ist, und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen Personen, wegen deren Erwerbs- beziehentlich Arbeits- oder Aufsichts unfähigkeit nach 8 32,2a und b der Wehrordnung die Reklamation erfolgt, haben gemäß 88 63' und 33« der Wehrordnung im Aushebungstermin persönlich mit zu erscheinen, während etwa vorzulegende Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. Nach Beendigung des Aushebungsgeschästs sind Reklamationen nur dann noch zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Nach 8 82«o der Wehrordnung können Mannschaften, welche von der Königlichen Ober-Recrutirungs-Behörde zur Disposition der Ersatzbehörden entlassen worden sind, sofern sie sich der Verpflichtung, deren Erfüllung ihre Entlassung aus den: activen Dienst begründete, entziehen, und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für den activen Dienst wieder ausgehoben werden. Die Herren Gemeinde-Vorstände p. der Militärpflichtige zum Aushebungstermin stellenden Ortschaften haben an jedem Aushebungsorte nur an einem Tage, und zwar in Riesa am 1. Juni, in Großenhain am 5. Juni, und in Radeburg am 6. Juni, dann aber sämmtlich, zu erscheinen. Die Herren Stammrollenführer haben gemäß 8 46'« der Wehrordnung über das Berziehen und das Zuziehen Gestellpflichtiger unverweilt Anzeige anher zu erstatten. Die Ausmusterungs- und Landsturm scheine werden den Ortsbehörden zur Aushändigung an die betreffenden Mannschaften resp. zur Auswechselung gegen die alsdann sofort anher einzusendenden Loosungsscheine seiner Zeit zugefertigt werden. Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, am 2. Akai 1894. v. 695. v. Wilucki. Tn. Bekanntmachung, die Belastung der Fuhrwerke betreffend. Zufolge der Bekanntmachung vom 13. März 1886 No. 34 des Riesaer Amtsblatts von 1886 sollen die Ladungen der aus den Communicationswegen des hiesigen Verwaltungs bezirks verkehrenden Frachtfuhrwerke das Gewicht von 50 Centnern — 2500 kgr. für jedes einzelne Fuhrwerk nicht übersteigen; Zuwiderhandlungen hiergegen werden mit Geldstrafe bis 150 M. —- oder entsprechender Haft bestraft. Da wahrzunehmen gewesen ist, daß diese Vorschrift vielfach übertreten wird, so werden die Herrn Gntsvvrstehcr und Gemcindevorstände zur Verhütung einer zu schnellen Abnutzung der öffentlichen Fahrwege und der sich dadurch nöthig machenden öfteren Wiederherstellung derselben im eigenen Interesse der wegebaupflichtigen Gutsherrschaften und bez. Gemeinden veranlaßt, darüber zu wachen, daß den gedachten Bestimmungen gehörig nachgegangen werde. Großenhain, den 2. Mai 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. 940 6. v. Wilucki. Tn. Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Freitag, den 11. Mai 18S4, Nachmittags Uhr im Verhandlungssaalc der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 4. Mai 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. L.. 105. v. Wilucki. O. Auf Fol. 226 des HanMsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts, die Firma R. Luchtenstein in Riesa betr., ist heute verlautbart worden, daß Herr Hermann Karl Georg Matz, Kaufmann in Riesa, Inhaber der Firma ist. Riesa, den 4. Mai 1894. Königl. Amtsgericht. Heldner. G. Im Hosraume des Hütels zum „Kronprinz" hier sollen Domicrstag, »en 10. Mai 1804, Norm. 1v Uhr, 1 Tafelwagen und 2 Bretwagen mit Zubehör gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 5. Mai 1894. Der Ger.-Voüz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Aufgehoben ist die auf Dienstag, den 8. d. M., Vorm. 10 Uhr, im Grundstücke Wettinerstraße No. 24 anberaumte Versteigerung von Kohlen. Riesa, 7. Mai 1894. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Bekanntmachung. Nachdem die Drucklegung des Haushaltplans für die städtischen Kassen der Stadt Riesa auf das Jahr 1894 erfolgt ist, können Exemplare hiervon, soweit der Vorrath reicht, zu dem Selbstkostenpreise von 1 M. 10 Pf. das Stück in der hiesigen Stadtkassenexpedition in Empfang genommen werden. Riesa, am 4. Mai 1894. Der Stadtrath. Klötzer. Freibank Riesa, Kastanienstraße 29, im Hose. Das Fleisch eiueS RindeS gelangt Dienstag, den 8. Mat und event. die folgenden Tage auf der Freibank zum Verkauf. Die Freibank ist geöffnet von 7 bis 11 Uhr Vormittags und von 4 bis 6 Uhr Nachmittags. Der Preis beläuft sich auf 48 Pfg. pro '/, Lg. Riesa, den 7. Mai 1894. Der Stadtrath. Klötzer. TageS-eschicht«. Die Fehde zwischen der „N. A. Z." und dem „Hamb. Korr." wegen des Verhältnisses der Reichspolitik zur preu ßischen Politik ist noch nicht zu Ende. Das Hamburger Blatt hatte mit Recht gefragt, was die kurze Abfertigung durch die „N. A. Z." eigentlich bedeuten solle, und hinzugefügt, daß das nur Wasser auf die Mühle Derer sein könne, welche den Mangel an Einheitlichkeit der Reichs- und preußischen Politik beklagten. Darauf antwortete die „N. A. Z." mit der Ableugnung, ^ß überhaupt Meinungsverschiedenheiten in den angeführten Fällen bestanden hätten. Der „Hamb. Korr." hält jedoch seine Meinung aufrecht. Zu der Zeit, als die Frage der Aufrechterhaltung der Zuckerprämicn in negativem. Sinne entschieden worden sei, habe man zuständi gen Orts gar kein Geheimniß daraus gemacht, daß in Folge der bekanntlich von Allerhöchster Stelle im Reiche gegebenen Anregung unter Anderen auch der preußische Finanzminister zu einer Aeußerung veranlaßt worden und daß wesentlich auf die >on diesem erhobenen Bedenken jene Anregung fallen gelassen sei. „Ebenso wenig, heißt es weiter, scheint die „Nordd. Allg. Z'g." in dem zweiten Falle von den Vorgängen ausreichende Kenntuiß zu haben; da es sich aber um eine noch schwebende Frage (Landwirthschaftskammern) handelt, verzichten wir zur Zeit auf eine weitere Auseinandersetzung." Im Anschluß an diesen Zeitungskrieg schreibt man nun der „Berl. Börsen-Z." sehr treffend: „Die Gegensätze zwischen dem Grafen Caprivi und einflußreichen Mitgliedern des Staatsministeriums dauern fort, und sie müssen forldauern, auch wenn Reichskanzler und Ministerpräsident in derselben Person vereinigt wären. Es fehlt die überragende Kraft einer starken Persönlichkeit, die den Selbständigkeits-Drang der Ressort-Minister nicht etwa unterdrückte, sondern ihn mit
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