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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-05-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189405251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940525
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-05
- Tag1894-05-25
- Monat1894-05
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1894
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Freitag, SS. Mai 1894, Meads 47. Jahr« Das Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher VezagSprei» bei^Abhotung in den Expeditionen in Riesa und Strehla^ den Ausgabestellen, sowie am Schalter der laiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei inS Hau» 1 Marl 50 Pf., durch dm Briefträger frei in» Hau» 1 Mark 65 Pf. Aazetgm-Annahaie jfür die Nummer de» Ausgabetage» bi» Lormittag S Uhr ohne Bewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. und A«r-r--r MetlM mH Lqethch. Amtrötalt »er König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des Stadtraths z« Riesa Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen der Emilie Marie Helene verehel. Kirchner geb. Kurth in Jaeobsthal eingetragenen Grundstücke 1. der Gasthof Fol. 67 des Grundbuchs, Nr. 45 des Brandcat., Nr. 376 a des Flur buchs für Jaeobsthal, nach letzterem 1 Im 12,3 a groß, belegt mit 60,90 Steuerein heiten, geschätzt auf 9000 M. — Pf. 2. Feld und Wald, Fol. 102 des Grundbuchs, Nr. 341 und 342 des Flurbuchs für den selben Ort, nach letzterem 2 Iiu 86,9 u groß, belegt mit 19,60 Steuereinheiten, ge schätzt auf 3100 M. — Pf. 3. Wald, Fol. 127 des Grundbuchs, Nr. 249 des Flurbuchs für ebendenselben Ort, nach letzterem — ka 69,6 u. groß, belegt mit 4,92 Steuereinheiten, geschätzt auf 100 M. — Pf. 4. Wiese, Fol. 121 des Grundbuchs, Nr. 82 a des Flurbuchs für Gohlis, nach letzterem — ka 5.9 a groß, belegt mit 3,36 Steuereinheiten, geschätzt auf 400 M. — Pf. 5. Wald, Fol. 46 des Grundbuchs, Nr. 392 des Flurbuchs für Zschepa, nach letzterem 1 Ku 94,6 u groß, belegt mit 10,48 Steuereinheiten, geschätzt auf 900 M. — Pfg. sollen an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 7. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, sowie der 21. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des BertheilnngsplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangver hältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Riesa, am 20. April 1894. Königliches Amtsgericht. Ass. Reichelt. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpeoition eingesehen werden können: Gesetz, l etrefsend Abänderung des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Vieh seuchen. Vom 1. Mai 1894. Bekanntmachung betreffend die Redaktion des Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880 (Reichs-Gesetzbl. S. 153). Vom 1. Mai 1894. Internationaler Vertrag zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See. Vom 16. 'November 1887. Gesetz, betreffend die Ab änderung des tz 41 der Konkursordnung. Vom 9. Mai 1894. Bekanntmachung, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisen bahnen Deutschlands und Luxemburgs. Bom 10. Mai 1894. Gesetz zum Schutz der Maaren, bezeichnungen. Vom 12. Mai 1894. Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts- des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzgebiete für die Etats jahre 1892/93 und 1893/94. Bom 14. Mai 1894. Gesetz, betreffend dre Abzahlungsgeschäfte. Bom 16. Mai 1894. Riesa, den 23. Mai 1894. Der Stadtrath. Klützer. S. Kirschen-Verpachtung. Die diesjährigen Kirschennutzunaen an der Zehreu-Löbeiner Strafte, Abtheiluug S (Slauchaer Strecke), Seerhausen-Riesaer Strafte und Riesa-Strehlaer Strafte sollen Mittwoch, den 30. Mai l. I. von nachmittags 1 Uhr an im Gasthause „Zum Sächsischen Hof" in Riesa im Wege des Meiflgebotes und gegen sofortige Baarzahlnug sowie unter den vor Beginn der Verpachtung bekannt zu gebenden sonstigen Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Meißen, am 23. Mar_L894. Köni-l. Straßen- u. Wasier-Baninspektion II. Königl. Bauverwalterei. Neuhaus. Friedrich. Kirschen-Verpachtung. Die diesjährige Stützung der Rödkrauer Kirschenpiautage (1670 tragende Bäume vorzüglicher Sorten) soll Mittwoch, den 30. Mai d. I., vormittags 11 Uhr im „Waldschlöftcheu" zu Räderau, unter den zuvor bekannt zu gebenden Bedingungen, meistbietend verpachtet werden. Auswärtigen Bietern ist nachgelassen, ihre Gebote auch schriftlich an die unterzeichnete Bauinspektion einzureichen; diese Gebote müssen jedoch spätestens vormittags 8 Uhr genannten Tages hier eingehen. Riesa, am 16. Mai 1894. Königliche Eisenbahn-Bauinspettion. Der Zollkrieg mit Spanien steht unmittelbar bevor. Dem Bundesrath ist der Entwurf einer Berordnung, betreffend die Erhebung eines Zollzu- > schlags von 50 Proz. für aus Spanien und aus den spanischen Kolonien kommende Maaren zugegangen. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß das Handelsprovisorium mit Spanien am 15. d. M. abgelaufcn ist, ohne daß cs in zwischen möglich gewesen wäre, den am 8. August 1893 zu Madrid unterzeichneten neuen deutsch-spanischen Handels vertrag zu ratifiziren. Eine nochmalige Verlängerung des seit dem 1. Februar 1892 nicht weniger als zehnmal ver längerten, im wesentlichen auf der Grundlage der gegen seitigen Meistbegünstigung beruhenden Provisoriums, bei welchem die Vortheile in überwiegendem Maße auf spanischer Seite liegen, konnte mit Rücksicht auf die bei der Durchbe- rathung des vorgedachten Vertrags in den spanischen Cortes von der Senatskommission eingenommekst Haltung deutscher seits nicht in Aussicht genommen werden. Denn während der Vertrag vom 8. August 1893 in Deutschland schon im Dezember v. I. die parlamentarische Genehmigung erlangt hatte, beschloß die spamsche Senatskommission, als der Ver trag in Spanien endlich im April d. I. zur Vorlage an die Cortes gelangt war, eine Enquöte über den Vertrag einzuleiten, welche nach Lage der Verhältnisse lediglich den Zweck haben konnte, die Durchberathung des Vertrags zu verschleppen und denselben auf diese Weise zu Fall zu bringen. Tatsächlich ist ein Ende der Bcrathung des Ver trages in den Cortes auch nicht abzusehen. Bei dieser den internationalen Gepflogenheiten in keiner Weise entsprechenden Haltung der parlamentarischen Vertretung Spaniens unseren Handelsverträge gegenüber, konnte auf ein weiteres Eingehen auf ein Provisorium, bei welchem Spanien deutscherseits Bortheile gewährt würden, die nicht ihren vollen Ausgleich in spanischen Segenkonzessionen fänden, nicht gedacht werden. Mit dem Ablauf des Handelsprovisoriums trat von. selbst vour iS. d. M. ab der deutsche autonome Tarif gegen die spanische Einfuhr in Anwendung. Es durste erwartet werden, daß die spanische Regierung nach Lage der Verhält nisse sich begnügen würde, ihrerseits bi» zum Abschlüsse der Cortesverhandlunzen über den Vertrag den an sich sehr hohen spanischen Minimaltarif auf die deutsche Einfuhr zur Anwendung zu bringen und die letztere nur von denjenigen Zollvergünstigungen unter den spanischen Minimaltarifen auszuschließen, welche vom 1. Januar d. I. ab in Spanien auf Grund der Verträge dieses Landes mit der Schweiz, Norwegen und den Niederlanden in Kraft getreten waren. Diese Erwartung hat sich indessen nicht erfüllt. Nach einem Berichte des kaiserlichen Botschafters in Madrid hat viel mehr der spanische Ministerrath beschlossen, den spanischen Maximaltarif gegen die deutsche Einfuhr in Kraft zu setzen. Unter diesen Umständen ist die Voraussetzung gegeben, unter welcher dem Bundesrath die Befugnis zusteht, die Sätze des autonsmen Tarifs um 50 Proz. zu erhöhen. Von dieser Befugniß wird demgemäß Spanien, sowie den spanischen Kolonien und Besitzungen gegenüber für alle wichtigeren Einfuhrartikel in vollem Maße Gebrauch zu machen sein, sobald der spanische Maximaltarif gegen Deutschland in Kraft tritt. Um eine Schädigung deutscher Interessen zu vermeiden, soll der Zuschlag auf solche Maaren keine An wendung finden, welche am Tage der Verkündigung der Verordnung die deutsche Zollgrenze überschritten haben oder an diesem Tage in den deutschen ZollauSschüssen vorhanden sind. Die Verordnung soll sofort nach erlangter Zustimmung des BundesratheS in Kraft treten. — Nach der Verordnung wird der Zollzuschlag von 50 Proz. für je 100 Kilogramm von folgenden 27 Sorten von Maaren, welche aus Spanien oder den spanischen überseeischen Besitzungen kommen, bis auf weiteres erhoben: Roheisen aller Art; Roggen; Wein beeren, frische; Nutzholz von Buchsbaum; Cedern, Cocos, Ebenholz, Mahagonie; grobe Korbwaaren; Korkstopfen rc.; Ziegen- und Schaffelle ; Branntwein aller Art in Fässern und Flaschen mit Ausnahme der Liqueure; Wein und Most in Fässern und Flaschen mit Ausnahme der Schaumweine; frische zubereitete rc. ; frische Apfelsinen, Citronen und der gleichen Südfrüchte ; Feigen, Eorimhen, Rosinen; getrocknete Datteln rc.; Saffrau; rother spanischer Pfeffer; Kaffee; Eacao in Bohnen ; frische und getrocknete Schalen von Süd früchten rc.: Salz (Koch-Siede-, Stritt- und Seesalz); Salz seewärts eingehend; frimetz Tabakblätter, unbearbeitet, und Stengel auf Tabaksaucen; Cigarren und Cigarretten; fester und flüssiger Zucker jeder Are, Olivenöl in Fässern, Oliven öl in Fässern amtlich denatuirt, Palm- und Cocosnußöl; Fischspeck; Fischthran; endlich Bienenwachs, einschließlich sonstigen Jnsektenwachses. Tagesgeschichtt. Deutsche- Reich. Dem Bundesrath ist soeben durch den Reichskanzler der Entwurf einer Verordnung zugegangen betr. die Erhebung eines Z Zuschlags für aus Spanien kommende Maaren. Der Bundesrath hat der Eingabe, betreffend die Zu lassung der Abiturienten der Realgymnasien zum Studium der Medizin keine Folge gegeben. Nach Besprechungen der Präsidien des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses kann man jetzt sicher annehmen, daß der Schluß der preuß. Landtagssession am Donnerstag oder Freitag nächster Woche erfolgt. Das Abgeordnetenhaus wird voraussichtlich in der nächsten Woche, nach Erledigung des gesammten Arbeitsstoffs, keine Sitzungen mehr halten. Verschiedentlich war aus Hamburg gemeldet worden, der dortige Senat habe in seiner Sitzung am Dienstag über einen Antrag der preuß. Regierung berathen, des Inhalts, Hamburg solle an Preußen das Amt Ritzebüttel, ferner Kux- Haven und einige hamburgische Walddörfer abtreten, wofür Altona an Hamburg fallen solle. Wenn Kuxhaven preußisch werde, gehe ein sehnlicher Wunsch des Kaisers in Erfüllung, der daraus einen KriegShaven zu machen gedächte. Diese Meldung, d. h. die Behauptung, daß der Senat über einen derartigen Antrag berathen habe, wird von zuständiger Seite aus das Entschiedenste dementirt. Die Frage aber, ob jener Antrag wirklich seitens der preuß. Regierung gestellt ist, wird vorläufig umgangen. Dem Reuterschen Bureau wird über Auckland au« Samoa vom 17. Mai gemeldet: Eine große Anzahl Rc- gierungStruppen steht in Ätna, wo im Jahre 1888 ei« Ge fecht stattfand, den Aufständischen gegenüber. Der Zusammen stoß steht unmittelbar bevor. Der König Malietoa bewilligte ' der Aana-Partei zur UNtrrwerftmg eine Frist bi» zum 1».
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