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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.06.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-06-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189406134
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940613
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940613
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-06
- Tag1894-06-13
- Monat1894-06
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.06.1894
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Riesaer G Tageblatt ««d A«;ei-er Wrtl«ü «S Lyri-n). «V«»»»«» Htz» L I! FEspnchfiell, «r. »0 »er König!, «mtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des Stadtraths z« Riesa. 134. Mittwoch, 13. Juni 1894, ME. 47. Jahrs. Das Riesaer Tageblatt «scheint jÄen Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher vrzugSPrei» bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der lästert. Postanstalten 1 Marl 28 Pf., durch die Träg« frei tnS Haus 1 Marl 50 Pf., durch den Briefträger stet in» HauS 1 Mark 65 Pf. Mzri-en-Annahme jsür die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantrnstraße 5S. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Friedrich Ernst Klengler eingetragene Hans- und Gartengrundstück, Sir. 160 des Brandcat., Folium 159 des Grundbuchs, Sir. 214 und 227 d des Flurbuchs für Strehla, nach letzterem — Ack. 2 groß, mit 45,13 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 4275 M. — Pf. soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 28. Juni 1894, Vormittags 19 Uhr als BerfteigerungStermin, sowie der 12. Juli 1894, Vormittags 19 Uhr als Termin z« Verkündung des VertheilungSplanS anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Riesa, am 28. April 1894. Königliches Amtsgericht. Heldner. Sänger. Im Saale des Hotels zum „Kronprinz" hier, sollen Sonnabend, »en 16. Juni 1894, Born». 1« Uhr, 1 Sopha, 1 gelber Schreibsecretär, 1 Kommode mit Glasaufsatz, 1 Pianoforte, 1 Coulissen- tisch, 1 gelber Nähtisch, 3 Bilder, 1 Nähmaschine, 1 Spiegel, 1 Spiegel- und 2 braune Kleiderschränke, 2 Polsterstühle, 1 Sessel, 1 Waschtisch, 1 Gasleuchter, 1 brauner Schrank von Nußbaum, 1 Tafelwaage mit 8 Gewichten und 1 Sodawasserapparal gegen sofortige Bezahlung Meistbietend versteigert werden. Riesa, 12. Juni 1894. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Selr. Eidam. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition Hierselbst eingesehen werden können: Bekanntmachung, den zwischen Sachsen und Preußen am 18. November 1892 wegen Her stellung einer Eisenbahn von Ripxmch-Poserna einerseits nach Plagwitz-Lindenau, andererseits nach Markranstädt abgeschlossenen Staatsvertrag betreffend; vom 25. April 1894. Verordnung, die Gebühren für Erhebung der Einkommensteuer und Besorgung der übrigen den Gemeindebehörden bei der Einkommensteuer obliegenden Geschäfte im Jahre 1894 betreffend; vom 2. Mai 1894. Bekanntmachung, Regulirung des Bezugs der Zulage für Nichtbenutzung des Civilversorgungs- Scheines für Militär-Invaliden bei ihrer Beschäftigung beziehungsweise Anstellung im Kommunaldieust rc. betreffend; vom 11. Mai 1894. Bekanntmachung, eine Anleihe der Kirchengemeinde zu Riesa betreffend; vom 12. Mai 1894. Dekret wegen Bestätigung der Ge noffenschaftsordnung der Genossenschaft für Berichtigung des Mandaüfluffes in der Stadtflur Zittau unterhalb der Olbersdorfer Brücke; vom 26. Mai 1894. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum für 'Erweiterung des Bahnhofs Chemnitz durch Herstellung eines Rangier bahnhofs mit Stationsanlage am Küchwalde bei Chemnitz betreffend; vom 29. Wai 1894. Gesetz, betreffend den Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im Kriege. Pom 28. Mai 1894. Allerhöchster Erlaß, betreffend Abgabentarife für die Kanalstrecke Holtenau-Rendshurg und die Benutzung der Hafenanlagen zu Holtenau. Vom 4. Juni 1894. Riesa, am 12. Juni 1894. -Der Stadtrath. Klötzer. Bekanntmachung. Für den l., die östliche Stadt bis zur Schützenstraße und Kirchgaffe einschließlich, um fassenden Stadtbezirk, hat heute der hiesige Privatier Herr Friedrich Wilhelm Ernst Müller für den aus seinen Wunsch dieser Stellung enthobenen Herrn Kaufmann Bergmann, das Ve» zirksvorsteheramt wieder übernommen. Riesa, am 9. Juni 1894. Der Stadtrath. Klötzer. Grpnr. Tages-efchichte. Gutem Bernehmen nach bestätigt es sich, daß der preußische Ministerpräsident im Auftrage des Kaisers den Polizeipräsi- ! denten von Berlin aufgefordert hat, einen genauen Bericht Äer die Vorgeschichte und den bisherigen Verlauf des Berliner Brauereiboykotts zu erstatten. Diese Thatsache verleiht dem schon seit einigen Tagen in unseren politischen Kreisen um laufenden Gerüchte eine gewisse Glaubwürdigkeit, daß an den maßgebenden Stellen erwogen werde, wie dem mehr und mehr überhandnehmenden Boykottunfuge wirksam gesteuert werden könnte. Nach 8 153 der Reichsgewerbeordnung wird derjenige mit Gcfängniß bis zu drei Monaten bestraft, der andere durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Berrufserklärung zu bestimmen versucht, an Verabredungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbe dingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit, theil zu nehmen oder ihnen Folge zu geben. Es ist in Frage gekommen, ob es nicht zweckmäßig sei, nach Art dieses Para graphen, der die einen Ausstand nicht mitmachenden Arbeiter schützen soll, eine mue Bestimmung zum Schutze derjenigen Arbeitgeber einzufügen, die durch Verrufscrklärunzen ge zwungen werden sollen, sich den Forderungen eines Theiles ihrer Arbeitnehmer zu fügen. Daß ein derartiger Schutz je nöthig werden könnte, hatte man beim Erlasse unserer Gewerbeordnung im Jahre 1869 nicht voraussehen können. Sonst hätte man sicher auch dafür gesorgt, wie man einen Mißbrauch des Koalitionsrechtes durch Arbeiter gegenüber anderen Arbeitern vorzubeugen versucht hat. Was aber da mals mangels einschlägiger Erfahrungen verabsäumt wurde, kann immer noch nachgeholt werden. Allerdings wird die Gesetzgebung nur eine Art Stützpunkt für die durch die social demokratische Aufhetzung bedrängten Arbeitgeber schaffen können. Die Hauptarbeit müssen diese auf dem Wege der Selbsthilfe leisten, indem sie unberechtigten Forderungen der aufgehetzten Arbeitnehmer gegenüber fest und entschlossen zusammenhalten. Das geschieht ja auch seitens der Berliner Bierbrauer,. von einigen unrühmlichen Ausnahmen abgesehen, und weitere Schritte in dieser Richtung scheinen beoorzuftehen. Deutsches Reich. Der Kaiser und die Kaiserin werden, wie aus Bergen nach Christiania gemeldet wird, am 3. Juli auf Stalheim eintreffen. Im dortigen Hotel sind 36 Zimmer bestellt worden. Der Aufenthalt auf Stalheim wird 2 Tage währen. Die Ansiebelungs - Kommission für Westpreußen und Posen hält in Posen vom Dienstag bis Donnerstag Plenar sitzungen ab. Am Dienstag fanv auch die Besichtigung mehrerer Ansiedelungen statt. Der deutsche Landwirthschaftsrath hat an die einzelnen deutschen Bundesregierungen eine Eingabe gerichtet, in der er seine Wünsche über die gesetzliche Regelung der ländlichen Arbeiterverhältnisse, die reichsgesetzliche Regelung des Gesinde maklerwesens, die Reform des Alters- und Jnvaliditäts-Ber- sicherungs-Gcsetzes, das Margarinegesetz, die Reform der Produktenbörse und die Währungsfrage darlegt. Der „Voss. Ztg." zufolge hielt die Kommission der Brauereien und Gastwirthe Berlins und Umgegend gestern Vormittag eine Sitzung ab. Von dem Schriftführer der Kommission, Jacobi, wurde der im „Vorwärts" enthaltene Bericht, daß von den Saalbesitzern Berlins und Umgegend nur 144 Wirthe sich für die Saalsperre erklärt, 111 aber dagegen gestimmt haben, als größte Leistung eines tenden ziösen Lügensystems bezeichnet. Thatsächlich seien nach den Unterschriften zu den 249 Wirthen noch 70 hinzugekommen. Die Eröffnung des Testaments Emin Paschas hat vor dem Consulatgericht in Zanzibar stattgefunden. Das Testa ment befindet sich nunmehr auf dem Wege nach Deutschland und wird voraussichtlich durch Bermittclung des Auswärtigen Amtes dem Berliner Amtsgericht zur weiteren Veranlassung zugehen. In der Regulirung des Nachlasses sind Schwierig keiten eingetreten, insofern die plötzlich erschienene erste Frau Emin Paschas und deren legitime Tochter der kleinen Feri- da das Erbe streitig machen. Die Beiden beabsichtigen, eventuell die Adoption Feridas als ungiltig anzufechten, da eine solche bei dem Vorhandensein ehelicher Nachkommenschaft nach dem im Colonialgebiet giltigen preußischen Landrecht nicht zu Recht bestehe. Zur Erleichterung der Infanterie-Ausrüstung soll u. A. auch ein leichteres Seitengewehr dienen. Da das früher schon einmal eingeführte Seitengewehr kleiner, dolchähnlicher Form sich nicht bewährt hat, sollen Versuche mit Wiederein führung des BajonnetS gemacht werden. Zur Probe sind davon in der königlichen Gewehrsabrik zu Spandau 400 Stück angefertigt und an Truppentheile verausgabt worden. Das Bajonnet ist ungefähr halb so leicht, als das jetzige Seitengewehr. Die Entscheidung darüber, ob die neue Waffe endgiltig eingeführt werden soll, wird bis zum Herbst ge- troffen werden. Daß sich sozialdemokratische Parteiführer in ihrem Macht bereich sehr viel erlauben dürfen und in der Bethätigung autokratischer Regungen mitunter weiter gehen, als Mancher unter den Großen dieser Erde, ist eine bekannte Sache. Bisweilen werden sie aber auch recht böse angeknurrt, wenn ihnen eine kleine Unvorsichtigkeit passirt. Derselbe Herr Bock in Gotha, der soeben erst Herrn v. Vollmar und den baye rischen Genossen einen Allerhöchsten Rüffel ertheilt und sie vor das „Forum" der Partei geladen hat, muß sich von an derer Seite eine recht unglimpfliche Behandlung gefallen lassen. Er halte sich erlaubt, einen in Burg ausgebrochenen Schuhmacherausstand in einer Depesche an die verschiedenen Arbeiterorganisationen als beendet zu erklären. Deshalb fand, wie die „N. A. Z." mittheilt, gegen ihn am Mittwoch eine Schuhmacherversammlung in Berlin statt, in welcher beschlossen wurde, den Gewerkschaftsausschuß aufzufordern, alsbald eiie große Volksversammlung einzuberufen, die über das Verbleiben Bocks im Reichstage zu beschließen habe, da angenommen werden müsse, daß Bock entweder „verrückt ge worden sei oder sich habe kaufen lassen." Der Ausstand in Burg wurde als nicht beendet erklärt und schließlich folgende Resolution angenommen: „Die Versammlung der Schuhmacher erklärt das Verhalten Bocks als nichtswürdig. Die Ver sammlung beschließt, Bock vor ein Arbeiterforum zu stellen und die Maske, die er sich bis jetzt als Vertreter der Ar beiter aufgesetzt hat, herunterzureißen." Eine lange gewun dene Erklärung, die Bock im „Vorwärts" erläßt, ändert nichts an dem Sachverhalt. Aus den Verhandlungen in der Untersuchung gegen den Kanzler Leist dringt natürlich wenig in die Öffentlichkeit. Nur das scheint nach den Nachrichten verschiedener Blätter festzustehen, daß in Kamerun seit längerer Zeit bereits un haltbare Zustände vorlagen. Dem Auswärtigen Amte war die Sachlage auch bekannt durch die Berichte des Lieutenants Hering, der den Aufstand der Dahomeleute eigentlich vor- hergefagt hatte. Um so mehr muß es befremden, daß diese Zustände so lange ruhig geduldet worden sind. Was die Untersuchung selber betrifft, so wird sie von dem Legations- rath von König geleitet, dem als Protokollführer Herr von Behr zur Seite steht, während die Anklage vertreten wird durch den Legationsrath Rose, welcher zur Untersuchung des Sachverhaltes nach Kamerun entsendet war. Etwland. Der französische Einspruch gegen das Ab- kommen Englands mit dem Congostaat kam am Montag im englischen Unterhause zur Sprache. Unterstaatssekretär Grcy erklärte, daß, nachdem England zunächst den französischen Vorbehalt zur Kenntniß genommen, die französische Regierung
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