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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-06-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189406207
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940620
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940620
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-06
- Tag1894-06-20
- Monat1894-06
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.06.1894
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»er, ver- 1. .tö imt- 80- iekt lllok >K.* isen iger «en liien- und chau- d. ange- lÖr. invr- Acht« ssopr. ach. schön c!>. Pfd. d uur Vor- 's— ^ach. chiqe bach. -'illigst lr. s, e, an, lge, n ivr. keife, tr. 30. tt r. 30. IM itz. ten nilr, ih wird r gefüllt, virb in Jung- och iffee, kN'». Ler. 'chtfeft, d. Kokin. ie. uck beim s., sowie on Herrn nichtigsten srau. Riesaer I Tageblatt und Anzeiger (Elbcblall und Anzeiger). Tclegramm-Adeesi« O HH» 'n «L 6 I FeniiprccksiicNe .Tageblatt-. Rieia 44^ 4 V KI U 4 A Nr. 20 der König!. Amtshauptmmmschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Z- 14». Mittwoch. 2». Juni 1894. Abends. 47. Jahr«. » a- Üttesaer Tageblatt erjqcmt jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sann- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung tu der: Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, liuole am Schalter der lästert. Pvstanstalten 1 Mar! 25 Ps., durch die Träger frei ins Haus 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger frei ins Harrs I Mark OS Pf. Anzrtgen-Auaahroe Mr die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Truck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanienstraß« 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt In Riesa. OertlicheS und Sächsisches. Riesa, 20. Juni 1894. — Bei der Berathung eines neuen Ortsstatuts für die < Stadt Riesa in gestriger Stadtverordnetensitzung wurde der H 7 desselben, welcher im Entwürfe lautet: „Das Stadt« verordneten«Kollegium besteht aus achtzehn Mitgliedern, nämlich zwölf mit Wohnhäusern, angesessenen und sechs un ansässigen", dahin abgeändert, daß die Zahl der Kollegiums. Mitglieder auf einundzwanzig erhöbt wurde und zwar sollen dieselben bestehen aus zwölf mit Wohnhäusern angesessenen, wobei es gleichgültig, ob deren Ehefrauen oder deren in väterlicher Gewalt stehende Kinder Wohnhäuser besitzen, und neun unansässigen Bürgern. Die Annahme dieses Beschlusses erfolgte bei einer Anwesenheit von 17 Mitgliedern mit 16 gegen 1 Stimme und zwar richtete die Letztere sich nicht im Prinzip gegen diesen Beschluß, sondern vielmehr gegen jede Beschlußfassung über Annahme oder Ablehnung des Statuts, das nach dem von dem betreffenden Mitglieds gestellten An träge vorerst dem Rechtsausschuß zur Prüfung und gutacht lichen Aeußerung bezüglich einiger wesentlicher Paragraphen überwiesen werden sollte. Ausführlicher Bericht über die Sitzung folgt morgen. — Die Mittel zur Ausführung der Borarbeiten für eine Kleinbahn von T org a u über Belgern nach Strehla sind im Gesammtbetrage von 2775 Mk. aufgebracht und ist der Handels-Gesellschaft Knoch u. Kallmeyer in Halle a. S. die Ausführung dieser Vorarbeiten durch Vertrag vom 5./11. Juni l. I. übertragen worden. — Zn Radsahrerkreisen hat es Aufsehen erregt, daß einige hiesige Radfahrer wegen «Übertretung der Verord« nung der Königlichen Amtshauptmannschaft Oschatz vom 5. April 1888, wonach jeder im Bezirke gen. Königl. Amts« Hauptmannschaft verkehrende Radfahrer verpflichtet ist, am Hinteren Theile seines Rades ein gelbes Schild mit schwarzer, nicht unter 8 Ctm. hoher, auf Ansuchen nach Angabe seines Namens, Stander und Wohnortes von genannter Behörde ihm mitzutheilender Nummer zu führen, in Strafe genom men sind. Man war vielfach der Ansicht, daß nach dem Inkrafttreten der allgemeinen Ministerial-Verordnung für den Verkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen vom 23. 'November 1893 alle früheren besonderen Verordnungen der einzelnen Polizeibehörden aufgehoben seien. Dem ist jedoch nicht so. Das Königl. Schöffengericht Hierselbst als erste Entscheidungsinstanz erkannte auf gestellte Anträge in den oben erwähnten Fällen unter Hinweis auf tz 7 der Ver ordnung des Königl. Ministeriums des Innern vom 23. November 1893 die von der Königl. Amtshauptmannschaft Oschatz erlassenen Strafverfügungen als zu Recht bestehend an, und legte den Angeklagten die Tragung der erwachsenen Gerichtskosten auf. — Gestern Nachmittag in der fünften Stunde spielte sich im Hasen in Gröba eine aufregende Scene ab. Sin l4jährigeS Mädchen hatte das Unglück gehabt, in das Wasser zu stürzen und wäre sicher dem Tode verfallen gewesen, wenn nicht dessen Rettung der bei der Firma Theodor Schäfer be schäftigte Arbeiter Max Schwanitz unter eigener großer Lebens gefahr bewirkt hätte. Nur dadurch, daß der Genannte glück licherweise noch einen ihm von dritter Seite zugereichten Rechen erfassen konnte, gelang das Rettungswerk. Er gab trotz bereits vorhandener großer Ermattung zuerst das bereits bewußtlose Mädchen in die hilfsbereiten Hände und brachte erst darauf sich in Sicherheit. Die an dem Mädchen sofort vorgenommenen Wiederbelebungsversuche waren erfreulicher Weise von vollem Erfolg begleitet. Dem Retter für seine edle That alle Anerkennung! Herr Gemeindevorstand Otto kam zu dem Rettungswerke ebenfalls hinzu und wird einen Bericht über die Sache an die königl. Amtshauptmannschaft einreichen. — Frische Kirschen und frisch: Beeren werden auf den Eisenbahnen Deutschlands eilgutmäßig zu den einfachen Fracht sätzen befördert, wenn die Aufgabe solcher Sendungen mit weißen Frachtbriefen erfolgt ; bei Verwendung rother Fracht briefe kommt die volle Eilguttaxe zur Erhebung. — Die gestern Abend im „Goldnen Löwen" stattzefundene Versammlung des Hausbesitzer-Vereins war recht gut besucht. In derselben wurde zunächst mitgetheilt, daß der Ausschuß des Vereins unter« 23. Mai d. I. eine Eingabe an den Stadtrath gerichtet habe, in welcher gebeten wurde, daß bei etwaigen Contraoemionen die Contravemcnten auf ihre straf baren Handlungen oeer Unterlassungen vor Anzelgeerstatrung aufmerksam gemacht würden. Hierauf wurde die von Seiten des Lladtraiys eingegangcne Antwort zur Verlesung gebracht und entnehmen wir aus dem ziemlich umfänglichen Schrift tück folgende Sätze: Dem allgemeinen Hausbesitzerverein zu Rieia theilt der Stadt rath aus seine Eingabe vom 2i. Mai dieses Jahres Falzendes mit: Es kann auch diesseits als pr.ttisch und wiinschenswe th ange- ichen wer.'en, das; in Fällen, in welchen die Schutzleute bei hiesigen Einwohnern straibare Handlungen und besonders strasbare Unter lassungen wahrnehmcn, vor Erstattung der Anzeig: die Schuldigen aus ihre Thal oder Unterlassung hingewiesen werden, damit sie sich nochmals selbst von dem gesetzwidrigen Zustande überzeugen können. Allein bei der völligen Unzulänglichkeit der hiesigen Schutzmannschaft, die auch von der Königl chen KreiShauptmannschast bet der letzten hiesigen Revision anerkannt und hervorgehvbcn worden ist, ist es im Interesse des Dienstes leider nicht möglich, eine strikte diesbezügliche Anweisung an dieselbe zu erlassen, da durch den Verlust an Zeit und den Mehraufwand an Arbeit, welcher dadurch bedingt würde, die Er edigung der gesammten übrigen Dienslgejchäste der Polizeiorganc in Frage gestellt werden würde. Es wird aber den Schutzleuten aneinpfohlen werden, in Fällen, wo es ohne Zeitverlust geschehen kann, ein dera tigcS Verfahren an zuwenden. auch würde bei einer eventuellen Vermehrung der Schutz mannschaft der ausge prochene Wunfch sich ganz erfüllen lasten. Die Schutzmannschaft anzuweifen, stet» erst bei der zweit maligen Wahrnehmung einer strasbaren Handlung oder Unterlassung Anzeige zu erstatten, würde gesetzlich unzulässig sem, der HauSbesitzer- verein kann sich aber überzeugt halten, daß wenn alle erstmalig wahr genommenen strafbaren Handlungen zur Anzeige und Besirajung kämen, die Zahl der von hier jährlich verhängten Polizeistrafcn sich sicher um das zehnfache erhöhen würde. Es liegt weder der Schutzmannschaft, noch der Polizeibehörde daran, jede kleine Missethat zur Bestrafung zu ziehen — eine der artige Strenge handhabt man nur in großen Städten — sondern es wird im Allgemeinen das Prinzip angewendet, da zu strafen, wo sich Jemand hartnäckig, leichtfertig, absichtlich, grobsahrläjsig, renitent oder in der Weise über gesetzliche oder polizeiliche Vorschriften hinwcgsetzt, daß er dadurch Andere beeinträchtigt, stört oder schädigt. Gerade bei den Straßen-Rrinigungs-Uebertretungen ist seiner Zeit die Schutzmannschast unter der Hand verständigt worden da, wo nicht ganz augenscheinliche Fälle grober Vernachlässigung vorliegen, nicht gleich beim ersten Male Anzeige zu erstatten. Dies ist auch that- sächlich geschehen. Den Hausbesitz r-Verein bittet aber der Stadtrath, selbst es als seine Ausgabe mit zu betrachten, die Sauberkeit, Ordnung und guten hygienischen Eigenschaften der hiesigen Straßen, Häuser und Höfe zu sördem, damit der Ruf einer reinlichen, sauberen und gesunden Stadt, welchen Riesa seit einigen Jahren sich erworben hat und welcher nicht zum geringsten Theile durch Erlaß und Handhabung der Straßen- Polizelor dnung uns» er Stadt herbeigesührt worden ist, erhalten und noch mehr auSgebreitet und so der Zuzug in die Stadt vermehrt werde. Die am Schlüsse der Eingabe ausgesprochene Ueberzeugung des Vereins, daß der Stadtrath den Bürgern gegenüber eher Milde als Hätte walten lasse, ist durchaus richtig, nur darf die Milde nicht in „Schlaffheit," in „Gehenlassen" auSarten, denn das würde die Stadt und auch die Bürger, welche es mit der Befolgung der Gesetze genau nehmen, schädigen und sie zur Nachlässigkeit verführen. Beschlossen wurde hierzu, gemäß dem Anträge des Aus schusses, da» Schriftstück zu den Acten zu nehmen. Zu Punkt 2 der Tagesordnung wurde mitgetheilt, daß auf eine kleine An zahl 8-Mark-Antheilscheine zur Riesaer Dü.iger-Abfuhr-Actien- Gesellschaft die Nachzahlung noch nicht erfolgt sei. Man be schloß hierzu, die Scheine bis 1. Juli noch zur Verfügung der belr. Herren zu halten, die bis dahin aber nicht einge- löften aus die Vereinskaffe zu übernehmen. — Schließlich referirte der Herr Vorsitzende Nitzsche noch über die in gestriger Stadtverordnetensitzung staltgehabte Berathung des OrtSstatutS der Stadt Riesa und verweisen wir bezügl. dessen auf das in heutiger Nr. befindliche kurze Referat hierüber und dem morgen folgenden ausführlicheren Bericht. — Die sächsischen Offiziere von Eynard, von Bradsky« Laboun, von Arnim, v. d. Decken, Graf Mielzynski und Bramsch haben am Sonntag und Montag in Hamburg, Aachen und Frankfurt a. M. 6 erste, 2 zweite und 3 dritte Siege sowie 3 Ehrenprei e davongetragen. Die Herren v. Eynard, v. BradSky-Laboun und Bramsch gewannen große Jagd- und Hindermßrennen. — Eine von der Regierung veranstaltete amtliche Er hebung über das Schankwesen in Sachsen ergab pro 100 000 Anwohner im Jahre 1879 158 Gastwirlhschaften, 366 Schank- wirthschaften, 168 Branntweinkleinhandlungen, im Jahre 1898 135 Sastwirthschaftrn, 297 Schankwirthschaften, 127 Brannt weinhandlungen. — Bald beginnen die Sommerferirn, und Tausende strömen hinaus auf die Berge, in die Wälder und an die See. Viele von diesen legen sich auf das Pilzsammeln, Damen besonders, von denen manche einen netten Vorrath von getrockneten Champignons bei der 'Rückreise nach der Heimath mitnimmt. Seien diese Damen freundlichst ermahnt dazu, auf die Pilzjazd ein Messer mitzunchmen unv die Pilze nicht mit der Wurzel oder vielmehr mit dem Mycelium aus zureißen. Mycelium nennt der Botaniker, was der Laie für Wurzel ansieht, cs ist aber mehr als Wurzel, es ist der hauptsächlichste Theil des Pilzes, aus dem die Fruchtträger, d. s. die hutförmizen Gebilde, die für sich in der gewöhnlichen Sprache als Pilze bezeichnet werden, sich entwickeln. Wenn nun zugleich mit den Aruchtträgern, welche die kleinen Pilz samen oder Sporen auszustrcuen bestimmt sind, auch das Mycelium, die eigentliche Grundlage entfernt wird, so ist tudulki rssu gemacht und es kommt nichts mehr nach. Da her sind denn auch in der Nähe mancher Seebäder und anderer Sommerfrischen die Champignons, die früher dort häufig waren, fast vollständig ausgerottet worden. Oschatz, 19. Juni. Die heutige Besichtigung des 1. Ulanen-Regiments 'Nr. 17 nahm Prinz Georg ab. Der Besichtigung wohnten außerdem noch mehrere Offiziere des Garde-Reiter-Regiments und des 18. Ulanen-RegimentS bei. ck Dresden, 20. Juni. Der König und die Königin ind heute früh in N.edersedlitz eingetroffen und von dort, mit Wagen nach Pillnitz gefahren. Dohna, 18. Juni. Am 19. v. M. vormittags wurde auf der von hier nach Ploschwitz führenden Straße die Krau verehel. Schwabe aus Crotta von einem jungen Manne über allen, gewürgt und zu vergewaltigen versucht. Durch heftige Gegenwehr der Frau und durch das Hinzukommen einer anderen Person wurde das Verbrechen vereitelt. Der Ver brecher, welcher daraufhin die Flucht ergriff, ist nunmehr durch Nachforschungen der Gendarmerie in dem 2ljährigen Handarbeiter Schulze aus Kreischa ermittelt und an die könig liche Staatsanwaltschaft eingeliefert worden. Schulze soll bei seiner Vernehmung nicht nur dieses, sondern auch andere von ihm neuerdings verübte ähnliche Verbrechen eingestan den haben. Station Schöna, 19 Juni. Schon seit voriger Woche vollzieht sich der Elbstromoerkehr im oberen Elbthale in bisher ungewöhnlich ruhiger Weise. Hier und im böhmischen Elbthale sind viele Schiffseigner geuölhizt, um weitere Aus gaben zu ersparen, ihre Fahrzeuge am Ufer zu stellen; die Zahl der so festgemachten Fahrzeuge soll gegen 70 betragen. Seit Eröffnung der hiesigen Schifffahrtsperiode bis gestern Abend wurden 3795 zu Thal fahrende beladene Elbfahrzeuge angerufen und rezistrirt, während in demselben Zeiträume am Zollamte unterhalb der Hirschmühle 746 Prahmen stellten und verzollt wurden. Die von der zwischen dort bis über Niedergrund mit Flößerei bedeckte Stromfläche erstreckt sich in einer Ausdehnung von 7 Kilometern thalaufwärts. Chemnitz. Auf der Ferdinandstraße waren gestern Vormittag zwei Knaben im Alter von 8 und 5*/, Jahren in ihrer im Hinterhaus eine Treppe hoch gelegenen Wohnung eingeschlossen, da deren Mutter einen Geschäst-weg besorgte. Der ältere Knabe band, um ins Freie zu gelangen, eine Leine an das Fensterkreuz und ließ sich an derselben herunter. Sein 5»/, Jahre alter Bruder wollte dann diesem Beispiele folgen, konnte sich aber, als er das Fensterbrett verlassen hatte, an der Leine nicht erhalten und stürzte ein Stockwerk hoch in den Hof hinab. Der Knabe klagt anhaltend über Schmerzen im Kopfe, ist aber übrigens ohne weiteren Schaden davongekommen. Oberes Vogtland, 18. Juni. Bereit» seit einigen Jahren hat man in der sogenannten Schäferei, einer zur Schönlinder Flur gehörigen Waldung, ein Staarenheim be obachtet. Auch dieses Jahr kommen daselbst Tausende von Staaren zusammen, um sich in dem Fichtenunterholz ein Nachtlager zu suchen und im vollstimmigen Thor vor der Nachtruhe noch ein Ständchen zu bringen. Fesselnd ist es, zu beobachten, wie allabendlich große Schwärme solcher Thiere au» allen Himmelsgegenden nach dem obenbezeichneten Orte herbeifliegen, woselbst sie bi» zum frühen Morgen verweilen. Plauen, 19. Juni. Nachdem in hiesiger Stadt längere Zeit Versuche mit der öffentlichen Beleuchtung mittelst Ga»- glühlichres gemacht worden sind, ist der Gtadtrath zu dem Srgebniß gekommen, daß die allgemeine Einführung de» Sa»- glühlichte» für die Straßenbeleuchtung zur Zeit noch nicht sich empfiehlt.
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