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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.12.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-12-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18961203010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896120301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896120301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-03
- Monat1896-12
- Jahr1896
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VolksmrWchliches. Me str Resen Neil bestimmt»« Gendungen sind zu richten au den verantwortlichen Redacteur desselben E. G. Laue kn Leipzig. — Sprechzeit: nur von 10—11 Uhr Lor«, und von 4—5 Uhr Nach«. Telegramme. " Kairo, 2. December. In dem Processe gegen die Lasse der öffentlichen Schuld hat der Appellgrrichtshos das Urthell der ersten Instanz bestätigt. * Buenos Aires, l. December. Finanzininister Romero er. klärte wiederholt in der Budgrtcominission, es sei nicht angebracht, den Schuld en dien st vor dem festgesetzten Zeitpunkte abzuändern. Der Postverkehr in Leipzig im Lahre 1895. Msd Die lebhaftere Steigerung des Postverkehrs, welche im Jahre 1894 wieder begann (siehe Jahresbericht in Nr. 239 des „Leipziger Tageblattes" vom 12. Mai 1896), hat im Jahre 1895 nicht nur angehalten, sondern sogar recht ansehnliche Zunahme erfahren. Die Zahlen der amtlichen Poslstatistik bestätigen demnach ebenfalls die anderweitigen Berichte über die günstigere Gestaltung der wirthichasllichen Verhältnisse. Die Zunahme des Postverkehrs in unserer Vaterstadt hat weiter nicht nur mit der allgemeinen Steigerung des Verkehrs im Reichspostgebietc Schritt gehalten, sondern hat die letztere mehrfach und ansehnlich übertroffen. Leipzigs Postverkehr steht denn auch diesmal noch mehr als im Vorjahre nach Berlin an erster, mindestens aber an zweiter Stelle. Nur Hamburgs Poslverkehr ist noch stärker; aber bei den eingegangrnen Briefen mit Werthangabe, bei den Postnachnahmesendungen, bei den am Orte ausgezahlten Postanweisungen und im Zeitungsvertrieb ist der hiesige Verkehr stärker gewesen als der gleichartige in Hamburg. Die Packetausgabe war in Leipzig sogar »och einmal so stark als in Hamburg. Nun zur Statistik selbst, deren Zahlen über den Verkehr wir der soeben veröffentlichten Poslstatistik entlehnt und darnach die Vergleichs» und Procentzablen berechnet haben. Tie Einnahme an Pvno und Telegraphengebühren stellt sich 1895 auf 8 006 778 670 468 oder 9,1 Proc. mehr alS im Vorjahre, welches nur eine Mehreinnahme von 5,3 Proc. gegen 1893 gebracht hatte. Bei Betrachtung des Postverkehrs im Einzelnen beginnen wir mit dem Eingang der PoirversendungSgegensläude. An Empfänger im Orts» und Laudbestellbezirke der hiesigen Post anstalten sind ringegaugen: Briefe, Postkarten, Druckiachen, Ele» jchäftspapiere und Waarenproben 47 608 500 (Z- 5 467 900 Stück oder 13 Proc. gegen ft-6 5 Proc. im Vorjahre); diese Berkehrsstejgerung ist besonders stark, denn die allgemeine Zunahme Les Briefverkehrs im Reichspostgebiete stellt sich nur auf 4 Proc.; Briefe mir Werth» angabe Ll6 049 Stück (-st 662 Stück oder 0,3 Proc. gegen —1,7 Proc. im Vorjahre); Packele ohne Werthangabe 2315404 (ft-113829 Stück oder 5,2 Proc. gegen -s- 2,6 Proc. im Vorjahre); Packete mil Werth» angabe 7o721 (ft- 2479 Stück ober 3,6 Proc. gegen -t- 5,8 Proc. im Vorjahre). Tas ist beim Eingang der einzige Fall von geringerer Zunahme wie von 1893 zu 1894. Postnachnahinejenbungen 229 257 < ft-3l 316 Stück oder 15.9 Proc. gegen ft- 15,5 Proc. im Vorjahre); Posiaufträge 62 823 (— 5828 Llück oder 8,5 Proc. gegen — 4,5 Proc. im Vorjahre). Ties ist der einzige Fall einer Verkehrsadnahme gegenüber dem Vorjahre; ein Rückgang, weicher aber nicht über» raschend ist, da auch im gejammten ReichSpostgebiele der Post- aumagsverkehr um 7,6 Proc. zurnckgegaugen ist. Zeitungsnuminern sind nahezu 16 Millionen von den hiesigen Postanstalten abgeietzt worden. Schließlich sind hier an Postauweijungsb, trügen ausgezahtk worden 177 621 6l0^t (ft- 8330140 oder 4,9 Proc. gegen -j- 2,8 Proc. im Vorjahre). Tie in Leipzig aufgegcbenen Postsendungen, welche im Jahre 1894 mehrfach Rückgang des Verkehrs oder nur geringe Zunagme gebracht hatten, weiten dagegen im Berichtsjahre fast überall erhvhie Zunahme nach. Die einzige Ausnahme bilden die eingegangenen Briesjendungen, welche 1894 eine damals ungewöhnlich hohe Steigerung von 10,2 Proc. ergaben, dafür aber diesmal nur sehr geringe Zunahme answeijen. Briesjendungen, also Briese, Post karren, Waarenproben rc., wurden hier aufgegeden 76 635 000 (-st 1356000 Stück oder 1,8 Proc. gegen -f- 10,2 Proc. im Vor jahre). Packele ohne Werthangade wurden 5148 256 Stück hier aufgeiiefert (ft- 457 210 Stuck oder 9.7 Proc. gegen -s- 4 Proc. im Vorjahre). Weiter wurden aufgegeben: 207 565 Briese mit Wenvangabe (ft- 10932 Stück oder 5,6 Proc. gegen — 6,9 Proc. im Vorjahre); 83 930 Packete mit Werthangabe l-s- 3233 Stück oder 4,0 Proc. gegen — 0,5 Proc. im Vor» jähre- und 80 208 519 hier eingezahlte Postanweijungsbelräge ift- 5787 093 oder 7,8 Proc. gegen -f- 4.3 Proc. im Vorjahre). Ls sind demnach 97'/, Millionen Mark mehr ausgezahlt als ein gezahlt worden. Tas sind allgemein sehr erfreuliche Ergebnisse, gegen welche das laufende Jahr hoffentlich nicht Zurückbleiben wird. Vergleichen wir nun schließlich noch den hiesigen Poslverkehr mit dem von anderen großen Städten bezw. mit wichtigen Haudels- puncten, so haben wir dazu die Einwohnerzahl als Vergleichssactor anzunehmen. Auf jeden Einwohner entfallen dann an ringegaugenen Driefiendungen in Leipzig 115, Dresden 91, Hamburg 122, Köln am Rhein 109, Frankfurt a. Pi. 114, Bremen 95, Magdeburg 72 und Breslau 75; an ausgegebenen Brirflendungen kn Leipzig 185, Dresden 103, Hamburg 172, Köln a. Rh. 136, Frankfurt am Main 194, Bremen 178, Magdeburg 126 und Breslau 105; eingegangene (1. Zahl) und aufgegebene (2. Zahl) Packete ohne Werlhangadr in Leipzig 5,6—12,4, Dresden 5,8—6,7, Hamburg 4,1—4,2, Köln 6,5—7,4, Frankfurt a. M. 7,6—10,6, Bremen 4,6 dis 5,8, Magdeburg 4,5—4,3 und BreSlau 4,9-6,3. Von jedem Einwohner wurden an Postanweisungsbeträgen emgezahlt in Leipzig 194 Dresden 191, Hamburg 166, Köln 209, Frankfurt a. M- 266, Bremen LOO, Magdeburg 259 und Breslau 153 Dagegen erhielt jeder Einwohner aus Postanweisuiigen auSgezahlt in Leipzig 429 Dresden 285, Hamburg 216, Köln 374, Frankfurt a. M. 466, Bremen 361, Magdeburg 348 und Breslau 364 Eia Ver gleich vieler Durchschnittszahlen mit denen Les Vorjahre- ist nicht thunlich, weil im Vorjahre noch die Einwohnerzahlen von 1890 an gerechnet worden, diesmal aber bereits die von 1895 zu Grunde gelegt werden konnten. Äusführungsbestimmungen zur Gewerbeordnung für das deutsche Reich. Aus Grund der HA 44 Absatz 2 und 3, 56 ä und 60 Absatz 4 der Gewerbeordnung hat der Bundesrath, wir die Nr. 285 deS „D. Reichs- und Staatsnnz." mittheilt, Nachstehende- beschlossen: I. Geschäftsbetrieb ber HandlungSrcisenben. 1) Wold« und Silberwaarenfabrikanten und -Großhändler sind befugt, auf Grund der nach 8 44a eriheilten Legilimationskarte auch außerhalb LeS Bemeindebezirks ihrer gewerblichen Nieder lassung, sofern diese im Jnlande liegt, persönlich oder durch in ihrem Dienste stehende Reitende Gold- und Silberwaaren an Per sonen, die damit Handel treiben, srilzubieten und zu diesem Zweck mil sich zu führen, vorausgesetzt, daß die Maaren, welche sie seil bieten, übungsgemäß an die Wiederverkäuser im Stück abgeietzt werden. Dasselbe gilt von Taschenuhren-, Bijouterie- und Schild- paUwaarensabr,kanten und -Großhändlern sowie von Gewerbe treibenden, welche mit Edelsteinen, Perlen, CainSen und Korallen Großhandel «reiben. 2) Weinhändler sind befugt, auf Grund der nach 3 44» er- theilten Lepitiinationskarie auch außerhalb Les Gcmeindebezirks ihrer gewerblichen Niederlassung, sofern diese im Jnlande liegt, persönlich oder durch in ihrem Dienste stehend« R-isenbe ohne vor gängige ausdrückliche Aufforderung Bestellungen auf Wein (Trauben- w»in einschließlich Schaumwein) bei anderen Personen zu suchen al- bei Kaufleuten ober solchen Personen, in deren Geschäftsbetriebe Waarrn der angebotenrn Art Verwendung finden, sowie bei Kauf leuten an anderen Orten alS in deren Gejchäft-räumrn. Las Gleiche gilt für den Handel mit Erzeugnissen der Leinen- und Wäschefabrikation und mit Nähmaschinen. N. Gewerbebetrieb der AnSländer im Umherziehen. X. Im Allgemeinen. 1) Ausländer, welche rin Gewerbe im Umherzlehea betreiben wollen, bedürfen eines WauderaewerbeschrineS. 2) Ausgenommen von der Vorschrift in Ziffer 1 sind solche Aus länder, welche ausschließlich den Verkauf roher Erzeugnisse der Lanb- und Forstwirthschaft. d>S Garten- und Obstbau«-, der Geflügel- und Bienenzucht im gcwöhiilichrn Grenzverkehr betreiben wollen; der Gewerbebetrieb kann jedoch untersagt werden, wenn eine der Voraus setzungen der 88 57 Ziffer 1 bis 4, 57» oder 57b Ziffer 2 bis 4 der Gewerbeordnung vorliegt. 3) Auf dir Ausübung des Gewerbebetriebe- im Umherziehen, ferner auf di« Ertheiluag, Versagung und Zurücknahme des Wauder- gewerbefchriar- finden dir Bestimmungni d>- Titel- 1U der Ge werbeordnung Anwendung, soweit nachstehend nicht etwas Anderrs bestimmt ist. 4) Die Erthrilung eine- Dandergewerbescheines ist zu versagen, wenn ein Bedürsmß zur Ausstellung von Wundergcwerbejcheinen ür Ausübung des betreffenden Gewerbes im Bezirke der Behörde nicht besteht, oder sobald für da- Gewerbe, für welches der Schein nachgesucht wird, die den Verhältnissen des Verwaltungsbezirks der Behörde entsprechende Anzahl von Wandcrgewerbeschrineu ertheilt ober ausgedehnt worden ist (oergl. Ziffer 6). Für das Gewerbe der Topsbinder, der Kesselflicker, der Händler mit Blech- und Draktwaaren und ähnlichen Gegenständen, der Dreh orgelspieler und Dudelsackpfeifer darf ein Wandergewerbejchcin außer- dem nur solchen Personen ertheilt werden, welche nachweislich in dem nächst vorangeaangenen Kalenderjahre einen Wandergewerbe- chem für dasselbe Gewerbe erhallen hoben. Zigeunern ist der Wandergewerbejchein stets zu Versagen. 5) Ausländer, welche eniweder das fünsundzwanzigsir Lrbensjabr noch nicht überschritten haben oder durch ihre Persönlichkeit zu er heblichen polizeilichen Bedenken Anlaß geben, sind zum Gewerbe» betriebe im Umherziehen nicht zuzulasjen. Von dem Eiforderniß der Vollendung des fünsnndzwanzigsten Lebensjahres darf ausnahmsweise gegenüber solchen Ausländern ab gesehen werden, welche nachweislich in dem nächst vorangegangenen Kalenderjahre einen Wandcrgewerbeschein für dasselbe Gewerbe er halten haben. Der ,«heilte Wandergewerbeschein kann zurückgenommen werden, wenn erhebliche polizeiliche Bedenken gegen die Persönlichkeit nach träglich sich ergeben. 6) Der Wandergewerbeschein berechtigt den Inhaber, nach Ent richtung der LandeSsteuern sein Gewerbe im Umherziehen in dem Bezirke derjenigen Behörde zu betreiben, welche den Wandergewerbe- chein ertheilt hat. Zu dem Gewerbebetriebe in einem anderen Be- frke ist die Ausdehnung des Waudergewerdescheines durch die zu- tändige Behörde diese- Bezirks erforderlich. Die Ausdehnung wird versagt, wenn ein Bedürsmß zur Ausübung des betreffenden Ge werbes in dem Bezirke ber B- Hörde nicht besteht, oder sobald für die den Verhältnissen des Bezirks entsprechende Anzahl von Personen Wandergewerbejcheine bereits ertheilt oder auf den betreffenden Bezirk ausgedehnt sind. Auf die Zurücknahme der Ausdehnung findet der ß 58 der Gewerbeordnung sowie vorstehende Ziffer 5 Absatz 3 entsprechende Anwendung. Das Recht, einen Ausländer aus dem Reichsgebiet auszuweisen, wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. 7) Ter Mangel eine- festen Wohnsitzes im Jnlande (8 57 d Ziffer 1 der Gewerbeordnung) ist Ausländern gegenüber alS ein Grund zur Verjagung deS Wandergewerbescheines oder zur Versagung der Ausdehnung desselben nicht anzusehen. 8) Sowohl die Ausstellung als auch die Ausdehnung eines Wandergewerbescheines kann sür eine kürzere Dauer als das Kalenderiahr oder für bestimmte Tage wahrend des Kalenderjahres erfolgen. 9) Die Wandergewerbescheine werden nach den unter III naä)- stehend bezeichneten Formularen ausgestellt. Wenn einer der in Ziffer 4 Absatz 2 oder Ziffer 5 Absatz 2 be zeichneten Personen ein Wandergewerbejchein ertheilt wird, jo ist entweder der bisherige Schein zuruckzufordern und zu vernichten oder in demselben zu vermerken, daß für das neue Kalenderjahr ein neuer Schein ausgefertigt worden ist. 10) Wer beim Gewerbebetrieb» im Umherziehen andere Personen von Ort zu Ort mit sich führen will, bedarf dec Erlaubniß derjenigen Behörde, welche den Wandergewerbejchein errheill oder ausgedehnt hat. Die Erlaubniß wird in dem Wandergewecbejcheii« unter näherer Bezeichnung der Personen vermerkt. Personen, welche den an die selbstständigen Gewerbetreibenden zu tellenden Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht mitgefüdrt werden. Diese Bestimmung findet auch auf die Mitsührung eines Inländers durch einen ausländischen Gewerbetreibenden und eines Ausländers ourch einen inländischen Gewerbetreibenden Anwendung. D>e Erlaubniß zur Mitsührung von Personen anderen Geschlecht«, mit Ausnahme der Ehegatten und der über 21 Jahre alten eigenen Kinder und Enkel, kann auch dann versagt werden, wenn keiner der aus Ziffer 3 bi- 5 sich ergebenden Versagungsgründe vorlirgt. 11) Die auf Grund der vorstehenden Bestimmungen getroffenen Verfügungen einschließlich der Versagung der Genehmigung de» DruckjchriftenverzeichnisscS (8 56 Absatz 4 der Gewerbeordnung) können nur iin Wege der Beschwerde au die unmittelbar vorgesetzte Aussichtsbrhörde angefochten werben. L. Der Geschäftsbetrieb der ausländischen Handlungs reisenden im Besonderen. 1) Auf Handlungsreisende, welche durch die in den Staats verträgen vorgesehene Grwerbelegitimationskarte legitim rt sind, inden dir Bestimmungen der Staatsvertcäge Anwendung. Insoweit diese Handlungsreisenden Maaren seilbieten oder Maaren bei anderen Personen als bei Kaufleuten ober solchen Personen, welche die Maaren produciren, oder an anderen Orteen als in offenen Verkaufsstellen auskaufen, finden die vorstehenden Bestimmungen unter auf sie Anwendung. Tas Gleiche gilt, wenn die Handlung-- reisenden Bestellungen aus Maaren ohne vorgängige ausdrückliche Auf forderung bei anderen Personen als bei Kaufleuten in deren Gejchäst-- räumen oder solchen Personen auijuchen wollen, in deren Gejcdäsis- brtriebe Waarrn der angeborenen Art Verwendung finden, soweit es sich nicht um das Aufjuchen von Bestellungen auf Druckichrifteu, andere Schriften und Bildwerke oder auf die unter 1 2 bezeichneten Maaren handelt. 2) Handlung-reisende, welche Staaten angehören, mit denen ein Abkommen wegen der GewerbelegitimationSkarten zwar nicht ab geschlossen. denen jedoch da- Recht der Meistbegünstigung hinsichtlich be- Gewerbebetriebes eingrräumt ist, bedürfen zum Geschäftsbetrieb im Inland einer Gewerbelegitimationskarte. Die Gewerbelegitiination-kartr berechtigt den Inhaber, in dem ganzen Gebiete des Reiche-, nach Entrichtung der LandeSsteuern, sofern in letzterer Hinsicht nicht ein Andere» im Wege de» Vertrage festgesetzt ist, zum Geschäftsbetrieb in demselben Umfange wir die unter Ziffer 1 genannten Handlung-reisenden. Auf dir Erthrilung, Versagung und Zurücknahme der Gewerbe- lrgitimationskarte finden die Bestimmungen des Titels Hl der Ge werbeordnung mit d«r Maßgabe entsprechende Anwendung, daß der Mangel eine- festen Wohnsitzes im Jnlande (8 57d der Gewerbe ordnung »inen Grund »ur Versagung brr Gewerbelrgitimationskarte nicht bildet, und daß dir auf Grund dieser Bestimmungen getroffenen Verfügungen nur im Wege der Beschwerde an di« unmittelbar vor gesetzte Aufsichtsbehörde angefochten werden können. 3) Die aufgrkausten Waarrn dürfen nur behufs deren Be förderung nach dem Bestimmungsorte mitgeführt werden; von den Waarrn, auf welche Bestellungen gesucht werden, dürfen nur Proben und Muster milgesührr werden. 4) Aus die Ausübung deS Geschäftsbetriebes der ausländischen Handlung-reisenden (Ziffer 1 und 2) finden die Bestimmungen des Titel- 111 der Gewerbeordnung entsprechende Anwendung. HI. Formulare für Wander,ewerbeschctne. Tie Wandergewerbescheine sind nach den unter II anliegenden Formularen auSzustrllen, von welchen Formular sür Inländer und Ausländer in den Fällen de- 8 55 Ziffer 4 der Gewerbe ordnung und Formular L für Inländer, Formular 6 für AuS- läader in den übrigen Fällen des Gewerbebetriebe- im Umherziehen bestimmt sind. IV. Tchiutzbeftimmnng. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1897 in Kraft und an Stelle der durch die Bekanntmachungen vom 31. Oktober 1883 und 8. November 1889 (Lrntral-Bl. für da deutsche Reich 1883 S. 305 und 1889 S. 559) verkündeten Be stimmungen. Berlin, den 27. November 1896. Der Reich-kan-ltr. In Vertretung: v. Boetticher. Die Vergleichbarkeit -er deutschen Handels- Statistik. Der Staat-secretair de- Reichsschatzamt- hat in feiner EtatSrrde darauf hing,wiesen, daß man dir Ziffern der deutschen Handel-- bilanzen vor 1888 mit denen nach dieser Zeit nicht vergleichen könne. Es ist die- eine Thatiache, di» längst noch nicht grnugeiii,, Beachtung findet; e- ist so bequem, den handel Le- letzten Jahre mil dem rin Dreennium vorher zu vergleichen; daß man rnerbe aber dtn verschiedenen Umfang de- deutsche« Zollgebiet- würdigt, wie er durch den Aollanschluß von Hamburg und Bremen geschaffen ist, wird, obgleich doch von weittragendster Bedeutung, außer Acht gelassen. Wenn wir beute auf dieses Thema zurückgreifen, so ist hie durch den Umstand veranlaßt, daß mit dem 1. Januar 1897 wiederum eine Störung in der Vergleichbarkeit eintreten wird, auf die aufmerksam zu machen wir für unsere Pflicht halten. Die künftige Handelsstatistik wird sich uns in einer ziemlich abweichenden Gestaltung in mancherlei Hinsicht präsrntiren. In dem Special handel wird nämlich künftighin auch der Beredelungsverkehr er scheinen, sowie er sich als Eigendandel für Rechnung eines In- läuderü darstellt. Es ist erklärlich, daß hierdurch die Bilanzsummen sich stark erhöhen werden und svnach einen Vergleich mit den Vor jahren nicht gestatten, io denen die Daten deS Beredetuiigsverkehrs fehlen, wenn es nickt gelingt, die neuen Ziffern, welche den Ver- rdelungsverkehr sür Rechnung des Inländers darstellen, aus der Ge- sammtjumme auszujcheiden. Aber auch dann verbleiben noch Summen in der HandrlSstatistik, welche man bisher im Specialhandel nicht kannte. ES sollen näm lich künftig als Handelswaare alle jene Schiffe der Menge und dein Werthe nach Aufnahme finden, welche im Auslande erbaut, oder an gekauft, zur Einfuhr nach Deutschland gelangen und weiter die, welche, auf inländischen Wersten erbaut oder in Deutschland an gekauft, nach dein Ausland ausgehen. Daß es sich hier um große Ziffern handelt, erhellt schon aus jenen Zahlen über den Erwerb und die Einführung von Schiffen aus dem Auslande, die sich der Zahl nach 1894 aus 46 mit 59116 Reg.-Tonnen stellten. Wenn sonach diese beiden Puncte bei einer Beurtheilung der handelsstatistischen Ziffern künftig Aufmerksamkeit beanspruchen, und die Vergleichbarkeit der Bilanzen in der Gesammtheit stören können, sobald die genügende Umsicht fehlt, so kann im Einzelnen eine Fehlerquelle darin liegen, daß nicht Vorsicht genug bei der Abwägung der Bilanzzahlen mit den einzelnen Ländern obwaltet. Bisher nämlich unterschied die deutsche Hundelsstattstik nur 66 Herkunfts- bezw. Bestimmungsländer, künftighin werden es 83 sein, die sich zumeist auf den asrikanischen Continent beziehen, eine größere Specialisirung weiter bisher zusammengefaßter Gebiete dar stellen, die nolhwendig wurde, um den Handel selbstständiger, für Len deutschen Handel wichtiger gewordener Staaten besser übersehen zu können. Was den europäischen Continent angeht, so berührt hier eine scharfe Unterscheidung zwischen den Freihäfen Hamburg und Cux haven, sowie Bremerhaven und Geestemünde von dem Zollausschluß Helgoland recht angenehm. Sonst Hal sich hinsichtlich der Herkunfts- und Bestimmungsländer in Europa nichts geändert, bi- auf Monte negro, das als zu unbedeutend als Provenienzland wieder in Fort fall durch seine Bereinigung mit der Türkei kommt. Der Ent' Wickelung des afrikanischen Continents ist weiteste Rechnung gelragen worden. Abessinien erscheint als selbstständiges Provenienzland, weiter Algier, dessen Handel mit Frankreich zusammen früher nachgewiejen wurde. Afrika ist wesentlich dadurch beschränkt, Laß inan nunmehr ein Britisch - Westasrika, Französisch-West- asrika, Liberia, den Congostaat, Madagaskar, Portugiesisch- Ost- und Westafrika, sowie Tunis als selbstständige Handels staaten in der deutschen Handrlsitattstik kennt. Britisch «Südafrika umfaßt nur noch im Wesentlichen Eapland und Natal; der Oranje freistaat, früher zu Copland gezählt, erscheint besonders. Weiter noch wird da- frühere Deutsch - Westasrika in Teutsck-Südweslafrika und in Togo und Kamerun unterschieden. In Asien ist Persien aus der Provenienz Asien herausgrschält, und man wird auch mit den portugicsiichen Besitzungen in Vorderindien zu rechnen haben. In Amerika haben Trennungen stattgefunden, die Provenienz central amerikanischer Republiken besteht nicht mehr, sie ist zerlegt in drei Tveile, nämlich Cosiarica, Guatemala und den Rest der drei Staaten Honduras, Nicaragua, Salvador. Ueberdem begreift Haiti nicht mehr die dominikanische Republik in sich, sondern beide Staaten erscheinen al- selbstständig. Nach dem Vorstehenden läßt sich leicht ermessen, daß Vorsicht bei der Beurtheilung der Handelsstatistik für 1897 obzuwaltrn hat, thrilweise wird rin Vergleich wohl hrrzustellen sein, oftmals nament lich, wo eS sich um Ländervergleiche handelt, vrrmuthlich nicht, weil hier die früheren Zusammenziehungen störend wirken, und es noch nicht sicher erscheint, ob die Ausscheidung de» Veredelung-Verkehrs bei der Länderdarstellung auch durchgeführt werden wird. Amerikanischer Außenhandel. In dem an dieser Stelle veröffentlichten Bericht über die ameri kanische Handelsbilanz und die Golbdewegung im Monat September wurde die Vermuthung ausgesprochen, daß die Ausfuhr noch be deutend anwachsen und die Bilanz zu Gunsten de- Landes weiter leigen würde. Diese Vermuthung hat sich glänzend bewährt. War schon im September die Ausfuhr größer als je in dem gleichen Monat der früheren Jahre, so ist dies in noch höherem Grade für den Monat October der Fall. Die Ausfuhr sür diesen Monat belief sich auf 113 000000- gegen 84 000 000- im Vormonat und 87 090 000 § im October 1895. Da andererseits die Einfuhr nur 50000 000 - betrug, so ergiebt sich die äußerst günstige Bilanz von 63 000000- sür den einen Monat. Die Bilanz zu Gunsten des Lande- sür die ersten 10 Monate erreicht somit die kolossale Höhe von 206 985 000- gegenüber einer passiven Bilanz von 31105000- für die- elbr Periode im vorigen Jahre. Im Jahre 1893 ergaben die ersten ebn Monate eine active Bilanz von nur 13 836000 H, 1892 iO 337 000 - und 1891 trotz der großen Getrride-AuSfuhr im Herbst diese- Jahres nur 46 487 000 -. Im Jahre 1894 war die Einfuhr noch geringer alS im laufenden Jahre, und dennoch blieb ir nur um 96661000 - hinter der Ausfuhr. Nur ein einziger Monat hatte in der Handelsgeschichte Amerikas eine höhere Ausfuhr äffer auszuweisen als der Oktober dieses Jahres, nämlick der December 1891. Wie erinnerlich, hatte Amerika im Jahre 1891 rin» nie dagewesene Weizenerntr, bedeutend über 600 Millionen Buihels, während zur selben Zeit die Ernte in Europa ungemein schlecht au-firl, so daß die Weizenoussuhr, hauptsächlich nach Europa, un erhörte Dimensionen annahm: 225 600 000 Bushel- gegenüber einem Jahresdurchschnitt von 118600000 BushrlS in den vorhergehenden zehn Jahren. Ein- ist merkwürdig an der großen Ausfuhr von diesem Jahre: Obgleich die große Zunahme großrntheilS der Getrride-AuSfuhr zu- zuschreibrn ist, so ist doch auch die Ausfuhr von Fabrikwaarea höher alS je zuvor. Und da- ist bezeichnend für di» wachsende Loncurrrnz Amerika» im Weltverkehr. Der aktiven Handelsbilanz von 63000000 - im Monat Oktober stand eine Goldrinfuhr von nur 27 600 000- gegenüber. Seitdem ist dir Goldeinfuhr bekanntlich weiter zurückgrgangen. Da Amerika sich jetzt der Jahreszeit nähert, wo dir Einfuhr höher steigt als die Ausfuhr, und da sich in den nächsten Monaten die Einfuhr aus Europa allem Anschein nach sehr lebhaft entwickeln wird, ist ein Rückfluß Les Goldes nach Europa in absehbarer Zeit zu erwarten. Dafür spricht auch die Lkatsache, daß augenblicklich Geld in New Uo<k ungemein flüssig ist und der Zinsfuß für tägliche- Geld ebenso niedrig und in manchen Fällen noch niedriger steht als in London. Dieser Umstand bat in den letzten Tagen zu der merkwürdigen Erscheinung Veranlassung gegeben, daß man in New Aork onsängt, dreimonatliche Wechsel aus London zu kaufen, und zwar nur deshalb, weil der Wechselcours aus einem so ungemein niedrigen Standpunkte beharrt. Da bas Gold schon begonnen hat, seinen Weg in die großen Banken Europa» zurückzufinden und Goldbezüge auS Amerika in nächster Zeit zu er warten sind, kann man einer Erleichterung de» europäischen Geld märkte- für die nächste Zukunft mit Sicherheit rntgegeajehrn. I). Vermischtes. 8L. Leipzig, 2. December. Bereits im vergangenen Sommer hatte sich dir Handelskammer mit der Frage der Entsendung einer Sachvrrständigrn-Lommission nach Ostasten, ins besondere nach Japan, zu befassen, für welche ihre Unterstützung be gehrt wurde. Nach dem Ergebnisse der in vertraulicher Weise an- gestellten Erörterungen konnte sie sich damals nicht rnlsch'.ießen, zu den Kosten einer solchen Expedition, bei welcher übrigens die Vertretung einzelner Firmen von vorn herein ausgeschlossen sein sollte, «inen Beitrag zu verwilligrn, sie erachtete e» für zweckmäßiger, einzelne sachkundige Vertreter — sei e» einzelner größerer Firmen, sei eS einer Vereinigung von Firmen desselben Geschäftszweig« — in die fraglichen Länder zu entsenden, selbstverständlich auf Kosten der Nächstbrtdeiligten. Diese Meinung ist jedoch anderwärts nicht getdeilt worben, namentlich hat die Bremer Boumwollrn-Bürje den Gedanken kräftig gefördert, auch andere Körperschaften haben erhebliche Geldmittel bewilligt, und ebenso wirb von den Regierungen di« Sache berritwilligst unterstützt. Di» Au-sendung der Expedition ist gesichert, auch sollen dafür einige sehr tüchtige Kräfte gewonnen fein. Die Lommtssioa wünscht nnn dir Erfüllung ihrer Aufgabe dadurch «rleichtrN zu sehen, daß ihr bestimmte Fragen, auf deren Be antwortung dir verschiedenen Industriezweige Werth legen, vor ihrer Abreise zur Berücksichtigung bei ihren Arbeite« borgelegk werden. Die Handelskammer hat deshalb einen Ausruf zur Einreichung solcher Fragen erlassen. Ter Abgang der Expedition war für Mitte December in Aussicht genommen, wird sich aber nach einer neueren Mittkeilung bi- zum Januar verschieben, immerhin ist es rathsam, die Einreichung der Fragen möglichst zu beschleunigen, zumal da es unter Umständen der Commission erwünscht sein könnie, sich noch vor der Abreise mit den Fragstellcrn selber in Vernehmen zu setzen. IL Leipzig, 2. December. In London soll in der Zeit vom 2. bis 13. April 1897 eine internationale Ausstellung, oder richtiger ein Markt sür Hauseinrichtungs - Gegenstände (iut-ruatiounl türuishiu«- trsävu' exüilntiou) stattfinden, nach einer Bemerkung des Directors in seinem Schreiben an die Handelskammer „einigermaßen nach Art der Leipziger Messen", aber ausschließlich für den Großhandel. Das Comitö eröffnet den Ausstellern die Aussicht auf gute Geschäfte, da keine Kosten gespart werden sollen, um die Haupt sächlichen Käufer aus dem ganzen vereinigten Königreiche heran zuziehen, während die Raumgebühr sür diesmal außerordentlich niedrig bemessen werden soll. Die Auslegung des Begriffs tnrnisdinx truäes ist nach dem Programm sehr weit gedacht, «. a. sind ausdrücklich genannt Postkarren, Pianofortes und Orgeln, Holzschnitzereien, Holzbearbeitungsmaschinen, Werkzeuge für Kunst tischleret u. s. w. Das Programm liegt aus der Kanzlei der Handels kammer, Neue Börse, Tr. I., zur Einsichtnahme aus; auf Leni beigefügten Plane sind die Raumgebühren für die verschiedenen Lagen angegeben. -Sx- Die deutsche Tabakindustrie, namentlich die Cigarrenfabrikation, schreibt der letzte Jahresbericht der Handels» und Grwerbekammer Chemnitz, ist eine der bedeutendsten Industrien unseres Vaterlandes. Leider ist dieselbe, während andere Industrien durch Schutzzölle, Exportprämien rc. gefördert werden seit fast drei Jahrzehnten dauernd durch Steuerprojecse, welche theil-^ von der Regierung, theils von Interessenten ausgingen, beunruhigt und dadurch in ihrer Entwickelung gestört worden. Auch durch den jüngsten Tabaksabrikatsteuergesetzentwurf trat in Rede stehende Industrie unter größter gefchästlicher Zurückhaltung, ange sichts des von der Reichsregierung dem Reichstage vor- gelegten Entwurfs, in das Betriebsjahr 1895 rin; erst durch die erfolgte Ablehnung genannten Entwurfs athmete die Industrie mil dem Wunsche wieder auf, daß dir Frage einer erhöhten Heranziehung des Tabaks zu den Reich bedürfnissen für längere Zeit von der Tagesordnung verschwinden möge. Hatte man nun gehofft, daß sosort nach Ablehnung des Gefetzenttvurss sich ein flotteres Tempo in den Abjatzvcrhällnissen bemerkbar machen würde, so beruhte diese Hoffnung zunächst auf einer Enttäuschung; erst später, als im Lause des Jahre- eine Besserung der industriellen Verhältnisse im Allgemeinen einirat, war auch in der Cigarrenfabrikation ein lebhafteres. Geschäft zu ver zeichnen. Wenn die in Frage kommende Industrie in erster Linie mit einer consumfähigen Bevölkerung rechnen muß, so sind leider die Creditverhällnisse, wenn sich dieselben auch gegen die Voriahre etwas gebesser: haben, keineswegs günstige zu nennen, namentlich werden in umfänglicher Weise durch beträchtliche Zielüberjchreitungen em pfindliche Zinsverluste veranlaßt, die der Fabrikant in Kauf zu nehmen genöthigt ist. Ter Detailhandel in dieser Branche leidet sehr unter einer großen Anzahl wirthschastlich recht schwacher Existenzen, er leidet aber ferner auch sehr unter Anctionsverkäufen. denen ein leichtgläubiges Publicum nur zu oft unbegründetes Ver trauen entgegenbringt, nicht minder unter der scharfen, sich imncer mehr steigernden Concurrenz der Gastwirthe, denen die Sonntagsruhe welche den Händler zur Ilnthätigkeit zwingt, freie Bewegung gestatt»!. Die Wünsche, welche die Tabakindustrie sür dir Zukunst hegl, bestehen zunächst in der Ruhe vor allen steuerpolitischen Maßregeln, ferner erstrecken sich dieselben auf ausgedehntere Geschäftsstunden sür den Detailhandel an Sonntag-Nachmittagen, bezw. der von den Gast wirthen gemachten Concurrenz. Daß der Tabak- und Cigarre« handel, insbesondere der Detailhandel, anderen Handelsgewerb-n gegenüber durch die Sonntagsruhe am meisten geschädigt wird, in wohl kaum zu verkennen, indem dieselben Verkaussgegenstände, welche zu verkaufen den Tabak- und Cigarrenhäudlern verboten ist, ga» , ungehindert von Restaurateuren, Wein- und Branntweinwirthen verkauft werden. Es ist daher anzustreben, daß Len Tabak- und Cigarrenbändlern nicht verboten wird, was den Gastwirthen gestatt»! ist, und diese Gleichheit ist nur dadurch zu erreichen, indem in ganz Deutschland jede Beschränkung für den Verkauf von Tabaisabrikaten aushört, wie die» schon jetzt in Bayern der Fall ist. *— Zur Lage der vogtländischen Stickerei- und Weißwaaren - Industrie. Einem Berichte der „Leipziger Monatjchrit sür Textil-Jndustrie" entnehmen w,r folgenden Auszug i Wenn in anderen Zweigen der Textilbranche das Geschäft nach der Wahlentscheidunq in Amerika noch nicht wesentlich reger geworden ist, jo können wir von hier aus mittheilen, daß wohl eine Besserung in der Spitzenbranche erfolgt ist. Sofort nach Beendigung des Wahlkampfe» bestellte Amerika in größeren Quantitäten billig, Artikel, wie Tülljpitzrn zu Rüschen, Hutgarnirungen, und in Len letzten Wochen kamen größere Bestellungen auf innere Tülljpitzrn und ebenso auf bessere Lustipitzen an. Außerdem sind auch von Frankreich und England Tüllipitzen, meist feinere Waare, gekaüfr worden. Bon den Cambric- und Madapolamstickereien haben wir erfreulicher Weise schon seii längerer Zeit regelmäßig zu berichten, daß die Fabrikanten mit dem Geschäftsgänge sehr zuftieden sind und Handmaschinen immer zu guten Löhnen gesucht werden. Auch in der Handstickerei und Tapisseriebranche ist reichliche Beschäftigung vorhanden. In der Confeciion beherrschen die verschiedenartigen Rüschen LaS Geschäft, und auch in gestickten Schürzen and Kragen zeigte sich mehr Begehr. Die Fabriken englischer Gardinen sind gut beschäftigt. Ebenso ist es in der Spachtel-Gardinenbrancke, Ordres für da- Frühjahr liegen bereits vor und hofft man auf ein gutes Ostergeschäst. In Köper-Bitragen und Rouleaux, sowie Spachtel» spitzen ist lebhafte Nachfrage vorhanden. * Ruhla, 1. December. Tie Einnahmen der Ruhlaer Eisen» bahn sind im Steigen begriffen. Bis Ende Oktober d. I. hat die Bahn 46 503 vereinnahmt, 4377 mehr als in dem gleichen Zeiträume des Vorjahres. Von dieser Gesammteinnahme entfallen aus den Monat Oclober, der damit eine Mehreinnahme von 464 erbrachte, 5581 *— Deutsch'portugiesischer Handelsvertrag. Es ver lautet, daß die Schwierigkeiten, welche sich bei den Verhandlungen mit Portugal wegen Abschlüsse» eine» deutsch-portugiesischen Handels- Vertrages ergeben hatten, zum weitaus größten Theile behoben sind Es ist nicht ausgeschlossen, oaß der Entwurf des Vertrages in Bälde den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs zur verfassungsmäßigen Genehmigung wird vorgrlrgt werden können. V.V.6. Die deutsche Nähnadelindustrie. Trotz ibrer Kleinheit bilden die Nähnadeln infolge des ungeheueren Verbrauchs einen bedeutenden Fabrikation»» uno Handelsartikel. Früher wurden dieselben in großer Masse aus England bezogen, wo die Fabrikation besserer Nadeln sich zuerst ausgebildet Halle. Indessen hat Las Prädicat „englisch' wenigstens für den deutschen Bedarf schon lange seine Anziehungskraft verloren. In Deutschland wird die Nadel fabrikation in Rheinland mit den Hauptorten Aachen und Burtscheid, in Westfalen mit Iserlohn und Altena und in Mittelsranken mit Nürnberg und Schwabach getrieben. In den bedeutenden Nähnadel sabriken von Aachen und Umgegend werden etwa 50 Millionen Nadeln, größtentheils bessere Sorten, allwöchentlich geliefert, die ihren Absatz nicht blos in Deutschland, sondern auch säst überall im Auslandc finden. Die deutsche Nähnadelindustri», die sich in ihrer Technik mehrfach von dem englischen Vordilde abgewandt hat und zu neuen Verfahren und Maschinen fortgeschritten ist, vermag selbst die theuersten und besten Sorten immer noch zu bedeutend niedrigeren Preisen zu liefern, als man solche bei Len gleichen englischen Quali täten gewohnt ist; sie hat in Folge dessen den englischen Fabriken manche» ausländische Absatzgebiet, selbst in den britischen Colonial- ländern, abgewonnen. Wie sehr sich Lcr deutsche Absatz im AuS- lande zu einer Massenaussuhr entwickelt hat, geht daraus hervor, daß in den acht Jahren 1880/87 5185 300 Ke deutsche Nähnadeln (einschließlich Sticknadeln, Stopfnadeln und Nägmajchinrnnodeln) im Werthe von 50 Millionen Mark und in den acht Jahren 1888/95 6 886 200 ÜK im Wertke von 61 Millionen Mark nach dem Aus lände gegangen sind. Eine sehr bemerkcnswerthc Zunahme zeigt dir Ausfuhr iin lautenden Jahr; sie hat in den ersten zehn Monaten 1896 bereits I 079 100 betragen gegen 640 300 icx; im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Diese Steigerung ist hauptsächlich dem ungemein starken Anwachsen des Exports nach China zuzujchreiben, wohin bi» Ende Oktober d. I. nicht weniger al» 712 700 im Werthe von fast 6'/, Millionen Mark au-geführt worden; im Bari,ihr hat die Ausfuhr dorthin bis Ende Octoder nur 2SS900 kx betrogen. China ist weitaus do- bedeutendste aus ländische Absatzgebiet für deutsche Nähnadeln; in den sechs Jahren 1890/95 wurden 2 809 200 dU im Wlth« von 24'/, Mitti,neu
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