Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189410063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18941006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18941006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-10
- Tag1894-10-06
- Monat1894-10
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 06.10.1894
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Riesaer j Tagevlatt und Anzeiger Meblall md Äyelgn). Tclegramm-Adnssr .La,«blatt', Riesa. Amtsötatt Frmsprechstellr Nr. LV der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 233. Sonnabend, 6. Oktober 1834, Abends. 47. Jahrg Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta, Abends mir Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher ÄrzugSpreiS bei Abholung in de» Expedition« M Riesa und Strehla, b« UtOWtHMMh sowie am Schalter der kauert. Pojtanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei InS Hau» I Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Pf. A»zri»r»U>mah»i pr bl« UMM, de» Ausgabetages bis Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastauienstraße SV. — Für die Redaetloa twrarttaortlich: -er». Gchnetbt M »tel«. für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis I» A 3 N " Bormittags 0 Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Bekanntmachung, die Ablagerung von Steinen, Schutt und dergl. an den Ufern und im Jnundationsgebiete der Elbe betreffend. Nachdem wahrzunehmen gewesen, daß in neuerer Zeit die Besitzer und Pächter der an der Elbe gelegenen, zu hiesigem Elbstromamtsbezirke gehörigen Stcinbrüche ihre Bruchabgänge u. s. w. dauernd an den Elbufern ablagern und die Abwehrungen der Stromaufsichtsbeamten meist erfolglos sind, sieht sich das unterzeichnete Clbstromamt zu folgenden Anordnungen ver anlaßt : 1. Die Ablagerung von Erde, Lehm, Sand, Bauschutt, Abraum und Abfällen aller Art auf und an den Elbufern bez. im Elbstrombette selbst wird hiermit untersagt. Wird mit solchen Ablagerungen die Ausfüllung tiefgelegener Terrainstellen im Be reiche des Jnundationsgebietes, also oberhalb der Elbufer, bezweckt, so sind dieselben vor her der Königlichen Straßen- und Wasser-Bauinspection Meißen l anzuzeigen, und ist deren Anweisungen pünktlichst nachzugehen 2. Das Abwerfen solcher Schlamm- und Sandmassen an den Elbufern, welche durch die Hochfmthen des Stromes auf die im Jnundationsbereiche liegenden Feld- und Wiesengrund stücke geführt worden sind, unterliegt den Anweisungen der Wasserbaubeamten. 3. Das Äblagern von Schneemassen un Bereiche des Jnundationsgebietes des Stromes, er fordert die zuvor einzuholende Genehmigung der Königlichen Straßen- und Wasser-Bau- inspection Meißen I und ist hierbei deren Anordnungen nachzugehen. 4. An den geordneten Einladestellen der an der Elbe gelegenen Steinbrüche ist die Ablagerung von Steinen und schweren Schuttmasten — Klarschlag, Bruchschutt — nur insoweit ge stattet, als dies mit den Interessen der Stromreguluung und Stromräumung zu verein baren ist. Derartige Ablagerungen sind nur nach den zuvor eingeholten Anweisungen der Königlichen Straßen- und Wasser-Bauinspection Meißen I vorzunehmen; während der Ein winterung des Stromes und auf die Tauer der Einstellung der Elbschifsfahrt sind die selben unbedingt untersagt. L. Dce Anschüttung von Steinmaterialien und schweren Schnttmassen an abrissigen und un- regulirten Uferstellen bedarf der zuvor einzuholenden Genehmigung des unterzeichneten Königlichen Elbstromamtes, und ist hierbei den dafür ertheilten speciellen Borschriften allenthalben nachzugehen; insbesondere sind die durch die Wasserbaubeamten ausgeführten Absteckungen und angegebenen Böschungen innezuhalten, die Schuttmasten gehörig einzu- planiren und, soweit nöthig, abzurammen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach H 366 a des Reichsstrafgesetz- buchs mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft. Meißen, am 4. Oktober 18S4. Königliche Amtshauptmannschaft als Clbstromamt. 9316 L. von Schroeier. W. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des geisteskranken Friedrich Moritz Sachse, z. Zt. in der Heilanstalt Sonnenstein, gesetzlich vertreten durch den Gastwirth Ernst Louis Großmann in Bobersen als Zustandsvormund, wird heute am 5. Oktober 1894 Nachmittags 4 Uhr daS Konkursverfahren eröffnet. Der Lokalrichter Glauch in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. November 1894 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Äläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in tz 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände — auf de» 1. November 1804, Bormittags 1V Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den SÄ. November 1804, Bormittags 10 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumi. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verab folgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forverungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 7. November 1894 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Riesa, 5. Oktober 1894. Ass Reichelt. Bekannt gemacht durch: Sänger, G.-S. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Donnerstag, den 11. Oktober 1894, von Norm, o Uhr an, eine Parthie Ofenkacheln und Friese, 1 Sopha, 1 Kleiderschrank, 5 Bilder, 1 gelber Küchen schrank, 1 Schreibtisch, 1 runder Tisch, 1 Nähtisch u. A. m. gegen sofortige Bezahlung meist bietend versteigert werden. Riesa, 5. Oktober 1894. * Der Ger.-Vollz. des Königl. Amtsger. Sekr. Eidam. Im Grundstücke No. 0 in RieSka sollen Montag, den 15. Oktober 1894, Mittags IS Uhr, 1 Lastgeschirr, 1 Getreidereiniuungs- und 1 Häckselschneidemaschine, 1 Hobelbank, 2 Siebe, 1 Pferd und 1 Kuh gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 5. Oktober 1894. * Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Taarsgeschichte. Deutsche- Reich. Die neue Tabakfabrikatsteuer, welche das Reichsschatzamt plant, soll nach der „Deutschen Tabakztg." die Zigarren mit 25 bis 30 v. H. des Werths belasten. Für den Rauchtabak sollen zwei Steuersätze in Vorschlag gebracht werden. Der Eingangszoll soll wie in dem vorjährigen Entwurf auf 40 M. für den Doppelzentner Rohtabak festgesetzt werden. Sehr begreifliches Aufsehen erregt eine Schrift, welche kürzlich aus der Feder von Konstantin Rößler über die „So zialdemokratie" erschienen ist. Der Verfasser gelangt darin zu wahrhaft unglaublichen Schlußfolgerungen hinsichtlich der Abwehr der Sozialdemokratie. Was er verlangt, ist nichts Geringeres, als eine Diktatur des BundeSralhs, die darin bestehen soll, daß die gesetzgebende Gewalt auf drei Jahre diesem allein übergeben wird. Es heißt dann: In diesem Zeitraum kann der Bundesrath mit Hilfe erlesener Kräfte eine Gesetzgebung zu Stande bringen, die dem Nationalleben harmonische und sichere Bahnen gesunder Entwicklung anweist. Es wäre ja denkbar, daß der Bundesrath diese Vollmacht vom Reichs tage verlangen könnte, der sie verweigern und dann ausgelöst werden würde. Diesen Weg mag empfehlen, wer die Wählermasse des jetzi gen Wahlrechts für klüger und weniger zerfahren hält, als die Ab geordneten. Wer dieses Klaubens nicht ist, der wird einen Nachtheil darin sehen, wenn ein großer Schritt zur Heilung mit tastenden und verfehlten Besuchen beginnt, und in dem unvermeidlichen Durchein ander viel artiger Fragen wird er den größten moralischen Nachtheil erblicken. Denn es giebt noch andere dringende und drückende Aus gaben. Die Agrarfrage verlangt eine Lösung. Mir schwebt die für die Agrarier denkbar günstigste vor. Um sie rr't den Parteien zu lösen aber sind neben anderen Hindernissen die Agrarier selbst daS unüberwindlichste Hinderniß. Die Diktatur, gemildert nach der Natur de» Deutschen Reich» dadurch, daß sie dem Kollegium der BundeS- Zlieder zusällt, ist die unerläßliche Forderung dieses Augenblicks. ES bedarf kaum der Erwähnung, daß diese Ansicht in der Presse allgemein abgelehnt wird. Auch die „Post", die den ihr nahe stehenden Verfasser milde zu beurtheilen sucht, erklärt ihre Abweichung von seinem Standpunkt in wichtigen Punkten und will nur der „geistreichen und originellen Be gründung" zu ihrem Rechte verhelfen. Die „National-Ztg." wundert sich, daß „ein Mann von Geist zu gleicher Zeit so pessimistisch und so optimistisch sein kann — so pessimistisch, kein anderes Heilmittel für möglich, und so optimistisch, dieses Heilmittel für leicht anwendbar und für wirksam zu halten." Nach der „Deutsch. Tagesztg." ist dem Generalkommando des 14. Armeekorps eine Allerhöchste KabinetSordre zuge gangen, welche die Feststellung der Namen derjenigen Mann schaften anordnet, welche an der bekannten Begegnung der deutschen und französischen Soldaten auf der Schlucht theil- genommen haben. Es soll ihnen für ihr kameradschaftliches Benehmen die kaiserliche Anerkennung ausgesprochen werden. Der Reichskanzler Graf von Caprivi hat sich gestern nachmittag nach Hubertusstock zum Bortag beim Kaiser begeben. Im Bundesrathe sind, wie die „Nordd. Allg. Ztg." erfährt, gestern die ersten Spezialetats des Reichshaushaltsvoranschlags für das Jahr 1895/96 zur Vertheilung gelangt, und zwar die Etats des Reichskanzlers und der Reichskanzlei, der Reichs justizverwaltung, der Reichseisenbahnen und der Reichsdruckerer. In einem Artikel, der gegen verschiedene Resolutionen des nationalliberalen DelegirtentageS in Frankfurt a. M. polemistrt, sagt die „Nordd. Allg. Ztg." u. a.: „In den Be schlüssen des nationalliberalen DelegirtentageS wird thatsächlich ausgesprochen, daß dieser „von seitea der Regierung im Reiche und in Preußen erwarte, daß alles unterbleibt, was dre polnisch-nationalen Ansprüche zu bestärken geeignet ist". Die > Anschauung, daß dies bisher nicht geschehen sei, daß in der I Behandlung der Polen andere Gesichtspunkte als die des I deutschen Interesses maßgebend gewesen wären, beruht auf unzutrefsenden Annahmen, und jedenfalls würden Ausstellungen, wenn man zu solchen das Recht zu haben glaubt, das Ressort und das „Herz" des Grafen Caprivi nicht berühren." E» ist überraschend, wie wenig das offiziöse Blatt aus den Ur- theilen der öffentlichen Meinung gelernt hat, die sich bekannt lich in letzter Zeit zu einem heftigen Sturme gegen die Polenpolitik des neuen Kurses verdichtet haben. England. Der „Voss. Ztg." wird aus London be richtet: Aus amtlicher Quelle wird bestätigt, daß der gestrige Ministerrath sich fast ausschließlich mit den Zuständen in China und der möglichen Gefahr für die dort ansässigen britischen Unterthanen beschäftigte. Die Vorschläge der Admiralität für die Verstärkung des britischen Geschwaders in den chine sischen Gewässern bedurften der Genehmigung des KabinelS. Da die Ergreifung von Vorsichtsmaßregeln dringlich war, mußte ein außerordentlicher Ministerrath anberaumt werden. Die im Auslande weilenden Minister wurden von der An beraumung des MinisterratheS in Kenntniß gesetzt, ihnen aber gleichzeitig bedeutet, sie brauchten nicht zurückzukehren, da cs sich nur um Förmlichkeiten handle. Lord Rosebery kehrte gestern abend wieder nach Schottland zurück. Die meisten übrigen Minister kehrten in ihren Sommeraufenthalt zurück. Die Aufregung der letzten Tage hat sich wieder gelegt, der politische Horizont ist wieder ziemlich heiter. Die Börse wird die heutigen Zeitungsberichte voraussichtlich mit einer frischen Hausse begrüßen. Von allen Seiten wird versichert, daß die Beziehungen zwischen England und Frankreich nicht im min- destengctrübt seien. Rußland. Der „Köln. Ztg." wird au» Petersburg gemeldet, daß über den Gesundheitszustand de» Zaren seit vier Tagen keine amtliche Nachricht etngetroffen ist. Die dortigen Zeitungen haben strengsten Befehl erhalten, keine eigene Meinungsäußerung über den Kaiser zu bringen; sie veröffent-
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