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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189407182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-07
- Tag1894-07-18
- Monat1894-07
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1894
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Uiesaer D Tageblatt und Anzeiger Mett«« und Archer) Mittwoch, 18. Zoll 1894, «VeudS 164 47. Jahr« O. 8. 1192. Derz. r,75 S. r. fiehlt I »en 18. 4 Uhr »luuz etsed, r d c. freiw. 6. d in UNg- un 25 Nr. Das Riejae» Tageblatt erscheint jede» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter de» kotiert. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark 65 Pf. Auzeigen-Aunahurr s2r die Nummer de» Ausgabetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Geivähr. Druck und Verlag von Lakiger L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirustrahe 59. — Für dir Redaction verantwortlich: Herrn. Schmidt in Riesa. Frrnsprechstellr Rr. SO ich * fee, >IN. »er das Tritt st über r t »j,4 »uä. Obst-Versteigerung von den fiskalischen Aepfel-, Birn- und Pflaumenbäumen an den Straßen der Amtsstraßen meisterbezirke gr.ßere Dampfer fmit 6 Pferdekräften, durch Benzinmotor getrieben, schleppte die beiden kleineren zu je drei Pferde kräften, von denen der eine Benzin-, der andere Petroleum motorbetrieb hatte. Die höchst schmucken Fahrzeuge werden sicher das Gefallen der verwöhnten Spree-Athener finden. — Bei den jetzt häufig auftretenden Gewittern dürften nachstehende Bemerkungen den Teilnehmern von Stadt- Fernsprecheinrichtungen zur Nachachtung zu empfehlen sein. Bei eintretenden Gewittern wird häufig von Theilnehmern der Fernhörer vom linken (beweglichen) eisernen Haken des Mikrophons abgehoben und bleibt während der Dauer des Gewitters oder — bei vergeßlichen oder durch Geschäfte ak- gehaltenen Theilnehmern — noch längere Zeit hindurch nie- dergelegt. Wenn auch dadurch erreicht wird, daß die Wecker glocke am Apparat bei etwaigen atmosphärischen Entladungen nicht mehr anschlägt, so ist andererseits die ganze innere Einrichtung der Apparate den plötzlichen Entladungen ausge setzt und kann unter Umständen sehr beschädigt werden. Na mentlich aber wird die durch die Abnahme des Fernhörers eingeschaltete Mikrophonbatterie ganz erheblich geschwächt. Die Folge davon ist bei Wiederaufnahme des Betriebes re gelmäßig eine mehr oder weniger schlechte Verständigung. Wie schon bemerkt, werden die Fernsprechapparate durch das Abnehmen des Fernhörers vor etwaigem Blitzschlag nicht geschützt; der Schutz der Apparate durch die in ihnen ange brachten sehr empfindlichen Blitzab'^. ,^nn vielmehr nur dann erzielt werden, wenn der betreffende Fernhörer am Haken häng-n bleibt. Da« zeitweise Anschlägen der Wecker glocke möge man al« unvermeidliches kleineres Uebel be trachten. Es empfiehlt sich nur, die Apparate während des Gewitters nicht zu gebrauchen bez. nicht zu berühren. Wo besondere zweite Wecker mit Umschaltern angebracht sind, werden zweckentsprechend die Umschalter so zu stellen sein, daß die besonderen Wecker ausgeschaltet werden und die von dem BermittlungSamte heranführende Leitung mit dem Fern- sprechapparat verbunden wird. — Der Turnvertreter des FlöhathalgaueS schreibt dem „Saydaer Anzeiger": Die Jugend mit ihrer weithin schallen den Fröhlichkeit steht gewiß noch in freundlicher Erinnerung eines jeden ernsten Mannes. In der. Jugendzeit ergötzte un» das fröhliche Spiel und der Tanz, gesellige Ausmärsche, übermüthige Sprünge und kühne Thaten. Jetzt dagegen streben wir nach Ruhe! Trübsinn, übermäßige Fülle oder körperliche Schwäche, Unzufriedenheit und Theilnahmlosigkeit gegen äußere Vorgänge und «lagen über Schmerzen, üb.r wurde Gröba zum nächsten Versammlungsorte gewählt. Dem Geschäftsberichte war zu entnehmen, daß dem Verband gegenwärtig 10 Wehren angehören, die über 13 Karren- und 13 Wagenspritzcn verfügen, sich an 14 Groß-, 7 Mittel und 15 Kleinbränden betheiligten und sich hierbei 10 Prämien erwarben. — Die 3. Ferienstrafkammer des königlichen Land gerichts zu Dresden verhandelte gestern gegen den am 4. März 1854 zu Kleingießhübel bei Schandau geborenen, bisher noch unbestraften Schiffer Friedrich Wilhelm Gräfe wegen Hehlerei. Der Angeklagte wohnt seit drei Jahren in Gröba und betreibt daselbst eine sogenannte Proviant schifffahrt, d. h. er fährt den Leuten, die sich auf den zwischen Riesa und Gröba verkehrenden Schiffen befinden, Proviant, als Fleisch, Bier rc. zu. Ende November vorigen Jahres ist Gräfe mit seinem Proviantkahne an einen Schleppkahn herangefahren und hat von zwei Bootsleuten desselben fünf zehn Centner Gerste in feinen Kahn genommen, den beiden Bootsleuten dafür nur drei Flaschen einfaches Bier gegeben, die Gerste an den Brauereibesitzer Roßberg in Grödel für 115 Mk. 50 Pf. verkauft und den Erlös in seinem Nutzen > verwendet. Gräfe kam in den Verdacht, daß er sich hierdurch des Vergehens der Hehlerei schuldig gemacht habe und wurde daraufhin auch Anklage gegen ihn erhoben. Der Angeklagte wußte oder mußte wenigstens den Umständen nach annehmen, daß die betreffenden 15 Sack Gerste die Arbeiter durch Dieb stahl oder Unterschlagung erlAngt haben. Gräfe behauptete, er kenne jene Leute nicht, es seien anscheinend böhmische Schiffer gewesen, er will auch den betreffenden Schleppkahn nicht näher bezeichnen, er könne nur so viel angel'en, daß dieser von der österreichischen Grenze nach Hamburg gefahren sei. Die Diebe sind nicht ermittelt worden. Stach den Er gebnissen der Beweisaufnahme wurde der Angeklagte, trotz seiner Abrede, der Hehlerei für schuldig erkannt. Im Hin blick daraus, daß während der letzten Zeit in hiesiger Gegend und namentlich aus den an der Elve in Rieja gelegenen Speichern wiederholt Getreidediebstähle vorgekommen u id die Thäter auch vom Gerichte zur Rechenschaft gezogen worden sind, hielt man eine empfindliche Strafe für geboten und verurtheilte den Angeklagten deshalb, obgleich er bisher noch unbestraft war, zu 5 Monaten Gefängmß. — Drei kleine Schraubendampfer, für Berlin bestimmt, kamen gestern hier durch. Dieselben sind von der Firma Louis Kühne, Dresden, erbaut und gaben wiederum Zeugniß von der Leistungsfähigkeit der sächsischen Industrie. Der vertticheS «ud Sächsisches. Riesa, 18. Juli 1894. — Vergangene Nacht gegen V, 11 Uhr ertönten wieder die Feueralarmsignale und meldeten ein Schadenfeuer auf dem Lande. Es brannte in einem Arbeitsraum der Hugo Richter'schen Fabrik-Anlage im benachbarten Weida und trafen die Freiw. Feuerwehr zu Gröba und unser Freiw. Rettungs corps fast gleichzeitig auf dem Brandplatze ein. Dem that- krästigen Eingreifen beider Wehren gelang es, die Kessel- und Maschinenräume zu erhalten und das Feuer auf seinen Herd zu beschränken. Leider sind die Maschinen und die Transmission, die sich in dem brennenden Raume befanden, zu Grunde gegangen. Die Spritze unsers Freiw. RettuugS- corps, sowie 4 Mann desselben und ebenso 4 Mann der Freiw. Feuerwehr zu Gröba verblieben nach Bewältigung des Feuers als Wache noch auf dem Brandplatze. — Wegen einer nothwendigen Reparatur ist die Kirchen uhr von heule bis 28. Juli außer Thätigkeit gesetzt worden und wird während dieser Zeit die Uhr der Schule an der Kastanienstraße die einzige maßgebende Vermelderin der Ortszeit sein. — Die Kgl. Bezirksschulinspektion zu Großenhain hat das Kugellesen durch Schulkinder auf dem Schießplatz zu Zeithain streng verboten, worauf wir hiermit unter Hinweis auf die bez. Bekanntmachung in heutiger No. d. Bl. auf merksam machen. — Bezüglich des gestern früh auf Promnitzer Ritter- gutsflur aus der Elbe gezogenen Leichnams einer Frauens person erfahren wir folgendes Nähere: Die Todte war an scheinend eine böhmische Arbeiterin, mittlerer Größe, im Alter von 40 bis 50 Jahren, das Gesicht war schwarz und un- kenntlich, die Haare dunkel, der Leichnam hatte schon längere Zeit im Wasser gelegen. Die Kleidung bestand in schwarzer Tricottaille, brauncarrirtem Oberrock, rothem Unterrock mit schwarzer Kante, einer blau gedruckten und einer schwarzen mit Spitzen besetzten Schürze, roth- und weißcarrirtem Bar chenthemd und braunen baumwollenen Strümpfen. In einer Kleidertasche befand sich ein Portemonnaie mit 6 Mark 94 Pf., 1 Schlüssel und 1 Stück Papier mit Tinte beschrieben: „Karasek, Joseph gestorben 31. Aug. 78 und Karasek, Marie gestorben 7. Geptbr. 83". Abschnitte von den Kleidungs stücken sind in der Leichenhalle Röderau aufbewahrt. — Bei dem am Sonntag in Meißen stattgefundenen Bezirkstag des Feuerwehrverbandes Meißen-Großenhain Bekanntmachung. Eingeaangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition Hierselbst einzesehen werden können: - Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Freistaate Columbien. Vom 23. Juli 1892. Verordnung, betreffend die Abänderung und Er gänzung der Bestimmungen über dre Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung. Vom 27. Juni 1894. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz der Waarenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 und des Gesetzes, betreffend den Schutz von Gebrauchsmustern, vom 1. Juni 1891. Vom 30. Juni 1894. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der dein internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 4. Juli 1894. Verordnung, betreffend die Paßpflichtigkeit der aus Rußland kommenden Reisenden. Vom 30. Juni 1894. Riesa, den 17. Juli 1894. Der Stadtrath. I. B.: Schwarzenberg, Stadtrath. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa Mügeln und Oschatz Dienstag, am 24 dieses Monats, vormitt. ^12 Uhr in der Schankwirtschaft am Bahnhöfe zu Mügeln, Freitag, am s. August, nachmittags r/,s Uhr im Gasthof zum Schwan in Oschatz. Königliche Straßen- und Königliche Bauver- Wasierbau-Jnspektion Döbeln walterei Grimma am 11. Juli 1894. Bekanntmachung, das KngMesen betreffend. Im Hinblick auf die Gefahren, denen dre Schuljugend durch das Kugellesen auf dem Zeithainer Schießplätze in sittlicher wie körperlicher Beziehung nachweislich ausgesetzt ist, sowie im Interesse des Schulwesens überhaupt sieht sich die unterzeichnete Bezirksschulmspertion veranlaßt, das Kugellese« aus genanntem Schießplätze durch Schulkinder strengstens zu untersagen. Die Schulvorstände der i« der Umgebung des Schießplatzes gelegenen Ortschaften haben diesen Erlaß in den Schulen und den einzelnen Gemeinden noch besonders zur Kenntniß zu bringen, die Befolgung desselben aber zu überwachen und ihnen bekannt werdende Zuwider handlungen durch Herbeiführung disciplineller Bestrafung der Schuldigen zu ahnden. Großenhain, am 16. Juli 1894. Die Königliche Bezirksschulinspection. I. V : von ES ruber». vr. Gelbe urst ene, illigst. d. Bekanntmachung. Die hiesige Kirchenuhr wird wegen Vornahme einer nothwendig gewordenen Reparatur auf die Zeit vom 18. bis 28. Juli 18V4 anßer Betrieb gesetzt. Riesa, am 18. Juli 1894. 'Der Kirchenvorstand. Führer, ?. Bekanntmachung. Die Gemeindeanlage« auf den 2. Termin, der WafferzinS auf das 2. Vierteljahr, das Schulgeld und das FortbildungSschulgeld auf das 1. Halbjahr 1894 sind baldigst, längstens aber vis zum 29. dieses Monats bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an die hiesige Stadthauptkaffe abzuführen. Riesa, am 2. Juli 1894. Der Stadtrach. Schwarzenberg, Stadtrath.
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