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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.12.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18961230018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896123001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896123001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Bindung fehlerhaft: Seiten in falscher Reihenfolge
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-30
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Kv-H, oor den Fumilieanuchrickten (6 gespalten) 40 Größere Tchrislen laut uns«r«m P«»s- Verzeichnis. Tubellarischrr und Ziffer asatz nach höherem Tarif. Extra-Brilagc!» lgrfal»»), nur rv'.t Morgen-A« :gabe, ohne Postbesörderutig .4 SO—, mit Postbesörberuug X! 70—. Ännshmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen- Ausgabe: Nachmittag« 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestelle« je eine halbe Stunde frtitzer. Anzeigen sind stets au die Expedition z» richten. Druck und Verlag von E. Pol» in Leipzig. SV. Jahrgang «61 INrttlvoch den 30. Deceniber 1896. Im Interesse rechtzeitiger und vollständiger Lieferung des Leipziger Tageblattes wollen die geehrten Leser die Bestellung für das I. Vierteljahr 1897 bald^efälligst veranlassen. Der Bezugspreis beträgt wie bisher vierteljährlich für Leipzig 4 50 mit Bringerlohn für zweimaliges tägliches Zutragen L LV ^j, durch die Post bezogen für das Deutsche sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstrafre 3L Herr L. 0. Llttvl, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstrahe 1 Herr I'deoü. ketor, Colonialwaarenhandlung, Brühl 8V (Ecke Goethestraße) Herr Lerw. Liesse, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Strafe (Thomasiusstraßen-Ecke) Herr OttoLrLUL, Colonialwaarenhandlung, Löhrstraste IL Herr Liluarll Letror, Colonialwaarenhandlung, Marschnerstrahe V Herr Raul 8e1iro1dor, Drogengeschäft, Nürnberger Straste 45 Herr 21. L. Aldreebt, Colonialwaarenhandlung, in Anger-Crottendorf Herr Rodert vretner, Zweinaundorfer Strafe 18, - Eutritzsch Herr Robert AI tu er, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5, - Gohlis Herr Lodert Altuer, Buchhandlung, Lindenthaler Straße 5, - Lindenem lAullner L Holst, Wettiner Straße 51, Ecke Waldftraße, Buchbinderei, - Neustadt Selielt'8 Anuoneeu-Lxpeültlon, Eisenbahnstraße 1, Reich und Oesterreich-Nngarn S In Leipzig nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hanptexpedition: Johannesgaffe 8, die Mlialeu: Katharnrenstratze 14, Körngsplatz 7 und Universitätsstraße 3, Peterskirchhof L Herr Lux XloitR. Buchbinderei, Ranftfche Gasse v Herr Rrloür. Rlsoker. Colonialwaarenhandlung, Ranstädter Steinweg L Herr 0. Rn§oliu»im, Colonialwaarenhandlung, Schützenstrahe 5 Herr snl. Zeklimlokon. Colonialwaarenhandlung, Westplatz 32 Herr R. Rlttiieli, Cigarrenhandlung, ^jorksteaste 32 (Ecke Berliner Straße) Herr 0. Rebus, Colonialwaarenhandlung, Zecher Straste 35 Herr V. LUstor, Cigarrenhandlung, in Plagwitz Herr 21. VrütreiMUN, Zschochersche Straße 7 rr, - Reudnitz Herr L. Ruxmanu, Marschallstraße 1, - - Herr Rornk. fsvdor, Mützengeschäst, Leipziger Straße 6, - Thonberg Herr k. Lllutsok, Reitzenhainer Straße 58, - Bolkmarsdorf Herr 6. A. Asiumuun, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.). Der „Kimftlerparagraph" in der deutschen Wehrorduung. L. L. E« ist leider noch viel zu wenig bekannt, daß der sog. Künstlerparagraph der deutschen Wehrordnung, VerAbsatzV des H 89, die Ersatzbehörden ermächtigt, Denjenigen, die sich in einem Zweige der Wissenschaft oder Kunst, oder in einer andern dem Gemeinwesen zu Gute kommenden Tbätigkeit besonders auSzeichnen, kunstverständigen oder mechanischen Arbeitern, welche in der Art ihrer Thätigkeit Hervorragende- leisten, ferner zu Kunstleistungen angestellten Mitgliedern landesherrlicher Bühnen auch ohne Ausbildung in zwei fremden Sprachen beim Nachweis einer guten Elementar schulbildung die Berechtigung zum einjährigen Dienste zu verleihen. Dieser Paragraph wird äußerst selten an gewandt; es wird daher angebracht sein, etwas näher auf ihn einzugeben. Zunächst sei eine kleine Statistik der Jahre 1887 bis 1892, welche dem Schreiber zur Hand ist, dargetban. Während dieser fünf Jahre wurden in acht Provinzen Preußens auf Grund dieses Paragraphen zum ein jährig - freiwilligen Dienst zusammen zugelassen in der Provinz Hessen-Nassau 48, in Hannover 22, Westfalen 15, Schlesien 9, Westpreußen 5, Sachsen 5, Polen 4, Pommern (in vier Jahren) 2. Außerdem noch aus einzelnen Regierungsbezirken, ebenfalls auS diesen Jabren: Regierungs bezirk Köln 12, Trier 3, Gumbinnen 0, Frankfurt a. O. 0. Die verhältnißmäßig hohe Zahl in Hessen-Nassau erklärt sich aus dem Bestehen der Kunstgewerbeschule in Hanau, von der alljährlich 6—8 Schüler ohne Kenntniß fremder Sprachen die Berechtigung erlangen. Von den 22 in Hannover gebürten 12 dem Künstlerstand, 9 einem technischen Beruf und 1 einer sonstigen im Gemeinwesen nützlichen Tbätigkeit an. Von den 15 in Westfalen war einer Landschaftsmaler, die übrigen gehörten einem technischen Beruf an: 10 derselben kanien von der Kunstgewerbeschule für Metallindustrie in Iserlohn. Diese 1V wurden alle während des DienstjabreS zu Unterofficieren befördert, und bis auf einen zur OfficierSprüfung herangezogen. Bon den 9 in Schlesien waren 6 Künstler, 3 Techniker, von den 12 in Köln waren 7 Künstler, 2 Techniker und 3 aus einer dem Gemeinwesen nützlichen Tbätigkeit. Don den 3 in Trier war 1 Bautechniker, 1 Akademiker und Kunstmodelleur, 1 Wiesenbautechniker. Der einzige, der in Bromberg in 5> Jahren die Berechtigung ohne fremde Sprachen erhielt, war Wiesenbautechniker. Bei dieser geringen Anwendung des Küustlerparagraphen ist eS äußerst wichtig, ihn auS seiner Verborgenheit hervor- zuziehen; eS könnte dies dadurch geschehen, daß alljährlich in zeder Provinz bekannt gemacht würde, wie ost und in Folge welcher Leistungen er zur Anwendung gekommen, und wie viele dieser jungen Leute innerhalb drS DienstjabreS Unter- officiere geworden sind. Es wird sich dann allmählich eine genauere Bestimmung von selbst ergeben, wa« unter „hervor ragender Leistung" im Sinne diese« Paragraphen zu ver stehen ist, wer daS sachverständige Urtheil zu fällen hat und in welchen technischen Fächern „hervorragende Leistung" ein tbatsächlicher Beweis von vorhergegangener intensiver geistiger Arbeit ist. ' Eine gesunde Fortentwickelung unseres gesammten Schul wesens wird niemals möglich sein, so lange man nicht auch das technische Fachschulwesen al« einen wirklichen geistigen BildungSweg anerkennt und mit allen zulässigen Mitteln daS entgegengesetzte Vorurtbeil beseitigt. Sehr erfreulich ist e«, daß die Regierung auch Handwerkern, die in ihrem Fach „Hervorragende-" leisten, die Berechtigung zu Tbeil werden läßt; selbstverständ lich ist natürlich, daß diese dem Kunsthandwerk angehören müssen; daß dieser Begriff ein ziemlich weitgehender ist, mag darau- brrvorgehen, daß Tischler, Schlosser, Buchbinder, Maler, Instrumentenmacher, Buchdrucker ,c. al« kunstver ständige Leute um die Berechtigung einkommen können. Junge Handwerker, welche von dieser Vergünstigung de« Künstler - Paragraphen Gebrauch machen wollen, haben vor Allem den Nachweis zu führen, daß sie sich der künstlerischen Seite ihre« Btrufr« gewidmet babrn; hierzu ist der Besuch einer Fachschule nothwendig, bei der Wahl derselben überlege man sich jedoch reiflich, ob dieselbe der Ersatzcommisfion al« Kunstschule genügen kann. Nach Lbsvlvirung der Fachschule ist e« angebracht, die dort ge fertigten technischen Arbeiten einer Innung zur Prüfung zu übergeben und darüber rin Zrugniß zu erbitten. E« ist Vir nicht gerade absolut nothwendig, doch wird von der Ersatz commission Gewicht darauf gelegt, daß die von einer Fach schule als besonders gut erachteten Arbeiten von bewährten Autoritäten al« solche anerkannt werden. DaS Zrugniß einer Innung ist jedoch nur dann von Werth, wenn die kunst gewerblichen Arbeiten als „hervorragend" bezeichnet werden, da nach dem Wortlaut deS betreffenden Paragraphen nur wirklich hervorragende Leistungen bedacht werden können, auch dürfen Zusätze wie „in Anbetracht seines noch jugendlichen Alters" rc. nicht im Zeugniß stehrn. Diese beiden Zeugnisse sende man nuu an die PrüsungS- commission für Ernjährig-Freiwillige „desjenigen Orte«, an dem man gestellungspflichtig sein würde." Außerdem ist die obrigkeitlich beglaubigte Erklärung des Vaters oder Vormunde«, den Sohn oder Mündel wahrend des DienstjabreS kleiden, ausrüsten und erhalten zu wollen, sowie ein Leumundszeugniß der letzten 3 Iakre und ein Geburtsschein beizufügen. Neben den« Gesuch um Zulassung zum vereinfachten Examen auf Grund des Absatzes 6 des tz 89 der Wehrordnung ist ein Lebenslauf zu schreiben, in dem besonders über die bisherige Thätigkeit berichtet werden muß. Die Ab sendung deS Gesuchs hat spätesten« bis zum 1. Februar deS Jahre« zu erfolgen, in welchem der Betreffende daS zwanzigste Lebensjahr vollendet. Hierbei sei gleich bemerkt, daß Einjährig-Freiwillige, die aus Grund ihrer technischen Kenntnisse die Berechtigung er werben, nicht als sogen. Staatseinjährige dienen können, sondern unter allen Umständen den Vermögensnachweis bei dringen müssen. Da« an die PrüsungS-Commission gesandte Gesuch unter breitet dieselbe der Ober-Ersatz-Eommifsion, diese entscheidet über die Zulassung zum vereinfachten Examen. Im Besitz dieser Zulassung hat »ick der Bewerbende nun einer Prüfung in den Elementarkenntnisien zu unterwerfen. Diese Prüfungen finden zwei Mal im Jahre statt und zwar im Februar und im September. Geprüft wird im „Deutschen" durch Ausfertigung eines Aufsatzes, in welchem entweder em Svrichwort, rin geschicht liche« Ereigniß oder ein allgemeines Tbrma behandelt werden muß. Im „Rechnen" werden leichte Zins- und Gesellschafts rechnungen verlangt. Ja der Geographie wird nach den Flüssen, Städten und Gebirgen, hauptsächliH Deutschlands gefragt, außer dem wird Kenntniß der politischen Eintheilung Deutschlands ver langt. Die allgemeine Geschichte muß der Prüfling seit Friedrich dem Großen in ihren Hauptzügen beherrschen, außerdem muß er in der Literaturgeschichte die Hauptdichtrr und deren Werke einigermaßen kennen. DaS Examen besteht aus einem schrift lichen und einem mündlichen und dauert in der Regel zwei Tage. Nach dem Ausfall diese« Examens entscheidet die Ersatzbehörde IH. Instanz, ob der Prüfling die Berechtigung erhalten soll. Da nuu aber die Regierungen zur Zeit die Hebung de« Handwerks ernstlich inS Auge fassen, kann ein in seinem Fache Vorzügliches leistender Handwerker, bei einigermaßen guten Elementarkenvtniffen, die Berechtigung zum einjährigen Dienst wohl erwarten. Deutsche- Reich. 8. 0. Berlin, 29. December. In der Di-ciplinar- uatersuchungSsache gegen einen im Reichsdienst an gestellt gewesenen Bureaubeamten enthalten die in der ersten und in der Berufungsinstanz ergangenen Entscheidungen grundsätzliche Ausführungen, deren Mitthesiung von Interesse sein dürfte. Dem betreffenden Beamten war zur Last gelegt worden, die vor seiner etat«mäßigen Anstellung amtlich er forderte Versicherung, daß er schuldenfrei sei, wissentlich falsch abgegeben zu daben. Die erstinstanzliche Entscheidung äußert sich hierüber dahin: „Schon die Tbatsache, daß der Angeschuldigte die von seiner vorgesetzten Dirnstbebörde erforderte amtliche Erklärung der Schuldenfreiheit wissent lich falsch abgegeben hat, stellt ein schweres Dienst vergehen dar, welches di« Dienstentlaffung um so mehr rechtfertigt, als von der Abgabe dieser Erklärung die etatSmäßige Anstellung abhängig war, letztere sick also nunmehr als unter unrichtigen Voraussetzungen erfolgt kenn zeichnet." Dieser Auffassung hat sich da« Urtheil de« kaiser lichen DiScipliaarhos« zu Leipzig-«geschloffen. Dort heißt e«: „Mit Recht bat auch die DiSciplinarkammer an genommen, daß schon diese wissentlich falsch« Versicherung di« erkannte Straf« der Dienstentlaffung zur Folge haben müsse. Die damit bekundete Nichtachtung vornehmster Pflichten de« Beamten, al« Treue, Gewiffrnhaftigkeit, Wahrhaftigkeit, ins besondere gegen die vorgesetzte Behörde, enthält eine so grobe Verletzung der Dienstpflicht, daß von einem Vertrauen auf ernere pflichtgemäße Verwaltung eines Amtes ihm gegenüber nicht mehr die Rede sein kann. Und wer die Anstellung in einem Amte durch wissentlich falsche Vorspiegelungen erschleicht, bat keinen Anspruch mehr auf die Achtung und das Ansehen, welche der Beruf erfordert." * Berlin, 29. December. Für Bäcker ist die Entscheidung von Bedeutung, die gestern die 129. Abtbeilung deS Schöffen gerichts fällte. Ein Geselle de« Bäckermeisters Altmann hatte nach seiner Entlassung seinen früheren Brodherrn an gezeigt , daß dieser dir in der Bäckrreiordnung aus zwölf Stunden festgesetzte Arbeitsschicht in 25 Fällen überschritten und an Sonntagen auch in drei Fällen länger als bis 8 Uhr Morgens habe arbeiten lassen. Altmann war deshalb wegen beider Uebertretungen mit einem Strafmandat von inS- qesatnmt 75 Mark bedacht worden. Er beantragte richterliche Entscheidung. Im gestrigen Termine wurde aller dings nachgewiesen, daß die zwölfstündize Schicht in ver schiedenen Fällen um eine halbe Stunde überschritten worden sei, auf Befragen deS VertbeidigerS, Rechtsanwalts vr. Sand berg, mußten die als Zeugen vernommenen Gesellen aber einräumen, daß es zumeist ihre eigene Schuld gewesen sei, wenn die ihnen auferlegte Arbeit nicht inner halb der zwölsstündigen Schickt bewältigt worden sei. Ent weder bätten sie die Arbeit später anaefangen, oder während der Arbeit gesäumt. Wenn sie deS Sonntags nicht immer, wie cs vorgeschrieben sei, um 8 Ukr Morgens hätten fertig sein können, so sei dies auf einen Witterungswechsel im Laufe der Nackt zurückzuführen gewesen, wodurch die Wäh rung des Teigö verlangsamt worden sei. Der Vertheidiger führte aus, daß dem Angeklagten nach keiner Richtung bin ein Vorwurf zu macken sei. Das Bäckertigewerbe liege nun einmal so, daß der Betrieb sick nickt auf die Minute regeln lasse, und was die Übertretung des Gesetzes, betreffend die Sonntagsruhe, angehe, so sei zu bemerken, daß hier dem An geklagten der Paragraph der Gewerbeordnung zu Gute komme, wonach e« gestattet sei, an Sonntagen solche Arbeiten vor zunehmen, die das Verderben des Materials verhindern tollten. Man könne doch unmöglich die Backwaare im Ofen liegen und verbrennen lassen, blos weil es soeben 8 Ubr geschlagen habe. Wäbrend der Staatsanwalt beide Ueber tretungen für erwiesen erachtete, aber nur je eine fortgesetzte Handlung annabm und desbalb eine Geldstrafe von 30 -F beantragte, schloß sich der Gerichtshof den Ausführungen der Verteidigung an und fällte ein freifprechendeS Urtbeil. (Voss. Ztg.) L. Berkin, 29. December. (Telegramm.) Der Kaiser, die Kaiserin und die Kaiserin Friedrich nahmen gestern im königl. Schlosse bierselbst die neu angekauften Gobelins in Augenschein. Von, Schlöffe fuhren der Kaiser und die Kaiserin nach dem Atelier des Bildhauers UpbueS (?) in der Pfalzburtzer Straße zu Wilmersdorf und besichtigten da selbst die von dem Genannten fertiggestellten Modelle der für die Sirgesallee bestimmten Standbilder. Um 4 Uhr 5 Min. erfolgte die Rückkehr des Kaiserpaares nach dem Neuen Palais. Der Kaiser verblieb bis zur Abend tafel, welche um 8 Uhr stattsand, im Arbeitszimmer zur Er ledigung von Regierungs-Angelegenheiten und batte zu einem Bierabend um 9 Uhr daS Hauptquartier mit seinen General- und Flüaeladjutanten eingeladen. Heute Vormittag arbeitete der Kaiser von 9 Uhr ab mit dem General der Infanterie v. Hahnke. Abend» gedenkt da« Kaisrrpaar tue Vorstellung im Sckauspielhause zu besuchen und im hiesigen Schlöffe zr übernachten. Berlin, 29. December. (Telegramm.) Die „Nord deutsche Allgem. Ztg." bestätigt, daß der Staat-secretair Freiherr ». MarfchaU infolge eine« Rückfalle« sich genöthigt gesehen hat, die WrihnachtSfeiertage im Bette zu verbringen; da« Blatt fügt jedoch hinzu, daß Herr v. Marschall sich erfreulicher Weise bereit« auf dem Wege der Besserung befinde. Berlin, 29. December. (Telegramm.) Die „Nordd. Allgem. Zta." schreibt: In dem Marine-Etat ist vor gesehen, daß die sütza»erikanische Llatian wieder mit einem Kreuzer besetzt wird. Wenn jedoch da« „Berl. Tagbl." wissen will, der jetzt aus der ostasiatifchen Station befindliche Kreuzer „Prinzeß Wilhelm" werde im Frühjahre Ostafien verlassen, um den Schutz der deutschen Interessen in Südamerika zu übernehmen, so eilt die Meldung den Tbatsacken gewaltig vorau«. Dran ersten« ist der Etat noch nicht bewilligt, eS steht also bock nicht fest, ob dir Absicht, dir südamerikanifche Station zu besetzen, ausgeführt werden kann, und ferner läßt es sich noch nicht überleben» ob nach Abgang de« „Iltis" lenes Schiff auch im Falle der Bewilligung de« Etats dis wnibel ist. (-) Berlin, 29. December. (Telegramm.) Der „Post" zufolge ist dem BundeSrathe der Entwurf deS Gesetzes iber da« Auswanderung-Wesen zugegangen. L. Berlin, 29. December. (Privattelegramm.) Aus Stuttgart wird der „Nat.-Ztg." geschrieben: Das Duell, das, wie gemeldet, in der Frühe deS 22. December an der Grenze der Cannstatter und Stuttgarter Markung zwischen dem preußischen LcaationSsecretair Frhr. Hans v. Wangen- !>eim uud dem Premierlieutenant im Grenadier-Regimenl Königin Olga Rr. 119 Graf Woldemar v. Nexküll statt gefunden bat, bildet hier immer noch das Stadtgespräch. Die Forderung, die in häuslichen Zwistigkeiten ihren Anlaß !>aben soll, ging vom Frhrn. v. Wangenheim aus. Graf Nertült war der Beleidiger; er bat eine schwere Verletzung an der Stirn erhalten, die den Aerzten für die Erhaltung des Lebens eine Hoffnung läßt. Die Verletzung deS Frhrn. v. Wangen reim, der seit dem Jahre 1895 an Stelle de« früheren Legalionssecretairs v. Portativ« bei der hiesigen preußischen Gesandtschaft thätig ist, ist dagegen eine leichtere, eine Fleisck- wunde am Unterleib, die voraussichtlich bald heilen wirk. Das Duell hat in der Oeffentlichkeit um so peinlicheres Aufsehen erregt, als dabei Persönlichkeiten mit gewirkt haben, welche sich dessen nach den Reichstags Verhandlungen über den Duell-Unfug hätten ent halten müssen. „Unparteiischer" war der Eommandanr von Stuttgart Generalmajor v. Schott, Secundant des Frbrn. v. Wangenheim der preußische Gesandte vr. v. Holleben. Al« Arzt fungirle der Generalarzt u la >mite Medicinalratb v. Burckhardt. 6. H. Berlin, 29. December. (Privattelegramm) Dem morgigen Empfang deS Gesandten v«n Hollcben beim Kaiser wird große Bedeutung beigemessen, da ersterer beim Duell Wangenheim-Uexküll als Unparteiischer fungirte. — Vor zwei Jahren ist auf Anordnung der Medicinal- abtheilung deS Kriegsministeriums ein Bericht „über die Wirkung und kriegschirurgische Bedeutung der neuen Handfeuerwaffen" gedruckt worden; er kam aber nicht in den Buchhandel, sondern wurde nur vom Kriegs Ministerium an Interessenten vergeben. Jetzt zeigt der Ver leger des Berichte« (August Hirschwald in Berlin) da« Weit an mit der folgenden Bemerkung: „Der Berlagshandlung ist jetzt der Vertrieb dieser amtlichen Publikationen freigrgeben worben mit der Maßgabe, daß das Wer» zu wifsenichafttichrn Zwecken benutzt und bei wissenschaftlichen Arbeiten und Vorlesungen verwerthet und erwLhot werden darf, daß jedoch Mitthrilungeu daran« an die öffentliche Tage« presse nicku gemacht werden. Interessenten, welch« onter dieser Bedingung d e Anschaffung de« Werke« wünschen, werden ersucht, die Brslelliinqeu mit Namensunterschrist und genauer Adrefsenangabe umgehend ein senden zu wollen." DaS ist doch ein ebenso wunderliches wie zweckloses Verfahren. Mittheilungen, welche an eine unbeschränile Anzahl von Personen gelangen, können durch keine Voi kehrung der Oeffentlichkeit vorentbalten werden; andererseits liegt hierzu in diesem Falle auch keinerlei Grund vor, nack dem auf die Behandlung des Bericht« — dessen Inhalt im Allgemeinen längst bekannt ist — al« Geheimniß auch amtlich verzichtet worden. * Breslau, 28. December.« Dem Provinzial-Landtage für Schlesien soll, nach der „Schles. Ztg.", eine Vorlage zugehen, durch welche ein neuer Credit von einer halben Million Mark für Zwecke de« Provinzial-Irrenwesens begehn wird. Der letzte derartige Eredit in Höhe von 600 000 sei nahezu erschöpft. * Bamberg, 28. December. Die bestgehaßte Corporation in Bayern ist der etwa 15 000 Mitglieder zählende „Bayerische Lehrerverein". Wiederholt haben gegen ibn Decanate Erklärungen erlassen; jevt geht von acht zehn derselben au« dem Erzbi«thum Bamberg folgende Erklärung au«: „Wir protrstiren gegen die Haltung der bayerischen Lehrer zeitung, insofern sie seit einer langen Reihe von Jahren den Priester al« Feind de« Lehrer« hinstellt uud ab» Fremdling in der Schule drzeichnet. Zu diesem Proteste fühlen wir ua« um so mehr ver- pflichtet, al« wir stets den Lehrer ai« geschätzten Mttarbnter betrachtet und den Zweck der Schule gefördert haben. Gegenüber den Ausführungen über da« Verhält»«- der Kirch« zur Schul« in der bayerischen Lebrerzritung sowohl wir auch auf den General. Versammlungen de« baoerischeu Lehrerverri«» erklären wir, daß da« Aussicht-recht der Kirch« in der Schul» k»1»»«»»g« A»
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