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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-08-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189408096
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940809
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940809
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-09
- Monat1894-08
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.08.1894
- Autor
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Mtblall md Ayelgn). rclegramm-Adresse ßH GH» » Femsprechsielle r«,.b att Riesa. AH, -AHNVß- LRr SV der König!. Amtshauptmannfchaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. ZS 183 Donnerstag, S. August 1884, AveudS. 47. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Ta, Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bierteljährltchrr vePegsprei» bei Abholung tn den Expedition« in Riesa und Strehla, d« Ungg^DMh^ sowie am Schalter der lasiert. Postanstalt« 1 Mart 2S Pf., durch die Träger srel tn» Hau« l Mart SV Pf., durch dm Brieftiäger frei tn» Hau» 1 Mart SV Pf. Au-eigrwAunahM pr Re Rmmmu de» Ausgabetage» bi« vormittag v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Seschäst«stell«: »astauteustrah« VS. — Für die Redaktion ueranworUich: -er» Schmidt I» Mala, Bekanntmachung. Auf dem Artillerie-Schießplätze bei Zeithain wird n) von der I. bis 3. Landwehr-Batterie am 18. d. MtS. vormittags von 6^/, bis IN/, Uhr, b) vom Kvnigl. Artillerie-Depot am LL. diese- Monat- und nach Befinden auch am 23. dieses Monats Vormittags von 8 bis Nachmittags 2 Uhr «n Scharfschiessen abgehalten werden. Es wird dies zugleich unter Hinweis auf die in No. 2S des Riesaer Amtsblattes abge druckte amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 31. Januar 1891, Eicherheitsbestimmungen bezüal. der Absperrung des Schießplatzes Zeithain und deS zu sichernden Geländes während der Schießübungen der Mdartillerie betr , ingleichen auf die amtshauptmannschaftliche Bekannt machung vom 16. Mai dieses Jahres — No. 113 des Riesaer Amtsblattes zur öffentlichen Kenntmß gebracht. Das Betreten des gesperrten Schießplatzes und der verbotenen Wege während der Schieß übungen bez. jede Zuwiderhandlung gegen die getroffenen Sicherheits-Bestimmungen wird, inso weit nicht nach dem Strafgesetzbuche eine höhere Strafe einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu 60 M. geahndet werden. Das Widerrechtliche Zoeigue« von Geschoß- und Zündersprengstücken oder blind gegangenen Geschaffen ist verboten und wird im Betretungsfalle nach 8 291 des Reichsstrafge setzbuches Strafantrag gestellt werden; 2. das Berühren blindgegangener Geschosse ist mit Gefahr verknüpft; 3. ist ein blindgegangenes Geschoß gefunden worden, so ist es an Ort und Stelle lieg« zu lassen, der Fundort aber kenntlich zu machen und dem auf dem Schießplatz« befindlichen AbtheUungs-Kvmmando mitzutheilen. Die OrtSbehörde» der umliegenden Gemeinden werden veranlaßt, die Einwohnerschaft der letzteren auf dem vorgeschriebenen Wege auf gegenwärtige Bekanntmachung ausdrücklich hinzuweisen. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 8. August 1894. v. 1366/1381. In Vertretung: V0« Grube«. Tn. Bekanntmachung. Herr Baumeister Max Naumann in Riesa beabsichtigt in seinem in der Schützenstraße hierselbft gelegenen Grundstück — Nr. 534 t des Flurbuchs für Riesa — eine Schlächterei für Kleinvieh einzurichten. In Gemäßheit von tz 17 der ReichSgewerbe-Ordnung in der Fassung vom 1. Juli 1883 wird Solches mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Privatrechtstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tage», vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde anzubringen. Riesa, den 8. August 1894. Der Stadtrath. I. V.: Schwarzenberg, Stadtrath. S. vertllche» Sächsisches. Riesa, 9. August 1894. — In der am Dienstag stattgehabten öffentlich n Stadtverordnetensitzung waren anwesend die Herren H. Barth, Pietschmann, Hammitzsch, Schneider, Förster, Braune, Starke, Donath, Thalheim, Barlhel und Berg; entschuldigt waren ausgeblieben die Herren Thost, Heldner, Nitzsche, Dr. Mende, O. Barth, Schütze und Richter. Als Rathsdeputirter wohnte der Sitzung Herr Stadtrath Schwarzen berg bei. Unter Vorsitz des stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn H. Barth, gelangte in dieser Sitzung Nachstehendes zur Verhandlung resp. Beschlußfassung: 1. In seiner Sitzung vom 24. Juli cr. hatte das Kolleg um zu dem Raihsbesaluffe, für die während der Dauer des dem Sparkassenkassirer aus Gesundheitsrücksichten be willigten dreimonatlichen Urlaubs erforderliche Vertretung pro Monat 75 Mk. Vertretungskosten zu bewilligen, einen von einem Kollegiumsmitgliede gestellten Bertagungsantrag angenommen und den Stadtrath ersucht, Mittheilung über die geplante Vertretungsweise an das Kollegium gelangen zu lassen. Nach dem, dem Kollegium hierauf z.gegangenen Rathbeschlusse soll, da die vorhandenen Kräfte zu der erforder lichen Vertretung nicht ausreichen, eine Hilfskraft vielleicht in der Person eines Militärs oder sonst Jemandes engagirt werden und zwar soll die Vertretung in der Weise erfolgen, daß dem mit den Kaffengeschäften vertrauten Sparkaffen- Kontroleur Schuster die Geschäfte des Spaikaffen-Sassirers, dem Hilfsexpedienten Meinick die des Sparkassen-Kontroleurs und der Hilfskraft die des Hilfsexpedienten Meinick über tragen werden. Der Rath ersucht hiernach das Kollegium um Bewillung der Stellvertretungskosten. S'adtv. Thalheim erklärt sich mit dem vom Stadtrath beschlossenen Vertretungs modus einverstanden. Er würde in letzter Sitzung den Ber tagungsantrag nicht gestellt haben, wenn er nicht angenommen hätte, die zu engazirende fremde Kraft solle die Geschäfte des beurlaubten Sparkaffen-KassirerS übernehmen, was ihm be denklich geschienen habe. Stadtrath Schwarzenberg bemerkt, daß der Stadlrath nicht im Sinne gehabt habe, die direkte Vertretung des KassirerS einer fremden Hilfskraft zu über tragen, es sei aber die Einstellung einer solchen dringend erforderlich. Das Kollegium bewilligte hierauf einstimmig die vom Stadtrath verlangten Stellvertretungskosten in Höhe von 75 Mk. pro Monat. 2. Der Stadtrath hat beschlossen, den Hammerarbeiter Th. K., welcher mit einem Anlagen- rc. Reste aus dem Jahre 1893 in Höhe von 12 Mk. 76 Pf. im Rückstände ist und trotz aller Erinnerungen nicht bezahlt, unter das Restanten, regulativ zu stellen und ersucht das Kollegium um Bei- ftimmung zu diesem Rathsbeschluffe. Aus dem vom Stadt- rathe eingeholten Bericht-, des Bezirksvorsteher» geht hervor, daß K. eine Frau und vier Kinder im Alter von 9, 7, 5 und 1'/, Jahren zu ernähren, einen Verdienst von monatlich 50 Mk., im vergangenen Winter jedoch nur halbe Tage ge arbeitet hat, während welcher Zeit der Verdienst ein geringerer gewesen. Angaben über den Lebenswandel K.'S enthält der -Bericht des Bezirksvorstehers nicht, es kann deshalb eine da hin gerichtete Frage des Stadtv. Hammitzsch vom Herrn Vorsitzenden nicht beantwortet werden. Nach eingehender Debatte beschloß das Kollegium den Stadtrath zu ersuchen, nähere Erkundigungen über K. einzuziehen und dem Kollegium vom Ergebniß Mittheilung zu machen. 3. Vom Herrn Vorsitzenden wird die Errichtung eines Freibades in der Elbe in Anregung gebracht. Die Stadt Riesa, so meint derselbe, habe im Laufe der Jahre schon viele Opfer gebracht und manches Schöne geschaffen, die Errichtung eines Freibades aber halte er für dringend ge- boten. Dem kleinen Manne, welcher des Bades mindestens eben so dringend bedürftig sei, wie der Bemitteltere, sei das Baden in der Badeanstalt zu kostspielig und eine andere Gelegen heit, en Bad zu nehmen, sti hier nicht vorhanden ; das Baden in freier Elbe sei polizeilich verboten und werde bestraft. Die Stadt bringe jetzt schon ein bedeutendes Opfer sür die den Kindern unbemittelter Eltern gewährten Freibäder, durch Anlage eines Freibades würden diese kosten in Wegfall kommen und das im Interesse des Gesundheitszustandes der ärmeren Einwohnerschaft zu erbringende Opfer könne ein zu großes nicht sein. Mehrere Mitglieder des Kollegiums schließen sich diesem Vorschläge an. Nachdem über die Platzfrage eines zu er richtenden Freibades in der Elbe verschiedene Meinungen, die jedoch Widerlegung finden durch den Hinweis auf die er forderliche Genehmigung des ElbstrombaufiSkuS, laut ge worden, beschließt das Kollegium einstimmig, den Stadtrath zu ersuchen, die Angelegenheit in Erwägung zu ziehen und mit der genannten Behörde sich dieserhalb in Verbindung zu setzen. 4. Stadtv. Hammitzsch bringt die Beschaffenheit des Albsrtplatzes in Anregung. Dieselbe sei nicht derart, daß, wie einigerseits gefordert zu werden scheine, ein Pflasterung des Platzes, die nur unter Aufwendung bedeutender Mittel herzustellen sei, nothwendig wäre; es lägen andere Sachen vor, deren Ausführung dringender sei. Stadtv. Pietschmann hält es nicht für richtig, daß der bei Regenwetter vom Platze heruntergeschwemmte feine Sand wieder auf gebracht wird, derselbe müsse weggesahren und der Platz mit bindigem Sande, welcher sich widerstandsfähiger erweist, überzogen werden. Nach weiterer kurzer Debatte beschließt das Kollegium, den Stadtrath zu ersuchen, den Albertplatz durchaus mit bindigem Sande überziehen zu lassen. 5. Eine längere Debatte entspinnt sich noch unter den kollegiumsmitgliedcrn über mehrfach empfundenes Jg- noriren des BauauSschuffes, an deren Schluffe Bors. H. Barth seiner Ansicht dahin Ausdruck giebt, daß man die Bewilligung von Mitteln zu Bauausführungen davon abhängig machen müsse, daß der Bauausschuß die letzteren vorerst gutgeheißen habe. — Nächsten Sonntag hält der Gesellenverein im Stadtpark Hierselbst sein diesjähriges Sommerfest, be stehend in Konzert, ausgeführt vom Trompeterkorps des 3. Feld-Artillerie.Regiments Nr. 32 unter Direktion des Herrn Stabstrompeters Gehrmann. ES hat hierzu Jeder mann gegen ein in sein Belieben gestelltes Entree Zutritt und fließt der Reinertrag der Kasse des BerschönerungSvereinS zu. Wir nehmen deshalb gern Veranlassung, auf das Konzert auch an dieser Stelle noch besonders aufmerksam zu machen und wünschen demselben günstige Witterung und recht zahl reichen Besuch. — Die Fangschnüre sollen demnächst, wie verschiedene Blätter melden, auch bei der Artillerie eingefüht werden. Doch soll hier insofern eine Aenderung in der Form und Tragweise der Fangschnüre eintreten, als diese über beide Brusthälften reichen und in der Mitte bei der Knopfreihe des Rockes durch eine metallene Scheibe, welch: eine Bombe darstellt, hochgehalten werden. — Landwehrleuten zur Warnung sei Folgendes nütze- theilt; Ein Landwehrmann, der Arbeiter Schreck in Grün berg, welcher gelegentlich der im April d. I. stattgehabten Controlversammlung der Aufforderung des Bezirkshaupt- mannS und des Bezirksfeldwebels, das Meldeamt zu ver lassen, nicht Folge leistete, ist dieserhalb kürzlich vom Kriegs gericht zu 4 Monaten Festungshaft verurtheilt worden. — Zu der g stern mitgetheilten Meldung, der königl. sächsische Generalstaatsanwalt habe den ersten Staatsanwälten bei den Landgerichten und den ihnen beigeordneten Beamten den Wunsch zu erkennen gegeben, daß sie sich der Mitglied schaft bet Militärvereinen enthalten möchten, bemerkt das Journal": Die Verfügung ist mehrfach mißverstanden worden. Man hat sie al« ein Anerkenntniß aufgefaßt, daß die Mili- tärverrine den politischen Vereinen zuzuzählen seien. Dieser Sinn hat der Verfügung fern gelegen, durch die vielmehr ein gleicher, in Bezug auf politische Vereine im Jahre 1891 ausgesprochener Wunsch über seinen Rahmen hinaus auf Vereine ausgedehnt worden ist, die an sich nicht unter die frühere Verfügung fallen würden. Veranlassung zu der neueren Verfügung haben die vielfachen in Bezug auf Mili- tärvereine hervorgetretenen Angriffe und Streitigkeiten ge geben, die auch wieder.,olt schon die Strafgerichte beschäftigt haben. Das Motiv beider Verfügungen ist aber dasselbe, nämlich der Wunsch, die Staatsanwaltschaften bei ihren amt lichen Entschließungen thunlichst gegen den Borwurf der Be fangenheit sicher zu stellen. Deshalb ist auch der Wunsch nur an die ersten Staatsanwälte und an die ihnen im Sinne von 8 145 des GerichtSverfaffungSgesetzeS beigeordneten Be amten gerichtet, nicht auch, wie in mehreren Zeitungen irr- thümlich gemeldet worden ist, an die staatSanwaltschastlichen Subalternbeantten. — Die Amtshauptmannfchaft Dresden-Neustadt erläßt folgende Bekanntmachung: „Da da« Veranstalten von Demon strationen durch da» Auffpielen oder Absingen parteipolitischer Lieder bei Gelegenheit der Abhaltung öffentlicher Tanzver gnügen mit dem Zwecke dieser Vergnügen unvereinbar ist, auch derartige Demonstrationen geeignet erscheinen, bei den Anwesenden, welche anderen Richtungen angehören, Anstoß zu erregen und zu Konflikten, somit aber zu Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung führen, so wird im Einver nehmen mit dem hiesigen Bezirksausschuss« alles Auffpielen und Absingen, parteipolitischer und tendenziöser Lieder, wie z. B. der Arbeitermarseillaise, des ArbeiterbundesliedeS, des Erfurter Sozialistenmarsches und von dergleichen Liedern bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe bis zu 150 Mk. beziehentlich 14 Tagen Hast hiermit untersagt."
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