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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18990510015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899051001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899051001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-05
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Reklamen unter dem Redactionsstrich (4go- spaltrn) KO^, vor den Aamiliennachrichten (6gespalten) 40 »j. Größer» Schriften laut unserem Preis- Verzeichnis. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung ^lt 60.—, mit Postbesörderung 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Ab «nd-Ausgabe: vormittag« 10 Uhr. Morgen-AuSgabe: Nachmittag« 4 Uhr. Bet den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an dir Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 93. Jahrgang. Rußland und England in vorderasien. v. 8. Al« kürzlich die Meldung verbreitet wurde, daß Rußland und England über ihr« beiderseitigen Interessen gegensätze in China ein befriedigendes Abkommen getroffen Härten, ba gab es wohl nur Wenige, welch« dem Vertrage eine erhöhte politische Bedeutung (abgesehen von seiner commerciellen) beimaßen und annehmen zu können glaubten, daß n-un im Orient der Friede so bald nicht gestört werden würde. Zwar ergingen sich die englischen Staatsmänner in hochtönenden Redensarten und wurden nicht müde, bi« Vereinbarung als ausschlaggebend hinzustellen; angeblich sollt« sie ein« Theilung der Einflußsphären beider Staaten in sich schließen: „Für Rußland die Mandschurei . und für Großbritannien das Uantsethal". Aber daS waren auch die einzigen begeisterten Stimmen. Weit kühler war die Peters burger Auffassung, welche die Sache aus das richtige bescheidene Maß hrrabdrllckte und sie lediglich als di« Eisenbahnfrage be rührend erklärte. Aehnlich hatten übrigens auch Londoner Blätter geurtheilt, die dieses Mal in einem Gegensatz zur Regierung standen; trotz aller früheren, officiell und officiös er folgten Ankündigungen, man werde sich über kurz oder lang über sämmtlich« Streitfragen mit Rußland einigen, blieben^di« maß gebenden britischen Organ« skeptisch. Wie recht man hatte, dem sogenannten Vertrage zwischen Rußland und England keinen sonderlich hohen Werth bei- zumessen, haben die unmittelbar darauf in Persien folgenden Ereignisse mit unumstößlicher Klarheit bewiesen. Der Vertrag der russischen Regierung mit dem Schah von Persien, durch welchen der ersteren die wirthschaftliche Ausbeutung der nörd lichen Provinz Aserbeidschan überlassen wird, die plötzliche Reise russischer GencralstabSofficiere und Ingenieure längs der türkisch persischen Grenze, um die Richtung einer Fortsetzung der Eisen bahnlinie Liflis-KarS festzustellen und endlich Rußlands ver- muthliche Erwerbung von Benderabbas, dieses wichtigen, den Schlüssel zum Persischen Meere bildenden HafenS an der Straße von Hormuz, sind offenbar Momente, welche sich zum jüngsten russisch-englischen Vertrage in ausgesprochenen Gegensatz stellen und eine dauernd« Einigung unmöglich machen. Die Wichtigkeit Aserbaidschans wird Jedem bei der Betrachtung der Karte Persiens klar. Wie ein Keil schiebt sich dieses ausgedehnte Ge- biet, welches die Größe von Baden und Württemberg erreicht, nach Südostrußland hinein und würde, vom Zarenreiche in Besitz genommen, eine willkommene Abgrenzung desselben bilden. So bedeutet der Vertrag mit der persischen Regierung unter allen Umständen eine neue und bemerkenswerthe Kräftigung der Russen in Vorderasien. Die Frage wirft sich nun auf, wie die Engländer diesem abermaligen Vordringen ihrer Gegner sich gegenüberstellen werden. Vor längerer Zeit hatte die englische Botschaft in Petersburg an Baron Jomini, der in Abwesenheit des Herrn von Giers das Ministerium des Auswärtigen leitete, die Frage gerichtet, was für ein Gebiet der Ausdruck „trans kaspisch" eigentlich umfasse. Excellenz Jomini entgegnete: „Alles Gebiet jenseits des Kaspischen Meeres." „Aber", fragte der Brite weiter, „können Sie keine Grenze angeben?" „Nein, das kann ich nicht", lautete die trockene Antwort Jomini's. Seit dieser Zeit ist eine Reihe von Jahren vergangen. Die russische Regierung hat mehr als einmal bewiesen, daß der Begriff „trans kaspisch" tatsächlich für sie keine Grenze besitzt, und dir Engländer haben wohl oder übel sich darein finden müssen. Diese« Mal aber scheint es, als wolle man den Russen nicht ohne Weiteres die errungene Beute lassen. Eine englisch« Expedition soll in Begleitung eines Kanonenbootes in das Persische Meer eingelaufen sein, in der offenbaren Absicht, den russischen Officieren und Ingenieuren zuvorzukommen und womöglich die Mündung des Euphrat und Tigris zu besetzen, womit dann auch Mesopotamien in englische Hände fiele. Es bleibt abzuwarten, wie weit sich diese Nachricht bestätigt. Die Wahrscheinlichkeit hat sie gewiß für sich, seitdem Lord Curzon, dirser energische Vertreter der „Vorwärtspolitik", al« Vicekönig von Indien in Kalkutta residirt. Es handelt sich bei den jüngsten Unternehmungen Rußland« allerdings um Dinge, welche Englands Stellung in Vorderasien auf« Aeußerste gefährden. Der wirthschaftlichen Ausbeutung der Provinz Aserbeidschan würde, wie wir schon angedeutet haben, die politische Erwerbung sehr rasch Nachfolgen; mit dem Plane aber, die Eisenbahn TifliS-Kars bis zum Persischen Meere zu ver längern, ist jedenfalls der Gedanke, den südlichen Theil des Reiches des Schah unter russischen Einfluß zu bringen, untrenn bar verbunden. Kommt dann noch die Erwerbung des Hafens von Benderabbas hinzu, der, nördlich von der Straße von Hormuz gelegen, diese in Verbindung mit den gegenüberliegenden Inseln völlig beherrscht, so würde der vielumstrittene Golf von Persien im Grunde ein russisches Gewässer werden, wo der Zar hinfort der ausschließlich bestimmende Factor wäre. Englands Interessen an der Ostküste Arabiens und im Süden Persiens sind aber viel zu groß, um eine derartig« Möglichkeit widerspruchslos zuzulassen. Damit ist freilich noch nicht gesagt, daß man in London sofort das Schwert in die Waagschale wirft, was dem bisherigen Verhalten gegenüber Rußland absolut widersprechen würde. Denn mit so großer Entschlossenheit Lord Salisbury di« Franzosen behandelte, so rücksichtsvoll war er stets gegen die russische Regierung, sobald diese zur Vertretung ihrer «igenen Interessen auf dem Plane erschien. Die Engländer werden viel mehr zunächst Alles daran setzen, um aus dem russischen Vorstöße für sich Capital zu schlagen. Sie betrachten schon lange Meso potamien und d«n Schatel-Arab mit begehrlichen Blicken und haben kein« Gelegenheit vooübergehen lassen, ihre Ansprüche dort geltend zu machen. Sicherlich wird di« britische Diplomatie den augenblicklichen Zwischenfall nun abermals benutzen, um Rußland endlich zu Zugeständnissen zu bewegen, di» für Eng lands Machtstellung zwischen Afrika und Asien von ungeheurer Bedeutung wären. Daß ihr daS aber gelingt, ist keineswegs wahrscheinlich. Rußland schränkt freiwillig nie seine Pläne ein, sofern ihm nicht andere gleichwerthig« Vortheil» geboten werden. Und dazu ist England nicht im Stand«. Unter diesen Umständen ist an eine Einigung der Herden Nebenbuhler kaum zu denken. Entspricht die Haltung der russischen Regierung den Erörterungen der Presse, welche immer betonte, daß Rußland die Festsetzung der Engländer im P«rsischen Meere, sei es im Norden oder an der Straße von Hormuz, unter keinen Umständen dulden könne, so ist die Wahrscheinlichkeit nicht abzuweisen, daß die neuerdings in Vorderasien aufgetauchten englisch-russischen Gegensätze schließ lich doch zu einem blutigen Zusammenstoß führen werden. Der Widerstreit der Interessen zwischen beiden Nebenbuhlern ist allenthalben in Asien nach wie vor so gewaltig, daß das Ab kommen in E-Hina «irren ernsthaften Einfluß auf das politische Verhältniß beider Staaten fo leicht nicht ausüben kann. Die Invalidenversicherung. i. Die neunte Commission des Reichstages, der die Be- rathung der neuen Borlage dc« JnvalidengesetzeS zu gewiesen war, bat ihre Arbeiten beendet, die Zusammen stellung des Entwurfes nach der Beralhung ist erschienen. Den mehrfach hervorgetretenen Wünschen nach einer grund sätzlichen Umgestaltung der Invalidenversicherung, nach Be seitigung des in der Praxis als lästig empfundenen Systems cer BeitragScrhebung (Marken), Rückkehr zu der vom Reichstage früher abgelehnten Einbeilsrente, Aufbringung der Lasten durch eine allgemeine, auf den Besitz oder das Einkommen gelegte Steuer rc., ist der gegenwärtige Entwurf ebenso wenig nachgekommen, wie der im Reichstage früher ge gebenen Anregung, den Kreis der Personen durch Ausscheidung der land» und forstwirthschaftlichen Betriebe, der Dienstboten und der Arbeiter in kleingewerblichen Betrieben wesentlich zu beschränken. Im Gegentheil hat der vorliegende Gesetzentwurf den Kreis der B»rsicherten »rweitert: er hat die Wartezeit herabgesetzt, die Krankenfürsorge.für dir Versicherten vurch dieBer- sicherungsanstalten «»«gebaut, die Renten zum Theil erhöht, er- leichternde UebergangSbestimmnngen getroffen und da« Ver fahren bei der Bewilligungder Renten wesentlich verbessert. Dem Rrich«tagr lag eS nun ob, an dem neuen Entwürfe Kritik zu üben und in langen Sitzungen, die durch die wichtige aber trockene Materie nicht gerade sehr anregend waren, hat nun die neunte Commission ihren amendirten Entwurf ausgearbeitet. Da in diesen Tagen schon die zweite Lesung de« Gesetze« stattfinden soll, so wollen wir im Nachstehenden die Ergebnisse der Com- Mission, soweit sie sich von dem bisherigen Gesetz entfernen, in ihren Haupttbeilen noch ausführlicher skizziren. Erweitert wird der Kreis der Personen gegen daS alte Gesetz durch Hereinbeziehung von Werkmeistern und Technikern und sonstigen Angestellten, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, Isowie endlich von Lehrern und Erziehern, vorausgesetzt, daß ihr Arbeitsverdienst 2000 jährlich nicht übersteigt. Dann kann der BundcSrath die Einbeziehung Gewerbetreibender beschließen und ebenso die Arbeiter bei Zwischenpersonen, bei Factoren rc. einbezieben. Den Vorschlag der Regierung, daß der BersicherungSpflicht Per sonen nicht unterliegen, welche Lohnarbeit nur in bestimmten Jahreszeiten für nicht mehr al« zwölf Wochen über nehmen, hat die Commission gestrichen. Beamte mit Pensionsberechtigung unterliegen dem Gesetze nicht, ebenso nickt diejenigen Personen, deren Erwerbsfähigkeit in Folge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd auf weniger al« rin Drittel berabzesetzt ist. Die- ist dann anzunehmen, wenn sie nicht mehr im Stande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Thätigkeit, die ihnen unter billiger Berücksichtigung ihrer Ausbildung und ihre« bisherigen Be rufs zugemuthet werden kann, ein Drittel desjenigen zu erwerben, wa« körperlich und geistig gesunde Personen der selben Art mit ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. (K 4, Abs. 4.) Folgende Personen sind, so lange sie da« vierzigste Lebens jahr nicht vollendet haben, befugt, freiwillig in di« Ber- sicherung rinzutreten (Selbstversicherung) und beim Ausscheiden aus dem die Berechtigung zur Selbstversicherung begründenden Verhältnisse diese Versicherung freiwillig fort zusetzen oder zu erneuern (8 32): 1) Betriebsbeamte, Werk meister, Techniker, Handlungsgehilfen und sonstige An gestellte, deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet, ferner Lehrer und Erzieher, sowie SchiffSführer, sämmtlich sofern ihr regelmäßiger JahresarbeitSverdienst an Lohn oder Gehalt mehr als zweitausend Mark, aber nicht über dreitausend Mark beträgt; 2) Gewerbetreibende und sonstige Betriebsunternehmer, welche nicht regelmäßig mehr al« zwei versickrrungspflichtige Lohnarbeiter beschäftigen, sowie Hausgewerbetreibende, sämmtlich soweit nicht durch Beschluß des Bundesraths (8 2, Abs. 1) die BersicherungSpflicht aus sie erstreckt worden ist; 3) Personen, welche auf Grund des 8 3, Abs. 2 (die nur mit freier Station angestellten) der Versicherungspflicht nicht unterliegen. DaS Gesetz soll nickt mehr den Namen Gesetz be treffend die Invalidität«- und Altersversicherung führen, sondern nur Jnvalidenversickerungsgesetz, infolge dessen ist auch der 8 9 ganz umgeändert worden. Gegenstand der Versicherung ist der Anspruck auf Gewährung einer Rente für den Fall der Erwerbsunfähigkeit oder des Alters. Invalidenrente erhält ohne Rücksicht auf das Lebensalter derjenige Versicherte, welcher im Sinne des 8 Abs. 4 (der Entwurf sagt falsch Abs. 2) dauernd erwerbsunfähig ist. Die Bestimmung wegen der Unfallversicherung bleibt natürlich. Altersrente erhält ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Erwerbsunfähigkeit derjenige Versicherte, welcher das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Persicherungsanstalt, welche ein Heilverfahren ein treten läßt, ist befugt, die Fürsorge für den Erkrankten dec Krankencasfe, welcher er angehört oder zuletzt angehört har, in demjenigen Umfange zu übertragen, welchen die Versicl e rungSanstalt für geboten erachtet. Werden dadurch ter Caffe Leistungen auferlegt, welche über den Umfang der von ihr gesetzlich oder statutarisch zu leistenden Fürsorge hinauS- gehen, so hat die Versicherungsanstalt die entstehenden Mehr kosten zu ersetzen. Ist die Krankheit, wegen deren daS Heilverfahren fein geleitet wurde, auf einen nach den Reichsgesetzen über Unfall versicherung zu entschädigenden Unfall zurllckzusübren, und ist durch bas Heilverfahren eine Entlastung des entschädigungs pflichtigen Träger» der Unfallversicherung herbeigeführt worden, indem die Unfallentschädigung ganz oder zum Theil nicht zu bewilligen war oder in Wegfall gekommen ist, so bat die Versicherungsanstalt gegen diesen Träger Anspruch auf Ersatz der vom Beginn der vierzehnten Woche nach dem Unfälle entstandenen Kosten des Heilverfahrens in Höhe der vor gesehenen Beträge. Auf Grund statutarischer Bestimmung der Versicherungs anstalt kann der Vorstand einem Rentenempfänger auf seinen Antrag an Stelle der Rente Aufnahme in ein Jnvalidenhaus oder in ähnliche von Dritten unterhaltene Anstalten auf Kosten der Versicherungsanstalt gewähren. Der Ausgenommen« ist auf ein Vierteljahr und, wenn er die Erklärung nicht einen Monat vor Ablauf dieses Zeitraumes zurücknimmt, jedesmal auf «in weiteres Vierteljahr an den Verzicht auf die Rente gebunden. Die Wartezeit beträgt: 1) bei der Invalidenrente zweibundert Beitragswochen; 2) bei der Altersrente eintausendzweihunderl Beitrags wochen. Im Falle der Selbstversicherung und ihrer Fortsetzung beträgt die Wartezeit bei der Invalidenrente vierhundert Betragswochen. Di» für die freiwillig» Versicherung geleisteten Bei träge kommen auf die Wartezeit für die Invalidenrente nur dann zur Anrechnung, wenn mindestens für einhundert Beitragswochen auf Grund der BersicherungSpflicht oder der Selbstversicherung Beiträge geleistet worden sind. Der bisherige 8 l7, der die Bestimmungen über die Beitrags le istu ngen enthielt, ist wesentlich geändert worden. Es beißt in der neuen Bestimmung: Für jede Woche, in welcher der Versicherte in einem die Versicherungspflicht begründenden Arbeits- oder Dienstverhält nisse gestanden hat, ist ein Versicherungsbeitrag zu entrichten (Beitragswoche). Die Beitragswoche beginnt mit dem Montage einer jeden Kalenderwoche. Als Beitragswochen werden, ohne daß Beiträge entrichtet zu werden brauchen, diejenigen vollen Wochen in Anrechnung gebracht, während drren Versicherte 1) behufs Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens-, Mobil machung« - oder Kriegszciten zum Heere oder zur Marine «ingezogen gewesen sind, 2) in Mobilmachung«- oder Kriegszeiten freiwillig militärische Dienstleistungen verrichtet haben, 3) wegen bescheinigter, mit zeitweiser Erwerbsunfähigkeit verbundener Krankheit an der Fortsetzung ihrer BcrusS- thätigkeit verhindert gewesen sind. Diese Anrechnung erfolgt jedoch nur bei solchen Personen, welche vor den in Rede stehenden Zeiten berufsmäßig eine die BersicherungSpflicht begründende Beschäftigung nicht lediglich vorübergehend ausgenommen haben. Die Dauer einer Krankheit ist nicht al« Beitragszeit FaniHatsn. Der germanische Hintergrund des Himmelsahrtstages. Bon S. Glaser. Nachdruck «erboten. Der dem Pfingstfest vorangehende Himmelfahrtstag steht al« heiliger Donnerstag in Beziehung zu Donar. Manche Gebräuche an diesem Tage bekunden ein hohes Alter und da diese Gebräuche in den Lehren de« Christenthum« nicht begründet und nur in Deutschland Vorkommen, so scheint die Vermuthung gerechtfertigt, daß sie deutschen Ursprung«- sind und mit dem deutschen Götterglauben in Verbindung stehen. Der Donnerstag war früher ein wöchentlicher Festtag, und um diesem Tag« mehr und mehr den heidnischen Charakter zu nehmen, hielt man vorzugsweise an diesem Tage WochengotteSdrenst« ab und legte gern christliche Fest« darauf, so dir Feier >de« arünen Donners tag«, der Himmelfahrt Christi und de» FrohnkichnamS. Donar war Heilgott d«r Menschen und der Thi«re, er erfand die Arzneikunst, und diese 'Arzneikunst kam durch seine Ge mahlin unter die Menschen. Nach 'der Vorstellung de» Alter- thum« verlieh diese menschenfreundliche Göttin den verschiedenen Arzneimitteln unter der Bedingung besondere Kräfte, daß man sie an besonderen Tagen und Lagerzeiten, sowie unter Beobachtung besonderer Gebräuche, namentlich der Enthaltung aller unheiligen Reden und Godanken, einsammelte. So ziehen in Hessen die Mävchen am Himmrlfahrtsmorgen in den Wald, um, wie der stehend« Ausdruck lautet, „das Getränter" zu suchen. Diese vor Sonnenaufgang, vom Sonnenstrahl unberührt und „unbesprochen" gesammelten Kräuter gelten an diesem Tage als ganz besonders gedeihlich für Menschen und Vieh. Man sammelt z. B. am Himmelfahrtstage in Hessen folgende Pflanzen: Tormentilla (tormvntiUa ereatn). Diese Pflanze gilt für glückbringend, besonder« steht die Wurzel bei den Landleuten in großem Ansehen, wird häufig gisammelt und in Branntwein au«gez»gen, al« magenstärkend«« Mittel und gegrn Durchfall benutzt. ' Die Bibernelle (kimpinella) st«ht heute noch bei den Landleuten in hohen Ehren. Di« Wurz«! wird ebenfalls in Branntwein gel«gt und dieser Abzug bei den verschiedensten Uebeln angewandt. Als im Mittelalter der schwarz« Tod Deutschland wiederholt verheert«, und Niemand, 'der des Morgens gesuno und frisch aufstand, wußte, ob er am Abend noch leben würde, galt di« Bib-ernelkenwurzel als eines der geschätztesten Heilmittel. Aus 'der Werthschätzung der Bibernellenwurzel erklärt sich ein Brauch, der in einigen Orten der Mark herrscht. Am Himmclfahrtsfest« macht sich di« Schuljugend auf, um Biber nellen zu suchen und mit der Wurzel auszngraben. Derjenige, welcher die größte Wurzel findet, gilt für den König und muß für die Ehre seinen Kameraden «inen Schmaus geben. Nach diesem Brauch tragen verschiedene Berge den Namen Pim- pinellenberg«; so einer bei Königsberg in der Neumark, ein anderer bei Reppen. Frauenmantel oder Mantelkraut vulgaris) ist al« Heil- und Schutzmittel gegen Leibesschäden und Zauberei bei dem Volke sehr beliebt. Dies« Pflanze war in der heidnischen Vorzeit der Gottermutter Frigga geweiht. Der Name bezieht sich auf die mantelartig »usammengelegten Blätter, und in der Rhön heißt sie auch „unser lieben Frauen Mantel". In der Schweiz waschen sich noch jetzt die Weiber mit dem Thau der Blätter, um 'die verlorene Schönheit wieder zu erlangen. In Schwaben sammelt man da« sogenannte Himmel» fahrtSblümlein (Ouapkaliuru cksviouru sK a tz e n » pfötch« ns). Oft schon vor 2 Uhr in der Nacht ziehen di« Mädchen meist in größeren Gesellschaften an die Orte, wo diese röthlichen und weißen Blumen wachsen, sammeln sie ein und hängen dann die davon gemachten Kränze doppelt, wie zwei ineinander verschobene Reifen, in der Stube über dem Familien tisch« und in dem Stalle über dem Vieh auf zum Schutze gegen den Blitz. In der Gegend von Ulm heißt diese Pflanze Engel- blümchen, weil die Engel sie in den Händen trugen, al» sie dem gen Himmel fahrenden Herrn entg«genflog«n. In Frankfurt am Main zogen früher am Himmelfahrtttage die Leute in den Stadkwald, um den Aaron«stab maaulatum) zu suchen und an der Blüth» zu erkenn«», ob e» «in fruchtbare« Jahr geben würd» oder nicht. Bei der auf fallenden Bildung der Blüthe konnte es nicht fehlen, daß auch der Aberglaube die Pflanze in seinen Dienst nahm. Weil d«r Blüthenkolben von der weißen Scheid« wie rin Kind von den Windeln «ingehüllt wird, sollte die Pflanze kletne Kinder gegen die Unholde schützen. Man legte den Aaronsstab zu diesem Zwecke den Kindern in die Wiege. Auch grub man ihn unter die Thürschwelle, um dem Bös«n den Eingang in das Haus zu wehren. Die Thüringer Sagen berichten, daß am Himmelfahrtstage die sogenannte Glllcksblume blühe, welche auf dem hohen Göll bei Markt Golling im Salzburgischen gefunden werden soll. Im Harz sucht man an diesem Tage den AllermannS- Harnisch (Xlliuiu viatoralis). Diese Pflanze bringt Glück für Menschen und Vieh und bewirkt, daß die Mädchen noch in demselben Jahr« «inen Bräutigam bekommen. Bestätigt sich da« nicht, so rufen sie gekränkt: „Dat Allermannsherrn, Dat bös« Knut (Kraut), Dat häw (habe) ick erfocht (gesucht) Und »in doch noch keine Brut." Auf dem Harz wollte «inst «in böser Geist «in Mädchen entführen, aber da» war klug, riß den Allermannsharnisch, der eben an der Stelle wuchs, aus dem Boden und hielt ihn dem Junker entgegen, der zurückwich und erzürnt ausrief: „All«rmannsherrn, du böse Krut, Du Höst mi kenommen mien« junge Brut!" Der Botaniker Hieronymus Braunschweig erzählt, daß diese Wurzel, von den Kriegslcuten um den Hals getragen, vor Wunden schütze und darum Siegwurz genannt werd«. „Aller Mannes Harnischt" heißt es deshalb, weil di« Wurzel überzogen ist wie Härlein in Gestalt eines Panzers. Die Siegwurz wird in den Sennhütten gegen Behexungen aufgehängt, man legt sie gegen den Alp auf daS Bett, trägt sie zum Schutze gegen Zauber bsi sich und bindet sie, um Krampf und Zahnweh zu verhüten, in ein Tüchlein genäht, um den Leib. Sie schützt auch di« Bergleute vor bösem Wetter und dient zum Festbannen der Diebe. Man legt sie den Kühen und Pferden in den Trank und vergräbt sie unter der Schwelle, damit nicht« Böse» au» und ein könne. Ein« andere Pflanz«, di« dem Donar geweiht ist und häufig in unseren Wäldern sich findet, ist die Donn«rrebe, Gunder mann (Olecüorua keckeraoea). Wegen der blauen Blüthen, in denen man die Farbe des Blitzes wiedersah, war die Pflanze dem Donar geheiligt, sie schützte vor dem Gewitter und vor allem Zauber. Man sammelte sie in der Zeit des Himmelfahrts festes, und wenn die Kühe im Frühjahr zum ersten Male aus getrieben wurden, melkte man sie durch einen Kranz von Gundel reden, um den Milchrrtrag zu steigern und sie vor allem Schaden zu sichern. Es gab auch «inen alten Zaubersegen, der Leim Milchstehlen angewendet wurde. Man nahm Weihwasser, sprengte es im Stall umher, nahm dann Gundelrebe, Meerlins.m und Salz und rief: „Ich geb' dir Gundelreben und Meerlinsen und Salz, gang uf durch die Wolken und bring' mir Schmal,«, Milch und Molken!" Di« Anrede galt wohl dem im Stal! bei Rindern und Pferden geschäftigen Hauskobold (dem Boten des Donar), 'der das Opfer seinem Herrn in den himmlische:. Wohnsitz hinauftragen soll, damit dieser himmlische Milck (Regen) sendet. Die Wirkung der Gundelrebe geht auch aus einer Legende Herdor. Al» einst Petru» sehr heftig an Zahnschmerz litt, sprach der Herr zu ihm: „Nimm drei Gundelreben And laß sie Deinen Mund umschweben!" Petru« that nach den Morten des Herrn, und sofort ließen di« Schmerz«» nach. Die Blätter wurden auch als Suppenkraut verwandt, und daher singt man in Thüringen noch: Meine Mutter kocht Klöße und Gundermann dran, Mein Schätzchen will kommen, hat neue Stiefelchen an Ach, wenn er doch kam, ach, wenn er doch kam! u. s. w. Am Himmelfahrtstage werden im katholischen Süddeutsck land di« Kräuter geweiht, die als Schutz gegen das Gewitter das ganz« Jahr aufbewahrt werden. An diesem Tage find.-l in Süddeutschland und der Schweiz der Flurumgang statt, wobei der kirchliche Saatsegen über die Felder gesprochen wurde. Ter Himmelfahrtttag trat an die Stelle d«S altheidnischen Frühlings- festeS, welche« dem Gotte Donar, dem allgewaltigen Gewitter herrn galt. Noch heute ist eS rin« allgemeine Annahme, daß am Himmelfahrtetage ein Gewitter kommen müsse, und dies» Annahme weist un» noch auf altheionisch« Zeit zurück.
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