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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18990510015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899051001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899051001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-05
- Tag1899-05-10
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3702 in Lohnclasse I . . . II . . . HI . . . IV . ia Anrechnung zu bringen, wenn der Betheiligte sich die Krankheit vorsätzlich oder bei Begehung eines durch straf, gerichtliches Unheil festgestellten Verbrechens, durch schuld hafte Betheiligung bei Schlägereien oder Raufhändeln, durch Trunksälligkeit oder durch geschlechtliche Ausschweifungen zugezozen hat. Bei Krankheiten, welche ununterbrochen länger als ein Jahr wahren, kommt die über diesen Zeitraum hinauS- reichende Dauer ter Krankheit als Beitragszeit nicht in An rechnung. Die an eine Krankheit sich anschließende Genesungszeit wird der Krankheit gleich geachtet. Dasselbe gilt von einem regelmäßig verlaufenden Wochenbette für die Dauer der dadurch veranlaßten Erwerbsunfähigkeit, aber höchstens für sechs Wochen von der Entbindung an gerechnet. Die Beiträge werden nach Lobnclassen im Voraus auf bestimmte Zeiträume berechnet und zwar zunächst für die Zeit bis zum 3l. December 1910, demnächst setzt sie der BundeSrath für 10 weitere Jahre einheitlich fest. In den verschiedenen Lohnclassen sind die Beiträge für die einzelnen Versicherten gleich zu bemessen und lediglich nach der durchschnittlichen Höhe der in denselben von den Ver sicherungsanstalten zu gewährenden Renten abzustufen. Vor Ablauf dieser Zeiträume bat das ReichS-VersicherungS- amt die Zuläuglickkeit der Beiträge zu prüfen. Dabei sind Fehlbeträge oder Ueberschüsse, welche sich aus der Erhebung der bisherigen Beiträge herauSgestellt haben, in der Weise zu berücksichtigen, daß durch die neuen Beiträge unter Beachtung der Wirkungen deS Gesetzes eine Ausgleichung eintritt. Bis zur Festsetzung eines anderen Beitrags sind in jeder Versicherungs-Anstalt an wöchentlichen Beiträgen zu erheben: . 14 Pfennig . 20 . 24 . 30 . 36 Die so schwierige Frage der Vertbeilung der Lasten der einzelnen Versicherungsanstalten auf die Gemeinheit, da mit nicht eine Versicherungsanstalt vor dem Ruin steht, während die andere Ueberschüsse macht, wie es jetzt der Fall ist, bat die Eommission entgegen dem Vor schläge der Regierung gelöst. Diese wollte die Ge meinlast durch den Capitalmertb derjenigen Zahlungen, welche die Versicherungsanstalten für Altersrenten und die Grundbeträge der Invalidenrente, für Renteo steigerungen und für Rentenabminderungen zu leisten haben, bilden und wollte ferner das vorhandene Vermögen zu einem Theil zu einem Gemeinvermögen, den Garantiefonds von der gesammten Invalidenversicherung zusammenschweißen. Die Commission hat diese Fassung verworfen und im tz 20a be stimmt: Jede Versicherungsanstalt verwaltet ihre Einnahmen und ihr Vermögen (Gemeinvermögen und Sondervermögen) selbst ständig. AuS denselben sind die von allen Versicherungs trägern gemeinsam aufzubringende Last (Gemeinlast) und die den einzelnen Versicherungsträgern verbleibende besondere Last (Sonderlast) zu decken. Die Gemeinlast wird gebildet durch drei Viertel sämmt- licher Altersrenten, die Grundbeträge aller Invalidenrenten, die Rentensteigerungen in Folge von Krankheitswochen und die Rentenabrundungen. Alle übrigen Verpflichtungen bilden die Sonderlast der Versicherungsanstalt. Zur Deckung der Gemeinlast werden in jeder Versiche rungsanstalt vom 1. Januar 1900 ab vier Zehntel der Bei träge buchmäßig ausgeschieden (Gemeinvermögen). Dem Ge meinvermögen sind für seinen buchmäßigen Bestand von der Versicherungsanstalt Zinsen gutzuschreiben. Den Zinsfuß bestimmt der BundeSrath einheitlich für alle Versicherungs anstalten. Ergiebt sich bei Ablauf der vorhin bezeichneten Zeiträume, daß daS Gemeinvermögen zur Deckung der Gemeinlast nicht ausreicht oder nicht erforderlich ist, so hat der BundeSrath für den nächstfolgenden Zeitraum über die Höhe de- dem Gemeinvermögen zu überweisenden TbeilS der Beiträge unter Ausgleichung der entstandenen Fehlbeträge oder Ueberschüsse zu beschließen. Eine Erhöhung deS dem Gemeinvermögen zu Überweisenden Theil- der Beiträge bedarf der Zustimmung deS Reichstags. Deutsches Reich. /».Berlin, 9. Mai. (Die Rede deS Großherzogs von Baden und der KlerikalismuS.) Di« von uns schon gewürdigte Vertrauenskundgebung des Großherzogs von Baden für den Staatsminister vr. NvU hat den KlerikalismuS in die größte Verlegenheit versetzt. Di« „Germania" ver sucht deren Bedeutung dadurch abzuschwächen, daß sie behauptet, die Worte der Anerkennung und Zustimmung von Seiten des Großherzogs hätten nur dem gegolten, was Staatsminister Dr. Nokk für die Universität Heidelberg gethan. In Wahrheit aber hat der Großherzog „Überhaupt" seine Freude darüber aus gesprochen, wie dankbar er es empfind« und welches Glück es für einen Fürsten sei, gut «berathen zu sein. Ist der Ab- schwächungSversuch der „Germania" haltlos, so zeugt eine Kund gebung des badischen Gentrumsführers Wacker von jener An maßung und jenen Herrschaftsgelüsten, di« für den streitbaren Prälaien charakteristisch sind. Weil die Centrumsfraction des badischen Landtags zu der "Heidelberger Festlichkeit, während welcher der Großherzog die fraglich« Rede hielt, eingeladen war, deshalb erklärt Herr Wacker es für ausgeschlossen, daß bei dieser Festlichkeit irgend ein Wort gegen die Centrumsfraction hätte fallen können. Herr Wacker schreibt u. A.: „Die Stadt Heidel berg und das Justizministerium hätten es sehr unangenehm empfunden, wenn sie (die badische Centrumsfraction) demon strativ fern geblieben wäre. Jedermann wird ohne Weiteres zu geben müssen, daß sie das sich selbst und ihrer Ehre schuldig gewesen wäre, wenn sie bei eben diesem Feste von irgend einer Seite einen demonstrativen Act gegen ihr politisches Verhalten im Allgemeinen oder gegen ihr parlamentarisches Auftreten in einem Einzelfalle zu gewärtigen gehabt hätte." — Damit ist der Vrrtrauenskundgebung des Großherzogs für den Staats minister vr. Nokk nicht das Geringste von ihrer Bedeutung genommen. Auch die zwischen den Zeilen liegende Insinuation, als verrathe Derjenige, der einen „demonstrativen Act" gegen die Centrumsfraction sich gestattet hätte, Mangel an Tact, ist voll kommen hinfällig. Die badischen Minister werden nicht auf Grund parlamentarischer Mehrheitsbeschlüsse vom Großherzog ernannt, sondern der Großherzog ernennt zu Ministern Männer seines Vertrauens, deren politische Richtung unabhängig ist von der der parlamentarischen Mehrheit. Daß der Großherzog den Männern seines Vertrauens vor dem Lande bei Gelegenheit öffentlich sein Vertrauen kundgiebt, ist sein gutes Recht. Letzterer ihm verkürzen zu wollen, wie Pfarrer Wacker es versucht, dazu gehören die von uns schon oben erwähnten hervorstechendsten Eigenthllmlichkeiten des genannten badischen Centrumsführers, deren Geltendmachung im vorliegenden Falle um so schärfer zu verurtheilen ist, je unantastbarer die Form erscheint, in welcher der Großherzog seinem Staatsminister des allerhöchsten Ver trauens versichert hat. 2-- Berlin, 9. Mai. (Der Freisinn und die Politik der Sammlung.) Unter der Spitzmarkr „Das End« der Sammelpolittk" macht die „Freisinnige Zeitung" von ihrer Entdeckung Mittheilung, daß die „Agrarier" von Handelsverträgen überhaupt gar nichts wissen wollen. Ium Beweise für diese Behauptung beruft sich das Organ des Abgeordneten Eugen Richter auf die „Kreuzzeitung", die mit dem Grafen Kanitz bezweifelt, ob wir zum Abschluß von Handelsverträgen Gegencontrahenten finden werden. Aus dieser Auslassung des führenden conservativen Blattes die Behauptung herzuleiten, daß die „Agrarier" von Handelsverträgen überhaupt nichts wissen wollen, ist vollkommen falsch. Auch der wärmste Anhänger der Handelsvertragspolitik kann unter Umständen Zweifel darüber äußern, ob er einen Gegencontrahenten findet. Die „Kreuzzeitung" aber «hat sich am 3. d. M. als eine so un bedingte Anhängerin der Handelsvertragspolitik in Bezug auf das Verhältniß Deutschlands zu den Vereinigten Staaten von Amerika erwiesen, daß ihr auch beim schlechtesten Willen nicht nachgesagt werden darf, sie wolle von Handelsverträgen gar nichts wissen. Schrieb sie doch wörtlich: „Mit den Vereinigten Staaten normale Beziehungen friedlichen und reellen wirthschaftlichen Verkehrs zu finden, ist so sehr ein Interesse beider Nationen, daß es nothwendig erreicht wevoen muß. Auch hier wird das Wort gelten: Politik heißt Gompromiß!" Solche Compromisse auf dem Gebiete der Handelspolitik sind allerdings gar nicht nach dem Geschmack des Bundes der Landwirthe. Aber darin eben unter scheidet sich, wir man sieht, die Auffassung des leitenden conser vativen Blattes von der des Bundes "der Landwirthe. Diesen Gegensatz zwischen den Conservativen und den Bündlern zu über sehen, mag im Interesse der freisinnigen Dolkspartei als der geborenen Gegnerin der Politik wirtschaftlicher Sammlung liegen; das Gesammtintereffe aber gebietet, jenen Gegensatz als vorhanden anzuerkennen. tt Berlin, 9. Mai. (Wilhelm Adolf Lette.) Morgen wird «in kleiner Kreis stiller, aber aufrichtiger Freunde den hundertsten Geburtstag ihres unvergeßlichen Mitarbeiters und Gesinnungsgenossen Präsidenten Lette feiern. Das war auch Einer von der alten Gard« fester, unbeugsamer deutscher Justiz beamten, national gesinnt aus vollster Seele, aber zugleich treuer Hüter der Volksrechte und Vertheidiger der bürgerlichen Ordnung und einer maßvollen Volksfreiheit, wie der am 2. Mai im 89. Lebensjahr dahingrschiedene Simson. Lette und Simson haben vereint als feste preußische Beamte schon in der deutschen National versammlung von 1848 für ein deutsches Reich und deutsches Recht unerschrocken gekämpft, haben sich aber, als die Träume ihrer Jugend nicht erfüllt wurden und als ihre nationalliberale Gesinnung nicht mehr Hof- und regierungsfähig war, nicht schmollend von der Bühne des öffentlichen Lebens zurückgezogen, sondern treu auSgeharrt im Kampfe für «in« bessere nationale Zukunft. Lette wurde 1867 ebenso wie Simson auch wieder in den norddeutschen Reichstag gewählt. Lette entwickelte jedoch seine Hauptthätigkeit nicht wie Simson auf dem politischen, sondern auf dem volkswirthschaftlichen Gebiete. Er gehört« schon in der Frankfurter Nationalversammlung zum volkswirthschaft lichen Ausschuß und wurde 1858 «in Hauptbegründer des deutschen volkswirthschaftlichen Congresscs, dem er bis zu seinem Tode am 3. December 1868 als Präsident des ständigen Aus schusses alle seine Kräfte widmete. Was Lette von 1858 an mit seinen volkswirtschaftlichen Congreßgenossen mühsam vor bereitet hatte, konnte noch 1866 im norddeutschen Reichstage und im Zollparlament teilweise noch unter seiner Mitwirkung rasch durch die Gesetzgebung «durchgesllhrt werden. Noch unvergeßlicher ist Lette's Name durch seine edle gemeinnützige Thätigkeit als langjähriger Präsident des CeniralvereinS für das Wohl der arbeitenden Classen und des Vereins zur Förderung der Er» werbsthätigkeit des weiblichen Geschlechts, der später nach ihm Lette-Verein genannt wurde und nach seinem Tode zuerst von Professor v. Holtzendorff, dann aber von seiner ebenfalls hochverdienten Tochter Schepeler - Lette geleitet und zu hoher Blüthe gebracht wurde. Uebcrall, wo gemeinnützige Männer treu zusammenstehen mit verständigen Arbeitern, Männern und Frauen, wird das uneigennützige Wirken des edlen Volksmannes und Arbeiterfreundes Lette unvergeßlich bleiben. Beweis dgfür ist die am 10. Mai vom Berliner Handwerkerverein für morgen in Aussicht genommene Lettefeier. Ehre seinem Andenken! (-) Berlin, 9. Mai. (Telegramm.) Der König von Schweden und Norwegen stattete heute Nachmittag dem Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe einen längeren Besuch ab. (-) Berlin, 9. Mai. (Telegramm.) In der heutigen Sitzung der Eanal-Eommisfion deS Abgeordnetenhauses legte der Kriegsminister v. Goßler die militärische Be deutung des Canals dar. G Berlin, 9. Mai. (Telegramm.) Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Die Nothwendigkeit der sorgfältigsten Prüfung aller bei dem Erlaß des Gesetzes über die Be steuerung der großen Waarenhäuser und Bazare in Betracht kommenden Verhältnisse läßt es ausgeschlossen erscheinen, daß dem Landtage noch in der gegenwärtigen Tagung ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wird. L. Berlin, 9. Mai. (Privattelegramm.) Folgende Pcrsonalvcrändcrnngen in der Armee werden der „National- Ztg." als bevorstehend angekündigt: Der Commandeur der 80. Infanterie-Brigade in Köln Generalmajor Strinmann wird demnächst in den Ruhestand treten. Ebenso be absichtigen der Commandeur der 29. Cavallerie-Brigade in Kolmar i. E. Oberst Seederer, der Commandeur deS Feld- artillerie-RegimentS Nr. 8 Oberst Leser und der Comman deur des Infanterie-Regiments Nr. 25 Oberst Augustin ihren Abschied einzureichen. — Der Chef des Admiralstabes der Marine, Contreadmiral Bendemann, ist vom Urlaub in Berlin wieder eingetroffen. * Ans Vcm nördlichen Schleswig, 8. Mai. Die Mit theilung, die Flensburger Handelskammer habe beschlossen, eine Adresse an den Oberpräsidenten v. Köller zu richten, worin die Zustimmung der Kammer zu den Aus weisungen dänischer Unterthanen ausgesprochen wird, ist, der „Tg. Rundsch." zufolge, in dieser Form nicht richtig. Vielmehr hat die fast das ganze Herzogtum Schleswig mit Ein schluß aller nördlichen Kreise umfassende Handelskammer mit dem Sitze in Flensburg beschlossen, in ihrem alljährlich dem Minister für Handel und Gewerbe zu erstattenden Bericht über die wirthschaftliche Lage ihres Bezirkes sich auch über die wirth- schaftkichen Folgen der Ausweisungen zu äußern. Der Beschluß ist mit 13 gegen 5 Stimmen gefaßt worden. Von „Flensborg Avis" wird er dahin gedeutet, daß in ihm eine schädliche Ein wirkung der Ausweisungsmaßregeln auf die Entwickelung der Geschäftsverhältnisse verneint werde. In seiner Erbitterung darüber greift das ehrenwerthe Blatt nun wieder zu einem der beliebtesten Einschüchterungsmittel der dänischen Partei, der DeN'Unciation mißliebiger Deutschgesinnter zum Zwecke des ge schäftlichen Boykotts, indem es seinen Lesern in Dänemark zu verstehen giebt, die dort wohnenden Kunden des Vorsitzenden der Handelskammer, Herrn H. C. Dethleffsen, sollten fortan doch die Geschäftsverbindung mit diesem abbrechen, — wie'der ein Beweis, wie nothwendig es ist, die vergifteten Waffen der dänischen Agitation durch rücksichtslose Bekämpfung derselben möglichst bald abzustumpfcn und gänzlich unschädlich zu machen. * Hamburg, 8. Mai. Einem Privatbrief aus Singapore entnimmt der „Hamb. Corr.", daß die Uebern ahme der Küstendampfer der Ocean Steam Ship Company durch ein deutsches Syndicat den Engländern nicht sehr sym pathisch ist. „Ich war aufs Aenßerste bestürzt, als ich hier von hörte", so versicherte einer von ihnen, „die Engländer können nicht zugeben, daß Deutsche die Schifffahrt in einer englischen Colonie monopolisiren." Andererseits haben unsere Landsleute in Asien diesen neuen Schritt, den Deutschland im fernen Osten vorwärts gethan hat, natürlich mit großer Freude begrüßt. (-) Köln, 9. Mai. (Telegramm.) Wie die „Kölnische Volkszeitung" erfährt, hat der Kaiser den General-Obersten Frhrn. v. Los mit seiner Stellvertretung bei der Beisetzung deS Cardinals Krem entz beauftragt. Als Vertreter des Papstes wird der Nuntius in München, Lorenzelli, hier erscheinen. * Coburg, 9. Mai. Die Enthüllungsfeier für das Herzog Ernst-Denkmal in Coburg, die morgen Vormiltag 11 Uhr stattfindet, wird eingeleitet mit dem Choral: „Ein' feste Burg ist unser Gott". Es folgt sodann die Beethoven'sche Hymne: „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre", vorgetragen von den vereinigten Sängern Coburgs. Nach der von dem Wirklichen Geheimrath vr. Tempeltey gehaltenen Festrede wird daS Denkmal enthüllt unter Festgeläute, dem Ehren gruß deS Bataillons, Schwenken der Fahnen und Ehren salven von der Veste herab. Danach tragen die Sänger die bekannte Hymne des Herzoges: „Lobpreiset, kommt und singet!" vor, und cS schließt die Feier mit dem allgemeinen Gesänge: „Deutschland, Deutschland über Alles!" Von Seiten der österreichischen Schützen, der deutschen Turner schaft und des Deutschen Sängerbundes werden Kränze unter Ansprachen am Denkmal niedergelegt werden. — Der Herzog und die Herzogin werden kurz nach Pfingsten in ihrer Londoner Stadtwohnung, dem Clarence House, erwartet. Der Großherzog und die Groß herzogin von Hessen-Darmstadt werden sie begleiten. Der Herzog von Coburg wird eine Zeit lang in London bleiben, während die Herzogin und ihre jüngste Tochter, Prinzessin Beatrice, in Balmoral die Königin Victoria besuchen werden. DaS Befinden deS Herzogs ist seit geraumer Zeit nicht gerade das beste gewesen und sein Gesundheits zustand ist auch heute nicht ganz befriedigend. Gegenwärtig weilt der Herzog auf Schloß Primkenau in Schlesien zum Besuch beim Herzog und der Herzogin von Augustenburg. (-) Saarbrücken, 9. Mai. (Telegramm.) Der AuS- stand der Bergarbeiter in Klein-Rosseln hat sich nunmehr auf alle Schächte ausgedehnt. Die von den Vertrauensmännern angenommene Vermittelung deS KreisdirectorS und des kaiserlichen Bergamts ist von den Arbeitern ab gelehnt worden. Die Ruhe ist nicht gestört worden. (-) Stuttgart, 9. April. (Telegramm.) Die Beerdi gung des verstorbenen commandirenden Generals des 15. Armeecorps, Generals der Infanterie Frhrn. v. Falken- stein, fand heute Vormittag unter großer Betheilignng der Bevölkerung hier statt. Die Leichenparade commandirte Generalmaior v. Hiller. Der Beerdigung wohnten der König, die Prinzen des königlichen Hauses und als Ver treter des Kaisers Generalleutnant Frbr. v. Falken bausen bei. Die Leichenrede hielt der Divisionspfarrer Blume. * Straßburg, 8. Mai. Der kaiserliche Statthalter in Elsaß-Lothringen Fürst zu Hohenlohe-Langenburg hat nach stehenden Erlaß an den Staatssekretär v. Puttkamer gerichtet: „Seine Majestät «der Kaiser haben geruht, für die gelegentlich der Anwesenheit «des Kaiserpaares in Straßburg sowie insbesondere auch bei den nach dem Odilienberge und der HohkönigSburg unternommenen Ausflügen allerorts sämmtlicher Kreise der Bevölkerung zahlreich betätigten herzlichen Kundgebungen und Begrüßungen Allerhöchstihre freudig« Anerkennung und große Befriedigung wiederholt auSzusprechen. Ich «bin sehr erfreut, diesen erneuten Aus druck «Allerhöchstgnädiger Gesinnungen durch Eurer Excellenz - Vermittelung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, und ersuche Sir, baldigst das Weitere zu veranlassen. Fürst zu Hohenlohe-Langenburg." (Fortsetzung in der 1. Beilage.) Milch leichter verdaulich. Ost können Kinder und Kranke die nahrhafte Milch nicht vertragen, weil sie im Magen gerinnt. Diese werden es mit Freuden erfahre», daß, wenn Milch mit ein wenig Mondamin gekocht wird, dieselbe bedeutend leichter verdaulich und selbst schwachen Magen zuträglich wird. Säuglingen ist nur Milch zu geben, aber nach Durchbruch der Zähne, wenn Zusatz zur Milch erwünscht wird, ist Mondamin in hohem Grade Lazu geeignet. Mit Milch gekocht, bietet Mon damin eine wirklich nahrhafte Kost, welche alle Bestandteile zum Aufbau des Körpers besitzt. Die alleinigen Fabrikanten für Mondamin sind Brown L Polson, welche eine» mehr denn 40jährige» Weltruf besitzen. 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Einer hat die heiligt Blutglocke, die während «des Segens beständig geläutet wird, und der Pater Custos, der sonst das heilige Blut trug, ritt stets auf einem Schimmel. "Das Blut war ein Theil des Kreuzigungsblutes Christi. Judith, di« «Gattin des Bayernherzogs Welf IV., war im Besitze dieses Blutes und schenkt« es an das schwäbische Kloster Weingarten, wo es noch alljährlich am blutigen Freitag, unmittelbar nach Christi Himmelfahrt, gefeiert wird. «Dir Speis« für den Himmelfahrtstag "bestand in Eiern und besonders Geflügel, dies entnehmen wir den «Worten des Se bastian Franck, der in seinem 'Weltbuch (1567) schreibt: „Bald darauf folgt das Fest der Auffahrt «Christi, daran jedermann voll ist und «Geflügel essen muß, weiß nicht warum." Geflügel bracht« man als Opfer dem Wettergott, "dem Donar, dar. Von diesem Vogelopfer rührt auch das Hahnschlagen her. War der Topf, unter dem 'das arm« Thier saß, zerschlagen und der Hahn getödtet, so wurde derselbe zubereitet und von allen Theil- nehmern gemeinsam verzehrt. Anderwärts trat an Stelle des lebendigen Vogels ein aus Holz geschnitztes Ungethüm, welches mit Keulen von einer Stange, auf di« es gesteckt war, herab geworfen und später herabgeschofsen wurde. Dieses Vogel schießen wurde meistens auf das Pfingstfest übertragen. Gelehrter «Aberglaube brachte die unschuldige Sitte mit dem christlichen Fest« in Verbindung, erkannte in dem Vogel «das Sinnbild des heiligen Geistes, die Taube, und verschrie deshalb den Brauch als lästerlich und gottwidrig. Das Vogelschießen ist also heidnischen Ursprunges, uckd wir erkennen in ihm das zum "Opferspiel herabgesunkene Dogelopfer für Donar. Eine der großartigsten Processionen geht alljährlich auf Himmelfahrt vom Chorherrnstift Beromünster im Canton Luzern schon um 5 Uhr Morgens aus, nachdem an fünf Altären der Stiftskirche Messe gelesen ist. Den Auszug eröffnen dreißig Dragyner mit ihren Trompeten. Dann folgt der Stiftsweibel im Scharlachmantel, welcher sein Roß mitbedeckt, an einem Fahnenstabe den heiligen Michael tragend, von ollen Unter beamten deS Stiftes zu Pferde begleitet. Hieran schließen sich die Fahnenträger, Kreuzträger, Laternenträger; nach ihnen die Chorherren und Capläne mit brennenden Wachskerzen und der Abt mit der Monstranz, Alle sind beritten. Zuletzt folgen Raths glieder, Beamte, Bürger und Bauern des Ortes undxder Um gegend. Dem Reiterzuge strömt die noch größere Schaar der übrigen Wallfahrer zu Fuße nach. Im Jahre 1797 betrug die Zahl der Fußgänger 4000, die der Reiter 200, im Jahre 1815 waren es 8460 Fußgänger und 302 Reiter. Die Procession durchzieht das ganze dem Münster gehörige «Gebiet in einem siebenstündigen Marsche zum Schutze gegen Viehseuchen, Miß wachs und Verhagelung der Felder. Am Hofe Hasenhausen ist der Bauer verpflichtet, dem Abt einen schönen Blumenkranz zu überreichen und dieser windet ihn um die Monstranz. Nicht lange dauert es, so wird beim Hofe Maihausen Halt gemacht. Hier sind vor dem Hause lange Laden tafelförmig über Holz blöcke gelegt und mit einer Anzahl von Butterbroten bedeckt, die man Ankenschnitten nennt. Der Hofbauer steht mit seinen Knechten bereit und Lbergiebt jedem der berittenen ankommenden Wallfahrer, aber nur diesen, eine Schnitte. Der Reiter folgt nun einem alten «Brauche, welcher vorschreibt, die Ankcnschnitte seinem Rosse ins Maul zu stoßen. Unterließe der Bauer diese Bewirthung, so würde sein Vieh sterben, sein Getreide verhageln. Ein Stückchen von jener ausgetheilten Butterschnitte nimmt man mit heim, denn es bewahrt die Stiere vor Stößigkeit, die Pferde vor dem Koller und die Hunde vor der Muth, auch heilt man offene Schäden damit. Die heilkräftige Wirkung des Brodes, sowie die Strafe für d-n unterlassenen Brauch kennzeichnen diese Spende hinlänglich als ehemaliges Opfer. Nach sieben Stunden nähert sich die Procession dem Aus gangspunkt wieder. Im Orte beginnt man mit allen Glocken zu läuten, es kommt eine andere Procession mit Kreuz und Fahne den Reitern entgegen, sie werden zur Stiftskirche zurückgeführt, wiederholt eingesegnet und verabschiedet. Zuvor wird aber noch deS Heilandes Ausfahrt gezeigt. Ein Heilandsbild steigt mittels eines Rollwerkes plötzlich bis an das Gewölbe der Kirche empor und durch einen Schalter in die Kirchenkuppel hinein. Darüber wird eS nahezu Abend. Ausgehungert und heiser vom Rosenkranzdeten, ermüdet vom Tagmarsche, drängt man sich nun in die vielfachen Wirtshäuser und geht erst spät auf den Heimweg. Aber die mancherlei Beschwerden und Auslagen, die der Zug den Leuten macht, werden in ihrem Glauben durch um so größere Dortheile ausgewogen. Thiere und Menschen werden jedes Uebel los und die Felder sind vor Unwetter gesichert, wenn ihnen der heutige Segen zu Theil geworden ist. So, wie wir in der Schweiz Processionen zu Pferde haben, so haben wir dergleichen auch zu Schiffe, eine geht zur Tells- capelle auf den Vierwaldstätter See, die andere findet alljährlich auf dem Zugersee statt. In der Tellscapelle an der Axenstraße bei Flüelen wird am Freitag nach Himmelfahrt Messe gelesen und eine vaterländische Predigt gehalten, zu welcher die Ufer bewohner in festlich geschmückten Fahrzeugen zahlreich sich ein finden. Die Feier hat einen rein kirchlichen Ursprung. Die Woche, in welche das Himmelfahrtsfest fällt, heißt noch heute die Bitt- oder Krcuzwoch^, denn in dieser Woche fanden die sog. Bitt- oder Kreuzgänge statt, man flehte um den himmlischen «Segen für die Feldfrüchte. Die Procession zur Tellscapelle oder zur Tellenplatte hatte ursprünglich dieselbe Bedeutung, nämlich die Erlangung fruchtbaren Wetters und Behütung der Aecker und Früchte vor Hagel und Ungewitter. Später erst wurde diese Capelle mit der sagenhaften Erzählung des Tell in Verbindung gebracht, geschichtlich war die Capelle nur das Ziel einer kirch lichen Procession am Freitage nach dem Himmelfahrtsfeste. In Thüringen glaubt man, daß der Kyffhäuser sich in der Nacht vor Himmelfahrt öffne und alle Herrlichkeit der Tiefe sichtbar «werde, und in der Umgegend von Zürich wallfahrtet Alt und Jung am Himmelfahrtstage nach dem Uetliberge, auf dessen Spitze man nach der Volkserzählung vor Sonnenaufgang die Himmelswohnungen der Seligen geöffnet sieht und Jesus selbst erblickt, wie er die Engelchen herzt und küßt. Am verbreitetsten ist jedoch die Idee, man dürfe am Himmel- fahrtstage weder nähen ncch flicken, um nicht das Gewitter «in das Haus zu ziehen. Die Gewitter spielen fast in allen Gebräuchen und Meinungen, die sich an den Himmelfahrtstag knüpfen, eine große Rolle. Hieraus können wir den Schluß ziehen, daß dieser Tag, welcher jetzt dem Gedächtniß der Himmelfahrt Christi ge weiht ist und in England der heilige Donnerstag (stoi^ Miurscks?) heißt, in vorchristlicher Zeit, gleich dem Gründonners tage, ein dem Donar besonders heiliger Tag gewesen sein müsse. Man brachte dem Donar ein Opfer und die Feier und Heiligkeit des Tages verbot jegliche Arbeit. In einem Bericht darüber heißt es: „Wenn ein Weib am Himmelfahrtstage auch nur eine Nadel einfädelt, so ziehen die Wolken ihr nach, ins Haus schlägt «in Blitzstrahl und tödtet oder lähmt die "Uebertreterin der heiligen Festordnung." Dem Donar zu Ehren wurden Erbsen gegessen, und dieser "Brauch besteht heute noch am Himmelfahrtstag- und ist ein gewöhnliches Donnerstagsessen in der Mark. Erbsen deuten auf Hagel, und Donar gebot über Hagel, Donner und Blitz. Gewisse Flüsse, z. B. die Unstrut in Thüringen, die Ens in Schwaben und der Neckar fordern am Himmelfahrtstage ihr. Opfer. Die Feier des Himmelfahrtstages in den Dörfern Gödewitz, Fienstedt, Gorsleben, Zornitz und Geimpe im ManSfelder Kreise läßt aus ein altheidnisches Fest schließen. In diesen Dörfern) feiert man zu Himmelfahrt ein Fest, bei welchem man eine Tonne Bier trinkt und darauf in einer für das Fest erbauten Scheune,- der Himmelfahrtsscheune, tanzt. Früher versammelte man sich vor dem Tanze am Gemeindebrunnen und trank da sieben Rink eimer Bier und zugleich wurde öffentlich verlesen, woher das Fest stamme. Die Ueberlieferung erzählt: „Vor mehr als 600 Jahren kam eine Königin, Namens Elisabeth, am Himmelfahrtstage durch Fienstedt. Die Einwohnerschaft kam ihr mit sieben Rinkeimcrn Bier entgegen, um sie zu empfangen und darüber war die Königin so erfreut, daß sie den Bewohnern von Fienstedt und den benach barten Dörfern, die das Gleiche gethan, alle Steuern auf ewige Zeiten erließ, unter der Bedingung, daß jede Gemeinde am Himmelfahrtstagc der Königin zu Ehren sieben Rinkeimer Bier am Gemeindebrunnen trinke. Der Vorleser ermahnte darum die Gemeinde, das Fest nicht untergehen zu lassen, denn wenn sie es nicht mehr feiere, sei sie verpflichtet, der Obrigkeit den Zehnten und dazu noch «in schwarzes Rind mit weißen Füßen, einen Ziegenbock mit vergoldeten Hörnern und ein vierspänniges Fuder Semmeln zu entrichten." Die Königin ersetzt offenbar eine alte Göttin. Die Einwohner der fünf Dörfer eilen der Göttin entgegen, um ihr ein Opfer zu bringen. Der Tag ist ein altheiliger, wenigstens ein solcher, auf den heidnische Gebräuche übertragen wurden. Der Tag des Ein zugs der Königin bleibt «in Fest, der Minnetrunk, den wir in den sieben Rinkeimern hier haben, wiederholt sich jedes Jahr. Zu diesem Trünke muß aus jedem «Hause rin Bewohner kommen,- das Bier muß bis auf den letzten Tropfen getrunken werden, und jeder Fremde, der vorübergeht, muß mittrinken. Die ganze Ge meinde soll also, durch den Hausherrn vertreten, an dem Opfer trunk Theil nehmen. Der der Göttin einmal geheiligte Trank darf zu keinem anderen Mahle oder Trünke dienen, denn das fordert die Festordnung des alten heidnischen Minnetrinkens. Daher ist auch unser Gebrauch entstanden, bei Festlichkeiten, wo man-seine «Glückwünsche darbringt, oder auf das Wohl, die Gesundheit eines Anderen trinkt, das «Glas bis auf die Nagel probe zu leeren, eS ist die Sitte des alten heidnischen Minnetranks.
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