Tätigkeit. Auch der Gewerbler, die Verkehrsanstalt, Eisenbahn und Dampfboot, Kraftwagen und Luftschiff, der Verleger und Journalist und die mächtige Gruppe der freien Berufe (Rechts anwalt, Arzt, Künstler, Techniker, Ingenieur) können und müssen heute Kundenwerbung treiben. Die Kundenwerbung ist mit dem modernen Zeitgeiste unzertrennlich verbunden. Die Kenntnis der gesetzmäßigen Vorgänge, wie sie in der Werbelehre dar gestellt werden, kann niemand erspart werden, der es auf der Welt zu Erfolgen bringen und sich gegenüber seinen Mitbe werbern behaupten will. Die Beispiele vieler Existenzen, die mangels Kundenwerbung, trotz höchster Begabung und emsig sten Fleißes wirtschaftlich zusammengebrochen sind, fordern von jedermann Kenntnisse in der Kundenwerbung. Die kundenwerbliche Nachrichtengebung beschränkt sich auch nicht auf bloß beruf liche Tätigkeit: der Verein, der neue Mit glieder sucht; der Sportklub, der einen Wettkampf veranstaltet; die wissenschaftliche Vereinigung, die einen Kongreß einberuft oder eine Preiskonkurrenz ausschreibt; kommunale und staat liche Verbände, die Fürsprecher oder Bundesgenossen benötigen; die Militärmacht, die Stimmung bei der Truppe oder daheim auslösen will; ja selbst das Mädchen und der Junge, die ein ander gefallen wollen: sie alle benötigen die Kenntnisse der kundenwerblichen Nachrichtengebung, die sohin eine prak tische Lebensäußerung von ungeheuersterWichtig- keit ist. Kundenwerbliche Nachrichtengebung. Die Werbetätigkeit nimmt in der kaufmännischen Organisation den weitesten Spielraum ein. Der Bogen derselben darf weder überspannt werden, noch erschlaffen. Jeder Betrieb erfordert eine nur ihm angemessene, sinngemäße, von außerwirtschaftlichen Vorgängen unbeeinflußte Werbetätigkeit. Ein Übermaß an Werbetätigkeit erzeugt Preis-Unterbietungen, Waren-Mangel, Zersplitterung der Gesamtheit aller dem Betriebe zur Verfügung stehenden Kräfte; ein Untermaß an Werbetätig keit schafft Unverkäuflichkeit der erzeugten und aufgestapelten Waren, Verluste durch Verderben des Lagers und Geringfügig ¬ werbetätigkeit im Dienste kaufmännischer Organisation.