Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189501123
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950112
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950112
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-12
- Monat1895-01
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.01.1895
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer ß Tageblatt ««d A«;et-rr (Lltetlelt Ayeizn). rel«rmmtt.«relft jA sL »-»sprichst«»« r«, »« « ,« AKT L^A m » der König!. AmtShauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des StadtrathS zu Riesa. 10. Sonnave«», 12. Januar 1885, AveudS. 48 Jahrg. ««.»» » >>> ». — > -» >-> — ' —»»»«»MM Das Sttemer Tageblatt erscheint jeden Tag Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen p, Rbfa und Strchla, do, AuhGovOMU sowie am Schalter der katjert. Poftanstalten 1 Matt 25 Ps., durch di« Träger frei in« Hau« 1 Mart 50 Pf., durch dm Briefträger frei in« Hau» 1 Marl « Pf. Anzrt«a»<Uu«ch«« für M» Rmm»» de« Ausgabetage« bi« Bormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck «nd Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschästsstelle: Kastauienstraste VS. — Für dl, Redaktion mr«tto«Üt-: -er«. Gchmibl M >!«>«. Erlaß, die Sicherung des Verkehrs auf den öffentlichen Wegen bei Schneefällen betreffend. Mit Rücksicht auf den eingetretenen stärkeren Schneefall wird unter Hinweis auf die schon in früheren Jahren, zuletzt unter dem 17. Januar 1893 (Riesaer Amtsblatt No. 14) er lassenen ähnlichen Bekanntmachungen Folgendes ungeordnet: 1. Nach jedem stärkeren Schneefall und insbesondere bei Schneeverwehungen sind die öffentlichen Verkehrswege alsbald auf ihre Fahrbarkeit zu prüfen und die schwer oder gar nicht passirbaren Strecken derselben mit möglichster Beschleunigung durch Auswerfen des Schnees frei zu machen. Hierbei genügt auf den Hauptverkchrswegen die Freilegung nur eines Fahrgleises nicht und es sind da, wo die Freilegung eines zweiten Gleises mit besonderen Schwierigkeiten verbunden sein sollte/ wenigstens Welchen in Abständen von 20 bis 30 Metern anzulegen. 2. Kann das Schneeauswerfen nicht schnell genug gefördert werden, so sind bis zur Frei machung der Wege sogenannte Winterbahnen seitwärts über die Felder zu legen und sind die- . selben durch Ausstecken von mindestens 2 m hohen Stangen, an deren oberen Enden Reißig- ! bündel oder Strohwische befestigt werden müssen, in Entfernungen von je 20 m zu bezeichnen, f die verschneiten Wegestrecken aber an ihren Endpunkten mit Strohseilen zu sperren. Diese Winterbahnen sind sofort wieder aufzuhebeu, wenn die betreffenden Wegestrecken fahrbar ge macht sind. 3. Auch da, wo an de» öffentlichen Wegen die Baumanpflanzungen fehlen oder lückenhaft sind, oder die vorhandenen Bäume nicht die genügende Höhe haben, sind die unter 2 erwähnten Markirstangeu in der Weise anzubringen, daß die Entfernungen zwischen den einzelnen vor handenen Bäumen oder Stangen nicht mehr als je 20 m betragen. 4. Bei Eintritt von Thauwetter ist das Schneeauswerfen besonders zu beschleunigen und für gehörigen Abfluß der Wässer durch Heben der Gräben und Oesfnen der Schleußen Sorge zu tragen. Die Ortsbehörden des hiesigen Bezirks — der Bürgermeister zu Radeburg, die Gemeinde vorstände und Gutsvorsteher — werden veranlaßt, die vorstehenden Anordnungen' zu Vermeidung von Geldstrafe bis zu 50 M. für jeden Unterlassungs- oder Säumnißfall gehörig zu befolgen. Königliche AmtShauptmannschast Großenhain, am 10. Januar 1895. e. 105. v. Wilucki. Tn. Im Saale des Hotels zum „Kronprinz" hier sollen Montag, den 14. Januar 1895, von Vormittags v Uhr an 9 Stück Slosjhosen, 23 Kinderanzüge, 33 Westen, 7 Leibchenhosen, 7 Kinderjackets, 2 Multum jacken, 18 m dunkler carrirter Stoff und 7*/« ir» Kammgarn, (blau carrirt), sowie ein Flügel gegen Baarzahlung meistbietend versteigert werden. Rieia, am 10. Januar 1895. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr. Eidam. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Großenhain vom 20. Dezember 1894 — Riesaer Tageblatt No. 299 vom Jahre 1894 — werden alle in der Stadt Riesa dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen des deutschen Reiches, welche im Jahre 1875 geboren oder bei einer früheren Musterung zurückgestellt worden sind, oder ihrer Ge stellungspflicht noch nicht Genüge geleistet haben, hiermit aufgefordert, sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres Nachmittags von 3—6 Uhr im hiesigen städtischen Meldeamte persönlich zur Stammrolle anzumelden. Die zur Zeit abwesenden Mili tärpflichtigen sind von den Eltern oder Vormündern, beziehentlich von den Lehr-, Brod- oder Aabrikherren anzumelden. Die in früheren Jahren zurückgestellten Militärpflichtigen haben ihre Loosungsscheine und die Mannschaften aus dem Jahre'1875 — mit Ausnahme der in Riesa geborenen — ihre Geburtsscheine vorzulegen. Aufenthaltveränderungen der angemeldeten sind nach längstens 3 Tagen anzuzcigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen geahndet werden. Riesa, am 7. Januar 1895. Der Stadtrath. Klötzer. Prsch. Bekanntmachung. Das auf das Jahr 1894 noch in Nest befindliche und der auf das 4. Vierteljahr 1894 sind baldigst, längstens aber bis zum 14. Januar 1895 an die hiesige Stadthauptkasse abzusühren. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt zwangsweise Beitreibung der Reste, worauf zur Vermeidung unnöthigcr Kosten hiermit besonders aufmerksam gemacht wird. Riesa, am 31. Dezember 1894. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stadtrath. Mohr. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Höheren Knaben - und Höheren Mädchenschule in Riesa betr. Die Höhere Knabenschule in Riesa, die nach Maßgabe der Lehrordnung für die sächsischen Realschulen eingerichtet ist, bereitet ihre Schüler sowohl für den Besuch höherer Lehranstalten als auch für den Eintritt in den landwirtschaftlichen, kaufmännischen, oder einen gewerblichen Beruf vor. Französisch und Englisch sind obligatorische Unterrichtsfächer, Lateinisch ist fakultativ. In die unterste Klasse können solche Schüler eintreten, die drei Jahre lang den Unterricht einer guten Volksschule mit Erfolg genossen haben. In der Höheren Mädchenschule ist der französische Unterricht obligatorisch, der englische fakultativ, ersterer beginnt mit dein vierten Schuljahre. Anmeldungen für diese Schulanstalten werden bis Mitte März d. I. entgegen genommen. Bei der Anmeldung ist ein Schulzeugnis, sowie der letzte Impfschein vor zulegen. Die persönliche Vorstellung auswärtiger Schüler bez. Schülerinnen ist erwünscht. Riesa, am 7. Januar 1895. Die Direktion der städtischen Schulen. * «ach. Die Umsturzvorlage im Reichstage. Der Reichstag setzte gestern die Berathung der Umsturz vorlage fort. Abg. v. WolSzlegier (Pole) bekämpft die sozialdemokratische Lehre vom Staate und betont die Noth- weudigkeit der Religion. Wenn auch bisher die Umsturz ideen im deutschen Volke wenig Boden gewonnen hätten, so besteh? doch die Gefahr, daß diese Ideen um sich greifen. Vor allem würde man die polnischen Mitbürger auch als Bundesgenossen i« Kampfe für Religion, Sitte und Ord nung, behandeln und ihre Nationalität und Religion schützen. Man müsse vor allem einen zufriedenen Bauernstand schaf fen. Eine weitere Quelle der Unzufriedenheit bilde die An siedlungskommission mit ihrem Hundertmillionenfonds. Die Vorlage erscheine den Polen überaus bedenklich. Sie hätten die Härte der Ge etzgebung zu oft am eigenen Leibe erfah ren, um ihr leichten Herzens zustimmen zu können. Preußischer Minister des Innern v. Köller bedauerte, daß von rückhaltloser Zustimmung bisher noch wenig festge- stellt sei. Das in früheren Jahren von Windthorst gefor derte Verkästen der Ausnahmrgesetzgebung und die damals empfohlene Ergänzung des gemeinen Recht« — dieser Weg sei jetzt beschritten. Redner bekämpfte die AusMrungen de« Abg. ColbN«.' Der Diktaturparagraph sei in Elsaß-Lothrin- gen in den letzten Jahren überhaupt nur einmal angewandt worden. Im Elsaß bestehe eine Erbitterung Hege» die Re gierung nur in gänz beschränkten Kreisen, die es sich auch alchrlegen sein l-me», die Erbitterung tzu schüren. (Wider spruch bei den Mlsästern.) Miln die Abgg. Munckel und Barth die Nothlvendigkeit der Vorlage nicht ätierkemien, so frage er, ob »man erst bis zum Aeußersten warten solle. Wenn mehr Material verlangt würde, so werde er dieses beibringen. Die Behauptung, das Blatt „Die Freiheit" werde von der Polizeibehörde bezahlt und von Polizisten ver breitet, sei eine Lerleumdung. Die Sozialdemokraten könn ten die Verantwortung für diese Preßerzeugnisse nicht ab streiten. Die Sozialdemokraten seien allerdings viel vorsich tiger geworden, sie seien es aber dennoch, die Aufhetzereien betreiben in Presse und Versammlungen. Die Glorifikation von Verbrechen nehme überhand. Unverblümt werde jauch die Revolution gefeiert. DaS Strafprozeßbuch reiche zur Verfolgung solcher Dinge nickt aus, in mehreren 'Fällen müßte der Staatsanwalt die Verfolgung ablehncn. Redner citirt eine Reihe von aufreizenden Schriftstücken und Reden. Beispielsweise habe auf dem Altonaer Parteitage ein Redner gesagt: Wenn es lohnte, gebt mir einen Revolver und ich schieße; oder wenn mich das Loos träfe, nähme ich auch eine Bombe. Zur Verfolgung solcher Aeußerungen reiche das Strafgesetzbuch nicht aus Bei der Kritik des 8 130 der Vorlage vergesse man, daß die Beschimpfung von Religion und Ehe in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise geschehen müsse, um strafbar zu sein. Die Herzen der Kinder dürften nicht vergiftet werden. Zwölf Regierungsbezirke seien mit Anarchisten beglückt. Furcht haben wir nicht, wir dürfen aber auch nicht die Hände in den Schooß legen. Redner schließt mit der Aufforderung an alle Parteien, sich zu einer rückhaltlosen Vereinigung zusammenzuschließen für die heilig-- sten Güter. (Lebhafter Beifall rech:«!) Aba Liebermann v. Sonnenberg bemerkte, da«, Strafgesetzbuch, unter de« daß'deutsch« Volk jetzt seufze, sei, da Lasker der Haupturheber desselben sei, kein deutsches, son- dern ein mit semitischem Geiste durchtränktes Gesetz Wenn das Sozialistengesetz nicht seinen Zweck erfüllt habe, so fo!ge daraus noch nicht, daß es überhaupt nicht wirksam zu ge- statten sei. Redner forderte alsdann erhöhten Schutz der militärischen Disziplin, weil das Heer der wirksamste Wall gegen das Vorgehen der Sozialdemokratie sei und befürworte den Schutz der Monarchie, die festgewurzelt sei in den Herzen des deutschen Volkes. Die Monarchie habe niemals solche Greuel begangen, wie unter der Devise „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit" das souveräne Volk. (Beifall rechts.) Redner verlangt die Möglichkeit, gegen das durch den Wucher zusäm- mcngebrachte Raubeigenthum aufzutreten und auch die großen Diebe zu hängen. Die weitere Einschränkung der Preßfreiheit sei eine Beschränkung der berechtigten Kritik. DaS Juden- thum müsse bekämpft werden dürfen; es habe allezeit an dem Umsturz große Mitschuld gehabt. Redner verlangt positive Maßregeln zur Durchführung der Zwecke des Gesetzes. Zu geordneten Zuständen in jedem Lande gehörten drei Dinge: ein starkes Heer, geordnete Finanzen und Zufriedenheit. Zur Pflege dieser letzteren gehöre die Vermeidung jeder Verletzung de« Nationalgefühls, wie e« neuerdings im Auslande vorge- kommen sei, der Verletzung de« Patriotismus, wie durch die Beseitigung der Ärabkreuze aüf den Schlachtfeldern bei Metz geschehen sei, und der Ungeschicklichkeiten der Bureäukratte. Redner wurde bei dem Bersttck, die Diätenlosigkeit der Keichs, tagsabgeordnrten, die Slothwendigkeit der Abänderung des Wahlrecht«, die- TheilnahMe der Juden an der Revolution von 1848 «. s. «. zu besprechen, tsiedrrholt von dem Prä- sidenttn ermähnt, bei dir Sach« zu bleiben. Redner führte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite