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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-01-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189501294
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950129
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950129
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-01
- Tag1895-01-29
- Monat1895-01
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.01.1895
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Tageblan und Anzeiger Metlstt mß Lytijkl). yomspwchstr», «r. SV Amtsötatt der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Ries«. I» 21 Dienstag, SS. Januar 18S5, Abends. 48. Jahr«. Das Siieloer Tageblatt ericheim ,k»e» Tag Avenbs mir Ausnabme »er Son», und Festtage. BierttljLhrltcher Bez»,»preis bei Abholung m den Ltprdiltonrn in Rteja und Sttehla, d« AnSgMDMU snwt» am Schalter der lauer!. Pouarntallen 1 Mart 25 Ps., durch dir Träger tret ins Haus 1 Mark 50 Pf-, durch den «rirsträger frei in» Hau» 1 Mark Ai Pf. AmeitzM-Amiahm» Po SA >»MM» de» Ausgabetages bt» Bonnittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Rtria. — veschältsstellr: Kattauirnitrahe SS. — Kitt di« Rrdaetian »nanNoattlich: Haanu Gchmtät in M»i» Auf Fol. 263 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute verlautbart worden, daß die Firma Alfred Triinkner in Strehla erloschen ist. Riesa, am 28. Januar 1895. Königl. Amtsgericht. Hetdner. Brehm. Bekanntmachung. Die am 1. Februar laufenden JahreS nach 2 Pf. pro Steuereinheit fällig »erdende Grundsteuer auf den 1. Termin 1895 ist baldigst, längstens aber bis zum 14. Februar dieses Jahres an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. * Ries a, am 29. Januar 1895. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stadtrath. Rdl. Das Reichsfinanzgesetz. Bereits in der vorigen Session hat der deutschen Volks vertretung ein Gesetzentwurf vorgelegen, auf Grund dessen das Finanzwesen des Reichs neugeordnet und — zunächst auf fünf Jahre — eine finanzielle Auseinandersetzung zwischen dem Reiche und den Einzelstaaten herbeigeführt werden sollte. Jener Entwurf ist damals, weil die Session inzwischen ge schloffen wurde, über die erste Berathung aber nicht hinauS- gekommen, und die verbündeten Regierungen legen nunmehr dem Reichstage einen neuen vor, der sich im Wesentlichen mit dem früheren deckt, da die Gründe, welche zur Neuord nung des Reichsfinanzwesens drängen, inzwischen nicht etw« hinfällig geworden sind, vielmehr durch die naturgemäße Ent wickelung der Verhältnisse fortdauernd an Schwergewicht ge wonnen haben. Im Wesentlichen handelt es sich jetzt darum, die bis herigen Schwankungen der Matrikularbciträge und der den Einzelstaaten au» den Einnahmen de» Reiches zustrhenden Ueberweisungen — Schwankungen, aus denen einerseits dem Reichshaushalt, andererseits fast mehr noch dem Haushalt der Einzelstaaten von Jahr zu Jahr mehr Schwierigkeiten erwachsen — zu beseitigen. Die verbündeten Regierungen sind darüber einig, daß es, um für die Etatsaufstellung im Reiche wie in den Einzelstaaten festen und zuverlässigen Boden zu gewinnen, nothwendig ist, ein bestimmter Berhältniß zwischen den Matrikularbeiträgen und den Ueberweisungen zu schaffen. Weiter bestimmt alsdann der an das Parlament gelangte Gesetzentwurf, daß die Matrikularbeiträge, ausschließlich der von einzelnen Bundesstaaten an die Reichskaffe zu zahlenden besonderen Ausgleichungs-Beiträge, nur in der Höhe in den ReichShauShaltSetat einzustellen sind, welche den veranschlagten Gesammtbetrag der den Bundesstaaten zustchenden Ueber- «eisungen aus den Zöllen, der Tabaksteuer, der Reichsstempel abgaben und die Verbrauchsabgabe für Branntwein nicht übersteigen. Ergicbt sich für ein Etatsjahr ein höherer Be trag an Ueberweisungen, als er veranschlagt worden, so ver bleibt der Mehrbetrag dem Reiche. Erreichen hingegen die Ueberweisungen nicht die festgesetzte Höhe der Matrikular- Beiträge, so wird der entsprechende Betrag der letzteren nicht erhoben. Die Überschüsse des Reichshaushalts «erden zu einem besonderen Fonds angesammell, aus dem etwa in folgenden Jahren fick ergebende Fehlbeträge ausgeglichen weiden. Hat dieser Ausgleichungsfonds einen Bestand von 40 Millionen Mark erreicht, so werden die weiteren ihm zu fließenden Beiträge zur Tilgung von Reichsanleihen verwendet. Schließlich wird vorgcschlagen, daß zur Deckung eines Fehl betrags bei den fortdauernden Ausgaben und den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Reichshaushaltsetats — natürlich durch besonderes Gesetz — auch Zuschläge auf die dem Reiche zustehenden Stempel- und Verbrauchsabgaben gelegt werden können. In der dem Gesetzentwürfe beigegebenen näheren Be gründung wird vor Allem dargelegt, d«ß der Grundgedanke der Rcichsfinanzresorm nicht ausgegeben werden kann, ohne daß die gesammte Gestaltung der Finanzwirthschast des Reiches wie der Einzelstaaten und der bundesstaatliche Charakter des deutschen Staatswesens an sich höchst nachtheilich beeinflußt würde. Die Finanzvcrwaltung des Reiche» wird für ihre Ausgaben selbstständig vorzusorgen haben, und es muß dadurch eine planmäßige und sparsame Finanzwirthschast gefördert werden. Andererseits werden die Einzelstaaten vor einer deckungslosen Steigerung der Matrikularbeuräge und zunächst vor den seitherigen erheblichen Schwankungen zwischen diesen und den Ueberweisungen bewahrt bleiben. Da» Bewilligungs recht de» Reichstage» hinsichtlich der Matrikularbefträge bleibt durch da» Gesetz unberührt, da dieselben nach wie vor in jedem Ltat besonder» festgesetzt werden müssen. Der zu schaffende Ausgleichungtfond» wird es wesentlich erleichtern, die Reform durchzuführen. Unter den bereits vorliegenden Besprechungen dieses Finanzgesetzes interessirt besonders diejenige der „National- liberalen Correspondenz", welche am Schlüsse ihrer Dar stellungen darauf hinweist, daß der soeben veröffentlichte Aus weis der Einnahmen aus Zöllen und Verbrauchssteuern bis Ende Dezember wiederum eine Zahlenbctrachtung gestalte, die mit sehr trüben Aussichten für die Kassen der Einzel staaten endige. Für 1894/95 werden zwar nur wenige Millionen als wirkliche Zuschußlasten übrig bleiben, welche die Einzelstaaten, zu den Kosten der Reichsverwaltung bei- trage« müssen; aber für 1895/96 beziffert der Voranschlag diese Zuschußlast auf reichlich 48 Millionen. Möge nun diese Summe im Laufe der Etatberathung immerhin um einige 10 Millionen sich vermindern lassen, theils durch Erhöhung der Einnahmeansätze, theils durch Abstriche an den Ausgaben, so dürfte es doch nicht möglich sein, auch nur bis auf die Ziffer von 32 Millionen herunterzukommen, die als Mehr- erträgniß vom Tabak infolge der gleichzeitig vorgeschlagenen Tabaksteuerreform in Aussicht genommen ist. Man werde also der Regierung gewiß nicht mehr den Vorwurf machen können, daß sie Steuern aus Borrath bewilligt sehen wolle. Um so dringender wäre im Uebrigen jedoch zu wünschen, daß der Reichstag zuvörderst wenigstens zu dem Entschlüsse sich aufraffte, die schon so oft als nothwendig bezeichnete finanzielle Selbstständigkeit des Reiches endlich zur Wahrheit zu machen. T«grs»«schichte. Deutsche- Reich. Ueber die Reiseabsichten des Fürsten Bismarck werden von gut unterrichteter Seite fol gende Nachrichten übermittelt. Der Fü.st trug sich schon bei seiner Uebersiedlung von Varzin nach Friedrichsruh mit der Idee, bei seiner Durchreise durch Berlin beim Kaiser vorzusprechen und für das anläßlich des Heimganges der Fürstin Bismarck bezeugte Beileid seinen Dank persönlich auszusprechen. Er hatte damals davon Abstand genommen und dann daran gedacht, zum Geburtstage des Kaijers nach Berlin zu kommen. Aber auch diese Absicht ist später auf gegeben worden. Dagegen steht nunmehr fest, daß Fürst Bismarck in einer späteren Frist dem Kaiser seine Aufwar tung machen wird. Auf der anderen Seite hegt der Kaiser die bestimmte Absicht, den Fürsten in Friedrichsruh zu be suchen. An einen Eintritt des Grafen Herbert Bismarck in den Staats- oder Reichsdienst ist bis auf Weiteres schon aus persönlichen Gründen unter keinen Umständen zu denken. — Das Gerücht, daß Graf Rantzau, der Schwiegersohn des Fürsten Bismarck, „in Bälde" zum preußischen Gesandten in Hamburg ernannt werden solle, beruht dem „Hamb. Korr." zufolge nur auf Vermuthung. Richtig ist nur, daß Graf Rantzau drei Monat Urlaub erhalten hat. Unter den persönlichen Auszeichnungen, welche der Kaiser anläßlich seines Geburtstagsfestes verliehen, sind folgende von besonderem Interesse: Der Staatssekretär de» Reichspost, amts Dr. v. Stephan hat den Rang eines Staatsministers erhalten ; dem Wirkl. Geh. R«th Dr. v. LucanuS ist der Rang unmittelbar hinter den StaatSmintstern verliehen wor den. Dem Ehef des MilitärkabinetS General v. Hahnke hat der Kaiser seine Rarmorbüste zum Geschenk gemacht. Prof. Dr. v. Gneist hat den Charakter al» Wirklicher Geheimer Rath mit der Bezeichnung „Excellenz" erhalten. Eine kaiserliche KabinetSordre an den Kriegsminister lautet: „Zum weiteren Ansporn für die Förderung de» Schieß dienste» bestimme Ich unter Bezugnahme auf Meine Ordre vom 27. Januar 1894 Folgendes: Von der Infanterie jeden Armeekorps — ausschließlich Jäger und Schützen —, von sämmtlichen Jäger- und Schützen-Bataillonen, von der ge- sammten Feldartillerie, von der gesammten Fußartillerie er hält alljährlich diejenige Kompagnie bezw. Batterie, welche in ihrer Gesammtleistung im Schießen, bei der Artillerie mit Geschützen, als die beste befunden wird, ein auf dem rechte« Oberarm von sämmtlichen Mannschaften der Kompagnie be ziehungsweise Batterie zu tragendes Kaiser-Abzeichen nach den beifolgenden Proben. Ferner will Ich der betref fenden Kompagnie bezw. Batterie einen dauernd in ihre« Besitz übergehenden Kaiserprei», sowie auch dem Kompagnie- b»zw. Batterie-Chef ein bleibendes Erinnerungszeichen ver leihen. Meine Ordre vom 22. Dezember 1891 wird hirp- durch nicht berührt. Das Kriegsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen." Feaukreich. In der gestern im Parlament verlesene» Botschaft des Präsidenten Faure spricht derselbe für die Wahl seine« Dank aus und bezeichnet sie al» eine Ehrung der arbeitsamen Demokratie, zu welcher der Präsident sich rechne. Die Mitglieder de» Kongresse» hätten der Arbeit im Stillen, welche die Demokratie unablässig für die Ehre Frankreich» ausübe, eine feierliche Huldigung erwiesen. Der Präsident fügt hinzu, er kenne die ganze Größe seiner Wichte« und werde sich denselben nicht entziehen, vielmehr ihnen seine ganze Hingebung und alle Wachsamkeit widmen, um die Beobachtung der konstitutionellen Gesetze und eine gesetzmäßige Ausübung des parlamentarischen Regimes sicherzustellen. Die Botschaft erinnert weiter an die Ruhe, mit welcher sich die Uebertragung der Präsidentenwürde vollzogen habe und sährt fort: „Das Parlament hat bewiesen, daß das freie Funk- tioniren der Institutionen für alle Umstände ausreicht, um einen ununterbrochenen Gang der öffentlichen Geschäfte zu sichern. Die republikanische Staatsordnung wird übrigen» keiner Gefährdung ausgesetzt sein. In jedem Augenblicke k«nn tatsächlich die Nation ihren Willen durch diese Ver mittelung ihrer Vertreter zum Ausdruck bringen, und diese Vertreter haben immer die Sicherheit, in der Regierung einen strengen Mitarbeiter zu finden. Frankreich verwechsele s nicht eine nutzlose Agitation mit dem unaufhaltsamen Fort- f schritte. Stark durch seine Ehrlichkeit, stolz auf seinen er- ! worbenen Wohlstand, zugänglich allen hochherzigen Ideen, ist s Frankreich nicht Sklave irgend einer vorgefaßten Meinung, ! aber es verschließt sich nicht den Problemen, welche in der / ganzen Welt die Geister bewegen, eine Lösung zu suchen, welche geeignet ist, diese Probleme dem nationalen Genie und ; den Ueberlieferungen der Sitten anzupassen, das ist die i wesentliche Aufgabe, die das Parlament zu verfolgen hat. Alle Gutgesinnten werden sich in demselben Gedanken zu- sam nenfinden, in dem Gedanken der Versöhnung, Beruhigung und sozialen Gerechtigkeit, um durch die allgemeine Eintracht und durch die republikanische Brüderlichkeit die andauernde Entwickelung des materiellen und moralischen Gedeihen» vor zubereiten. Stolz auf seine Armee und Marine, stark genug, um mit Recht laut seine Friedensliebe verheuern zu können und im Besitze so werthvoller Sympathien, an denen da» Land unverbrüchlich festhält, rüstet sich Frankreich in dem neuen Streben nach Fortschritten, die Nationen zu den große» Festen einer Arbeit etnzuladen, welche würdig ist, da» Jahr hundert zu krönen. In Literatur, Kunst, Wissenschaft, In dustrie, Handel, Ackerbau, in der breiten Masse de» allge meinen Stimmrechts muß ebenso wie in der politischen Welt derselbe Eifer alle Diejenigen ergreifen, denen der Gftpz des französischen Namens am Herzen liegt." Die Botschtft schließt: „Zu dieser Bereinigung zwischen dieser gemeinsame» - Arbeit für die Macht und den Ruhm der Republik lad« Kd Sie rin in dem sicheren Bewußtsein, hierin der Interpret unserer gesammten Demokratie zu sein." — Di« Botschaft wurde im Senate und in der Kammer beifällig ausgenommen und in letzterer de« Ministerium, da« endlich unter Ribot
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