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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-02-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189502099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950209
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950209
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-02
- Tag1895-02-09
- Monat1895-02
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 09.02.1895
- Autor
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Lclegrasun-Adress« ^tef«. Amtsötatt -«»Iprechftel« «r. » der König!, «mtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Ries«. G- ät- 34. Sonnabend, S. Februar 18SS, Abends. 48. Jahrg. — — - — - ! . .... — , Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends ml« Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bierteljährltcher Bezugspreis bei Abholung in dm E,p«ditionm in Riesa und Strehla, dm Au^UmßMM, sowie am Schalter der lagert. Postanstaltm 1 Marl 25 Pj., durch dir Träger srei in« Hau« 1 Mark 50 Ps., durch dm Briestrkger sret in» Hau« 1 Mark SS Ps. Luzeigm.«»»Utz»r Pa dtr de« Ausgabetage« bis Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und «erlag von Langer L Winterlich i« Riesa. — «eschäslsstelle: «»stantrnstrah, v». — Fit» die Redeuttou iwnuttworUtch: -er«, «chmidt tu Rtel«. Bekanntmachung, die Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Die Ortsbehörden im Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmann- fchaft (der Herr Bürgermeister zu Radeburg, sowie die Herren Gutsvorsteher und Gemeinde vorstände) werden hiermit aufgefordert, wegen der am 1. Mai dss. IS. vorzunehmenden Zählung der Fabrikarbeiter bezüglich ihrer Bezirke diejenigen Gewerbeunternehmer, welche s. in ihren Gewerbeanlagen mindestens zehn Arbeiter beschäftigen, oder b. durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser, Gas, Luft, Elektricität rc.) bewegte Trieb werke verwenden oder e. Hüttenwerke, Zimmerplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch adgebaute Gruben besitzen, die nicht bloß vorübergehend in Betrieb sind, oder <1. deren Anlagen nach Z 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besondrer Ge nehmigung unterliegen und deshalb bei der gedachten Zählung in Frage kommen würden — mit Ausnahme der nach stehend unter 7. aufgeführten Schlächtereien — unter gleichzeitiger Angabe der Gewcrbsbranche bis zum 2. März dss. Js. anher namhaft zu machen, um darnach die nöthige Zahl der Zählformulare bemessen zu können. Gleichzeitig wird zur Vermeidung von Zweifeln darauf aufmerksam gemacht, daß inhalts Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern 1. die der Aufsicht der Berg-Jnspectionen unterstehenden Bergwerke, auch wenn mit denselben Koks-Brennerei, Briquette-Kabrikation oder ein anderer an sich zählpflichtiger Betrieb ver bunden ist, 2. Dachdecker, Stubenmaler, Steinsetzer, Ofensetzer und Brunnenbau-Geschäfte, landwirthschaft- liche Betriebe und Gärtnereien, 3. Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleüchtüng oder für häusliche Zwecke benutzen, 4. Krahn- und Aufzugs-Anlagen, auch mit Elementarbetrieb-Straßenbahnen und Dampfschiff fahrts-Geschäfte, 5. Fuhrwerks«, Lade-, Export-, Speditions- und Verlags-Geschäfte, 6. Motoren und Triebwertanlagen für öffentliche Anstalten und Gebäude (Schulen, Theater, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Gefangenhäuser rc.), ferner für zoologische oder botanische Gärten, 7. Schlächtereien mit Ausschluß der öffentlichen Schlachthäuser und der mit.Elementarbetrieb arbeitenden Schlächtereien, bei der fraglichen Zählung ««berücksichtigt zu lassen sind. Der Bedarf an Zählformularcn wird den Ortsbehörden alsdann spätestens am 20. April zugescndet werden. Hierauf haben die genannten Ortsbehörden die Formulare an die betr. Gewerbeunternehmer mit der Weisung zur Vertheilung zu bringen, dieselben am 1, Mai dieses IS. wahrheits getreu auszufüllen, unterschriftlich zu vollziehen und sodann ungesäumt an die Ortsbehörden wieder einzureichen. Nach Wiedereingang der ausgefüllten Formulare sind letztere von den Ortsbehörden sofort und spätestens am 4. Mai dieses Jahres an die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft einzusenden. Großenhain, den 5. Februar 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 338. k'. v. Wilucki. H. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Müller ckt Günther in Riesa, Inhaber die Kaufleute Karl Hermann Müller und Robert Arthur Günther daselbst, wird heute am 9. Februar 1895, Nachmittags */»3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Hans Fischer in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 19. März 1895 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie übe; die Bestellung eines Gläubtg^rgusschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 11. März 1895, Vormittags 10 Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 20. April 1895, Vormittags 19 Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oher zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den For derungen, für . chelche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 9. März 1895 Anzeige zu machen. a Königliches Amtsgericht zu Riesa, o. Heldner. Bekannt gemacht durch: Sänger, G.-S. Donnerstag, den 14. Febr. 1895, Vormittags 11 Uhr, soll ein auf dem Grundstücke Rr. S4 de? Wettinerstrahe hier erbauter großer Brett schuppen gegen sofortige Bezahlung an Ort und Stelle meistbietend versteigert werden. Riesa, 7. Februar 1895. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsgerichts. Sekr. Eid«m. * „Enthüllungen" bringt der „Vorwärts" in seiner letzten Nummer wieder. Es wird an der Spitze des Blattes der Wortlaut der kaiser lichen Ordre vom 6. Februar 1890 mitgetheilt. Es ist dies jene jedem Offizier und Unteroffizier des HeercS bekannte Verfügung, deren Vorhandensein bisher ebenso wenig ein Gebeimniß war, wie ihr Inhalt, wenn es auch nicht für nörhig befunden würde, ihren Wortlaut allgemein bekannt zu geben, da es sich um eins dienstliche Kundgebung des Allerhöchsten Kriegsherrn an sein Heer handelte. Der „Vor wärts" hofft, daß dieses Schriftstück Len „kecken Leugnern der Soldatenmißhandlungen wohl endgiltig den Mund stopfen wird." — Bekanntlich hat damals — die Sache ist fünf Jahre her — Niemand geleugnet, daß Mißhandlungen vor kamen. Es ist nur stets hervorgehoben, daß die Behörden und Borg setzten mit Ernst bestrebt sind, gegen Mißbräuche der Dienstgewalt einzuschrZten. Gerade die Verfügui g des Kaiser« zeigt den Ernst und die Schärfe, mit der Aus« slbreirungen geahndet werden. Im eigentlichen Sinne „ge heim" ist diese Verfügung nie gewesen; sie mußte sogar jedem Vorgesetzten bekannt sein. Diese „Enthüllung" ist als» gerade kein Kunststück, obgleich der Uebermittler des Aktenstücks immerhin einen schmählichen Bertrauensbruch und eine schänd liche Pflichtverletzung begangen hat. i?a der Worrlmtt der Ordre, die das Licht der Oeffentlichkeit wahrlich nicht zu scheuen har, nun einmal bekannt geworden ist, so wollen wir sie nachstehend auch unsern nicht militärischen Lesern — denn die andern kennen sie seit fünf Jahren — zur Kenntniß bringen; Aus den Mir von den kommandirenden Generalen einge- rcichtcn Nachweisungen über die Bestrafungen wegen Miß handlung Untergebener habe Ich entnommen, wie die Fälle; von Mißhandlungen in Meiner Armee in der letzten Zeit sich erheblich gesteigert haben. Mtt Mißfallen habe ich auch von der vorschriftswidrigen Behandlung einiger zur Erfüllung ihrer Dienstpflicht einberufenen Bolksschullehrer Kenntniß er halten, an der sogar mehrere Offiziere betheiligt waren und «die zu einer öffentlichen Besprechung den Anlaß gegeben hat. Ich verurtheilte diese Ausschreitungen, welche das Interesse des Dienstes und das Ansehen der Armee schädigen, auf das Schärfste und will solche Zuwiderhandlungen gegen die gege benen Befehle auf das Strengste bestraft wissen. Jch'er- warte, daß durch fortgesetzte Belehrung und Erinnerung, so wie durch scharfe Ueberwachung derartigen Ausschreitungen vorgebsugt und denselben, falls sie dennoch stattfinden, durch energisches und unnachsichtlichcS Eingreifen entgegengetreten wird. Namentlich ist Mir aber «ufgefallcn, daß in mehr« fachen Untersuchungen sich herausgeftellt hat, wie von einzelnen Vorgesetzten durch lange Zeit fortgesetzte Mißhandlungen und gewohnheitsmäßige Quälereien ausgeübt worden sind, welche zum Theil schwere Nachtheile für die Gesundheit der Be treffenden herbeigeführt haben. Die Erscheinung weist darauf hin, daß es bei der Wahl des Ausbildungspersonals für die Rekruten an der durch die Ordre vom 1. Februar 1843 zur besonderen Pflicht gemachten Sorgfalt sowie an der er- forderlichen Ueberwackung seitens der Vorgesetzten gefehlt hat. Ich mache in dieser Richtung zunächst die Kompagnie-, Es- kadrons- und Batterie-Chefs verantwortlich, weil es ihnen ber ihrer VertraucnSstellung, ihrem unmittelbaren Einwirkungs recht und den ihnen zu Gebote stehenden reichen Erziehung«- und Strafmitteln unter gewissenhafter Mitwirkung ihrer Offiziere nicht schwer werden kann, die Unteroffiziere in richtigem Geiste heranzubilden und die widerstrebenden und nicht ferner zu duldenden Elemente rechtzeitig zu erkennen. Nicht minder liegt aber auch den höheren Vorgesetzten die Pflicht ob, darüber mit Ernst zu wachen, daß Mein auSge- sprochener Wille genau zur Ausführung gelangt, und habe daher in Meiner weiteren Ordre vom heutigen Tage be stimmt, daß Mir in Zukunft von den kommandirenden Gene ralen bei Einreichung der durch die Ordre vo« 1. Februar 1843 befohlenen Nachweisung berichtet wird, welchen Vorge setzten in Fällen gewohnheitsmäßiger und systematischer Miß handlung von Untergebenen die Verantwortung mangelhafter Beaufsichtigung trifft und w«S gegen denselben veranlaßt worden ist. Diese Meine Ordre ist mit jener vom 1. Februar 184S in der dort vorgeschriebencn Weise bekannt zu geben. Berlin, den 6. Februar 1890. gez. Wilhelm. An den Kriegs Minister. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Zu der zweiten parlamentarischen Abendgesellschaft, weiche Donnerstag Abend statlfand, hatte der Reichskanzler die Einladungen wesentlich in seiner Eigen schaft als preußischer Ministerpräsident erlassen. Von >/,9 Uhr an empfing Fürst von Hohenlohe mit unermüdlicher Liebenswürdigkeit die Mitglieder des Hailscs der preußische» Abgeordneten und des Herrenhauses. Auch die Staatssekretäre der Rsichsämter und Lis preußischen Minister stellten sich mit wenigen Ausnahmen ein und die leitenden Redaktionen der größeren Blätter, sowie die Berichterstatter deutscher Provinzialblättcr und der ausländischen Zeitungen waren, so viel man beobachten konnte,) ohne Unterschied der Pariei- richlungen unt Einladungen bedacht. Die Unterhaltung trug im Gegensatz zu der ersten Abendgesellschaft, welche in ibrer schärferen Beweglichkeit den Charakter des Reichstages wieder« spiegelte, ein mehr behagliches Gepräge. Leidenschaftlichkeit war im Gesprächs der Gruppen nirgendwo zu bemerken; dafür konnte man Las persönliche Behagen überall desto un« getrübter spücen. Speisen und Getränke thaten das Jbrige, dieses Behagen zu erhöhen. Aus der Soirse beim Reichskanzler hat das „L. T." interessante Einzelheiten politischen Inhalts erfahren. Im Vordergründe des Interesses steht eine Unterredung de- ReichslanzierS mit dem Führer des Zentrums, De. Lieber. In derselben sind verschiedene politische Fragen mit Bezug auf die jetzige und künftige Haltung des Zentrums zur Sprache gekommen. Die Stellung des Zentrums zur schwebenden Frage de« 8 112 der Umsturzvorlage wird dahin gekenn zeichnet, daß die Stimmen des Zentrums nur dann dasür
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