Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.05.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-05-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18990523014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899052301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899052301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-05
- Tag1899-05-23
- Monat1899-05
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugs-PreiS t» der Hauptexpedition oder den im Stadt bezirk und den Borortrn errichteten Aut- gabestellea abgeholt: vierteljährliche 4^0, bei zweimaliger täglicher Zustellung ins Hau« 5.50. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteljährlich 6.—. Direkt» tägliche Kreuzbandsenduvg t»S Ausland: monatlich ^l 7.50. Die Morgen-Ausgabe erscheint um '/,? Uhr, di« Avead-Ausgabe Wochentags um 5 Uhr. Red actio» und Expedition: Johannisgasse 8. Die Expedition ist Wochentags ununterbrocheL geöffnet von früh 8 bis Abends 7 Uhr. Filialen: Otto Klemm'» Sorttm. (Alfred Hahn), Universitätsstrab» 3 (Paulinum), Laut» Lösche, Katharinenstr. 14, part. uud Königsplatz 7. Morgen-Ausgabe. MpMer. Tageblatt Anzeiger. Ämtsbkatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Ratyes und Nolizei-Ämtes der Ltadl Leipzig. Anzeigeu-PreiS die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklamen unter dem Redactionsstrich (4g»> spalten) 50-<j, vor den Familtennachrichtrn (6 gespalten) 40^. Größere Schristen laut unserem Preis- verzeichaiß. Tabellarischer und Ziffernsap uach höherem Tarif. Extra-veilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung -/« 60.—, mit Poslbrförderung 70.—. Annahmeschlnß für Ä»)eigrn: Ab end-Aaögab«: Bormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je rin» halbe Stunde früher. Anreisen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 258. Dienstag den 23. Mai 1899. 93. Jahrgang. Amtlicher Theil. Das Obcr-Ersatz-Gcschäft im Aus hebungs-Bezirk „Leipzig-Stadt II" für das Jahr 1899 betr. In Bersolg der Bestimmung in 8 69, Punkt 6, Absatz 3 der Wehrordnung vom 22. November 1888 wird hierdurch bekannt gemacht, daß das Ober-Ersatz-Geschäft im Aushebungsbezirke „Leipzig-Stadt II" am 21., 22., 23., 24., 2«., 27., 28., 29., 39. Juni, 1., 3., 4., 5. uud 6. Juli ». <r. an jedem Tage Vormittags von früh präcise 9 Uhr ab im »I. am Peterssteinweg Nr. 19 (eine Treppe) hier stattfinden wird. Es werden daher hiermit alle im Stadtbezirke Leipzig (ein- schließlich der in derselben einverleibten Vororte) wohnhaften militärpflichtigen Mannschaften, deren Familiennamen als Anfangs- buchstaben einen derjenigen alphabetischer Ordnung von „L bis 2" führen, welche beim diesjährigen Ersatzgeschäst hier oder anderswo zur Borskellung gelangt gewesen und gelegentlich dessen 1. als tauglich für das Heer bez. für die Marine, 2. zur Ersatzreserve, 3. zum Landsturm und 4. als dauernd untauglich in Vorschlag gebracht sind, sowie diejenigen Mannschaften gleicher Namenskategorie, welche im Besitz des Berechtigungsscheins zum einjährig-freiwilligen Dienst, bei der Dienstanmeldung vom Truppen- bczw. Marinetheil aber Untauglichkeit wegen abgewiesen worden sind, ausgefordert, sich pünktlich im betreffenden Slushebungs- termine — zu Vermeidung der Zwangsvorführung und der in 8Z 26,7—62,5 — und 66,3 o der Wehrordnung in Verbindung mit 8 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 angedrohteu Strafen und Nachtheile — am Körper rein gewaschen und in sauberer Leibwäsche — persönlich zu gcstellen. Tag und Stunde der Gestellung wird den Betheiligten durch die noch zu erlassenden OrdreS bekannt gegeben, jedoch ist der gegen wärtigen Aufforderung auch dann bis zum letzten obengenannten Gestellungstermin unbedingt Folge zu geben, falls durch Umstände irgend welcher Art die Zustellung der Gestellungsordres an einzelne Mannschaften (ausgenommen der zu 4 Genannten, von denen Krüppel und Geisteskranke, welche keine besondere Ordre erhalten, von der Pflicht zum Erscheinen entbunden sind) unterbleiben sollte. Wer durch Krankheit am Erscheinen zum Aushebungs-Termine behindert sein sollte, hat rechtzeitig, d. h. spätestens bis zu Be- ginn des Termins, ein ärztliches Zeugniß einzureichcn, welches, dafern der dasselbe ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt jein sollte, durch die Polizeibehörde beglaubigen zu lassen ist. Dagegen haben alle diejenigen Mannschaften, welche Seitens der Ersatz-Commission gelegentlich des diesjährigen Musterungsgeschästs a) vom Dienst im Heere oder der Marine „auszuschließen" (soweit sich solche in Freiheit befinden) und d) wegen geistiger oder körperlicher Mängel als dauernd untauglich auszumustern in Vorschlag gebracht und nicht beordert worden sind, ihre Aus- schließungs- bezw. Ausmusterungsscheine gegen Rückgabe ihrer Loosungsscheine vom 12. Juli a. e. ab, beim hiesigen Quartier- amt, Naschmarkt 2 (eine Treppe) in Empfang zu nehmen. In Betreff des Verhaltens in den dem Aushebungsgeschäft dienenden Räumlichkeiten werden die Gestellungspflichtigen ganz besonders daraus aufmerksam gemacht, daß Gestellungspflichtige, welche in betrunkenem Zustande zum Ober-Ersatz-Geschäft erscheinen, oder dasselbe durch lautes oder sonst ungebührliches Verhalten stören, oder sich ungebührlich oder widersetzlich gegen die betheiligtrn Beamten verhalten, in jedem Falle, soweit nicht etwa nach all gemein gesetzlichen Bestimmungen besondere Ahndung einzutreten hat — Bestrafung in Höhe von 3 bis 30 Mark Geld ev. 1 bis 8 Tage Haft zu erwarten haben. Leipzig, den 12. Mai 1899. Der Eivilvorsitzende der König!. Ersatz-Commission des Aushcbnngsbezirks Leipzig-Stadt II. vr. Platzmann. Kt. Bekanntmachung. Vom 1. Juni dieses Jahres ab werden die dem unter- zeichneten Hauptzollamte unterstehenden Post Zollabfertigungsstellen in Leipzig, die ZoUabscrtignngSstcllc für Postgüter iLtephau- straße 2) und die Zollabfertigungsstelle am Bahuhofe Plagwitz- Lmdenau, an Soun- und gesetzlichen Feiertagen und zwar erstere von 11 bis 1 Uhr, letztere von 12 bis 1 Uhr mittags für dringliche Abfertigungen offcngchaltcn werden. Leipzig, am 1. Mai 1899. Königliches Hauptzollamt. Weicker. Wegen Reinigung der Räume des Leihhauses und der Spar kasse werden diese Dienstag, den 3V. Mai 1899, für den Geschäftsverkehr geschlossen sein. Leipzig, den 16. Mai 1899. Des Aachs Deputation sür^feihhauS und Sparkasse. Versteigerung. Mittwoch, den 24. Mai 1899, Vormittags 1« Uhr sollen im Auctionslocale des König!. Amtsgerichts hier folgende Gegenstände, als: 1 Partie Möbel, 2 Harmoniums, l Pianino, 1 Geld schrank, 1 Papierschneidemaschine, verseh. Kasten Schrift, I Plaltirmaschine, 1 Spinnmaschine, l Gimpenmühle, 1 Spül maschine, 1 Brosche mit echten Brillanten, 80 Dtzd. Taschen tücher, Stoff zum Sticken, ca. 60 m Kiffeneinsatz, verschied. Papier, Couverts und Verschiedenes mehr, meistbietend gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Leipzig, am 20. Mai 1899. Der Gerichtsvollzieher beim König!. Amtsgericht. Srkr. Thierbach. Oeffcntiichc Zustellung. In Eheiachen des Arbeiters — früheren Kürschners — Julius Theodor Hartenstein in Leipzig, Klagers, gegen Marie Lina veredel. Hartenstein geb. Sprangcr aus Lbercunersdorf, zuletzt in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagte, ist zur Eides leistung und Fortsetzung der mündliche» Verhandlung Termin aus Üc» 7. Juli 1899, vormittags 9 Uhr, vor der ersten Eivilkainmer des Königlichen Landgerichts hier be stimmt worden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Beklagte wird dies bekannt gemacht. Ter Gcrichtsschreibrr bei Vrm Königlichen Landgerichte zu Leipzig, am 8. Mai 1899. Dölling, S. Lachsen um 1500. m. Die Verwaltung des Staates war um das Jahr 1500 noch einfach, und entsprechend der geringen Einwohnerzahl, dem geringen Verkehr, und den Ansprüchen des Lebens wurden nur weniger eigentliche Beamte beschäftigt, während der Troß, der sich um diese Stellvertreter des Fürsten bewegte, ziemlich zahlreich war. Als landesherrliche Beamte sind zunächst die Voigte und Amtleute zu erwähnen. Dem Amt oder der Amtspflege standen die Boigte vor. Diese Benennung wurde gebräuchlich, als man von dem lateinischen »Zvoeatus auf einen deutschen Amtstitel tam. Der Voigt war oberster Vorsteher eines Amtes, er war mit der Justiz- und Polizeipflcge beschäftigt, hatte aber auch die Stellung der Mannschaften, welche in der Pflege dienten, zunächst zu ordnen, kamen die Fürsten in das Amt, so lag ihm noch die Sorge zur Unterbringung und Verpflegung Derer ob, die zum Hoflager gehörten. Dann hatte er auch für die Anstellung des übrigen Personals, das sonst zu seinen Ob liegenheiten gebraucht wurde, zu sorgen. So wurde in den Jahren 1479—1480 in dem Amte Ronneburg verrechnet: „Ein Schock dem Vorsprecher, der vor Halsgericht und Ivo man sein bedarf, reden mußt, und 20 Gr. dem Schulmeister, der im Gericht schreibt." Die Verwaltung der landesherrlichen Gefälle und Renten und deren Einnahme war nicht wesentlich mit seinem Amte verbunden, doch kam dies nicht selten vor. Fettilletsn. Ein Intermezzo. Novellen« von M. Triveleh. Deutsch von E. Vilmar. Nachdruck verboten. Schon seit zwei Jahren trafen Victor und Melanie sich all wöchentlich bei gemeinsamen Freunden. Er, ein hübscher, fünfundzwanzigjähriger Mensch mit intelli genten Zügen und feinem blonden Schnurrbart, galt allgemein für einen vollendeten 'Kavalier, während sie, eine reizende, graziöse Erscheinung, keinen Salon betreten konnte, ohne sofort Aller Blicke zu fesseln. Anter diesen Umständen war es kein Wunder, wenn Beiden schließlich die Erkenntniß aufging, daß sie eigentlich sehr gut zu einander passen würden, und wenn zwei junge Menschenkinder erst zu diesem Gerade von Sympathie gelangt sind, pflegt es selten dabei zu bleiben, sondern alsbald die Liebe herauf zudämmern. Und so geschah es. Noch ehe der Winter gewichen, brannten ihre Herzen lichterloh. „Ich liebe ihn; doch liebt er mich?" fragte sich Melanie. „Ich liebe sie; doch liebt sie mich?" fragte sich Victor. Gewisse Fragen fordern eine unmittelbare Antwort; mithin mußte unser von gleicher Wißbegier erfülltes Paar die erste günstige Gelegenheit zu einer Erklärung wahrnehmen. Diese Gelegenheit bot sich übrigens bald, oder richtiger, sie ward von Melanie herbeigeführt. Als diese eines Abends an Victor's Arm zur Quadrille an trat und dieser, trotz der bewundernden Blicke, womit er daS junge Mädchen verschlang, den Muth zu einer Erklärung nicht zu finden schien, bemerkte sie scheinbar leichthin: „Heute tanzen wir vielleicht zum letzten Male zusammen, Herr Duplessy!" „Warum denn?" fragte er betreten. „Nun, das Frühjahr steht vor der Thüre und somit der Schluß der winterlichen Festivitäten." Er seufzte. „Allerdings ... für dieses Jahr . . . Aber im nächsten Winter hoffe ich doch . . ." „Ach", unterbrach sie ihn, „bis zum nächsten Winter ist's noch lange hin. Wer weiß, was bis dahin schon geschehen sein kann? Dann bin ich vielleicht schon verheirathet." Das klang so harmlos und natürlich, al» lege Melanie dieser Bemerkung durchaus keine specielle Wichtigkeit bei. Die erhoffte Wirkung blieb nicht auS. „Verheirathet! Ja, das ist wahr", dachte Victor betroffen. „Diese Möglichkeit liegt allerdings nahe." Und bei diesem Gedanken begann sein Herz zu klopfen. „Verheirathet! . . . O, mein Fräulein!" rief er in so komischem 'Schrecken, daß Melanie sogleich eine innere Be ruhigung empfand. i Doch von dem Wunsche beseelt, die Entscheidung herbei- zufllhren, Victor zu einer Aussprache zu bewegen, fuhr sie mit der Miene harmlosester Unschuld fort: „Oh, nicht etwa, daß ich es so eilig hätte, meine angenehmen Mädchentage gegen die mannigfachen Sorgen und Mühen der Hausfrau einzutauschen. Wenn ich meinem eigenen Gefühl folgen dürfte, würde ich lieber noch einige Jahre warten. Aber sehen Sie, meine Tante . . ." „Ach, ihre Tante wünscht . . ." „Ja, die Schwester meines Vaters .... Sie kennen sie wohl nicht? Sie geht sehr wenig aus ... . Ein vorzügliches Wesen, welches, leider unvermählt geblieben, in steter Furcht lebt, In der Regel waren die Voigte mit der Verwaltung desjenigen Einkommens betraut, das unmittelbar mit ihrem Amte, mit dem noch die Justiz verbunden war, und das mit einer Menge anderer Zweige der Staatsverwaltung, mit der Landwirthschast, Forstwesen, Gerichtsnutzungen, Zöllen, Zünften, Strafgeldern, Vollertrag, verknüpft war. Der Voigt hatte die Berichte über seine Verwaltung zu erstatten, sein Archiv in Ordnung zu halten, Auskunft zu ertheilen, Rechtssachen zu entscheiden, Strafen zu verfügen, das Kriegsgeräth in Stand zu halten und vor Allem Rechnung zu legen. In Kriegszeiten führte er wohl auch eine Mannschaft an. Die Voigte erhielten theils Besoldung in baarem Gelde, theils bezogen sie gewisse Nutzungen. Der Voigt zu Schellenberg erhielt auf drei Jahre: 40 Schock an Gelde, die Hälfte der Gerichte (Sporteln und Strafgelder), den Zoll zu Ehemnitz, Oederan und Schellenberg, das auf den Vorwerken gebaute Ge treide und die Milchnutzung; dafür hatte er aber auch einige Lieferungen an den Hof, wahrscheinlich wenn das Hoflager auf dem Schlosse in des Woigtes Bezirk sich befand; auch war er verpflichtet, einige Reisige (jedenfalls zum Schloßdienst und zur Sicherheitspolizei) und das nöthige Gesinde zu stellen und zu halten; die Jagdpferde für den Fürsten zu stellen und, wenn der Vorrath es erlaubte, auch Hafer und Heu zu liefern, „der weilen er das hat und nicht kaufen darf". Mülich von Carlowitz, Voigt zu Meißen (1466), berechnete die Ausgaben zur Herstellung der Waffen, zur Fütterung der Hunde (in einem Jahre 20 Scheffel), zur Haltung der nöthigen Dienstleute, unter An derem zur Besoldung eines Winzers, der 45 Scheffel Korn erhielt. An manchen Orten bekam der Voigt auch Gegenstände des Bedarfes von den Bürgern der Städte geliefert. Nikel Monhaupt, Voigt zu Freiberg, z. B. erhielt von den Schuh machern daselbst jährlich ein Paar Stiefeln, von den Leinwebern fünf Tischtücher. In der letzten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts kommt jedoch statt der Benennung „Voigt" öfter die des Amtmanns vor. Es findet sich nämlich mehrfach, daß bei Aemtern größeren Umfanges der Angestellte, welcher gewöhnlich „Voigt" hieß, den Titel „Amtmann" führt, und dieser hatte zuweilen seine Unterbeamten, welche dann auch „Voigte" genannt wurden. Manche der Amtmannsstellen scheint besonders der Adel bekleidet zu haben, während im Uebrigen diese Posten die Voigte, Männer, die nicht von Ritterart waren, ebenso oft als Edelleute ver walteten. Dem Amtmann gab man wohl auch den Titel „Hauptmann", besonders da, wo landesherrliche Schlösser waren, und die Amtleute zugleich die Befehlhaberstellen darüber aus füllten. Hier kam neben der Eigenschaft des Civilbeamten auch die des Kriegsmannes in Betracht, und so entsprach jener Titel der Bestimmung desselben. An dem Orte, wo ein Hauptmann befehligte, war noch ein besonderer Schloßschreiber unter dem Befehle des Hauptmanns. Diese Amtleute hielten sich, wie bemerkt, zuweilen ihre Untervoigte, und diese waren dann, wie es scheint, nicht immer landesherrliche Beamte, sondern hingen von den Amtleuten ab, welche aber auch für sie einzustehen hatten. Der Titel und erwähntes Dienstverhältniß der Amt leute scheinen im Jahre 1488 Regel gewesen zu sein, da in der Ordnung Albrecht's für das Oberhofgericht von gedachtem Jahre, bei Bestimmung der Personen, welche vor das Ober- bofgericht sollten geladen werden, die Vorsteher der Aemter Amtleute genannt werden. Die Vermehrung der Geschäfte, das Streben, wenn auch nur in den ersten Anfängen, nach einer Abstufung der Beamten und Unterstellung unter gewisse Central stellen, zur größeren Uebersicht und Erleichterung der Regierungs angelegenheiten; dies Alles ließ wahrscheinlich in der Folge über die Voigte hin und wieder einen Amtmann setzen (wie später über mehrere Amtleute ein Amtshauptmann gesetzt wurde), dann aber ward gewiß der Titel des Amtmanns als der mehr sagende, auch da, wo er keine Ueberordnung über die Voigte anzeigte, gesucht und gegeben, und so verschwanden die Voigt- allmählich ganz, und nur Amtleute und Hauptleute blieben. Es geschah diese Veränderung gewiß aber nicht, wie in unseren Tagen, durch allgemeine Anordnungen, sondern, wie bemerkt, nur nach und nach und hin und wieder; das Alte neben dem ich könnte gleich ihr eine alte Jungfer werden, und sie wird sich dieserhalb nicht eher beruhigen, bis sie den Verlobungsring an meinem Finger sieht." „Derartige Befürchtungen von Seiten Ihres Fräulein Tante dürften wohl grundlos, und Derjenige, den Sie dieser hohen Auszeichnung würdig befinden, der beneidenSwertheste Sterbliche sein." „Endlich!" dachte Melanie, „endlich kommt er darauf." „Das ist ein Eompliment, doch wohl kaum der wahre Aus druck Ihrer Gedanken", bemerkte sie dann. „Ueberdies sehe ich an verschiedenen meiner Freundinnen, die viel hübscher und auch viel reicher sind als ich, wie schwer es heutzutage für ein junge» Mädchen ist, denjenigen zu bekommen, den sie allen Anderen vorziehen würde. Wie viel Conceffionen muß man leider machen! .... Aber", fuhr sie in resignirtem Tone fort, „wenn derjenige, dem meine Eltern mich geben wollen, nur ein ehrenhafter, intelligenter Mensch ist, werde ich mich nicht allzu unglücklich schätzen." „Wie, mein Fräulein, Sie beanspruchen nicht einmal, daß der Betreffende Sie lieben müßte?" „Freilich, von Demjenigen geliebt zu werden, dem man sein ganzes Dasein weihen will, da» wäre allerdings mein höchster Traum. Aber", fügte sie seufzend hinzu, „ist «in solcher Traum erfüllbar? Und weiß ich denn überhaupt, ob ich im Stande bin, Liebe einzuflößen?" „Sir?! . . . v, mein Fräulein! .. . Aber ich .... ja .... Venn ich e» wagte . . ." Na, Gott sei Dank, nun hätte ich ihn endlich so weit, dachte Melanie beglückt. „Was denn, Herr Duplessy?" fragte sie mit ihrer arglosesten Miene. „WaS soll Ihre Aeußerung besagen?" Derart in die Enge getrieben, gab »S kein Zurück für ihn. Neuen, noch dazu von jenem sich nicht eben zu sehr unter scheidend, bestand noch lange, daher in der Zeit des Ueberganges die Titel: Amtmann, Hauptmann, Voigt vielfach neben einander erwähnt werden. Der Beruf des Amtmanns und überhaupt die Stellung der Aemter, welche man als wahre Centralpuncte der ganzen Staats verwaltung ansah, der Zusammenhang dieser Staatsverwaltung mit dem Kriegswesen, dies Alles ist der Grund davon, daß die Aemter gleichsam wie kleine Marken betrachtet wurden; darum hatten sie ihre eigene, auf öffentliche Kosten eingerichtete Haushaltung. Wir finden in den Aemtern Knechte, welche der immer in Bereitschaft seienden Rosse warten mußten, Kellner, Köche, Kornschreiber, Kornknechte, denen die Vertheilung des Getreides und des Futters für die Pferde oblag, Bäcker, Wächter, Röhrmeister, Pfeilsticker (Pfeilverfertiger), Schreiber, welche die Zinsen, Zölle und was sonst bei dem Amte abzutragen war, einzunehmcn hatten, Försterknechte, welche die Aufsicht über die Wälder führten und zunächst unter dem Förster standen, der, wie jene, dem Amte untergeben war, Stubenheizer, Thor- wärtcl und Landknechte (wohl eine Art Polizeibeamte, zugleich zu Bestellungen gebraucht). Auch wurde durch das Amt für die Verpflegung der Ehrbarmannen gesorgt, welche zu den Gerichts sitzungen kamen; es vereinigte daher das Amt ein Personal, was zur Wehr und zur Verwaltung bestimmt war. Die Voigte oder 'Amtleute, wie wir sie, unter Berücksichtigung des Obigen, hier nennen wollen, wurden übrigens oft von einer Voigtei zur andern versetzt, auch ward ihnen die Voigtei oft nur auf eine gewisse Anzahl Jahre, etwa auf drei oder vier Jahre, übertragen. Es scheint dies theils mit dem Benehmen dieser Beamten zusammengehangen zu haben, theils überhaupt vielleicht, wie jetzt bei der Gendarmerie, Grundsatz gewesen zu sein. Außer den Voigten und Amtleuten gab es im Herzog- thume Sachsen und der Markgrafschaft Meißen Landvoigte, deren Wirkungskreis im Einzelnen schwer zu bestimmen ist. So viel scheint angenommen werden zu können, daß sie die obersten Organe der Fürsten und der Regierung für die Provinz waren, besonders wenn der Fürst in einer entfernten Gegend sein Hoflager hatte. Für Meißen saß der Landvoigt meist zu Pirna, während derselbe Beamte für Sachsen meist in Belzig sich aufhielt. Die Landvoigte verwalteten aber zugleich ein Amt mit, denn man findet, daß sie die Einnahmen von einigen Meißener Aemtern berechneten; z. B. berechnete Köckeritz die Einnahme und Ausgabe der Aemter Pirna mit Dohna und der Ortschaft Rathen. Aufrechterhaltung der landesherrlichen Be fehle in der Provinz, Verhütung von Unordnungen und Rei bungen unter den verschiedenen Behörden und die polizeiliche höhere Aufsicht war Hauptgeschäft der Landvoigte. , Zunächst über den unteren Stellen stand nun in bürgerlichen Justizsachen als Appellationshof, und gewissermaßen auch als aufsehende Behörde, das Oberhofgericht, dessen Einrichtung bereits erwähnt worden ist. Bei eigentlichen Polizeigegenständrn wendeten sich die Voigte oder auch die Betheiligten unmittelbar an den Landesherrn oder an die Räthe, welche er mit Schlichtung oder Entscheidung beauftragte. Gelangten Rechtssachen zum Landesherrn, so wurde gewöhnlich eine Ausgleichung versucht und es ließen sich auch die Parteien wohl in den meisten Fällen den Ausspruch des Regenten gefallen, welcher meist auf dem Billigkeitsgefühl beruhte; man war in jenen Tagen überhaupt an dies Vcrsöhnungs- oder Vergleichsverfahren gewöhnt, da es schon immer stattgefunden hatte, ja selbst die Entscheidung in den Landdings hatte meist die Billigkeit mehr als das zu ihrer Quelle gehabt, was man bei schärferer Begriffsbestimmung in rechtlichen Angelegenheiten und bei größerer Ausbildung der Rechtswissenschaft, unter dem Einflüsse des römischen Recht», zur Norm und als Grund der Entscheidung einzig und allein nehmen zu dürfen glaubte. Zu den Beamten des Fürsten, welche zu Justizsachen ge braucht wurden, gehörte vorzugsweise der Kanzler, wiewohl auch sein Wirkungskreis nicht genau abgegrenzt war. Der Kanzler hatte jedoch vorzugsweise mit der oberen Leitung der Justiz zu thun, sie zu beaufsichtigen und die rechtlichen „Wohlan, ja .... ich habe zu viel gesagt, um jetzt noch schweigen zu können .... Ja, ich liebe Sie, Fräulein Melanie, ich bete Sie an!" So leise dieses einfache Geständniß — aus Rücksicht auf die Umgebung — auch gemacht worden, so verlor es doch nichts von seiner Bedeutung, und obwohl Melanie e» erhofft, ja sogar erwartet hatte, war sie so tief bewegt, daß sie ganz zu antworten vergaß. Von Unruhe ergriffen, bat Victor, sich vorneigend, in ein dringlichem Tone: „Darf ich hoffen, Fräulein Melanie, daß es mir eines Tages gelingen dürfte, Ihr Herz zu gewinnen?" Statt der Antwort schlug sie die dunklen, thränenerfüllten Augen zu ihm auf. Da wußte er, woran er war. „Melanie, wie glücklich bin ich, wie glücklich bin ich!" Leider nahten in demselben Moment Mrlanie's Eltern, um ihre Tochter zur Heimfahrt abzuholen. Ein inniger Händedruck, ein langer Blick, und es mußte geschieden sein. * Wie sich denken läßt, schloß Victor in dieser Nacht kein Auge. Was thun? Sollte er ihr Geheimniß bewahren und die nächste Begegnung abwarten, um sich mit Melanie hinsichtlich der nächsten Schritte zu verständigen, oder hatte sie bereit- mit ihren Eltern gesprochen? Und waren diese einer Verbindung mit ihm geneigt? Und die Tante, das alte Fräulein Morgy, war würde die dazu sagen? Und dann die schreckliche Geldfrage! > Melanie's Eltern lebten zwar in guten Verhältnissen, waren aber keineswegs reich und würden daher sicherlich auf eine gute Partie für ihre Tochter bedacht sein. Ja, wenn er al» gemachter Mann mit zwanzig- bis dreißigtausend Franc» Einkommen vor sie hintreten könnt«, dann wäre di« Situation wenige, ua«
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite