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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189504032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950403
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950403
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-03
- Monat1895-04
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.04.1895
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' E Riesaer ß Tageblatt ««d A«r-r-»r (Wehls« «ch Lqchch. .s?sü. Amt-Statt nrr- ver Königl. AmtShauptmannfchaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und de- StadtrathS zu Ries«. 78. Mittwoch, 3 April I8S5, AdeudS. 48. Jähr, Da» Rtejaer^ägeblän' «scheint je»« T«, Abend« mit AuSmchmr »er Som^ümd"Festtage. «MMjShrltch« ViWMniS^be^Mtz^üug tu dm Agpidtti,>>«^^AchI^«d^irchli^W^ semi, am Schalt« d« katM. Poftanftaltm 1 Mart 25 Ps., durch di, Träg« frei in« Hau» 1 Mark SO Pf , durch dm BettftMg« s«t iu» -uu» 1 Mark G Ps. Aug^OM-AuuachWi stR SG Mm» dr» AuSgabttage« bi» varmtttag v Uhr »hnr chmEhr. Druck >md «erlag voa Laugrr » «i»t,rlich M «iesa. — «elchaft»ftelle: »aslaut uitrah, 0». — Mir di, Reduaim aaautmmtlich: Har» Och«»»» l» Bekanntmachung. Das Kriegsministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lasten. Remontemärkte finden statt: In Lommatzsch auf dem Schützeuhmrsplatz am 1«. April dsS. Ich. Borm. v Uhr. Ankaufs-Bedingungen: 1. Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nach zuweisen ». daß die von ihnen vorgeführten Pferde in Sachsen geboren sind — Deck- resp. Füllenscheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen —; b. daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betreffenden Pferdes ist. 2. Die Pferde sollen 3-6 Jahre alt sein. Das Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Stockmaß gemessen — für 3 jährige 1 Meter 46 Centimeter, für volljährige 1 Meter 52 Centimeter betragen; daS Höchstmaß soll für 3 jährige 1,57 und für voll jährige 1,68 nicht übersteigen. 3. Schimmel, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. 4. Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der 88 899—S29 deS Bürgert. Gesetzbuchs für daS Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordnungs-Blatt v. I. 1863, Seite 109 flgd.), sowie gegen die Untugend des Koppens oder KökenS auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. 5. Die als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. S. Zu jedem Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalster und 2 hänfene Stränge. Dresden, den 16. März 1895. Kriegsministerium. Freiwillige Grundstücks-Versteigerung. Auf Antrag der Erben soll das zum Nachlaste des verstorbenen Hausbesitzers Gott fried Wilhelm Schulze in Strehla gehörige Grundstück, Folium 612 des Grundbuchs, Nr. 230 s des Brandkatasters und 688 ä des Flurbuchs für Strehla Sonnabend, den 27. Avril 1895, Vormittag- 1« Uhr «n hiesiger Gerichtsstelle meistbietend versteigert werden. Das Grundstück liegt am Strehla-Leckwitzer Communicationswege, hat einen Flächenin halt von — da 5,g ar (— Acker 27 djk), ist einschließlich der Gebäude mit 103,75 Steuereinheiten belegt, bei der Landesbrandversicherungsanstalt mit 5540 M. eingeschätzt und aus 6000 M. taxirt. Die Verstekgerungsbedingungen, sowie eine Beschreibung deS Grundstücks hängen an Amtsgerichtsstelle und im Rathskeller zu Strehla aus. Riesa, am 27. März 1895. * Königliches Amtsgericht. Hellmer. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Sonnabend, den 6. April 1895, Borm. v Uhr, 10 Schlepprechen mit eisernen Zinken, 1 Decimalwaage, 9 Walzen (3 Sätze) und 1 Ge treidereinigungsmaschine gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 2. April 1895. Der Ger.-Vollz. des Kgl. AmtSger. Sekr Eidam. Bekanntmachung, die Aufnahme der schulpflichtigen Kinder betr. Die für die städtischen Schulen angemeldeten schulpflichtigen Kinder sollen Montag, den 8. April ausgenommen werden, und zwar "die für die Höhere und Mittlere Bürgerschule angemeldeten Kinder vormittag- 1v Uhr, die für die Einfache Bürgerschule angemeldeten Kinder nachmittags S Uhr im Schulsaale im Hause an der Kastanienstraße. Riesa, am 2. April 1895. Die Direktion der städtischen Schulen. Back. , Prüfungsordnung für die Schule zu Gröba. Donnerstag, 4. April, 8—8,5, Knabenklasse I: Herr Börner; 8,5,—9,,5 Klasse II: Herr Thiemig; 9,55—10,15 Knaben III: Herr Müller; 10,„—10,5, Knaben IV: Herr Eichhorn; 10,5»—11,„ Knaben V: Herr Thiemig; 11,„—11,5, Knaben VI: HerrBörner. Nachmittag 3—3,«5 Mädchenklaste III: Herr Müller; 3,is—4>», Mädchenklaste IV: Herr Eichhorn. Freitag, S. April, 9—9,„ Mädchen VI: Herr Busch; 9,5»—10,5 Mädchen V: Herr Scheffler; 10,,5—11,, Mädchen II: Herr Scheffler; 11,5—12 Mädchen!: Herr Busch. Fortbildungsschulprüfnng: Montag, 8. April Nachm. 5 Uhr Klaffe I: Herr Börner; 6 Uhr Kaste II: Herr Thiemig. Schulentlassung. Sonnabend, 6. April, früh 9 Uhr Schulentlassung. Zu diesen Feierlichkeiten, welche alle im Zimmer der 1. Knabenklasse abgehalten werden, werden die verehrte Patronatsherrschaft, die Eltern und Pfleger der Kinder, die Herren Schulvorsteher und sonstige Freunde der Schule höflich eingeladen. Gröba, 2. April 1895. l>. Werner. OrrNicheS Sächsisches. Riesa, 3. April 1895. — Bei der Sparkaste zu Riesa wurden im Monat März 1895 819 Einzahlungen im Bettage von 98161 M. 24 Pf. geleistet, dagegen erfolgten 727 Rückzahlungen im Bettage von 104663 M. 25 Pf. Neue Sinlagebücher wur den 141 Stück ausgestellt. Kasfirt wurden 143 Bücher. Die Gesammt-Einnahme betrug 113842 M. 12 Pf. und die Gesammt-AuSgabe 124120 M. 60 Pf. — Der „Berliner Correspondenz" zufolge schied der sächsische Geh. Rath Dr. Rüger wegen seiner Ernennung zum Generalstaatsanwalt au» der Commission für da» bürgerliche Gesetzbuch aus. Statt seiner ernannte der BundeSrath den Seh. Justizrath Börner aus de« sächsischen Justizministerium, welcher bisher schon an den Arbeiten bethttligt war. — Aus allen Theilen Sachsen» liegen Mittheilungen über Festlichkeiten zu Ehren Bismarcks vor. Bei der Fülle des Stoffes ist es unmöglich, ein erschöpfendes Btto der Bismarck-Feier in Sachsen zu geben oder auch nur die wesentlichsten Mittheilungen darüber zum Abdruck zu bringen. Ls muß genügen, zu sagen, daß die vetheiligung an der Feier wohl in keine« Lande eine so allgemeine und begeisterte war, wie hier in Sachsen. Die Form der Feier war eine ziemlich gleiche, manche Otte illuminitten auch, manche ver- anstalteten noch Festzüge, Speisung von Armen und Pflanzung von Eichen, auch fand an vielen Orten «ine Beleuchtung der Höhen, z. B. der vogtländischen, der Erzgebirashöhra, der Umgebung von Löbau rc., statt. Soweit die Berichte jetzt vorliegen, ist die Ehrung de» Altteichskanzler» überall in unserem engeren Baterlande glänzend verlaufrn. — Ja der Schonzeit befinden sich im Mont April: Da» männliche Roth- und Damwild, die Wlldkälber, Reh böcke und Rehkälber, sowie weibliches Rehwild und auch der 1 Dachs. Ferner dürfen Rebhühner, Auer-, Birk- und Fasanen- hennen, Wachteln, Haselwild und Hasen nicht geschossen werden. ! Auch ist da» Fangen von Krebsen in geschloffenen Wässern verboten. Vom 1. April bi» Ende Juni ist Schonzeit für Wildenten und vom 14. April bis 15. Juni für Fische in nicht geschloffenen Gewässern. Auch ist vom 30. April ab das Ausnehmen von Kiebitz- nnd Möveneiern nicht erlaubt. — Wetterregeln für April. April warm, Mai kühl, Juni naß, füllt dem Sandmann Scheuer und Faß. — Je zeitiger im April die Schlehe blüht, um so früher vor Jacobi die Ernte glüht. — Wenn der April bläst in sein Horn, steht es gut mit Heu und Korn. — Schnee im April gut düngen will. — Ist der April schön und rein, wird der Mai um so milder sein. — Dürrer April ist nicht des Bauers Will'. — St. Georg und Marc'S (2S. 25.) dräuen viel Arg'S. — So lange die Frösche vor Marci (25.) geigen, so lange sie nach Marci schweigen. — Sei der April auch noch so gut, er schickt dem Schäfer noch Schnee auf den Hut. — Maikäfer, die im April schwirren, müssen dann im Mai erfrieren. — Aprilregen bringt un» viel Segen. — Regnet'S am Ostertag, wird viele» Futter hernach. — Run muß der Hollunder fleißig sprossen, sonst wird der Bauer gar ver drossen. — Gedeiht die Schnecke und Nessel, füllt sich Speicher und Fäffel. — Der April kann rasen, nur der Mai halt' Maßen. — Ist'» April sehr trocken, geht der Sommer auf Socken. — Frösche zu Anfang April bringt der Teufel in'» Spiel. — Die Organisation der Unteroffizierschule zu Matten der- hat insofern eine Veränderung erfahren, al» vom Jahre 1896 ab die Aufnahme und Entlastung der Zöglinge nicht mehr zu Michaeli», sondern zu Ostern erfolgt. Auch die Aufnahme in die Soldatrn-KnabenrrzirhungSanstalt zu Klein Struppen findet vom gleichen Zeitpunkte ab zu Ostern statt. Für die im Herbste 1895 bei allen drei Anstalten befindlichen jungen Leute wird der Aufenthalt um ein halbe» Jahr ver längert. Die hierdurch btt der Unteroffizierschule länger ver brachte Zeit wird bei der Kapitulationsverpflichtung (die Unteroffi-iersschüler müssen nämlich für jede» in der Anstalt verbrachte Jahr ein Jahr üb« ihre aktive Dienstzeit bei der Truppe dienen) nicht angerechnet, während da» auf der Unter- osfizierschule länger verbrachte halbe Jahr den Unteroffizier schülern al» aktive Dienstzeit anzurechnen ist. Bei den Be zirkskommandos können die Angehörigen der in der Er ziehungsanstalt aufzunehmenden Knaben Auszüge au» den Ausnahmebestimmungen für diese Anstalt entnehmen. Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Anstalt zu Klein-Struppen haben unter Beifügung der aus diesen Austmhmenachttchten ersichtlichen Zeugnisse beim königlichen «ttegSministerium spätestens im Laufe de» Monats März zu erfolgen. Die militärärztliche Untersuchung, wie die Prüfung der hierbei für tüchtig befundenen «naben im Rechnen, Lesen und Schreiben findet wie bisher btt dem Bezirkskommando, in dessen Be zirke der «nabe seinen Wohnsitz hat, statt. — In jüngster Zeit find Ergäazungsbestimmungen zu den für die Besetzung von Subaltern- und Unterbeamten- stellen bei de» Reichs- und Staatsbehörden mit Mttitäraa- wärtern bisher giltigen Vorschriften «lassen worden, die ins besondere für die au» dem aktiven Dienst auSgeschiedeaen Besitzer vom LivilversorgungSschrin von Wichtigkeit find, »des halb »vir dieselben auszugsweise mitthellen. MUitäraawätter find berechtigt, Bewerbungen um Anstellung nicht nur btt einer Behörde zu machen, die die gewünschte Stelle führt, sondern e» empfiehlt fich, Bewerbungsgesuche btt möglichst vielen, ja btt allen den Behörden einzurttchen, die in ihren Etat» Stellen haben, aus die der Anwärter repektitt. Da»
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