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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-05-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189505205
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950520
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950520
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-05
- Tag1895-05-20
- Monat1895-05
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.05.1895
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Riesaer j Tageblatt n«d Anreiger Me«M mck Ltycher) »er König!. Lmtshanptmannfchast Großenhain, des K-nigl. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Mesa. Rr » Amtrvtatt 11«. Montag, S«. Mai 18SS, Mead». 48. Jahr, DM «rsaer Tageblatt rrfchri« Ta, Abend« mA «««nahm, der ««m- und RftM-e. WaNySHNIcher vep^chn^» bet Mhalnng in den «rpedtlimm» in «Nsa und «tnhla, dm AMgadeftM». ßnote am Schalt« d« Mtjul. Postanstalt« 1 Mart 2L durch die Teilger frei KG Ha« 1 Mark 00 durch dm Brieftritg« stei tu« Hau« 1 Marl « Pf. «nzei^u.Amah», für dir «umm« de» Ausgabetage« d» Barmtttag V Uhr «hm SeuUhr. Druck uUd »«I», m« «au,», » ««»»arttch I» Atas«. - Sefchaft«stüte: »«flaut,n-rah« » - Utr dl» tzickaetP» »rmut»««ch: Her». «ch»«dt tu «tesa. Mittwoch, den 29. Mai 1895, Vormittags 1v Uhr wird im kleinen Saale des Hotel cke 8kX6 hier Bezirkstag abgehalten. Tie Sitzung ist öffentlich. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Kanzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 14. Mai 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft. A. 90. v. Wilncki. O. Bekanntmachung, Hundesperre betreffend. Am 7. dieses Monats hat auf dem Rittergutsgehöfte in Gröba ein unbekannter großer schwarzbraunec Jagdhund ohne jede Veranlassung mehrere Hunde gebissen und ist sodann in der Ricbtung nach Riesa zu gelaufen. Nachdem nun an demselben Tage ein ebensolcher Jagdhund in Riesa gesehen worden ist, welcher daselbst gleichfalls drei Hunde gebissen hat, ein gleichartiger Hund sodann auch in Prausitz sich dadurch bemerkbar gemacht hat, daß er auf den Hund eines dortigen Wirthschaf'.sbesitzers losgegangen ist, endlich am 8. dieses Monats in Barmenitz bei Lommatzsch anscheinend der nämliche Hund, der auch dort andere Hunde gebissen hatte, erschaffen und bei der Section als mit der Tollwuth behaftet befunden worden ist, so erscheint die An nahme begründet, daß jener durch Gröba gekommene Hund derselbe ist, welcher sich dann in Riesa, Prausty und Barmenitz gezeigt hat. Nachdem nun bereits vom Stadtrath zu Riesa die Hundesperre daselbst verfügt worden ist, so wird daher auch über Gröba und Prausitz, sowie über die im Umkreise von 4 Kilo metern von diesen Orten und der Stadt Riesa innerhalb des hiesigen Verwaltungsbezirkes gelegenen Ortschaften Forderge, Oberreuffen, Pochra, Merzdorf, Weida, Pausitz, Promnitz, Leffa, Röderau, Voberseu, Zelthain, Moritz, Grödel, Langen' berg, Runchrttz. Lentewitz, Heyda, Gostewitz, Mehltheuer, Poppitz, Mergern darf, Rickritz, Jahnishausen mit Böhlen, Oelsitz, Kobel« und Pahrenz die Hundesperre auf die Dauer von 3 Monaten und zwar bis mit 8. Angnft d. I. dergestalt angeordnet, daß bis zu diesem Tage alle Hunde eingesperrt zu halten oder nur mit gut paffendem Maulkorbe versehen an der Leine auszuführen sind. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs fest gelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerden, von Fleischerhunden zum Treiben von Bieh und von Jagdhunden bei der Jagd bleibt nachgelassen, es sind dieselben jedoch außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festzulegen oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine zu führen. Werden Hunde innerhalb des gesperrten Bezirkes diesen Vorschriften zuwider frei umher laufend betroffen, so kann und wird, falls Solches durch die Umstände geboten erscheint, deren sofortige Tödtung erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen fallen nicht blos unter die Ueber- tretungen nach 8 66 Punkt 4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unter drückung der Viehseuchen betreffend, sondern sind — worauf noch besonders hingewiesen wird — bei wissentlicher Verletzung derselben aus 8 328 des Reichsstrafgesetzbuchs als Vergehen mit Gefängniß zu bestrafen. Hiernach haben die Ortsbehörden das Nöthige anzuordnen und zu überwachen. Großenhain, am 17. Mai 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1533. L. v. Wilncki. Mke. Bekanntmachung, Sperrung der unteren Schützenstraße betr. Wegen Bornahme von BesUeußungsarbeiten bleibt die Schützenstraste von der Ab zweigung nach der Friedrich-August-Straße bis hinter das Rauchfouragemagazin vom 21. bis zum 30. Mai dieses Jahres für allen Fuß- und Fährverkehr gesperrt. Riesa, den 20. Mai 1895. Der Stadtrath. Klötzer. Sch. Bekanntmachung. Bei der Bestellung von kirchlichen Handlungen sind zugleich auch die in der Gebühren ordnung festge'etzten Gebühren an die Kirchkasie abzuführen. Die Kirchkaffe befindet sich Kastanien straße 17,1 und ist geöffnet jeden Wochentag von Vormittag 10 Uhr bis Nachm. 2 Uhr. Riesa, am 1b. Mai 1895. Der Kirchenvorstand. Zur Reichstagswahlpflicht. In einer der letzten Reichstagssitzungen haben die Konser vativen bekanntlich die Erklärung abgegeben, daß sie eine Acnderung des Reichstagswahlrechts nicht anstreben. Auch die Meldung eines Blattes, daß die Konservativen des Herren hauses einen Antrag einbringen wollten, wodurch das Herren haus sich für Beseitigung des allgemeinen gleichen und direkten RcichstagswahlrechtS aussprechen solle, wird aus konservativen Kreisen für falsch erklärt. Es erscheint sehr zweckmäßig, daß die Leitung der Partei im Reichstage die Gemeinschaft mit den stimmen im Lande abwies, die seir einiger Zeit in konser vativen Blättern erörtert wurden. Eine Aenderung des Wahl rechts wird aber seit langer Zeit auch in anderen politischen Schriften und Broschüren verfochten, und sogar liberale Blätter, wie die „Köln. Z.", haben schon vor geraumer Zeit die Frage angeregt. Bei dem wachsenden Mißbehagen, das der gegen wärtige Reichstag überall im Baterlande erregt, sucht man natürlich nach Auswegen, um dem nachgerade zu einer nationalen Schmach gewordenen Zustande zu entgehen. So gelangt man zuletzt zu einer Aenderung des Wahlrechts als einzigem Aus- kunftsmittel, da man sehr wohl weiß, daß Neuwahlen an den so schwer empfundenen Schäden gegenwärtig nichts ändern würden. Es gehört, bemerkt die „T. R." nicht ganz mit Un recht, jetzt beinahe zum guten Ton, auf „diesen" Reichstag zu schimpfen, und Jeder, der es thut, fühlt sich schon dadurch, daß er e» thut, als gewaltiger Patriot. Aber man mag sagen, was man will: ganz berechtigt wird der Tadel doch erst durch den Nachweis, daß unsere Volksvertretung ein völlig falsches Bild der im Volke vorhandenen Strömungen, der politischen Zustände und Meinungen ergiebt. Wahr ist es, daß der Reichs tag sich durch viele seiner Beschlüsse in Widerspruch gesetzt hat mit der Meinung der Bolkskreise, die wir mit gutem Grunde als die besonderen Träger deutscher BolkSart und deutschen VolkSempfindrnS ansehen. Bor Allem gilt diese- Urtheil über die berüchtigte Abstimmung vom 23. März, al- der Reichstag dem Fürsten Bismarck gegenüber eine durch die vornehmste deutsche Tugend der Treue und Dankbarkeit gebotene Anstands pflicht zu erfüllen hatte und nicht erfüllte. Aber was beweist selbst diese Erinnerung an einen häßlichen Tag unsrer Geschichte? Wir müssen un- leider eingestehen, daß Alle-, was wir dem Reichstag vorwerfen und woraus der ganze Jammer dieser Verhandlungen erwächst, da- nur allzu getreue Spiegelbild unserer gesammten Zustände ist. Die Zerfahrenheit und Zer splitterung der Parteien, die es gar nicht mehr über sich ver mögen, sich unter großen Gesichtspunkten zu einigen, die Gleich giltigkeit und Bequemlichkeit, das philisterhafte Ruhebedürfniß, oder wie man sonst die Unfähigkeit zu echter Begeisterung und frisch zufassender Arbeit für das Gemeinwohl bezeichnen mag, das Zurücktreten des nationalen Selbstbewußtseins hinter kleinlichen Erwägungen und persönlichen Rücksichten — das sind Alles Züge, die diesem Reichstage das Gepräge geben Aber besser wird's auch bei Neuwahlen nicht werden. Die Mißstände dauern an und die Folgen davon werden, wenn sie auch vielleicht einmal unter besonderen Umständen auf kurze Zeit verschwinden, immer wiederkehren. Es wird nun momentan, anläßlich der Erörterung beim letzten Schwerinstag, die Einführung einer allgemeinen Wahl pf licht in der Presse vielfach besprochen. Auch der sozial demokratische Abgeordnete Singer hat bekanmlich versichert, seine Partei würde der Einführung der allgemeinen Wahl pflicht zustimmen. Die statistischen Tabellen der jüngsten ReichS- tag-wahlen zeigen nun aber, daß die Sozialdemokraten fast überall, wo sie gleich im ersten Anlauf siegten, nur einige hundert Stimmen über die absolute Mehrheit erlangten, während die Wahlenthaltung in diesen Wahlkreisen oft bis 35 Prozent der Wahlbrechtigten betrug. Nur in zwei sächsischen Wahlkreisen, im 17. (Glauchau) und im 13. (Leipzig.Land) haben sie es auf die absolute Mehrheit aller Wahlberechtigten gebracht und würden demnach auch gesiegt haben, selbst wenn der letzte Wahlberechtigte an der Urne erschienen wäre. Sonst aber verdankten sie ihre Erfolge in den ersten Wahlgängen meist dem Umstande, daß ein erheb licher Theil der Wahlberechtigten von diesem Rechte keinen Gebrauch machte. ES ist eine längst erwiesene Thatsache, daß die Sozialdemokrakten bei den allgemeinen ReichStagS- wahlen vermöge ihrer vortrefflichen Organisation mehr noch aber infolge einer rücksichtslos geübten Herrschaft den „letzten Mann" an die Wahlurne zu bringen wissen. Sie hätten daher von der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht nicht- zu hoffen und alle- zu fürchten. Herr Singer hat denn auch gleich eine Htnterthür für sich und seine Fraktion geöffnet, indem er seiner Erklärung natürlich die unerfüllbare Bedingung hinzufügte, daß mit der Wahlpflicht auch da- Wahlrecht der Frauen einzuführen sei. Damit hat er seinen Parteigenossen dir Möglichkeit gesichert, gegen die Wahlpflicht zu stimmen. Aber seine Erklärung bleibt trotzdem werthvoll und sollte für die verbündeten Regierungen den Anlaß bieten, die Wahlpflichtfrage in Erwägung zu ziehen. Freilich wäre es mit dem Wahlzwang allein nicht gethan. Auch eine Abänderung de- bisherigen widersinnigen Verfahrens bei den Stichwahlen, das mit Nothwendigkeit zu den unnatürlichsten und verwerflichsten Wahlbündnissen und zu einem oft wider wärtigen Slimmenschacher führt, müßte bei dieser Gelegen heit versucht werden. Es würde nicht leicht sein, eine zweck mäßige und die bisherigen Nachtheile auSschlteßende Methode zu finden, aber auch diesem Falle würde, wo ein Wille ist, auch ein Weg sein. Jedenfalls hat der letzte SchwerinStag den dankenswerthen Beweis geliefert, daß auch die Sozial demokraten sogar das Wahlgesetz für den deutschen Reichs tag vom 31. Mai 1869 nicht mehr für ein Blümlein Rühr- michnichtan halten und daß somit immerhin der versuch einer zweckmäßigen Aenderung desselben von den verbündeten Regierungen mit Aussicht auf Erfolg unternommen werden lönnte. Tagesgeschichte. Deutsche- Reich. Aus FriedrichSruh von gestern wird gemeldet, daß die Huldigungsfahrt der Rheinländer, an welcher sich gegen 750 Damen und Herren betheUigten, einen würdigen Verlauf nahm. Oberbürgermeister v. Bohlen- Remscheid feierte die Verdienste des Fürsten. Damen über reichten mit poetischen Ansprachen einen Blumenkorb. Fürst Bismarck dankte in längerer mit Humor gewürzter Rede. Er schloß mit einem Hoch auf die rheinischen Frauen. Bon 60 Städten wurde ein Kollektiv-Ehrenbürgerbrief überreicht, von 8 Städten besondere Ehrenbürgerbriefe. Außerdem stiftete die Stadt Solingen einen Kürassier-Ehrenpallasch, die Stadt Remscheid einen Eichenklotz mit Schmiedegeräthen verziert. Wiederum ist an der russischen Grenz« in Ostpreußen eine schwere Grenzverletzung begangen worden. Au» Schwalle- ningken wird geschrieben: Bei dem Dorfe Antschwenten ver folgten zwei Grenzsoldaten und ein Retter einen Trupp russischer Auswanderer bi» über die Grenze. Im Gehölz des Besitzers Scheffau griffen sie die Fliehenden an und mißhandelten einen Auswanderer auf die gröblichste Weise. Eine Kommission, bestehend au- de« Landrath de- Kreise»
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