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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189505215
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950521
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950521
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-05
- Tag1895-05-21
- Monat1895-05
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1895
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efchenst ist Oälfi rmmm ii ttäser», SonullÄ.! öl' lstclmstr. Garteu- trahc «g ,e der Uung «»ed »fohlen. Tagesgeschichte. Deutsche- Reich. Der „Reichsanz." schreibt: „In der Presse ist in letzter Zeit wiederholt der Gedanke zum Ausdruck gekommen, daß bei der Berathung des Reichstags über den 8 112 der sogenannten Umsturzvorlage der Kriegs- Minister, als Bundesrathsbeoollmächligter eigenmächtig und gegen die Absichten des Reichskanzlers Politik getrieben hab.-. Dem gegenüber sind wir in der Lage, auf das bestimmteste versichern zu können, daß die Erklärung des Kriegs Ministers über die Unannehmbarkeit des § 112 der Vorlage in der Kommissionsfassung in vollster Ueb-reinstimmung mit dem Reichskanzler abgegeben worden ist." Trotz der beruhigenden Erklärung, die Staatssekretär v. Boetticher bei der Berathung über den zweiten Nachtragsetat im Reichstage bezüglich der Verhältnisse des Nord-Ostsee- Kanals gegeben hat, scheint man auch an den leitenden Stellen irgendwelche Betriebsstörungen am Tage der Durchfahrt der Kaiserflotlille durch den Kanal nicht für unmöglich zu halten. Darauf sind wohl gewisse, neuerdings angeordnete Vorkehrungen zurückzuführen. So sollen bei den Drehbrücken in Rendsburg Motoren aufgestellt werden, die, falls die hydraulische Leitung versagen sollte, beim Oeffnen und Schließen der Brücken ver wandt werden sollen. Im Wahlkreise Meseritz-Bomft ist von der deutschsocialen Reformpartei der im Wahlkreise ansässige Mühlenbesitz'r Herrfordt als Reichstagskandidat aufgestellt worden, den auch per Bauernbund als feinen Kandidaten anerkannt hat. Der Minimums fortbleibe, habe stellt einen entsprechenden Eventualantrag. Staatssekretär Dr. Nieberding bittet dringend, diesen Eventualantrag anzunehmen, um nicht das ganze Werk zu gefährden. Abg. Stadthagen kommt nochmals auf das Verhalten Wör manns zurück, dessen Schiffe zum Transport von Sklaven benutzt worden wären. Abg. Prinz v. Aren berg (Zentrum) weist darauf hin, daß schon längst festgestellt und anerkannt worden sei, daß Wörmann keine Schuld treffe. Es sei ganz unmöglich, von hier aus zu erfahren, in welchem Arbeiisverhältniß die zu Transportirenden ständen. Eine Konfiszirung der Schiffe in diesem Falle wäre widersinnig. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Dr. Meyer (Halle) und Molkenbuhr (Soz.) wurde der Antrag Stadthagen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt und der Antrag Gröber mit der Modifikation, welche das Strafminimum beseitigt, ange nommen; desgleichen der ganze so abgeänderte 8 3. Ohne Debatte wird sodann 8 4, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die vom Kaiser zur Verhütung des Sklavenraubes und Sklavenhandels erlassenen Verordnungen mit einem Zusatz antrag Gröber, welcher hinter den Worten „vom Kaiser" einschiebt: „mit Zustimmung des BundeSrathes" angenommen. Gelegentlich des letzten Paragraphen (8 5) greift Abgeord. Stadthagen die Regierungen unter wiederholter Unruhe und steigendem Widerspruche der Rechten heftig an wegen ihres langsamen Vorgehens in den Fällen Leist und Wehlau. Der Direktor der Kolonial - Abtheilung Dr. Kayser weist die Angriffe zurück. Der Fall Leist sei ja schon abgemacht, im Falle Wehlau sei die Untersuchung in die Wege geleitet. Hierauf wird 8 5 unter Ablehnung eines Abänderungsan trages Stadthagen unverändert angenommen. Desgleichen werden der Rest der Vorlage und die Resolution Gröber angenommen. ES folgt die erste und eventuell die zweite Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die kaiserliche Schutztruppe in Südwestasrika und in Kamerun. Abg. Richter Cr. Vp.) weist auf den Dualismus hin, der dadurch entstehe, daß die Offiziere für die Schutztruppe von dem Reichsmarineamt ausgesucht und vom Kaiser ohne Befragung des Kolonial amtes ernannt würden, während sie nachher doch unter der Kolonialverwaltung ständen. Ebenso weist Redner auf den Dualismus zwischen Militär und Zivil hin. Das alles habe wk kdrik luMr.j squelle von! aller Art u« foliilc first tlMM isten stets i öedrrf beste« livk in Ueber den Gesetzentwurf, betreffend die Bestrafung des Sklavenraubs und Sklavenhandels, berieth gestern der Reichstag. Abg. Rimpau (natlib.) be grüßt den Entwurf mit Freuden, da er eine merkliche Lücke in der Gesetzgebung ausiülle. Abg. Groeber (Ctr.) will die Strafbestimmungen nicht auf die Schutzgebiete beschränkt, sondern auch auf den außer den Schutzgebieten verübten Sklavenhandel ausgedehnt haben. Abg. Graf v. Bernstorff (ReiLep.) stimmt für den Entwurf, wünscht aber eine Vor lage zur B stimmung eines Termins, von dem an die noch vielfach bestehende Sklaverei ein für alle Mal aufzuhören habe. Direktor der Kolonialabthcilung Dr. Kayser: Mit einem Male könne die Sklaverei nicht abgeschafft werden; dazu bedürfe es jahrelanger, sorgfältiger Vorarbeiten. Abg. v. Buchka (kons.) ist mit der Vorlage einverstanden. Abg. Molkenbuhr (sozd.) will eine genaue Vorberathung des Entwurfs und beantragt seine Ueberweisung an eine Kommission. Dieser Antrag wurde abgelehnt, und das Haus ging sofort zur zweiten Berathung der Vorlage über. In derselben wird 8 1 nach der Vorlage mit einem redaktionellen Amendement Gröber (Ctr.) angenommen, ein Antrag Stadthagen-Molkenbuhr (Soz.), die Todesstrafe aus der Vorlage zu entfernen, wurde abgelehnt. Zu 8 2: „Wer Sklavenhandel rc. betreibt wird mit Zuchthaus bestraft" be- anrragl Abg. Stadthagen (Soz ) zu setzen: „Wer besitzt, er wirbt oder veräußert rc." Abg. Stadthagen befürwortet seinen Antrag und meint, wenn die Vorlage das nicht treffen wolle, was sein Antrag bezeichne, so sei sie nur Heuchelei. Wegen d eser Aeußerung wird der Redner zur Ordnung ge rufen. Abg. Dr. v. Buchka (kons.) bekämpft diesen Antrag und weist darauf hm, daß dem Gedanken Stadthagens eine Resolution entspreche, welche Abg. Gröber soeben eingebracht habe. Diese Resolution Gröber ersucht die Regierungen um Einbringung eines Gesetzentwurfes, welcher die in den Schutz gebieten unr >r den Eingeborenen bestehende Hausiklaverei und Schuldknechtschaft einer ihre Beseitigung vorbehaltende Re gelung unterwirft. Da auf Anregung des Abg. Gröber die Debatte über diese Resolution mit der Debatte über 8 2 verbunden wird, begründet Abg. Gröber seine Resolution mit dem Hinweis, daß eine sofortige Regelung dieser ganzen Haussklaverei nicht möglich sei, daß aber etwas geschehen müsse. Abg. Stadthagen erwidert, eine ähnliche Resolu tion sei schon 1891 beantragt. Damals habe man eine Re gelung der Frage bis 1895 verlangt, geschehen sei aber in dieser Richtung garnichts, und um etwas Positives zu erreichen, müsse man die Sache nicht in eine Resolution, sondern in den Gesetzentwurf selbst hineinbringen. Es sei inkonsequent, den Sklavenhandel zu bestrafen, die Sklaverei selbst aber un bestraft zu lassen. Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Dr. v. Buchka wird der Antrag Stadthagen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt und sodann 8 2 unverändert angenommen. Zu 8 3, wonach gegen die wegen Sklaven raubes und Sklavenhandels mit Freiheitsstrafen Belegten daneben auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht und Einziehung aller zur Begehung des Verbrechens gebrauchten Gegenstände erkannt werden kann, liegt ein Antrag Gröber vor, daß neben der Freiheitsstrafe auf Geldstrafe gegen die Veranstalter und Führer einer auf Sklavenraub oder Sklavenbeförderung ge richteten Unternehmung, sowie gegen Sklavenhändler auf Geldstrafen von 1O OO0 bis 100000 Mark zu erkennen sein solle, außerdem eventuell auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht. Ferner liegt ein Antrag Stadthagen vor, wonach auf Geld strafe bis 100000 Mark erkannt werden kann und auf Ein ziehung aller zur Begehung des Verbrechen» gebrauchten Gegenstände erkannt werden muß. Abg. Stadthagen be fürwortet seinen Antrag. Die fakultative Einziehung statt der obligatorischen werde nur Wörmann und dessen L nien schützen. Staatssekretär Dr. Nieberding widerspricht zunächst dem zweiten Theile des Antrages Stadthagen. Die von dem Abg. Gröber beantragte Geldstrafe dürfte nicht obli gatorisch sein. Das sei eine Ungerechtigkeit in allen den jenigen Fällen, wo Unvermögende vor Gericht ständen, auch dürfe nur das Strafmaximum, nicht das Minimum bestimmt sein. Nur bei den entsprechenden Abänderungen könnten die Regierungen dem Antrag Gröber zustimmen. Direktor im Kolonialamt Dr. Kayser weist die von dem Abg. Stadt hagen gegen Wörmann gerichteten Angriffe als völlig unbe- grünvet zurück. Die Regierungen hätten jene fakultative Ein ziehung statt der von dem Abg. Stadthagen geforderten obli gatorischen Einziehung auf das Gutachten der Secbundes- staatcn eingeführt. Abg. Dr. Meyer (Halle, fr. Vzg.) spricht sich für den Antrag Gröber aus. Nur mit Geld strafen schrecke man die Betreffenden ab ; ein Reicher zum Mindesten stehe hinter jedem Sklavenraube und Sklaven handel; treffe man diesen einen, so mache man das Ganze unmöglich. Abg. Gröber meint, die Bedenken des Staats sekretärs Dr. Nieberding gegen seinen Antrag träfen eigent- lich bei jeder Geldstrafe zu. Gegen eine Modifikation seines Antrages in dem Sinne, daß die Festsetzung des Straf- er nichts einzuwendcn. Redner üts/r. urch Fülle >1 toffes Hunds oortet und! auch Besig * ! )e Familie, iehen durch «xeblutt« sich in Ostafrika herausgestellt und trotzdem wolle man durch die Vorlage dieselben Einrichtungen von Oftafrika auf Süd- westafrika und Kamerun Übertragen. Jedenfalls müsse die Vorlage an die Budgetkommission verwiesen werden, die sich mit diesen Fragen schon eingebend beschäftigt habe. Abg. v. Podbielski (kons.) stimmt dem Vorschläge auf Zeber- weisunz an die Budzetkommission zu. Direktor der Kolonial- abtheilung Dr. Kayser bedauert, daß durch diesen Vorschlag -die Angelegenheit hinauSzeschoben werde, wenngleich er die Gründe des Vorredners nicht ganz verkenne. Konflikte zwischen Reichsmarmeamt und Kolonialamt seien bisher ab solut nicht vorgekommen und könnten auch nicht vorkommen, da der militärische Einfluß auf ganz bestimmte Dinge be schränkt sei. Das Budgetrecht des Reichstages werde durch die Vorlage nicht berührt. Diese wolle hauptsächlich die I Stellung und Pensionsansprüche der Angehörigen der Schutz truppe regeln. Eine solche Regelung sei dringend noch- wendig. Die Abgeordneten Prinz v. Arenberg (Zentrum) und Graf v. Arnim (Reichsp.) befürworten kur; die U'ber- weisung an die Budgetkommission. Abg. Dr. Hammacher (nat.-lib.) bedauert, daß die Sache auf diese Weise begraben werden solle, obgleich sie früher schon die eingehendste Er örterung in der Budget-Kommission gefunden habe. Abg. Richter (fr. Vp.) bestreitet, daß die Budzet-Kommission die Sache genügend erörtert habe; eine Abstimmung habe über haupt nicht stattgefunden. Hierauf wird die Vorlage fast ein stimmig an die Budgetkommission verwiesen. Es folgte dann noch die am Freitag wegen Beschluß. Unfähigkeit des Hauses nicht zu Stande gekommene namentliche Abstimmung über das Zuckersteuernolhgesetz. An der Ab- stimmung nahmen 236 Abgeordnete theil. Von diesen stimmen 191 mit Ja, 45 (Sozialdemokraten und Freisinnige) mit Nein. Das Gesetz ist somit angenommen. Hierauf wird ein Vertagungsantrag gestellt. Da das Resultat der Ab stimmung durch Erheben von den Sitzen zweifelhaft bleibt, wird über die Vertagung durch Hammelsprung abgestimmc und hierbei der Vertagungsantrag mit 110 gegen 90 Stimmen angenommen. Heute Mittag 1 Uhr: Branntweinsteuergesctz. kuxkin, per Ret« i^I wüsten oiiixolnen Hann * KLtt art «. R krane». ßläcälW vor. Ä billigste V ib es «2 e L-waS ens gcht basten vnt onsenergiel »acieriolM ast dastelj Weitem lle anstatt em bedeut» tirste. ni et rlt wie M und übten traniges I tni KiMdet sohin « krankenW abrtten, Hs ma» denll ien ist Seil igeiihandtia tung ist iiü straste 18. 1 R. I kV M>, SV körn N i Dienstag, 2t. Mai 189S, Abends 48. Jahr« 950 8. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Freitag, den 24. Mai 1895, Norm. 9 Uhr, 9000 Stck. Cigarren, eine Anzahl Shlipse, Taillentücher, Capuzen, Shawle, wollne Borhemdchen, Damenhandschuhe, Kopftücher, Kindermützen, Corsets, Strumpflängen, 11 Meter Hemdenbarchent, 26 Paar Puls- und 2 Paar Kniewärmer gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 21. Mai 1895. Der Ger.-Vollz. des K. Amtsger, Sekr Eidam. Da« «Nfaer Tageblatt «schckut jrdeu Ta, Abend« «tt Au«aahmr der Sonn- und Festtage. «teoeijShrticher ve»u««dni» bei »Holm, tu den «zpedttiou« tu «tesa und Strehla, den »»gobefte»«, smU am Schalter der katjerl. PchnchalM, 1 Mae» 2S W, durch die Trllgrr frei in« Hm« 1 Mark 50 W., durch dm vrieftrßga frei tu« Hau» 1 Matt « Pf. «u^i»m«mohm Mr die Rmma de» UuSgadetage« bi» voomfttog 9 Uhr ahne Anvllhr. Druck md va», M» L«»ß«r » »iu»«,»ch v »»«I«. — Geschäftsstelle: Kastmteustrust« » — Mir di, Redacttm oamvoortlich: Herur. «chmidt tu Riesa. Bekanntmachung, die Volksbibliotheken betr. Gesuche um Unterstützung zur Unterhaltung und Erweiterung der Volksbibliotheken sind unter Benutzung des in Nr. 106 des Amtsblattes vom Jahre 1893 abgedruckten Formulares bis zum 15. Juni 1895 tabellarisch anher einzureichen. Großenhain, am 15. Mai 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft, v. Wiluckt. Messer K Tageblatt ir«d Anzeiger WrtlM nst Ltyti-n). Tel vmuu-Mrrst, AGA L 6 cks 8—»««Alla .La,«blatt', « la AH, gAHNVlTHH Rr . llv der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS z« Riesa.
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