Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189506128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950612
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-06
- Tag1895-06-12
- Monat1895-06
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.06.1895
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Riesaer G Tageblatt Mittwoch, 12. Juni 1885, AbevVS. 48. J<chr». Femsprechstellr Nr. 20. und Anzeiger Metlatt md Aytizer). Tcltgramm-Adresse « «L 6 .Tageblatt", Riesa. 44»- H. N V H' 44 H- H- -er Kömgl. Amtshauptnmnnschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 134. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag AbmdS mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 28 Pf., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark SO Pf, durch den Briefträger srei in« Haus 1 Mark 68 Pf. Auzeigen-Aunahme für die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße 89. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Nach 8 34 der Verordnung vom 18. November 1876 ist an dem Hauptzugange jedes Gebäudecomplexes die Katasternummcr auf eine sichtbare Weise anzubringen. Obgleich an dieser Stelle wiederholt auf jene Vorschrift hingewiesen worden ist, so haben cs dennoch viele hiesige Grundstücksbesitzer bisher unterlassen, die Katastcrnummer anzubringen. Es ergeht deshalb hiermit an die säumigen Grundstücksbesitzer die Aufforderung, jene Nummer innerhalb der nächsten 4 Wochen vorschristsgemäß anbringen zu lassen. Bei Grundstücken, welche Einfahrten haben, ist die Katasternummer an der linken Säule, bei allen anderen Grundstücken in der Hausthür link? an der Innenseite des äußeren Thürge- wändes anzubringen. Die Nichtbefolgung obiger Vorschrift zieht eine Strafe bis zu 10 Mark nach sich. Nach Ablauf der festgesetzten Frist wird Revision erfolgen. Riesa, den 12. Juni 1895. Der Stadtrath. Klötzer. S. Bekanntmachung. An Stelle des Roßschlächters Bertram hier ist heute der Cavillereigehülfe Karl Schmidt Hierselbst als Aussichtsperson über das Hundewesen im Bezirke der Stadt Riesa von der unterzeichneten Behörde in Pflicht genommen worden. Riesa, den II. Juni 1895. Der Stadtrath. Klötzer. S. Bekanntmachung, die Berufs- und Gewerbezählung betreffend. Nach dem Reichsgesetz vom 8. April dieses Jahres hat am 14. Juni dieses Jahres im deutschen Reiche eine Berufs- und Gewerbe-.Zählung stattzufinden. Zu diesem Zwecke werden den hiesigen Haushaltungsvorständen feiten der betreffenden Zähler in den Tagen vor der Erhebung die nöthigen Formulare zur Ausfüllung zuqestellt werden. Diese Zählformulare sind am 14. Juni 1895 Vormittags, nicht eher oder später, mit den erforderlichen Einträgen zu versehen, auch sind die Einträge von dem Haushaltungsvorstande oder durch eine von demselben beauftragte Person zu bewirke». Für Gäste in Gasthäusern und Herbergen, sowie für die Insassen von Anstalten aller Art hat die Ausfüllung der Haushaltungslisten rc. durch die Besitzer, Vorsteher, Verwalter oder deren Stellvertreter zu erfolgen. Nur in Behinderungsfällen der vorbezeichneten Personen können die Einträge auf Grund der gemachten Angaben von den Zählern selbst bewirkt werden, jedoch ist auch dann von den Erstgenannten die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu bescheinigen. Die ausgefüllten Zählformulare sind Vom 14. Juni 1895 Mittags an zur Abholung bereit zu halten. Wer die Fragen wissentlich wahrheitswidrig beantwortet oder die vorgeschriebenen Angaben zu machen sich weigert, wird nach 8 S des eingangSgenanuten Gesetzes mit Geldstrafe bis z« SV Mark bestraft. Der unterzeichnete Stadtrath spricht hierbei die Erwartung aus, daß die Zähler bei Aus übung ihres Amtes thunlichst Entgegenkommen und Unterstützung feiten der Einwohnerschaft finden werden. Riesa, am 31. Mai 1895. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stadlrath. LH. Oertliches «m> SSchffscheS. Riesa, 12. Juni 1895. — In der gestern Abend 6 Uhr stattgehabten öffent lichen Stadtverordnetensitzung waren anwesend 15 Mitglieder des Kollegiums uno zwar die Herren H. Bartb, O. Barth, Barthel, Braune, Donath, Förster, Fritzsche, Hammitzsch, Helbner, Nitzsche, Pietschmann, Richter, Schütze, Thalheim und Thost; entschuldigt waren auSgeblieben die Herren Berg, Dr. Mende und Starke. Als RathSdeputirte wohnten der Sitzung bei die Herren Bürgermeister Klötzer, Stadträihe Hynek und Bretschneider. Unter Leitung des Vorsitzenden des Kollegiums, Herrn Rendant Thost, wurde in dieser Sitzung Nachstehendes verhandelt und resp. be schlossen : 1. Auf wiederholtes Ersuchen des Feuerwehr-Komman dos hat der Feuerlöschausschuß unterm 7. Mai cr. die Ein richtung eines Alarmirungs-Läutewerks zur Alarmirung von 12 Mann der Feuerlöschmannschaft bei unbedeutenden Bränden beschlossen. Der Apparat soll von hiesigen Gewerbtreibenden beschafft werden. Der Stadtrath hat den Beschluß des Feuerlöschausschusses genehmigt unter der Bedingung, daß die Kosten den Betrag von 900 M. nicht übersteigen und das Kollegium wird ersucht, sich über die Prinzipfrage schlüssig zu macken. Stadtv. Pietschmann befürwortet die Neuein richtung unter Betonung der nachtheiligen Wirkungen, die durch Alarmirungen bei unbedeutenden Bränden herbeige- sührt werden. So sei z. B. aus Anlaß der Illumination des kl. Kuffenhauses am letzten Jahrmärkte alarmirt und die Leute erschreckt worden, so daß der Markt plötzlich leer gewesen sei. Bei dem neulichen Brande am Rundtheile hätte eine Alarmirung, wenn die Läutewerkseinrichtung be reits existirt hätte, sich ebenfalls verüberflüssigt. Bürger meister Klötzer führt an, daß er noch im vorigen Winter Gegner der damals behandelten Vorlage gewesen sei, daß er jedoch, besonders nach dem neulich stattgehabten Brande, zu dessen Bekämpfung 12 Mann vollständig genügend gewesen wären, anderer Meinung geworden sei. Redner empfiehlt die Vorlage zur Annahme mit dem Hinweise darauf, daß der Rath um so leichter zu seinem Beschlüsse gelangt sei, als der vtadtkasse besondere Kosten aus dieser Neueinrichtung nicht erwachsen. Stadtrath Bretschneider referirt in Kurzem über zwei von den hiefien Elektrotechnikern Herren Nathan und Maul herbeigezogene Pre'Sofferten für die Anlage. Ersterer fordert darin den Preis von 570,60 M., Letzterer dagegen 843,05 M.; allerdings sei die Ausführung in der lttztbezeichneten Offerte ganz anders gedacht und die sehr sachgemäße Anlage ausführlich behandelt. Die jährliche Kon- jrole dieser Läutewerkseinrichtung würde sich nach dem An schläge auf ca. 180 M. belaufen. Stadtv. Hammitzsch er- erklärt sich gegen die Vorlage. Der Kostenpunkt sei auch hier nicht ganz Untenan zu setzen. Bei vorkommenden kleinen Bränven würden die defignirten 12 Feuerwehrleute auch nicht all», zu Hause sein und sich deshalb weitere Alarmirung nothwendig machen. Riesa müsse doch auch nicht mit allen Neu einrichtungen vorangehen? Stadtv. Pietschmann und H. Barth befürworten die Vorlage unter dem Hinweis darauf, daß der Stadt besondere Kosten nicht erwachsen, da die Hälfte davon seitens der Landesbrandkasse getragen, me andere aber der Feuerlöschkasse entnommen wird. Die Einrichtung eines Alarmirungs-Läutewerks wird hierauf Nach dem RathSbe- schlusse gegen die Stimme des Stadtv. Hammitzsch genehmigt. 2. In Folge der in der Zeit vom 17.—29. Juni cr. stattfindenden Uebungen der Truppen der Reserve macht sich auf diese Zeit die Unterbringung von ca. 250 Mannschaften in Bürgerquartiere, und zwar in Nähe der Käftrnien, noth wendig. Der Garnisonausschuß hat beschlossen, die Entschä digung für Uebernahme der Einquartierung aus 20 Pf. pro Kopf täglich, einschließlich Servis, festzusetzen und die hier erwachsenden Kosten nach 8 15 dcS Einquärtirungsregulativs zu verrechnen. Der Stadkrath hat diesen Beschluß geneh migt und das Kollegium tritt demselben nach vorauSge- gangener Befürwortung der Annahme durch Herrn Bür germeister Klötzer einstimmig bei. 3. In seiner Sitzung vom 4. Dezember v. Js. hatte das Kollegium nach dem Beschlüsse des Stadtraths die An lage von Rohrbrunnen am städtischen Wasserwerk zur Be seitigung der öfters auftretenden trüben Färbung des Wassers einstimmig genehmigt. Der Stadtrath ist hierauf mit dem Erbauer des Werkes, Herrn Ingenieur Menzner-Leipzig, wegen Ausarbeitung einiger Projekte in Verbindung getreten. Herr Menzner hat darauf 4 Projekte ausgearbeitet, von welchen der Wasserwerksausschuß für das billigste und an scheinend vortheilhasteste, nämlich eine Anlage von 4 Rohr brunnen ohne Kiesumfüllung mit einem Kostenaufwande von 9020 M. sich entschlossen hat. Ein gleiches Projekt mit 4 Rohrbrunnen, jedoch mit Kiee umfüllung, stellt sich auf 9836, während die beiden übrigen Projekte mit 8 Rohr brunnen ohne und resp. mit Kiesumfüllung 17128 resp. 18760 M. veranschlagt sind. Der Stadtrath hat dem Vor schläge des WasserwerkSauSschuffes gemäß beschlossen und er sucht das Kollegium um Beschlußfassung, die nach eingehender Erläuterung der zur Beseitigung des UebelstandcS vorzu- nehmenden Bauten seitens de» Herrn Stadtrath Hynek ein stimmig erfolgt. 4. Der Stadtrath ersucht da» Kollegium um Berwil- ligung einer Summe von 250 M. zur Herstellung einer Eopie de- neuen Plane» der Stadt, damit das Original des Planes geschont werde und nicht zu jedem Zwecke herbeige holt und in Gebrauch genommen werden müsse. Die An fertigung der Copie soll durch einen der jetzt frei werdenden Stadtbauaw tsassistenten erfolgen. Bürgermeister Klötzer be fürwortet den Rathsbeschluß. Stadtv. Förster frägt an, ob nicht vom Ministerium eine Copie zu erlangen sei. Bürger meister Klötzer beantwortet die Frage dahin, daß eine solche Copie vom Ministerium wohl zu erlangen sei, daß dieselbe jedoch auf erhaltene Anfrage einen Kostenaufwand von ca. 1200 M. erfordere. Eine Copie des ganzen Plane» sei aber auch nicht erforderlich, sondern nur eine solche des bebauten Theiles und die eben solle hergestellt werden. Stadtv. H. Barth empfiehlt die Anfertigung einer Copie zur Schonung des Originals, frägt jedoch an, ob di: Anfertigung nicht besser durch einen Geometer erfolge. Bürgermeister Klötzer be- merkt, daß eine seitens des verpfl. Geometer Müller hier- auf eingegängene Offerte den Betrag von 580 M. enthalte. Nach weiterer Befürwortung des stadträthlichen Antrages seitens des Herrn Stadtrath Hynek genehmigt das Kollegium einstimmig die geforderten 250 Mark. 5. Die von dem Obersteuer-Kontroleur Herrn Kanlan) am 21. Mai cr. vorgenommene Revision der Einnahmen dec Schlachtsteuer im städtischen Schlachthofe hat bei einem Kassenbestande von 76 M. — Pf., einer Einnahme im April von 1414 M. 53 Pf. und im Mai bis zum RevisttMStag« von 1099 M. eine Gesammteinnahme auf die Zeit vom 8. April (dem Eröffnungstage) bis 20. Mai von 2589 M. 53 Pf. ergeben. Der Schlachthofausschuß hat in seiner Sitzung vom 22. Mai cr. von diesem Ergebniß Kenntniß genommen. Nachdem auch der Rath Kenntniß genommen, lhut da» Kollegium desgleichen. 6. Von einer Einladung des Kirchenvorstandes zur Theilnahme an der am 17. Juni Nachmittags 5 Uhr statt findenden Grundsteinlegung der neuen Kirche nimmt das Kollegium Kenntniß. Der Herr Vorsitzende ersucht um recht zahlreiche Betheiligung. 7. Der Hausbesitzer Herr Herrmann Kühne ist mit einem Gesuche um Erlaß von 157 M. 62 Pf. betragende Straßenbaukosten für das vor seinem neu zu erbauenden Hause in der Poppitzerstraße gelegene Straßenterrain an den Stadtrath herangetreten mit der Begründung, daß er s. Zt. zur Verbreiterung der Poppitzerstraße 166,40 qm, d. t. mehr als erforderlich war, unentgeltlich an die Stadt abgetreten habe. Der Stadtrath hat in Anerkennung der Gründe des Gesuchsteller» auf Erlaß nur der Hälfte de» Betrages beschlossen und ersucht da» Kollegium, diesem Raths- beschlusse beizutreten. Stadtv. Pietschmann empfiehlt den Erlaß des vollen Betrages, das Kollegium beschließt jedoch einstimmig nach dem RathSbeschlusse.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite