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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-04-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189504188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950418
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950418
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-04
- Tag1895-04-18
- Monat1895-04
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.04.1895
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Riesaer t Tageblatt rrrrd Anzeiger MrtlM mV Lqetzer). .L>ß«»l«tt', Ntes«. AmtrVtatt Ar. » der König!. Lmtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des StadtrathS zu Mesa. 89. Donnerstag, 18. April 1895, Wend». 48. Jahr,. I für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis " A 8 8 Vormittags v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Da« Riesaer Tageblatt ericheint jede» Tag Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. BierttljShrltcher veP^SPn!» bet Abholung in den «Madttiman in «Nsa und Sttochl«, d« MMWtHMM smoi, am Schalter der lainrt. Postanstalten l Mart 25 Ps., durch die Tröger frei in« Hau« 1 Mart SO Pf., durch den VNchrög« frei in» Hau» 1 «art « Pf. TlnzilLi, Aiinih», p» » »WW, de« Auigabrtage« bi« Bormtttag S Uhr ohne Gewahr. Druck und Verlag von Langer K Winterlich in Riela. — Gelchösirstelle: Kastanieustrahe Vs. — Wir die Rrdactto« »nnntmortttch: Har» Gchmtdt I» NtM«. Ber-ingung. Der diesjährige Bedarf an Brettern und Hölzern zum Bau von Geräth, Scheiben, Schuppen usw. für die unterzeichnete Kommandantur soll am 17. Mai, vormittags 11 Uhr im Geschäftszimmer der Kommandantur des Truppenübungsplatzes Zeithain, Baracke I an den Mindestfordernden verdungen werden. Postmäßig verschlossene Angebote mit der Aufschrift „Verdingung von Hölzern" sind rechtzeitig einzusenden. Bedingungen können hier eingesehen oder gegen Einsendung von 50 Pfg. in Brief marken bezogen werden. Barackenlager Zeithain, den 17. April 1895. Kommandantur des Truppenübungsplatzes Zeithain. Fuhren-Vergebung. , . Die Führe« der hiesigen städt. Gasanstalt sollen für das Jahr 189H—9»- au den Mindestfordernden, jedoch unter Vorbehalt der Bewerber, vergeben werden. « Blanquets sind bei Herrn Gasanstalts-Inspektor Storl zu entnehmen und ausgefüllt, verschlossen mit der Bezeichnung „Fuhren-Vergebung" bctr. btS U^r-Uprit a» e. rn der Geschäftsstelle der Gasanstalt einzureichen. Riesa, den Hs-. April 189b. Der Gasanstalts-Ausschutz. G. Zeidler, Vorsitzender. Orrlliches uns Sächsisches. Riesa, 18. April 1895. — Einem von Hau» unbemittelten Soldaten eines in Leipzig garnisonirenden Infanterie-Regiments, welcher wäh rend der Osterfeiertage zum Besuche seiner Stiefeltern im benachbarten G. eingetroffen war, widerfuhr während seiner Anwesenheit dortsclbst ein für ihn augenblicklich immerhin herbes Mißgeschick. Ein in Röderau wohnender Jugend freund, übrigens ein wegen Diebstahls schon vorbestrafter Mensch von 19 Jahren, welcher von der Anwesenheit des Soldaten in G. Kenntniß erlangt hatte, stattete diesem am 3. Festtage Vormittags in der Wohnung einen Besuch ab. Nach vorübergegangener Freude des Wiedersehens benutzte der Besucher eine augenblickliche Abwesenheit des mit ihm bis dahin allein im Zimmer befindlich gewesenen Freunde», diesem aus einer dahängenden Hose die Taschenuhr zu stehlen. Einige Stunden nach der Entfernung des Besuchers, als der Soldat seine Beinkleider anziehen wollte, vermißte derselbe seine Uhr. Das Verschwinden derselben erschien nicht erklärbar. Der Zufall wollte es aber, daß sie am Nachmittage bei einem Ausfluge nach Riesa von dem Verlust träger in dem Schaufenster eines hiesigen Handelsmannes entdeckt und rekognoszirt wurde. Die sofort angestellten Recherchen ergaben, daß vor kurzer Frist ein junger Mensch, der übrigens beim Verkaufe seinen wirklichen 'Namen genannt, die Uhr zum Preise von 3 Mark verkauft hatte. Der Ver dacht des Diebstahls lenkte sich deshalb auf den obenbezeichneten Jugendfreund, der denn auch am Abend desselben Tages im Saale des Schützenhauses und zwar als Zuschauer bei dem zur Zeit dort stattfindenden Marionettentheater von der von i dem Vorgänge benachrichtigten Polizei entdeckt und fest- ! genommen wurde. Nach kurzem Leugnen war der freche Dieb geständig; die für die gestohlene Uhr gelösten 3 Mark waren inzwischen bis auf 97 Pfennige alle geworden. — Ein Handarbeiteisehepaar aus W. entwendete in der zehnten Stunde des Ofterheiligabend aus dem Laden des Roßschlächters Bertram Hierselbst, in welchem auf kurze Zeit Niemand anwesend war, 2 Würste im Werthe von 2 Mark. Drei am Laden vorübergehende Burschen bemerkten den Dieb stahl und einer von ihnen unterrichtete von dem Vorgänge den Besitzer, während die anderen vor dem Laden Wache hielten, worauf die Festhaltung des sauberen Diebespaares erfolgte. Obwohl die jungen Leute gesehen, daß die Frau sich auch in der Ladenkasse zu schaffen gemacht, konnte ihr doch die sofort benachrichtigte Polizei einen Gelddiebstahl, der übrigens auch von der Beschuldigten hart geleugnet wurde, direkt nicht Nachweisen. — Mit dem Abbruch des Walther'schen Hauses in der Schulstraße ist schon begonnen worden und die Arbeiten gehen flott von Statten. Vorgestern Nachmittag um 5 Uhr hielt unser freiwilliges RettungScorpS mit Genehmigung des Be sitzers eine Uebung an dem Hause ab. Das Grundstück war als ein Btandobjekt angenommen worden. Auch Personen aus dem oberen Stockwerk, welchen es, wie angenommen wurde, nicht mehr möglich war, ihren Ausweg aus dem „brennenden" Hause auf gewöhnlichem Wege zu erreichen, wurden mittelst bereit gehaltenen Sprungtuches „vom Feuertode ge rettet." Ganz vorzüglich aber bewährte sich hierbei wieder die neue große Balanceleiter, über deren praktische und vor- thcilhafte Anwendung sich ja auch schon auswärtig« Feuer wehren, die zur Besichtigung derselben nach Riesa gekommen waren, höchst anerkennend ausgesprochen haben. Das kleine Manöver hatte eine gewaltige Anzahl Zuschauer herbeigelockt und unser freiwilliges RMungScorps zeigte wieder einmal nicht nur seine große Lust und Liebe zu dem schwierigen und gefahrvollen Berufe, es legte auch eine große Geschicklichkeit und kräftige willige Ausdauer an den Tag. Das Corps mit seinen präcis arbeitenden Apparaten und Geräthen vermehrt die Sicherheit unserer Bürger- und Einwohnerschaft um ein Erhebliches. — Zum ersten Male in diesem Jahre zeigte sich heute der städtische Sprengwagen wieder in Thätigkeit, um das Aufwirbeln des Staubes durch den herrschenden Wind zu ver hindern. Im vergangenen Jahre hatte sich allerdings die Inanspruchnahme dieses praktischen „Staubtödters" zeitiger im Frühjahre nothwendig gemacht. Hoffentlich ^ftt in diesem Jahre nicht wieder eine längere Unterbrechung in der Be nutzung des Wagens durch größere Reparaturen ein. — Häufig kann man beobachten, daß Kinder und auch erwachsene Personen, welche von einem kürzeren oder längeren Ausflug zurückkehren, die Hände voll Zweige haben, die von Sträuchern und Bäumen abgerissen sind. Es sei wiederholt darauf hingewiesen, daß das Abreißen und Abbrechen von Zweigen rc. auf Grund des Forst- und Feldgesetzes mit em pfindlichen Strafen bedroht ist. — ES wird von Neuem darauf aufmerksam gemacht, daß den Landbriefträgern auf ihren Bestellgängen außer Briefpostsendungen auch Postanweisungen, Nachnahmesendungen, kleinere Packete, Sendungen mit Werthangabe bis zum Betrage von je 400 Mk., sowie Baarbeträge zum Ankauf von Post werthzeichen pp. und zur Bestellung von Zeitungen bei den Postanstalten übergeben werden dürfen. Die Landbriefträger sind verpflichtet, die empfangenen Sendungen ausschließlich! der gewöhnlichen Briefsendungen, sowie die ihnen über gebenen baaren Geldbeträge für Zeitungen, Werthzeichen! u. s. w. in ein Annahmebuch einzutragen, welches nach jedem Bestellgange der Postanstalt vorgelegt wird. Zum Ein- tragen der Sendungen u. s. w. ist auch der Auflieferer be fugt; es empfiehlt sich, von dieser Befugniß in jedem Falle Gebrauch zu machen. Hat der Landbriefträger die Ein tragungen selbst bewirkt, so muß er dem Auflieferer auf dessen Verlangen durch Vorlegung des AnnahmebuchcS von der stattgehabien Eintragung Ueberzeugung gewähren. Die Ertheilung des Einlieferungsscheines über die von dem Land briefträger angenommenen Sendungen mit Werthanzabe, Einschreibesendungen, Postanweisungen und Nachnahme- sendungen erfolgt erst durch die Postanstalt; der Landbrief träger ist verpflichtet, den Einlieferungsschein, wenn möglich, beim nächsten Bestellgange dem Auflieferer zu überbringen. — „Wie gestaltet sich der kommende Sommer?" ist eine ost gehörte Frage. Es wäre ja auch von unberechen barem Werthe, wenn sich schon jetzt darüber sichere Voraus sagungen machen ließen. Ein Abonnent der „Leipz. 'Reuest. Nachr." schreibt dem genannten Blatte darüber: Kürzlich las ich einmal in einem Familienblatte einen Aufsatz des Pro fessors Vincent, wonach man nur auf Beobachtungen in der freien Natur gestützt zu einigermaßen sicheren Resultaten in Bezug auf Wetterprognose kommen könne. Nun ist mir« schon lange von Interesse gewesen, den Wetterprophezeihungen eines Frohburger Seifensieders Jacob (bekannt unter der Spitzmarke Seifenjacob) zu folgen. Was derselbe über die vorjährig« schwierige Ernte, den schneearmen Winter vor Weih nachten, sowie die kälte- und schneereichen Wochen von Neu jahr an voraussagte, ist allerdings so ziemlich sicher ringe- troffen. Thatsache ist, daß Jacob an gewissen, ihm besonder wichtigen Tagen tagelang seinen Beobachtungen obliegt, sei» Steckenpferd gründlich reitet. Da Jacob Laie ist, so läßt sich, das Lückenhafte seiner Sätze wohl entschuldigen. Wenn die Sache einen werthvollen Kern haben sollte, was ja die Zeit selbst beantworten wird, so ließe sich sicherlich durch wissenschaftliche Vertiefung seitens Anderer ein ganz be deutender Gewinn herausschlagen. Jacobs Wetterbericht für 1895 lautet: „Bis 17. April a. c. veränderlich Wetter, von da an schön Wetter, im Mai einige unbedeutende Nieder schläge. Von Ende Mai bis Ende September Trockenheit über ganz Deutschland. Der Sommer bleibt in Folge des vorherrschenden Ostwindes etwa; kühl. Bon Anfang Oktober an leichte Fröste mit Reif, von Ende Oktober an zeitiger Winter, bis Weihnachten ohne Schnee." Ob's zutreffen wird, bleibt abzuwarten. — Die ReichS-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigungen, namentlich durch Zer trümmern der Isolatoren mittels Steinwürfen rc. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphenan stalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich festge setzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht. — Gleichzeitig wird bemerkt, daß Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigungen der Telegraphenanlagen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle aus den Mitteln der ReichS-Post- und Telegraphenverwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann gezahlt, wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Ersätze heran- gezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Ein schreiten der Al belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphenanlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung des Schuldigen erfolgen kann. Die Bestimmungen des Strafgesetzbuchs für da» deutsche Reich lauten: 8 317. Wer vorsätzlich oder rechtswidrig den Be- trieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphen anlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Theile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängniß von einem Monat bi» zu drei Jahren bestraft. 8 318. Wer fahrlässiger Weise durch eine der vorbezeichneten Handlungeu den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 900 Mark bestraft. — Gleiche Strafe trifft die zur Beaufsichtigung und Bedienung der Telc- graphenanlagen und ihrer Aubehörungen angestellten Per- sonen, wenn sie durch Vernachlässigung der ihnen obliegenden Pflichten den Betrüb verhindern oder gefähroen. 8 318 s. Die Vorschriften in den Paragraphen 317 und 318 finde» gleichmäßige Anwendung auf die Verhinderung oder Gefähr dung de« Betriebes der zu öffentlichen Zwecken dienenden Rohrpostanlagen. — Unter Telegraphenanlagen im Sinne der Paragraphen 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mik- begriffen. Oschatz. Die hier veranstaltete Geldsammlung für ein Bismarckdenkmal hat bi» jetzt etwas über 1100 Mk. ergeben. * Nünchritz. Hier kam dieser Tage ein Zickel zur Welt, das zwei Körper mit je 4 Beinen, aber nur einen Hals und einen Kopf hatte, letzterer aber hatte wiederum
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