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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-05-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189505151
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950515
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950515
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-05
- Tag1895-05-15
- Monat1895-05
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.05.1895
- Autor
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Uiesaer K Tageblatt u«d Airrrt-rr (Mttlttl mV Lqchn). Amtrötatt der König!. »mtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts «nd des Stadtrath» z« Mesa. IIS. Mittwoch, IS. Mai 18SS, Wend». 48. Jahr,. La» «chaer Tageblatt «schütt jede» Ta, Abend» mit Antaahwe der Sw«, und Fasttage. vtewelstchrNch« L«»»»»tttt» bei «bhstung tu deu Arpedttion« in Aicha und Strchw, dm ßnw» am Schalter d« katjert. Pastanstalw» 1 Matt » «„ durch die Ltt»r frei M» Hau» 1 Matt SO dmch d« »rtchtrilg« sttt in» Han» 1 Matt « «. «»»»i^nchl-nah»» Mr die Kma»« de» htD SarrnittM st ttpk ahne Sewilhr^ Lott «w «ettag M, San,« » Minterttch in »»«1«. — Schchilft»steller »astanienstr«»« M. — Fst, die Aedoetlon devmwMrülch: Har«. Schmidt in »»«1« Bekanntmachung, Hundesperre betreffend. Am 8. dieses Monats ist in Barmenitz ein männlicher, brauner, herrenloser Jagdhund mit Stichelhaaren an der Brust, ungefähr 5 Jahre alt, erschossen worden, welcher andere Hunde gebissen hat und bei der bezirksthierärztlichen Sektion und Untersuchung als mit der Tollwuth behaftet befunden worden ist. Im Anschluß an die von der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen über Barmenitz und die im Umkreise von 4 Kilometern davon gelegenen Ortschaften ihres Verwaltungsbezirkes bereits verhängte Hundesperre, wird hiermit auch für die innerhalb dieses Umkreises im hiesigen Bezirke gelegene Ortschaft Mehltheuer die Hundesperre auf die Dauer von 3 Monaten und zwar bi- mit 8. August diese- Jahre- dergestalt angeordnet, daß bis zu diesem Tage alle Hunde eingesperrt zu halten oder nur mit gut passendem Maulkorbe versehen an der Leine auszuführen sind. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauchs fest gelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Hcerden, von Ueischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd bleibt nachgelassen, es sind dieselben jedoch außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festzulegen oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine zu führen. Werden Hunde innerhalb des gesperrten Bezirkes diesen Vorschriften zuwider frei umher laufend betroffen, so kann und wird, falls Solches durch die Umstände geboten erscheint, deren sofortige Tödtung erfolgen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen fallen nicht blos unter die Ueber- tretungen nach tz 66 Punkt 4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unter drückung der Viehseuchen betreffend, sondern sind — worauf noch besonders hingewiesen wird — bei wissentlicher Verletzung derselben aus tz 328 des Reichsstrafgesetzbuchs als vergehen mit Gefängniß zu bestrafen. Hiernach hat die Ortsbehörde das Nöthige anzuordnen und zu überwachen. Großenhain, den 13. Mai 18S5. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 146S L. v. Wilutki. Mke. ! Im Gasthofe zur „Linde" in Reuweida sollen Sonnabend, den 18. Mai 1895, Bonn. 10 Uhr, die einem Anderen gehörigen Gegenstände, als: 1 Nähmaschine, 1 Wasch- und 1 Küchentisch gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 13. Mai 1895. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. Montag, den 20. Mai 1895, Vorm. 9 Uhr, kommen im Hotel zum „Kronprinz" hier 9 Paar Holzschuhe und 4500 Stück Cigarren gegen sofortige Bezahlung meistbietend zur Versteigerung. Riesa, 13. Mai 1895. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Eidam. * Bekanntmachung. Auf dem sogenannte^ Zehnigt an der Elbstraße kann bis auf Weiteres anschließend an den bereits ausgefüllten Theil Schutt abgeladen werden. Die abgelagerten Mafien sind sofort einzuebnen. Zuwiderhandelnde trifft Geldstrafe bis 20 Mark. Riesa, den 14. Mai 1895. Der Stadtrach. Klötzsr. r für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bi» A T A k vormittags s Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Sie «eschifttftele. Oertliches uu» Sächsisches. Riesa, 15. Mai 1895. — Auf der Bahnstrecke zwischen Oelschütz und Wurzen ließ sich gestern Abend gegen 8 Uhr ein Mann von dem die Strecke passirenden Personenzuge überfahren. Der Lokomotiv führer gab, als er den Mann auf dem Geleise liegen sah, das Nothsignal, der Zug stand auch alsbald, doch hatte der Selbstmörder seinen Zweck inzwischen schon erreicht: demselben war der Kopf vom Leibe getrennt worden; ersterer lag inner halb, letzterer außerhalb des Geleises. Die Passagiere wärest durch das Nothsignal nicht wenig erschreckt worden. Manche der Reisenden hatten dann noch den entsetzlichen Anblick, den der Leichnam bot. — Den hiesigen Hausbesitzern ist im Laufe voriger Woche ein Starutenentwurf betr. der bereits wiederholt erwähnten, zu begründenden Haftpflichtverstcherungsgesellschaft in Riesa zugegangen. Bei der großen Verantwortlichkeit, die jedem Hausbesitzer durch die Haftpflicht für Unfälle, die sich vor oder in seinem Grundstück ereignen, zufällt und bei den manigfachen Gefahren die fortgesetzt und namentlich im Winter drohen und wobei es sich unter Umständen ja um sehr bedeutende Schäden handeln kann, muß die Versicherungs nahme jedem sorgsamen Grundstücksbesitzer als Pflicht er scheinen. Im hiesigen Hausbefltzerverein hatte man nun be kanntlich beschlossen, für Riesa eine eigene Haftpflichtver sicherungs-Gesellschaft zu begründen und es wird nun in den nächsten Tagen auf Grund des ausgegebenen Statutenent wurfs Erklärung über den Beitritt zu der Gesellschaft ein geholt werden. Ob dieselbe dann endlich konstituirt werden kann, wird schließlich von der Anzahl der Theilnehmer ab hängig sein. Wir wollen die Hausbesitzer hierauf nochmals aufmerksam machen, damit sie in der Sache definitive Ent schließung treffen. — Morgen Donnerstag rückt das 134. Infanterie-Re giment von Leipzig ab und begiebt sich in drn Marschtagen zu dem am 20. bis mit 25. Mai in Zeithain stattfinden den RegimentSexerciren. Am 26. Mai trifft das Regiment wieder in Leipzig ein. — Im Hirschstein schwamm gestern auf der Elbe der Leichnam eines etwa 18 Jahre alten Mädchens an und wurde ortSgertchtlich aufgehoben. — wie mitgetheilr, ist vor Kurzem durch Ministerial- Verordnung den Lehrern verboten worden, 1) die Raturheil kunde praktisch an anderen Personen gegen Honorar auszu üben, d. h. Kranke zu behandeln, 2) Vorstandsämter in Naturheilvereinen anzunehmen und agitatorisch durch Vorträge für die Naturheilkunde einzutreten. Die zahlreichen Natur heilvereine Sachsens wollen nun durch allgemeine Petitionen und durch eine Interpellation im Landtage das Kultus ministerium bitten, den Beschluß aufzuheben. — Die in Vorbereitung begriffene Gewerbezählung wird viele Hände beanspruchen, wenn sie ein richtiges Resultat er bringen sollen. Ueberall nimmt man daher die Hilfe frei williger Zähler in Anspruch. Dresden sucht z. B. 2500 Männer, die sich der mühevollen Arbeit unterziehen, von Haushaltung zu Haushaltung zu gehen, um die Listen aus zufüllen oder aus ihre Richtigkeit zu prüfen. Bei der großen Wichtigkeit dieser statistischen Arbeiten ist es auch nölhig, daß sich Jeder, der freie Zeit und die Fähigkeit za dieser Arbeit hat, in den Dienst der Behörden stellt. — Ueber das Frühstück, zu dem verschiedene Vertreter der sächsischen Städte am Mittwoch in Friedrichsruh eingeladen waren, berichtet Herr Bürgermeister Eberling im „Meeraner Wochenbl.": „Nach dem heißen Sonnenbrand mundete das Thüringer Bier, und das Frühstück war vor züglich. Sodann gab es einen alten Korn, ein gutes Glas Seck nach Begehr und eine Tasse Kaffee. Hierzu reichte der junge Graf Rantzau, ein hübscher Junge mit Hellem Blick, die Cigarren herum, wie er sagte: „Auch zum Mit nehmen." Die Frau Gräfin Rantzau und Herr Graf Rantzau sorgten dafür, daß es an Essen und Trinken nicht fehlte. Bei der Tafel entfaltete Bismarck emen köstlichen Humor, er nannte z. B. die Cigarre einen Charakterverbesserer, da man mit einer solchen in der Hand nicht so leicht ungeduldig werde, auch nicht aufbrausen könne, erzählte die berühmte Cigarrengeschichte mit dem Fürsten Metternich und meinte, unhöflich sei er damals nicht gewesen, wie man oft von ihm lesen könne. Er habe den damals allmächtigen Minister nur um Feuer gebeten, al» dieser sich eine Cigarre anzündete. Bei Königgrätz habe er noch 2 Cigarren gehabt. Im kriti schen Momente, al» das Kommen de» Kronprinzen mit Schmerzen erwartet wurde, sei er an Moltke herangeritten und habe ihm eine Cigarre angeboten. Moltke habe dieselbe zuerst ausgeschlagen, aber auf seine Bemerkung, das wirke für alle Umstehenden beruhigend, dieselbe, und zwar die schlechtere, genommen und angezündet. Al» die» die Truppen gesehen hätten, sei e» wie ein Lauffeuer durch die Reihen gegangen: Moltke raucht, na dann kann« nicht schlimm sein. Auf die Neuzeit übergehend, nannte Bismarck sich einen,Lu- schauer im Abonnement." Bei der Tafel hielt Herr Bür germeister Dr. Beck aus Freiberg einen zündenden Toast auf Bismarck, den Bismarck mit kurzen Worten beantwortete. Am Schluß sagte er: „Sie nannten ein langes Leben ein großes Glück. ES ist nicht immer so: Ich habe genug." Und dann nach einer kurzen Pause fügte er hinzu: „Meine Fraü hat mich im Stich gelassen." Und dabei rollte eine große Thräne über die gefurchten Wangen. — Ich gestehe es gern, ich habe mir auch die Augen wischen müssen. — Nach dem Frühstück wurde ein Fremdenbuch zum Einzeichnen herumgereicht, indem der Fürst bemerkte, „darauf hat meine Frau immer gehalten." Sodann reichte er jedem der An wesenden unter Dankesworten mit gewinnendem Lächeln zum Abschied die Hand. — Draußen im grünen Parke wurden Theilnehmer am Frühstück noch photographirt, mit glühenden Wangen, leuchtenden Blicken und warmem Herzen eilten wir zur Station zurück. Mancher pflückte noch ein Zweiglein von den Bäumen und Sträuchern des Parkes zur Erinner ung an eine gewaltige Stunde." — Die Kranken- und Begräbnißkasse de» Verbände» Deutscher Handlungsgehülfen zu Leipzig, die bekanntlich auch hier einen KreiSverein besitzt, hatte Ende Dezember v. I. 14601 Mitglieder, die sich auf 1552 verschiedene Orte des deutschen Reiches vertheilen; in 262 Orten bestehen Ver- waltungS- und Zahlstellen. Im abgelaufenen Geschäftsjahre wurden 12 607 Erkrankungen angemeldet, für die M. 285 270,77 Krankenunterstützung und M. 6 788,80 Begräb- nißgeld zu bezahlen waren. Auf die Gewährung freier ärzt licher Behandlung, Arzneien und Heilmittel entfällt allein der Betrag von M. 140118,61. Als ein Mahnruf an die noch keiner Krankenkasfe angehörendcn jungen Kaufleute darf es angesehen werden, daß im letzten Jahre die Erkrankungen während de» ersten Halbjahre» der Mitgliedschaft M. 14796,31 Krankenunterstützung und Begräbnißgeld erforderten, obgleich nur gesunde Personen Aufnahme finden. Die Kranken- und Begräbnißkasse de» Verbandes Deutscher Handlungsgehülfen ist jedenfalls die bedeutendste deutsche HülfSkasse für Kaufleute und sie steht auch in ihren Leistungen unter den kaufmännischen Krankenkassen unerreicht da. Sie gewährt nämlich bei mäßigen MonatSbeiträgen für 26 Wochen ärztliche Behandlung und für ein ganzes Jahr bi» zu 5 M. täglich Krankengeld, außer dem ein Begräbnißgeld bi» zu 300 M., ohne besondere Bei-
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