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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189505185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-05
- Tag1895-05-18
- Monat1895-05
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1895
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Sonnabend, 18. Mai 18SS, AbenVS IIS. 48. Jahr« Da» Riesaer LageLlatt «schNM jede» Ta, «bmd« mit «»»nähme der Son», und Festtage. «tertchLHAtcher vr»»PU>rri» bei «bhalmg in den «xpeditian« in SNesa und Strehla, dm AuI^bchM». s°«»» am Schalter der tatlerl. PaftaPaltm 1 «ar» SS durch di, Trilgn ftei in« Hau« 1 Mark SO Ps.. durch dm Briefträger ftM in« Han» 1 Mart SS «s. «a-^mchlmmhtm ftr di« Xnmma de» «»»gabclage» bi» «anntUag S Uhr ohne Vewähr. Dm« und «eria, vm Sa»«,, » Miuterttch «» Riesa. — Geschaft»ftell«: «astaiimstrahe ü«. — Für d«, «edaktim mraatwonlich: Her» Schmidt in Riesa. 1273 L.. 2—5 m Länge, 281 778 Auf dem Hauptreviere: Kahlschlag in Abtheilung 26 (Lichte Eichen). 241 881 134 164 252 11 3 2 4 122 50 Montag, den 20. Mai 1895, Vorm. 9 Uhr, kcmmen im Hotel zum „Kronprinz" hier 9 Paar Holzschuhe und 4500 Stück Cigarren gegen sofortige Bezahlung meistbietend zur Versteigerung. Riesa, 13. Mai 1895. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr Etdam. Auf der Hoische: Durchforstungen in den Abth. 90, 91, 92. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden gemäß 8 66 deS oben- bezeichneten Reichsgesetzes mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft belegt. Hierbei wird auf 8 24 der Straßenpolizeiordnung für die Stadt Riesa vom 2. Dezember 1890 hingewiesen, wonach die Hunde am Halsbande eine Metallplatte zu tragen haben, auf welcher in deutlicher Schrift Name und Wohnort des Eigenthüiners verzeichnet sein muß. SNesa, den 17. Mai 1895. Der Stadtrath Klötzer. Bekanntmachung, den Schifffahrtsverkehr durch die Marienbrücke betr. Zur Sicherung des Schifffahrtsverkehres durch die Marienbrücke während der Zeit, in welcher nur die 2te linksseitige Stromöffnung für den gesammten Berg- und Thalverkehr b nutzbar ist, wird am Altstädter Packhofskat von heute ab eine Signalftation errichtet, welche mittelst Weister Flagge den Bergverkehr durch die Marienbrücke sperrt, so bald und solange auf der Thal ahrt begriffene Fahrzeuge dies erfordern. Die Signalstation am Packhof erhält ihre Weisungen von der Signalstation an der Brühl'schen Terrasse aus mittel t einer gelben Flagge. Die an der Terrasse für Befahrung der Augustusbrücke bestimmten Signale werden da selbst nach wie vor mit Weister Flagge gegeben. Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt als Elbstromamt, den 10. Mai 1895. v. Thielau. Rm. lief. Brennknüppel, „ „ Aeste. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition eingesehen werden können: Bekanntmachung, das zwischen dem Königreich Sachsen und dem Fürstenthum Reuß Ael- tercr Linie wegen Ausschulung der Fürstlich Reußischen Gemeinde Sachswitz aus dem Schul- verbande Elsterberg des Königreichs Sachsen abgeschlossene Uebereinkommen betreffend; vom 1. April 1895. Verordnung, die Behandlung der gewaltsam beschädigten, aber vollwichtig ge bliebenen Reichsmünzen betreffend; vom 13. April 1895. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebes auf der norinalspurigen Nebeneisenbahn Reichenbach i. V. — Mylau betr.; vom 27. April 1895. Verordnung, die Berufs- und Gewerbezählung nach dem Reichsgesetze vom 8. April 1895 betr.; vom 30. April 189'57 Bekanntmachung, die Abänderungen der Instruktion über den Waffengebrauch des Militärs und über die Mitwirkung desselben zur Unterdrückung innerer Unruhen, und Erläuterungen zu dein Gesetze über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 betreffend; vom 25. April 1895. Verordnung, die Colloquien der Superintendenten betreffend; vom 30. April 1895. Riesa, den 16. Mai 1895. Der Stadtrath. Klötzer. Bekanntmachung. Im Anschlüsse an die amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 7. Mai 1895 — v. 1305 — in No. 106 des Riesaer Amtsblattes wird hierdurch bekannt gegeben, daß das Aufsuchen von Weschostsprengstücken auf dem Staatsforstreoier Gohrisch nur mit besonderer Genehmigung der Königlichen Forstrevier-Verwaltung gestattet und daß dabei den Organen dieser Behörde unweigerlich Folge zu leisten ist. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, insofern nicht nach den Be stimmungen des Reichsstrafgesetzbuches härtere Strafe ^latz greift, mit Geldstrafe bis zu 60 M. geahndet. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 15. Mai 1895. 1393 v. v. Wilucki. Bekanntmachung, Hundesperre in der Stadt Riesa betreffend. Nachdem am 7. Mai dieses Jahres in der Stadt Riesa ein der Tollwuth verdächtiger Hund (brauner Jagdhund) sich gezeigt bat, von letzterem auch 3 hiesigen Einwohnern gehörige Hunde gebissen worden sind, so macht sich, zumal die Möglichkeit vorliegt, daß jener Hund mit dem am 8. dieses Monats in Barmenitz bei Lommatzsch getödteten tollwuthkranken braunen Jagdhunde identisch ist, die Anordnung de» Hnndefperre für die Stadt Riesa nöthig. Gemäß 8 38 des Reichs-Gesetzes vom 23. Juni 1880 und 8 26 der Ausführungsver ordnung dazu vom 9. Mai 1881 wird deshalb für di» Stadt Riesa eiusihliestlich GöhltS die Festlegung (Aukettnng oder Einsperrung) aller vorhan denen Hunde jeder Gattung bis zum 18. August dieses Jahres hiermit verfügt. Der Festlegung gleichznachteu ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an einer kurzen, nicht über 1'/, Meter laugen feste« Leine, es dürfen dieselben jedoch nicht ohne besondere polizeiliche Erlaubniß aus Riesa hinausgebracht werden. Hunde, welche in der Stadt Riesa und deren Flur einschließlich Göhlis vorstehenden Vor schriften zuwider ftei umherlaufend betroffen werden, werden von Beauftragten des unter zeichneten StadtrathS weggefangeu «nd getödtet, wofür der Eigenthümer die «osten zu tragen hat. Freigabe eines weggefangenen Hundes kann nur gegen Erlegung der Fanggebühren, Futterkosten, Strafe und der Kosten der Untersuchung des Thieres durch den Thierarzt, welche zuvor zu erfolgen hat, geschehen, falls nicht die Tödtung bereits erfolgt ist. „ Brennknüppel, «este, „ Stöcke, kiefernes Astreisig, birk. Klötzer, 14—20 om Oberstärke, Rm. birkene s Holz-Versteigerung. Gohrischer Revier. Gasthof „zur Königslinde" in Wülknitz. Freitag, den S4. Mai 1897», Vorm. 9 Uhr. Auf dem Hauptreviere: l Durchforstungen in den Abth.: 53, 54, 55 (Weißes Geheege, am Höllenwege) und im Einzelnen (Dürrhölzer) der Abth.: 19 20, 22—25, 35—37, 40, 41, 48, 53, 54, 59—69, 78 (Alte Lichtensee, 'Neuland, Lichte Eichen, am Königsstand, Rustel, Träubel, Weißes Geheege, Sautränke, Brand, am Gohrisch, Kiengehau und Diebswinkel). Sonnabend, den 25. Mai 1898, Vorm. 9 Uhr. Rm. kieferne Brennscheite, kieferne ( Drennknüppel, „ Aeste. Königl. Forstrevierverwaltung Gohrisch und Königl. Forstrentamt Moritzburg, am 13. Mai 1895. Eppendorfs. Mittelbach. Bekanntmachung. In der Zeit vom 21. Mai bis 1. Juni a. e. wird die Schüttung und Ein walzung von Klarschlag des Halda-Mehltheuer Weges an den Dorfausgängen vorge nommen, es wird deshalb ersucht, mit Fuhrwerken diese Strecken während dieser Zeit möglichst zu umfahren. Prausitz, den 16. Mai 1895. Gidne», G.-V. LageSgefchichte. Heiterkeit, endlose Heiterkeit und nirgends positive Er folge, das ist die höchst unerfreuliche Signatur der gegen wärtigen Reichstagsverhandlungen. Uiter Hohngelächter fiel das Umsturzgesetz, schallende Heiterkeit geleitete die Tabak steuervorlage zu Grabe und auch am 15. d. M., am Schwe- rinStag, sowie vorgestern hat man mehr gelacht als gear beitet. Und an beiden Tagen wurde einmal von der rechten, einmal von der linken Seite zu einem Gewaltmittel gegrif fen, um den Debatten ein rasches Ziel zu setzen; am Diens tag wurde von Herrn v. «ardorfs, vorgestern von Herrn Singer die Beschlußfähigkeit des Hauses in Zweifel gezogen und an beiden Tagen zeigte es sich, daß die Zweifel berech tigt waren — die zur Beschlußfähigkeit nothwendige Anzahl Abgeordneter war snicht zur Stelle. ^Am Mittwoch wurde auf diese Weise die entscheidende Abstimmung über den frei- sinnigen Antrag auf Abänderung des Wahlgesetzes für den Reichstag verhindert und am Donnerstag verhinderte man das Haus von vornherein, in die Berathung der Zucker steuernovelle einzutreten. Kaum war man bis zur Debatte über die Zuckersteuer gelang^ da sprach Herr Alexander Meyer den Wunsch nach Vertagung aus. Und als dieser Antrag fiel, erhob sich der wohlbeleibte Herr Singer und motivirte einen zweiten BertagungSantrag mit dem Hinweis auf wohl unzweifelhafte Beschlußunfähigkeit des Hauses. Ein halbes Stündchen später war die Auszählung beendet, statt 199 waren nur 169 ReichSboten sich ihrer Pflicht be- mußt gewesen. Die Berathung mußte also sofort abgebrochen werden, so daß sich bereits zu sehr früher Stunde die schau- lustige Menge unter allgemeiner Heiterkeit trennen konnte. Auch gestern wieder mußte sich da» Hau» wegen Beschluß- Unfähigkeit vertagen. — Nachdem alSes ziemlich sicher angesehen werden darf, daß der Reichstag seine diesmalige Tagung im Verlaufe der nächsten Woche schließen wird, läßt sich jetzt auch schon ziemlich genau das Ergebniß seiner diesmaligen Arbeit mit Bezug auf die ihm seitens der verbündeten Regie rungen vorgelegten Entwürfe übersehen. Außer dem Etat und den dazu gehörigen Besetzen hat der Reichstag bisher die beiden Gesetze über die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschifffahrt und der Flößerei, die Zolltarifnovelle, da» Gesetz über die Vornahme einer Berufs- und Gewerbezäh lung, über die Abänderung der Gebühren und Koste« der Konsulate, ein auf Elsaß-Lothringen bezügliches Gesetz betreffs Ernennung und Besoldung der Bürgermeister, die Novelle zum Gesetz über die Fürsorge für di« Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes, über die Einziehung von Abgaben und Vollstreckung v»n VermögenSstrafen, über die Riesaer K Tageblatt «nd Anzeiger Mtsiall «ck Ltyti-ch. Amtsblatt -rr- »er Königl. «mtShauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des StadtrathS z« Riesa.
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