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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.12.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-12-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18961231010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896123101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896123101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- unvollständig, 2. Beilage fehlt
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-12
- Tag1896-12-31
- Monat1896-12
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Bezngs'PreiS »Wirk »nd d« Bororte» errichtete» Ln«» ß»est-ll«« ad,«holt: viertAjährltch ^l-chO; mt zw^moliaer täglicher Z»stellung in» Hm» ^l 5^0. Durch die Post biogen für Deutschland und Oesterreich: viertrsiährltch -^l 6.—. Direkte tägliche Kreuzbandlendung in- Ausland: monatlich 7.50. Die Morgeu-DuSgabe erscheint um '/,? Uhr. dir Abeud-Ansgabe Wochentags um 5 Uhr. Nr-artion «nd Lrvedition: IohanneSgafie 8. Die Expedition ist Wochentag- ununterbrochen geöffnet von früh 8 hi- Abend- 7 Uhr. Filiale«: vtts Klemm'- Sartin«. (Alfred Hahn), Vniversitätsstraße 3 (Paulinum), Louis Lösche, Katharinenstr. 14, Part, »nd König-Platz 7. Morgen-Ausgabe. MpMr JaMatt Anzeiger. Amtsblatt -es Aömglichen Land- an- Amtsgerichtes Leipzig, -es Rathes un- Notizei-Ämtes -er Lta-1 Leipzig. 863 Donnerstag den 31. December 1896. Anzeigen-PreiS die 6 gespaltene Petitzeile SO Pfg. Reklamen unter demRrdaction-strich (4go- spalten) 50-H, vor den Familirnnachrichten (6 gespalten) 40^. Grober» Schriften laut »nserrm Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Zissrrnsatz nach höherem Tarif. Extra-Veila-e« (gefalzt), ,», mit d»e Morgen-Ausgabe, ohu« Vostbeförderung Sv—, mit Postbesürderung 70.—. Ännahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Bormittag- 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag- 4 Uhr. Bei den Filiale« »nd Annahmestellen je eine halb« Stunde sraher. Anreisen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck und Berlag von E. Pol» in Leipzig. SV. Jahrgang) sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstraste* 3L Herr L. 0. Llttel, Colouialwaarenhandlung, Beethovenstratze 1 Herr llreoü. Roter, Colouialwaarenhandlung, Brühl 80 (Ecke Goethestraße) Herr Rerm. L!e88ke, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Straste (Thomasiusstraßcn-Ecke) Herr Öt1oRr»N2, Colonialwaarenhandlung, «öhrstraste 15 Herr Rouarck Ret/er, Colonialwaarenhandlung, Marfchnerstraste 0 Herr Raut Keilreiber, Drogengeschäft, Nürnberger Straste 45 Herr A. R. Ubreebt, Colonialwaarenhandlung, in Anger-Crottendorf Herr Lebert Rreiner, Zweinaundorfer Straße 18, - Eutritzsch Herr Robert Htuer, Buchhandlung, Delitzscher Straße 5, - Gohlis Herr Rodert 4Rner, Buchhandlung, Lindenthaler Straße 5, - Linoenau L,iuüuer, Wettiner Straße 51, Ecke Waldstraße, Buchbinderei, - Neustadt 8ekeit'8 ^nnoneeu-Rxpettltlon, Eisenbahnstraße 1, Peterskirchhof 5 Herr Ltux ^"iertll, Buchbinderei, Ranftfche Gaffe O Herr Rrieckr. Ri86l»er, Coloniaüvaarcnhandlung, Ranstädter Steinweg 1 Herr V. LnKetmanu, Colonialwaarenhandlung, Schützenftraste 5 Herr ^ut. 8(rdum1edeil, Colonialwaarenhandlung, Westplatz 3Ä Herr R. Rittried, Cigarrenhandlung, Aorkstraste 32 (Ecke Berliner Straße) Herr 0. Vebu8, Colonialwaarenhandlung, Zeitzer Sttaste 35 Herr V. XilLter, Cigarrenhandlung, in Plagwitz Herr 21. OrütLmauu, Zschochersche Straße 7 L, - Reuvnitz Herr Ruxmunu, Marschallstraße 1, - - Herr Leimt». Ketzer, Mützengeschäst, Leipziger Straße 6. - Thonberg Herr R. Üiinl86k, 3teitzenhainer Straße 58, - Volkmarsdorf Herr 6. 4. Xaumaun, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.). Im Interesse rechtzeitiger und vollständiger Lieferung des Leipziger Tageblattes wollen die geehrten Leser die Bestellung für das I. Vierteljahr 1897 baldgefälligst veranlassen. Der Bezugspreis beträgt wie bisher vierteljährlich für Leipzig 4 SO mit Bringerlohn für zweimaliges tägliches Anträgen S 50 durch die Post bezogen für das Deutsche Reich und Oesterreich-Ungarn O In Leipzig nehmen Bestellungen entgegen sämmtlicheZeitungsspeditenre, die Hauptexpedition: Johannesgaffe 8, die Filiale«: Katharinenstratze 14, Königsplatz V und Universitätsstraße 3, Das Trachten nach einer gewerbepolitischen Maintinie. Als der preußische Handwerkreorganisationsentwurf be kannt wurde, hat ihn die nationalliberale Presse zunächst um deßwillen al- unannehmbar bezeichnet, weil er mittelst mehrerer Hinterthüren die Möglichkeit gewährt, sich in den einzelnen Bundesstaaten die Zwangsinnung vom Leibe zu halten. Die Bundesregierungen sollen bekanntlich das Recht erhalten, daS Verzeichnis der zwangSinnungopslichtjzen Gewerbe für ihre Gehstte zu ^„ändern", d. h. zu reduciren, und sie können — im Einverstandniß mit den Handwerkern — vcir der Bildung von Innungen absehen, auch wenn sie daS Ver- zeichniß unangetastet gelassen haben. Es kann also nach diesem Entwürfe so kommen, daß einzelne Bundesstaaten der Zwangsinnung völlig fernbleiben, während sie in anderen für alle siebzig Gewerbe, die Freiherr v. Berlepsch als „hand werksmäßige" befunden bat, existirt. Da der Süden von der Möglichkeit, sich auszuschließen, ohne Zweifel Gebrauch machen würde, so wäre die „gewerbepolitische Mainlinie" schon mit dem vorliegenden Entwurf gezogen und ist dieser vor allen Dingen ans nationalpvlitischen Erwägungen zu ver werfen. Es mußte schon vor Wochen Befremden Hervorrufen, daß ein Preßorgan wie die „Münchener Allgemeine Zeitung" mit der von Preußen vorgeschlageneu thatsächlichen Durchbrechung der RechtSeinheit auf dem Gebiete der Gewcrbegesetzgebung noch nicht zufrieden sich zeigte und für den Fall der Annahme des Entwurfs eine ausdrückliche clausula meriäionalis verlangte. DaS Blatt billigte die Bestimmungen über das LehrlingS- wesen und fuhr dann fort: „Wir hegen die Hoffnuitg, daß dieser gesunde Kern des Entwurfs anS den parlamentarischen Stürmen unversehrt hervorgehen wird, und wünscken, daß zum Mindesten der angebliche Segen der Zwangsinnung denjenigen Landschaften nicht aufgezwungen werbe, in denen die sociale Lage und die Gewohnheiten der Bevölkerung einem solchen Unternehmen völlig feindselig gegenübersteben." Neuerdings ist die „Allg. Ztg." sogar dazu gelangt, die Beseitigung der Uebereinstimmung der Handwerksorganisation in den deutschen Staats« grundsätzlich zu proclamiren. Es heißt in einer badischen Zuschrift an da» Blatt: „Auch kann man bei uns nicht verstehen, warum denn auch der Süden mit einer Einrichtung beglückt werden soll, die für Norddeutschland vielleicht einem Bedürfniß entspricht, bei unS aber nicht nur nicht vermißt, sondern geradezu verab scheut wird. In der Thal können ja auch keine Gründe dafür geltend gemacht werden, daß die Organisation des Handwerks an der russischen Grenze oder in Berlin noth wendigerweise genau dieselbe sein muß, wie in unseren Schwarz waldstädtchen oder in der Rhein Ebene; für die Recht»- ein heil auf diesem Gebiete lassen sich keinerlei stichhaltige Gründe anführen, weder wirthschaftlich e, noch national e." Der von uns durch Sperrdruck hervorgehobene Satz ist es auch in der „Allg. Ztg.", und in der Tbat ist e« besonderer Beachtung Werth, wenn an dieser Stelle die nationale Reaktion empfohlen wird. Ein Verfahren, wie es dem Münchener Blatte vorschwebt, stände ohne Beispiel in der Geschichte der Reichsgesetzgebung da. ES sind wohl bisher einzelne Staaten im Fortbesitz gewisser Besonderheiten gelassen worden — so z. B. Bayern hinsichtlich einer erweiterten Zuständigkeit der Schwurgerichte — aber solche Ausnahmen lind gemacht worden bei der erstmaligen reichsgesetzlichen Regelung der betreffenden Materien und im Interesse des Zustandekommen- der RechtSeinheit in allem Wesentlichen. Der Berlepsch'sche Entwurf und die Anregung der „Allg. Ztg." bewegen sich auf dem gerade entgegengesetzten Wege. Eine Reichsgewerbeordnung besteht und ist für alle Theile de» Reichs verbindlich. Sie in einer wesentlichen Partie für gewisse „Landschaften" unwirksam machen, hieße dir national politische Reaktion aufnehmen, und da die« „im Wege der Reich-aesetzgebung" geschehen soll, diese mit sich selbst in Widerspruch bringen. Schon die heutzutage gegenüber dem ParticularismuS, der in einem mächtig gewordenen UltramontaniSmuS seinen starken Mittelpunkt besitzt, wahrlich nicht in den Wind zu schlagende Regel „prinoipns odsts" bietet einen sehr „stichhaltigen" nationalen Grund gegen die Beseitigung der RechtSeinheit au dem Wege der Reich-gesetzgebung. Zu dieser allgemeinen Erwägung gesellen sich solche, di« im Gegenstände liegen. Will man auch aonebmen — wir sehen unS dazu außer Stande —, daß ein Nebeneinander von Zwang-orgauisation und Freiheit im Reiche sich noch nicht unerträglich gestalten würde, so darf man sich doch der Ein- icht nicht verschließen, daß die ZwangSorganisation, wo sie angeführt ist, mit der der Natur der Dinge innewohnenden lnwiderstehlichkeit zum Befähigungsnachweise führt. Diese, beiläufig bemerkt, auch von dem letzten national- iberalen Delegirtentage mittels einer Resolution, wenn auch in etwas abgeschwächter Form, zum Ausdruck gebrachte leberzeugung ist es allein, waS die sogenannten Zünftler mit dem ihnen theilS werthlosen, theilS geradezu widerwärtigen Entwürfe auSsöhnt. Daß der Be- ähigungSnachweis nicht mehr zu den Dingen gehört, iber die man sich keine Kopfschmerzen zu machen braucht, zeig» (kl Oesterreichs. Wird aber bisse Ein « ch'.nng in einem Theile Deutschlands eingeführt, so haben wir,wieder eine gewerbepolitischeZerrissenheit, die sich national wie wirthschaftlich auf das Empfindlichste geltend machen und u. A. eine weitgreifende thatsachliche Beschränkung der Freizügigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat mit sich bringen muß. Auf der andern Seite zeigt sich der badische Corre- spondent zu wenig kritisch, wenn er auch nur die Möglichkeit zuläßt, daß die Zwangsinnung in Nord deutschland, „an der russischen Grenze oder in Berlin", wie er mit einer etwas malitiösen Zusammenstellung sagt, einem wirthscbaftlichen Bedürfnisse entspreche. Bekanntlich haben sich auch norddeutsche Regierungen gegen den Berlepsch'schen Entwurf, für den übrigens selbst in der preußischen Regierung nur wenig Herzen glühen, ausgesprochen. Davon abgesehen, eS giebt keinen einzigen Anhaltspunkt für die Annahme, daß die Arbeitsverhältnisse im deutschen Hand werk eine territorial verschiedene Ordnung erfordern, oder auch nur wirthschaftlich zulässig erscheinen lassen. Wenn sich die Abneigung gegen die ZwangSinuung nicht überall mit der gleichen Lebhaftigkeit äußert, so liegt dies hauptsächlich daran, daß die einzelnen deutschen Staaten zu sehr verschiedenen Zeiten von der Zunft befreit worden sind und die Erinnerung an den Unseqen dieser Einrichtung hier mehr, dort weniger verblaßt ist. Die Energie der Abwehr, der sich die Münchener „Allg. Ztg." befleißigt, erklärt sich gleichfalls aus diesem Umstande; in Bayern leben noch verhältnißmäßig junge Leute, die die Zwanasinnung an der Arbeit gesehen haben. Für die ungleichmäßige Behandlung der einzelnen Territorien läßt sich sachlich nicht das Mindeste ansühren, auch die »Zünftler" haben dergleichen nicht versucht, formell und politisch spricht aber Alles dagegen, e- sei denn, man be trachte die Frage vom Standpunkte de- ParticularismuS. Zwei Unterschiede bestehen ja zwischen einem großen Theile deS Norden» und dem größeren Theile des Süden-: das FortbildungSwesen und die freie gewerbliche Ver einsbildung stehen dort zurück. Aber die Zwangsinnung würde die Beseitigung deS einen Mangel- sehr erschweren und die des andern ganz und gar unmöglich machen. Urber die Untauglichkeit der Brrlepswschen Zwangsinnung — nicht aber einer Reform deS LehrlingSwesenS —, daS Handwerk zu heben, bestehen auch im Norden nur bei den Freunden deS Be fähigungsnachweises Zweifel. Wenn heute der Ruf nach Zwang im Norden lauter ertönt als im Süden, so ist diese Erscheinung zum guten Theile auch dem Verhalten der preußi schen Regierung zuzuschreiben, die Jahre hindurch durch halbe Zusagen, unklare Au-sprüche und durch Conferenzen mit den „Zünftlern" diesen Anhänger zugeführt hat, die denken mochten, wenn Berliner Minister und Geheimräthe die Zwangsinnung oder Zwangsgenossenschaft „nicht ohne" fänden, so müsse wohl etwas daran sein. Dessenungeachtet sind wir über die Stimmung der Mehrheit der norddeutschen Handwerksmeister beruhigter, als eS der badische Correspondent der „Allg. Ztg." über die der — badischen zu sein scheint. Er wünscht, daß die Errichtung von Innnngrn mit Beitritt-Zwang u. A. „von der Zustimmung einer Zweidrittel- oder Dreiviertel- Mehrheit der betreffenden Handwerksmeister abhängig gemacht werde". Damit giebt er Denjenigen eine gute Waffe in die Hand, die den „Abscheu" der badischen Hand werker vor der ZwangSiouuug zu bestreiten geneigt sind. Wir für unser» Theil würden, wenn wir überhaupt der „fakultativen Zwangsinnung" zustimmen könnten, e- nicht für recht und auch nicht für klug halten, die Entscheidung in die Hände der Minderheiten und noch dazu so kleiner Minderheiten zu legen. Die neuen vierten Bataillone in Frankreich. Die Meldung deS Pariser „Figaro", daß der französische Oberkriegsrath die vom Kriegsminister beantragte Um- estaltung des Feldartilleriematerials genehmigt abe, hat die Aufmerksamkeit der deutschen Presse von der weiteren Mittheilung desselben Blattes, daß der OberkriegS- rath auch die Neubildung vierter Bataillone ge nehmigt hat, abgelenkt. Jetzt macht ein fachmännischer Mit arbeiter der „Köln. Ztg." auf die zweite Meldung, die über raschender ist als dir erste, aufmerksam und läßt sich über ihre Bedeutung folgendermaßen aus: «.Wenn man behaupt« will, hl« Absicht der Vermehrung der 145 SllbdtvisionS-Jnsanterieregünrnter habe in Frankreich schon seit dem deutschen Gesetze vom 3. August 1893 bestanden, so erscheint das nicht zutreffend. 1893 vollzog man in Frankreich die Erweite- rung der „Osckros eomplemsntniros" der 145 Subdivisiinis-Regi- meuter und lebte noch der Ueberzeugung von der Möglichkeit der Verdoppelung des mobilen Heeres durch vier Reserve- Formationen, für welche die Caäres complsmentnir», inso weit sie sich auf Infanterie bezogen, den größten Theil der Officier-Thargen liefern sollten. Die deutschen, 1893 «richteten Halbbataillone hatten ja auch, in enger Verbindung mit der zwei- jährigen Dienstzeit und ihren Bedürfnissen, ganz ander» Ausgaben, als sie die neuen, als volle gedachten vierten Bataillone der franzö sischen Subdivisions-Regimenter erfüllen sollen. Die Erörterungen über die Bollwrrthigmachung der vierten (Halb-)Bataillone bei uns und die nach 1893 mit den Reservedivisionen in Frankreich ge machten Erfahrungen dürften dort den Gedanken erst zur Reife ge bracht haben, der in der von Billot beabsichtigten, vom obern Kriegs rath genehmigten Vorlage zum Ausdruck kommt. Es war übrigens seinerzeit auch der oberste Kriegsrath, der einmüthig die Freycinet'- jchen Anschauungen annahm, die durch die jetzige Billot'sche Vorlage eigentlich ihr Todesurtheil erhalten. Der Grundgedanke dieser Vor lage ist ohne jeden Zweifel innigere Verschmelzung des Reserve- Elements. mit dem aktiven, als sie in den Reservetruppen heute be steht, aktive Stämme für die Reservetruppen, Vermehrung der für den sofortigen Einsatz in der ersten Linie verfügbaren Truppen. Auch an Umfang ist die Neuerung, die Billot nach und nach durchführen Will, mit unfern Halb-, bezw. vom 1. April 1897 ab, Vollbataillonr nicht zu vergleichen. Am 1. April 1897 werden wir über 624 Bataillone verfügen, Frankreich wird dagegen, nach Durch führung der Billotschen Absichten, seine heutigen 584 Vollbataillonr (einschließlich des 19. Eorps) aus 729 bringen, den heutigen Bestand seiner activen Infanterie also um den Bedarf von 6 Armeekorps an Einheiten der Infanterie vermehren und unS ilm 105 Friedens bataillone Vorau- sein. Das sind Ziffern, die man nicht so leicht übersieht, und man erreicht in Frankreich einmal wieder da sehnsüchtig erstrebte Ziel, Deutschland an Zahl der im Frieden be- stehenden Einheiten überlegen zu sein. WaS da- für Mobil machung, Bereitschaft und festes Gefüge der mobilen Kampftruppen- Einheiten bedeutet, ergiebt sich aus dem, was General v. Bron- sart zur Begründung der Vorlage, betreffend di» Bollwerthig- machung der Halbbataillone, auSführt». E- leuchtet ein, daß man in Frankreich, wenn man die Iststärke der Eompognien der drei ersten Bataillone zu Gunsten derjenigen des vierten Bataillons nicht stark herabfetzen will — was durchaus nicht beabsichtigt ist —, das Recrntencontingent und die Iststärke der Infanterie erhöhen muß. Das kann nur nach und nach geschehen, wenn auch General Billot anführte, daß die Ziffer der Uebcrzähligen bei den Recruteneontingenten dauernd wachse, so wird man doch die Bestimmungen für die ckispouidleu und ckisponsss wohl etwas ver schärfen müssen, um das Ziel zu erreichen. Allerdings dürste auch der andere Weg beschritten werden, der nämlich, weniger Leute zu entlassen, die noch nicht volle zwei bezw. drei Jahre gedient haben. In der Vermehrung der Iststärke sind auch die Hauptgründe für die Mehrausgaben zu suchen, welche die Vorlage mit sich bringen muß. Die CadreS werden verhältnißmäßig wenig kosten, da in den Onäre» complömentaircü jedes der 145 Subdivisions-Regimenter schon 2 Stabsossieiere, 8 Eapitains, 6 Lieutenants vorhanden sind. Be trachtet man die vorhandenen activen Einheiten deS FriedeusstandeS, nimmt man an, daß dieselben allein auf mobilem Fuße da- Heer erster Linie bilden sollten, so würde un« Frankreich im mobilen Heer erster Linie nm 105 Bataillone, also 105000 Mann voraus sein. Wir sagten, daß die neuen vierten Bataillone andern Zwecken dienen sollen, al- dir früher vorhandenen. Ein Rückblick aus die Eutwickelungsgeschichte der französischen Infanterie feit 1871 möge dafür den Beweis liefern. Das Cadregrsetz von 1875 stand in engem Zusammenhänge mit dem RecrutirungSgesetz von 1872, welches die allgemeine, persönliche Wehrpflicht einführte und da- Recruten- contiugent in zwei Reihen gliederte. Das genannte Cadregrsetz gab jedem Infanterie-Regiment vier Bataillone und zwei Depot compagnien. Die vierten Bataillone, Vollbataillone, waren bestimmt, m Kriege die Besatzung fester Plätze zu bilden und im Verein mit Gruppen der Territorialarmee (Landwehr) Formationen zweiter Linie aufzustelle». Die Etat- der Compagnien konnten nur schwach rin, sie zählten nicht über 85 Köpfe, von denen immer noch rin Theil abcommandirt war. Rücksicht auf die Friedensschulung und das ungünstige Verhältniß deS activen Kern« der mobilen Compagnien zu der Zahl der Reservisten veranlaßten den Kriegs minister Ferron zu den Veränderungen von 1887. Die vierten Bataillone und die Depotcompagnien wurden als Truppentheile aufgelöst, ihre Bestände auf die übrigen Compagnien vertheilt, die damit auf 108 Köpfe kamen. Um die vierten Bataillone aber im Moment der Mobilmachung sofort wieder bilden zu können, ließ man einen Stamm aus 9 Officieren, 72 Unterosficierrn bestehen. Die für die Besatzung von Paris und der festen Plätze bestimmten vierten Bataillone wurden in 18 Regional-Regimeuter zu drei, später zu vier Bataillonen vereinigt, von denen zehn in den Bezirk des 11. Armrecorps verlegt wurden. Es folgte nun die Periode, in welcher man mit den „r-gimouw mirtes" rechnete, deren erstes Ba- taillon aus den oben angegebenen Cadres und Reservisten gebildet wurde, während die beiden übrigen aus Leuten der Territorialarmee bestanden. Die Regimenter machten bekanntlich wegen ihrer Zusammen setzung auS durchaus qualitativ verschiedenen Elementen bei den Manövrrn Fiasco. Da das Wehrgesetz von 1889 nicht nur daS Recrutencontingent, sondern auch die Zahl der zur Reserve gehörenden Jahrgänge (um drei) vermehrte, so beschloß Freyriuet, die nur aus Reservisten zu bildenden Neuformationen in die erste Linie zu ziehen, das Schlagwort von der Verdoppelung der aktiven Armee bei der Mobilmachung begann seinen Weg. Vermehrte man auch durch das Cadregrsetz von 1893 die „Oackres compltmsntaires" aus 2 Stabsofficiere, 8 Hauptleute, ü Lieutenants, so wurde man sich doch nach und nach klar, daß Reserveformationen ohne active Stämme weder gleichzeitig mit den activen Truppen mobil, noch denselben glrtchwerthig für den ersten Einsatz sein können. Die neuen vierten Bataillone sollen dem Uebel abhelsrn. Ob man die Subdivisions-Regimenter dann zu vier Bataillone» mobil machen oder diese Bataillone zu Stämmen für Reservrformationen benutzen oder ob inan endlich im Laufe der Zeit die neuen vierten Bataillone zu Regimentern, Divisionen und Corps zusammenstoßeu wird, muß die Zeit lehren. Jedenfalls ergiebt sich aber schon heute die Be- deutung der Maßnahmen und der Unterschied zwischen den vierten Bataillonen de- Ladregrsetzes von 1875 und den heute geplanten. 1875 dienten sie BesatzungSzwecken und al- Stämme für Forma- tionen zweiter Linie, die neuen aber sollen dir Feldarmee erster Linie bedeutend zu verstärken, die Reservisten sofort, fest ringesügt mit der activen Armer einzusetzeo erlauben." Deutsche- Reich. U Berlin, 30. December. Eine erfreuliche Erscheinung ist eS, daß die Anzahl der für die Invalidität»- und Altersversicherung entrichteten Beiträge, abgesehen von der ersten Zeit nach dem Inkrafttreten deS Gesetze-, fick' stetig gesteigert hat. Während sie im Jahre 1892 sich aus 424,4 Millionen beliefen, stellten sie sich 1893 auf 428,0 Millionen, 1894 auf 44 und 1885 auf 453,2 Millionen. E- ist also im letzten Jahr«, für welche» Berichte vorliegrn, Vie Anzahl der Beiträge gegen da- Borjahr um 11,4 Mill, gestiegen. Man nimmt an, daß die Steigerung der Hauptsache nach darin ihren Grund haben wird, daß die Wohltyaten des Gesetze» fortgesetzt mehr erkannt werden und auch die Ver sicherten selbst ein steigende- Interesse an der ordnungsmäßigen BeitragSentrichtunq bekunden. Vergleicht man die Zahl der in den einzelnen Jahren entrichteten Beiträge mit der Zahl der versickerung-pflichtigen Personen, so ergiebt sich, daß im Durch schnitt aus den Kopf der versicherung-pflichtigen Personen an Bei trägen (Marken) entrichtet ist im Jahre 1891 eine Gefammt- zahl von 39,7, 1892: 39,7, 1893: 39,8, 1394: 40,4 und 1895: 40,9. Somit ist nicht nur die absolute Zahl der entrichteten Beiträge gestiegen, sondern e» zeigt sich für die Grsammtheit auch eine fortgesetzte Zunahme der für
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