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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189507189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-07
- Tag1895-07-18
- Monat1895-07
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1895
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Meblatl und Anzeiger). Telegramm-Adresse ßH HH»- > /U I I Fernsprechstelle „Tageblatt«. Riesa. 444 ^NV^44^^ Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 1«S. Donnerstag, 18. Juli 18SS, AbendS. 48. Jahr, DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung tn den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei tnS HauS 1 Mark 50 Pf, durch den Briefträger frei tnS HauS 1 Mark 65 Pf. Aazeigen-Annahme sfür die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa Im Hotel zum „Lronprinr" hier sollen Sonnabend, den 20. Juli 1895, von Vorm. s Uhr an 12 Stosfjackets, 33 Kinderanzüge und 11 Leibchenhosen gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, den 18 Juli 1895. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr Gldam. Bekanntmachung. Am 26. Juni dieses Jahres ist auf der hiesigen Bahnhofstraße ei« goldener Ring gefunden worden. Der rechtmäßige Eigenthümer kann denselben in der Rathsexpedition zurückerhalten. Riesa, den 15. Juli 1895. Der Stadtrath. Klötzer. Gthr. Aus Ostasien. Ein starkes japanisches Geschwader und eine von Norden her zu Land vorrückende Truppe schicken sich an, die in Tai wans», der alten Hauptstadt der Insel Formosa in befestigter Stellung stehenden „Schwarzflaggen" anzugreisen. Man glaubt, daß es im Laufe dieser Woche zu einem entscheidenden Kampfe kommen werde. Der Frieden-vertrag von Schimonoseki, durch welchen Formosa den Japanern zugesprochen wurde, ist vom 17. April d. I. datirt. Es müssen Schwierigkeiten von besonderer Natur vorhanden gewesen sein, wenn die Japaner erst jetzt den Versuch machen, auch von dem süd lichen Theit der unter ihre Botmäßigkeit gekommenen Insel Besitz zu ergreifen. Welcher Art diese Hindernisse gewesen sind, läßt sich um so weniger nit Sicherheit angeben da seit dem Aufhörcn der kriegerischen Operationen die der europäischen Journalistik zur Verfügung stehende ostasiatische Berichterstattung auf ein äußerst geringes Maß zusammen- geschlumpst ist. Infolge dieses Umstandes sind wir nicht blos ohne Kunde geblieben, in welcher Weise die Japaner aus den durch den Friedensvertrag ihnen zugesicherten handels politischen Berechtigungen wirklich Nutzen zu ziehen gedenken, sondern auch über den Inhalt des Vertrages selbst sind nie mals ganz genaue und zuverlässige Angaben veröffentlicht worden. Allerdings sind bezüglich mancher besonders be- merkeuSwerthen Punkte, wozu in erster Linie die handels politischen gehören, die näheren Bestimmungen dem im Friedensinstrument vorgesehenen neuen Handelsvertrag zwischen China und Japan überlasten, zu dem die Verhandlungen wohl demnächst beginnen dürften. Von den im Friedensver trag festgestellten Punkten ist in erster Linie die Eröffnung von drei neuen chinesischen Häfen sür den auswärtigen Ver kehr zu nennen, eine Bestimmung, die neben den Japanern auch den europäischen Vertragsmächten zu Gute kommt. Es sind die Häsen und Städte von Sutschou, Hangtschou und Schaschi, welche durch den Friedensvertrag zugänglich gemacht sind. Die Zahl der Vertragshäfen beträgt jetzt 28. Sut schou und Hangtschou werden übereinstimmend zu den be deutendsten und reichsten Handelsplätzen Chinas gerechnet; von ihrer Eröffnung, wozu noch die Stadt Schaschi tritt, welche zwischen jenen beiden Plätzen in der Mitte liegt, ver spricht man sich einen großen Aufschwung des Handels. Verdankt doch Schanghai seine bisherige hervorragende Stellung im chinesischen Handel gerade seiner Lage unter halb dieser Orte und der Wasserverbindung mit denselben. Für alle Verlragsmächte, also auch für Deutschland, ist es von großem Werth, daß die Meistbegünstigungsklausel den selben den Genuß sämmtlicher handelspolitischen Bortheile sichert, welche die Japaner infolge dcs Krieges von den Chinesen errungen haben. In mehrfacher Hinsicht haben allerdings die Japaner erst im jetzigen Friedensschluß er reicht, was anderen Nationalitäten schon bisher zustand.' Die Angehörigen europäischer Vertragsstaaten konnten z. B. ihre eingejührten Maaren durch Bezahlung eines Zuschlag- zu den Einfuhrzöllen von der lästigen Likin- oder Transitabgabe im Innern von China befreien, während japanische Maaren bis jetzt dieses Vorzugs nicht genoffen, wodurch sie ganz der Willkür lokaler Steuerforderung preisgegeben waren. Am öftesten erwähnt ist in der europäischen Presse 8 4 des Art. VI, welcher die Zulässigkeit von industriellen Unternehmungen in „allen offenen Plätzen, Städten und Häfen Chinas", sowie die Erlaubniß zur Einfuhr aller Arten von M aschinen aus- fpricht. Ein sachkundiger Artikel der „Allg. Ztg." spricht die Ansicht aus, daß diese» Zugeständniß für die Japaner kaum besondere Vorthele bieten durfte, da vor der Hand Kapital sür industrielle Unternehmungen in Japan nur schwer flüssig zu machen ist, andererseits aber die Arbeitskraft in Japan selbst kaum höher ist, als in den offenen Plätzen Chinas, während die Frachtsätze der japanischen DampsschifsfahrtS- linien nicht hoch bemessen sind, es also wahrscheinlich für die japanischen Industriellen vortheilhafter sein wird, zu Hause zu produziren und die Maaren nach China hinüber zu trans- portiren. Bon Wichtigkeit ist oie weitere in dem eben an geführten Paragraphen enthaltene Bestimmung, wonach die von Japanern in China erzeugten Maaren und Manufak turen keiner höheren Belastung unterliegen, als die einge führten. Damit wird bezweckt, die industriellen Unter nehmungen gegen drückende und willkürliche Besteuerung zu schützen, durch welche die Zulassung derselben illusorisch ge macht werden könnte. Ob dieser Zweck wirklich erreicht wird, muß freilich dahingestellt bleiben. Aus mehrfachen, Angaben von Berichterstattern, die in chinesischen Handels-" Plätzen leben, ist zu entnehmen, daß di- Provinzialgouoerneure und andere hochgestellte Mandarine durch Geltendmachung von Bann- und Monopolrechten eine Betheiligung an allen industriellen Unternehmungen, die gewagt werden könnten, zu erzwingen suchen. Wenn über dieses Vorgehen der Man- darine da und dort als über eine naive Verkehrtheit gehöhnt und gewitzelt wird, so glauben wir, daß eine solche Beur- theilung hier gar nicht angebracht ist. Die kastenmäßig ge schlossene, aber ihrem Ursprung nach demokratische Gelehrtes- bureaukratie verdankt vermuthlich nicht der Belehrung durch europäische Beispiele, wohl aber ihrem eigenen schlauen In- stinkt die Einsicht, daß sie im Kapitalismus als frei waltender Macht ihren Todfeind zu erblicken hätte. Eine abfällige Kritik der Europäer wird auf das chinesische Volk, welches mi: cer Art von Staatssozialismus, wie das Mandarine- thum ihn praktisch übt, ganz einverstanden ist, geringen Ein druck machen. Die Annahme, daß die Chinesen sich bemühen würden, unsere sozialen und politischen Ideen sich zu eigen zu machen, dürfte sich überhaupt als eine große Täuschung ausweisen. r««eSßeschichte. Deutsche- Reich. Obwohl in dem Befinden der Kaiserin eine fortdauernde Besserung in der letzten Zeit zu konstatiren und dasselbe zur Zeit als ein durchaus zufrieden stellendes zu bezeichnen ist, so sind doch über eine Reise Ihrer Majestät nach Saßnitz noch keinerlei feststehende Bestimm» :gen getroffen. Verschiedene Blätter brachten die Nachricht, daß ähnliche Abzeichen, wie sie für die besten Schützen der einzelnen Com pagnien seit Jahresfrist verliehen werden, auch für jene Mannschaften der Infanterie eingeführt werden sollen, die fich im richtigen Schätzen von Entfernungen besonders ge wannt und zuverlässig erweisen. Dazu kann die „Post" aus Grund zuverlässiger Erkundigungen bemerken, daß derartige Erwägungen zwar an betreffender Stelle gepflogen werden, daß Entscheidungen in dieser Angelegenheit aber noch nicht getroffen worden sind und daß jedenfalls die Einführung sol cher Abzeichen vorläufig noch nicht zu erwarten ist. Der außerordentlichen Bedeutung, die das richtige Schätzen der Entfernungen für die Wirksamkeit und Berwerthung des In- fanteriefeuers hat, wird von der Militärverwaltung jeden falls nach jeder Richtung hin Rechnung getragen. So be steht die Absicht, die Infanterie mit Entfernungsmessern aus zustatten, sobald bei den Versuchen, die zu diesem Zwecke bei der Jnfanterieschießschule seit längerer Zeit gemacht wer den, ein Instrument sich bewährt Haven wird, das mit Zu verlässigkeit und Handlichkeit auch die geeignete, nicht zu umfangreiche Form verbindet. Ein interessanter, die Unfallversicherung betreffender Fall ist soeben von dem ReichS-BersicherungSamte entschieden worden. Ein Droschkenkutscher hat plötzlich, während er auf dem Droschkenhalteplatze hielt, das Sehvermögen auf beiden Augen verloren. Sein Entschädigungsanspruch wurde indessen von der FuhrwerkS-BerusSgenoffenschaft mit der Begründung abgewiesen, baß hier kein Unfall, sondern eine vom Central nervensystem ausgehende Erkrankung vorliege. Der ärztliche Bericht lautete dahin, daß ein Betriebsunfall, sei es durch Zug oder Erkältung, jwissenschaftlich angenommen werden könne, wenn auch unzweifelhaft die Hauptursache der plötz lichen Erblindung in einer Erkrankung des Rückenmarks zu suchen sei, die schließlich auch ohne Hinzutreten eines Betriebs unfalls den Verlust des Sehvermögens nach sich gezogen haben würde. Das Schiedsgericht verurtheilte daraufhin die Berufsgenossenschaft zur Rentenzahlung, das ReichSverstche- rungsamt aber hob dieses Urtheil auf, indem eS eine Ge werbekrankheit, keinen Betriebsunfall, für vorliegend erachtete. Vorige Woche kam aus Detmold die Nachricht, daß die lippische Regierung im Bundesrath den Antrag gestellt habe, einen Akt der Reichsgesetzgebung herbeizuführeu, damit die Thronfolgesrage des Fürstenthums durch das Reichsgericht entschieden werde. Die Eingabe ist, wie die „Kreuz-Ztg." bemerkt, in einer ganz neu n Form eingebracht worden; bis her war es üblich, daß die Bundesregierungen ihre Eingaben als eigene fertige Anträge in ganz bestimmter Form ein brachten; die Entwürfe waren regelmäßig vollkommen aus- gearbeilet, sowie alle Gründe und Ziele angegeben. Das ist aber in dem lippischen Anträge nicht der Fall; er stellt im Allgemeinen nur das Ersuchen und überläßt die Au«, führung der Sache dem Bundesrathe, bezw. seinen Ausschüssen. Zum ersten Male dürfte hier der Fall vorkommen, daß im Bundesrath ein in dessen Mitte ganz ausgearbeiteter Ent wurf zur Erledigung gelangt. In Bundesrathskreisen zieht man aus dem eingefchlagenen Verfahren wohl nicht mit Un recht den Schluß, daß die lippische Regierung selbst im Un klaren war, welchen Weg sie zum Herauskommen aus der verwickelten Rechtslage wählen sollte. Der von der Regie rung des Fürstenthums Lippe gestellte Antrag, der die Reichs gesetzgebung und da» Reichsgericht zur Entscheidung einer Thronfolgefrage aufruft, kann als ein wichtiger Schritt in Bezug auf deutsches Bundesrecht angesehen werden. Bisher wurden solche Thronstreitigkeiten als LandrSsache und al« eine Frage des fürstlichen Hausrechtes angesehen. Jetzt soll zum ersten Male das Reich angerufen werden. Der Schritt der lippischen Regierung beim BundeSralh ist von einer Be deutung, die weit über die Grenzen des Fürstenthums hinau-reicht. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: „DaS tragische Geschick des früheren bulgarischen Ministerpräsidenten Stefan Stam- bulow wird auch in Deutschland ein allgemein menschliches Bebauern Hervorrufen. Wie sehr auch über den Politiker Stambulow vom Parteistandpunkte aus die Meinungen aus einandergehen mögen, so wenig wird das Urtheil der Geschichte über den Patrioten zweifelhaft sein. Bulgarien verliert in ihm einen seiner fähigsten Söhne und es erscheint nicht aus geschlossen, daß die Aufregung, die dieses Ereigniß im gegen wärtigen Augenblicke in Bulgarien Hervorrufen dürfte, d,e ruhige Fortentwickelung des Landes im ungünstigen Sinne beeinflußen könnte." Oesterreich. Der Fall von Cilli scheint doch nicht blos ein Strohfcuer entzündet zu haben. Die nationale Bewegung ergreift immer weitere Kreise und tritt in kraft vollen Lebensäußerungen zu Tage. So meldet ein Drahtbericht aus Graz vom 17.: Während in Kindderg der Beamte in höherem Auftrage die Entschließung der Bezirksvertreter ver- hinderte, präsidirte gestern in Mureck ein kaiserlicher Bezirks richter einer Versammlung, die eine scharfe Entschließung mit der Forderung der Budgetverweigerung beschloß. Auch der GerichtSadjunkt stimmte mit, und der Bczirksrichter hielt eine flammende Rede, in der er die Verse JordarS auffüh le: „Sei furchtlos, mein Volk" u. s. w. — Graf Stürgke, früher ! liberaler Abgeordneter, ein steirischer Großgrundbesitzer, der l vor einem halben Jahre ins Unterrichtsministerium al« ' Referent über Mittelschulwesen berufen wurde, ist in Folge
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