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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-07-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189507198
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950719
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950719
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-07
- Tag1895-07-19
- Monat1895-07
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.07.1895
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Mesner G Tageblatt und Anzeiger Mrblatt un- Anzeiger). Tcleqramm-Adresse MW -G- -A -A Fernsprechstelle „Tageblatt", Riesa. -v /»- " T H» Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 1««. Freitag, IS. Juli 18SS, «den»«. 48. Jahr,. Brehm. Gthr. Brehm. Eltz. VaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung m den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart LS Pf., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark SO Pf, durch den Briefträger frei tnS HauS 1 Mark SS Pf. Auzetgen-Amnchme jfür die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastantenstraßr öS. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Bezirk auf Fol. 282 die Firma P. Krippstädt in Riesa und als deren Inhaber den Kaufmann Herrn Robert Paul Krippstädt tu Riesa eingetragen. Riesa, am 17. Jult 1895. Königliches Amtsgericht. I. V.: Tiebdrat Konkursverfahren. Ueber daS Vermögen des Windmühlenbesitzers Friedrich Ernst Töpfer in Kobeln - wird, heute am 19. tzuli 1895, Vormittags 10 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Ter Rechtsanwalt Fischer in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 16. August 1895 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 ILO der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 19. August 1895, Vormittags 1v Uhr — und zur Prüfung der angemelveten Forderungen auf den 5. September 1895, Vormittags 1v Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte, Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den For derungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 10. August 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht z« Riesa. Aff. Reichelt. Bekannt gemacht durch: Sänger, G.-S. Bekanntmachung. Es ist zur Kenntniß der unterzeichneten Behörde gekommen, daß in hiesigen Restaurationen Schulkinder zum Aufsetzen der Kegel bis in die späten Nachtstunden, ja sogar bis in die Morgen stunden verwendet worden sind. Dies kann aber schon im Interesse dieser Kinder selbst, wie auch im Interesse der Schule, nicht länger geduldet werden. Es wird deshalb allen Inhabern von Kegelbahnen hiermit untersagt, Schulkinder länger als bis 10 Uhr Abends in ihren Räumen zu dulden. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder entsprechender Haft geahndet. Riesa, den 19. Juli 1895. Der Stadtrath. Klötzer Bekanntmachung. Die Entschädigung für die in der Zeit vom 17. bis 30. vorigen Monats in hiesiger Stadt einquartirt gewesenen Soldaten kann in der Stadtkasienexpedition gegen Abgabe der Quartierbillets erhoben werden. Riesa, den 17. Juli 1895. Der Stadtrath. Klötzer Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Bezirk aus Kol. 281 die Firma Hermann Eckert in Riesa und al« deren Inhaber den Kaufmann Herrn Herma«« Heinrich Karl Eckert i« Rief« eingetragen. Riesa, am 17. Juli 1895. Königliches Amtsgericht. I V: Siebdrat Zum Tode Stambulows. Ehrende Nachrufe werden dem großen bulgarischen Patrioten, der dem gemeinen Meuchelmord zum Opfer fiel, von allen Seiten gewidmet, dagegen wird nach wie vor die gegenwärtige bulgarische Regierung recht übel beurtheilt. Der Tod Stambulows komplicirt die Situation auf der Balkan halbinsel in sehr bedenklichem Grade. Fürst Ferdinand, der sich noch immer ruhig ins Karlsbad befindet, mag vielleicht hoffen, durch ein theilnahmvolles Telegramm an die Wittwe Stambulows der öffentlichen Meinung eine Nase zu drehen, dieser öffentlichen Meinung, die es ihm nicht verzeiht, daß er das Seine dazu beigetragen hat, um die Reise Stambulows, der an Zuckerruhr litt, in ein böhmisches Bad zu verhindern. Der Fürst telegraphirte an die Wittwe Stambulows: „Die schreckliche Nachricht von dem Attentat, dem Ihr Gemahl zum Opfer gefallen ist, hat mich mit tiefster Entrüstung erfüllt. Es drängt mich, der Gemahlin Desjenigen, der während langer Jahre mein Mitarbeiter war, gleichzeitig mit dem Abscheu, den das schreckliche Verbrechen in mir erregt, die volle lebhafte Sympathie auszusprechen, mit der ich Ihren furchtbaren Schmerz theile. Ferdinand." Diese Beileids kundgebung wird dem Fürsten wenig nützen. Wäre Stam- bulow außer Landes gegangen, er atharete wohl noch heute im rosigen Licht, und seine trüben Ahnungen, die er so oft schon seinen Freunden und Vertrauten mitgetheilt, hätten sich nicht bewahrheitet. Vielleicht denken die gegenwärtigen Machthaber in Sofia durch Verhängung des Belagerungs zustandes und durch Einführung einer Militärdiktatur die Verwickelungen hintanhallen zu können, die für die Existenz der Dynastie sich zu ergeben drohen. Gerade um die Zeit, da die Annäherung Bulgariens an Rußland, der Mordan schlag auf Stambulow und die makedonische Bewegung alle Augen aus diesen südosteuropäischen Wetterwinkel gerichtet halten, fand es Fürst Ferdinand an der Zeit, unter dem Titel „Bulgarien nach dem Sturze Stambulows" (Wien, bei Karl Konegen) eine umfangreiche Broschüre erscheinen zu lassen, die mit der ersichtlichen Absicht geschrieben rst, gerade Stambulow, dem der Fürst so große Dankbarkeit schuldete, in den Augen der europäischen Welt nach Möglichkeit herab zusetzen. Der Fürst bediente sich dabei der Feder eines Publizisten, des Herrn Newlinski in Wien. Diese Broschüre könnte von dem unterparteiischen Tribunal der Geschichte sehr wohl als eia belastendes Moment gegen die jetzigen Gewalt haber in Sofia benutzt werden; denn sie liest sich jetzt nach dem Tode Stambulows wie ein Plaidoyer eines Advokaten, Ser die mildernden Umstände für die Attentäter in Anspruch nimmt und sie namentlich in dem Umstande ersieht, daß der so schmählich Hingemordete eigentlich ein ganz gewöhnlicher Staatsverbrecher und Millionendteb gewesen sei. Zufall oder nicht — das Erscheinen dieser Flugschrift gerade im gegen wärtigen Augenblicke beweist, daß die Regierenden in Sofia Stambulow gegenüber ein sehr schlechtes Gewissen haben mußten, und daß es ihnen vor Allem darauf ankam, die moralische Integrität des Staatsmannes, dem Bulgarien überhaupt seine europäische Stellung verdankt, in den Staub zu ziehen. Wie das bulgarische Volk die Nachricht aufnehmen wird, daß Stambulow feine klugen Augen für immer geschloffen, darüber läßt sich noch kein Urtheil fällen. Die Herren Stollow und Genossen, welche nach dem Sturze Stambulows die Gewalt an sich gerissen, hatten es vortrefflich verstanden, eine Strömuug im bulgarischen Volke Hervorzurusen, die dem in diktatorialen Gewohnheiten groß gewordenen rücksichtslosen ersten Ministerpräsidenten des Fürsten Ferdinand nicht eben günstig war. Aber man weiß ja, daß derartige Volks strömungen flüchtig sind wie Triebsand am Meere. Es kann sich ganz gut ereignen, daß die gewaltsame Abschlachtung des großen Patrioten die Bulgaren aufrüttelt zu einem gewal tigen Protest gegen d»e Männer der gegenwärtigen Regierung, die sich unfähig gezeigt haben, ein solches Verbrechen zu ver hüten, wenn sie nicht vielleicht gar im Stillen den Mord gesellen Vorschub leisteten, nach denen sie jetzt anscheinend mit ebensoviel Emsigkeit als Ergebnißlostgkeir zu forschen trachten. Fürst Ferdinand, dessen Dynastie schlechterdings noch keine festen Wurzeln im Lande geschlagen und der die sicherste Stütze seiner Fürstenherrlichkeit durch den Sturz Skambu- lows selbst untergraben hatte, kann bei dieser Gelegenheit sehr leichr um Thron und Krone kommen. TS wird ihm keine Thräne nachgeweint. Es ist ein altes, wahres und durch viele historische Thatsachen erhärtetes Wort: Man liebt den Verrath und verachtet Len Verräther. So könnte es auch kommen, daß man in Petersburg die Thatsache, daß Stambulow von der politischen Bühne verschwand, nicht ohne innere Genugthuung regtstrirte, daß man aber gleichzeitig sich voll Abscheu von Denjenigen abwendet, die sich zum Werkzeug des politischen Racheakt« gemacht, dem nun Stam bulow schmählig zum Opfer gefallen. Für Europa aber ergiebt sich die Nothwendigkeit, mit doppelter Aufmerksamkeit di« Vorgänge in dem Balkanländ- cken zu beobachten, damit nicht aus der verborgen schmälenden Feuersbrunst, die zur Zeit Bulgarien und Makedonien mit erstickenden Rauchwolken erfüllt, eine flammende Lohe empor steige, die auch die 'Nachbargebiete der Gefahr aussetzt, vom Völkerbrande verzehrt zu werden. Auch in Berlin ist man der bulgarischen Regierung wenig günstig gesinnt. Wie man der „Köln. Ztg." schreibt, macht das von der bulgarischen Regierung ausgehende Tele gramm der „Agence Balcanique", in dem die dreiste Behaup tung aufgestellt wird, man halte den Mordanfall gegen Stambulow allgemein für eine einfache Privatrache, daselbst einen außerordentlich schlechten Eindruck. Ueberhaupt ver schärfen die neueren Nachrichten den Argwohn gegen die Regierung noch. „Wer die Verhältnisse in Bulgarien und die dortige Polizei kennt", so schreibt das citirte Blatt, „der weiß, daß diese insofern eine ganz ausgezeichnete Truppe ist, als sie keinen anderen Willen kennt al« den der Regierung und ihrer Vorgesetzten. Der bulgarische Gendarm handelt genau so, wie ihm befohlen wird, und e« ist gar nicht daran zu denken, daß er etwa aus persönlichet Liebhaberei irgend Jemanden schützen oder angreisen werde. Dabei sind die Gendarmen durchaus intelligent« und zugleich auch mmhige Leute, die sich jedem Verbrecher entgegenwerfen, wenn sie nicht Anlaß haben, ihn entweichen zu lassen. Nun haben aber die Gendarmen nicht nur die Mörder entweichen lassen, sondern sie haben auch noch ihre Verhaftung gehindert, indem sie sich auf den sie verfolgenden Dienet Stambulows warfen und diesen sogar verwundeten. Es klingt wie ein blutiger Hohn, wenn jetzt gemeldet wird, daß die Polizei den Diener Stambulows verhaftet Habel Was will man gegenüber dielen Thatsachen, die den Argwohn herausfordern, mit den 10000 Franken Belohnung beweisen, die man auf die Ent deckung der Mörder ausgesetzt hatl Die Mörder wären längst in der Gewalt der Regierung, wenn nicht die Polizei aus unaufgeklärten Gründen ihre Verhaftung unter Säbel hieben auf ihre Verfolger verhindert hätte. Dem Ganzen wird aber dadurch die Krone aufgesetzt, daß, wie jetzt au» Sofia gemeldet wird, Stambulow ausgesagt hat, er habe unter den Angreifern den Tüfektschiew erkannt. Die anständische europäische Presse hat seit Monaten ab und zu darauf hingewiesen, daß dieser wegen Mordes in Konstantinopel verhaftete und zu 15 Jahren Zuchthaus verurtheilte Mensch sich frei in Sofia aufhalte. Der türkische Vertreter hat bei der bulgarischen Regierung gegen diese Ungeheuerlichkeit protestirt, worauf ihn der Minister Natschewitsch unter allerlei Vorwänden hinzuziehcn suchte. Inzwischen war Tüfektschiew Gegenstand der liebevollen Fürsorge der Regierung, die ihm auch eine kleine Anstellung bei der Eisenbahn gab. Tüfektschiew
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