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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-07-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189507252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950725
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950725
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-07
- Tag1895-07-25
- Monat1895-07
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.07.1895
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Riesaer G Tageblatt und Anzeiger Mbeblatt md Anzeiger). Telegramm-Adresse O HHH. Fernsprechstelle .Tageblatt-, Riesa. AH, M A A HZ H, UH Nr. 20. der König!. Amtshanptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Riesa. 171. Donnerstag, SS. Juli 1885, Abends. 48. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in dm Expeditionen in Riesa und Strehla, dm Ausgabestelle^ sowie am Schalter der kaiserl. Postanstaltm 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf, durch dm Briefträger srei inS HauS 1 Mark 65 Pf. Auzeigeu-Auuahme sfür die Nuuun« des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. - Zur Arbeitsbeschränkung der Arbeiterinnen. Daß die gesetzliche Arbeitsbeschränkung, wie sie bekannt lich iür die Arbeiterinnen bestimmt worden ist, von sehr zweifelhaftem Werth ist, nicht zum Wenigsten auch für die Arbeitnehmer, ergiebt wieder der Jahresbericht der König!. Sächs. Gewerbeinspcckoren auf das Jahr 1894. So haben bezüglich der Frage: „Hat die Beschränkung der Frauenarbeit auf die Arbeitszeit und die Löhne der männlichen Arbeiter einen Einfluß ausgeübt und eventuell welchen?" die Frage bogen Folgendes ergeben: Durch die Nothwendigkcit des Zusammenarbeitens der männlichen mit den weiblichen Ar beitern sind erstere durch die Beschränkung in der Arbeitszeit der weiblichen Personen gezwungen, die Arbeit zeitiger zu beenden, wodurch ihnen Lohnverluste entstehen. — Im All gemein n bemerkt der Bericht zu der Frage: „Welche Wahr nehmungen sind in Bezug auf die Durchführung und die Wirkung der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit er wachsener Arbeiterinnen gemacht worden?" folgendes: Die Wirkungen der Beschränkung waren für diejenigen gewerb lichen Anlagen, in denen während des ganzen Jahres ein ziemlich gleichmäßiger Betrieb stattfindet, vortheilhaft. Sie hat sich, soweit eine solche nicht bereit? bestand, derartig ein geführt, daß gegen sie von den Arbeitgebern und Arbeitern selten etwas eingewendet wurde. Dagegen wirkte die Be schränkung nachth.ilig erstens auf gewerbliche Anlagen, die in der Hauvlsache mit Saisonarbeiten beschäftigt sind, insofern a's die Produktionskraft der Anlagen beeinträchtigt wurde und den Arbeiterinnen durch den Ausfall von Ueberstunden in der Saisonzeit einen erheblichen Lohnverlust verursachte, den si: während der anderen Jahreszeit, n welcher gewöhn lich ein matter, meist mit verkürzter Arbeitszeit verbundener Geschäftsgang vorliegt, nicht wieder einholen konnten. Hierzu gehören namentlich Ziegeleien, Seifen- und Parfümeriefabriken, Strohgeflechtfärbcreien, Luxuspapier- und Loxuspapierwaaren- sabrikcn, Cartonnagenfabriken, Kistcnfabriken, Strohhutfabriken, Chokoladen- und Zuckerwaarenfabrisen, Blumensabriken und Damenkonfcklionsgeschäfte für Mäntel. Zweitens wirkten die Beschränkungen nachtheilig aus den vorerwähnten Gründen auf Anlagen, in denen sowohl zur Erledigung der laufenden Geschäfte als auch dringender Auf trag-', welche nur durch Ueberstunden bewältigt werden, das Zusammenarbeiten von Männern und Frauen unbedingt nolhwendig ist. Hierzu sind Papierfabriken, Cigarren- und Cigaretten. Fabriken, Damenkonfektionsgeschäfte für Trauer kleider, Buchdruckereien, lithographische Anstalten und der gleichen mehr zu rechnen. Nicht ohne nachtheiligen Einfluß bei der Wirkung der Beschränkäng sind Wittcrungsverhältnisse, wie bei den Ziegeleien, schwankende Wasservcrhältnisse bei einigen mit Wasserbettieb arbeitenden Fabriken und Rücksichten ans den Transport bei den für den Export von Druckpapieren arbei tenden Papierfabriken. Die Arbeiterinnen der im Vorstehenden aufgeführten gewerbl chen Anlagen, in denen ein gleichmäßiger Geschäfts gang das ganze Jahr hindurch nicht stattfinden kann, sind daher gegen die Beschränkung eingenommen. Wenn nun auch H 138 a dcr Gewerbe. Ordnung dre Möglichkeit an die Hand gicbt, die Genehmigung zur Längerbeschäftigung von Arbeite innen bei außersewöhnlicher Häufung der Arbeit zu erlangen, so bietet doch die verschiedene Auslegung und An wendung dieses Paragraphen dem um Genehmigung nach suchenden Arbeitgeber nicht die Sicherheit, sein Gesuch un bedingt berücksichtigt zu sehen. Auch sind mit der Genehmigung Umständlichkeiten und wohl auch Kosten, vor Allem aber Zeitverluste verbunden, wodurch sowohl die Stetigkeit des Geschäftsganges, als auch die Ausführung übernommener, an gewisse Lieferfristen gebundener Aufträge ungünstig beein flußt wird.' Auch die preußischen Gewerberäthe haben sich auf die Aufforderung des Reichskanzlers hin in den Berichten für das Jahr 1894 über die Wirkung geäußert, welche die durch die letzte Gewerbeordnungsnovelle eingeführte Beschränkung der Arbeitszeit der erwachsenen Arbeiterinnen gehabt hat. Diese ArbestSbeschränkung, namentlich das Verbot der Nacht arbeit, hat in einigen Berufszweigen zu Entlassungen von Arbeiterinnen aus den Betrieben Veranlassung gegeben, im Osten der preußischen Monarchie übrigens mehr als im Westen. Vornehmlich sind solche Entlassungen in Zucker fabriken und Ziegeleien erfolgt. In den ersteren werden auch am Tage jetzt nur noch wenige Arbeiterinnen beschäftigt, was in den vorwiegend auf den landwirthschaftlichen Erwerb angewiesenen Lande-theilen um so mehr zu bedauern ist, als die Hauptarbeiten in den Zuckerfabriken in den Winter fällt und während desselben in genannten Gegenden wenig Be schäftigung zu finden ist. Uebrigens sind Arbeiterinnenent lassungen auch in Textilfabriken, Zeitungsdruckereien, Papier- und Pappenfabriken, Weißblcchfabriken u. s. w. vorgekommen. Aus der Festsetzung des llstündtgen Maximalarbeitstages sür die Arbeiterinnen haben sich Unzuträglichkeiten nicht er geben, weil eine Beschäftigung der Arbeiterinnen über 11 Stunden schon vor dem Erlaß der letzten Gewerbeordnungs novelle meist nicht üblich war. Dagegen haben die Be- stimmungen über den Arbeitsschluß an Vorabenden von sonn- und Festtagen, sowie über die etwaige 1'/, stündige Mittags pause für Arbeiterinnen, die ein Hauswesen zu besorgen haben, vielfach Mißstimmung hervorgerufen. Die Arbeitgeber bedauern hauptsächlich, daß der Charakter des Sonnabends^ als des Verpackungs- und Absendungstages durch die erstere Bestimmnng leidet, und die Arbeiterinnen selbst beklagen vielfach den Verlust von Arbeitslohn, welcher ihnen durch oie Anordnung entsteht. Ganz ohne Einfluß aus die Lohnver hältnisse sind die Arbeitsbeschränkungen überhaupt nicht ge- blieben. Das merkt man aus sämmtlichen Berichten heraus. Es ergiebt sich daraus, daß die Arbeitszeiteinschränkung doch nicht, wie dies vielfach angenommen wurde, durch eine Er höhung der Arbeitsleistung völlig ausgeglichen werden konnte. An einzelnen Stellen, vornehmlich dort, wo die Betriebsweise auf einem Handinhandarbeiten von Arbeitern und Arbei terinnen beruht, hat die Arbeitszeilbeschränkung der Arbei terinnen natürlich auch auf die Beschäfligungsdauer der Arbeiter und damit auf die Lohnverhältnisse der Letzteren eingewirkt. Jedenfalls geben die Berichte der Gewerberäthe über die in Rede stehende Frage die Lehre, daß man mit Arbeitszeitbeschränkungen nicht vorsichtig genug vorgehen kann, weil sie allzu leicht die wirthschaftlichen Verhältnisse der Arbeiterschaft selbst ungünstig beeinflussen können. TageSgeschichte. Deutsche- Reich. Der Empfang des deutschen Reichs kanzlers durch den zur Zeit in Ischl weilenden Kaiser von Oesterreich ist in der Presse vielfach auf die bulgarischen Vorgänge zurückgesührt worden. Demgegenüber mag darauf hingewiesen werden, daß Fürst Hohenlohe immer, so oft er auf seiner Besitzung bei Alt-Aussee weilt, sich nach dem nur eine Eisenbahnstunde entfernten Bade Ischl zu begeben Pflegt, um dem dortigen ständigen Sommergäste, dem Kaiser Franz Josef, seine Aufwartung zu machen. Die Beziehungen des österreichischen Herrschers zu der Familie Hohenlohe sind, wie bekannt, sehr enger und freundschaftlicher Art. Der erste Oberhofmeister des Kaisers, Prinz Konstantin Hohenlohe, ist ein Bruder des deutschen Reichskanzlers. Unter solchen Um ständen wäre es nur auffallend gewesen, wenn Fürst Hohen lohe gerade diesmal den hergebrachten Besuch beim öster reichischen Kaiser unterlassen hätte. Solange er Statthalter von Elsaß-Lothringen war, sind diese Besuche natürlich in der Oeffcntlichkeit weniger bemerkt worden als gegenwärtig, obwohl sie mitunter auch nicht ohne politische Bedeutung gewesen sein mögen. Ist doch Fürst Hohenlohe als Ver- trauensmann des dentschen wie des österreichischen Herrschers besonders geeignet gewesen, in manchen heiklen Fragen den Vermittler zu machen. Daß er jetzt als der verantwortliche Leiter der deutschen Politik die Gelegenheit zu einer ein gehenden Aussprache mit dem Monarchen des eng verbündeten Kaiserreiches über alle schwebend.» internationalen Frage: benützt haben und daß dabei die wichtige bulgarische Frage nicht übergangen sein wird, ist eine a! erdings naheliegende und wahrscheinliche Annahme. So wenig man diesseits auch an unmittelbare Gefahren für den Weltfrieden glauben mag, so verkennt man doch nicht die Nothwendigkcit, sich rechtzeitig auch auf unliebsame Ueberraschungen gefaßt zu machen und für olle Fälle auch diplomatisch vorbereitet zu sein. Unter solchen Umständen kann dem deutschen Reichskanzler die Ge- legenheit zu einem vertraulichen mündlichen Gedankenaustausch mit dem österreichischen Herrscher nur doppelt willkommen gewesen sein, wenngleich sein Jschler Besuch zunächst einem Höflichkeitsbedürfniß und einer langjährige» Gepflogenheit entsprach. Bezüglich der reichsgesetzlichen Regelung des Auskunfts wesens wird mitgetheilt, daß dabei zunächst weder an ein besonderes Gesetz, noch an neue Bestimmungen der Gewerbe ordnung gedacht wird. Vielmehr handelt es sich vorläufig nur um entsprechende Bestimmungen in dem für den nächsten Reichstag vorbereiteten Gesetzentwurf zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Es sind darin Strafen vorgesehen für Auskünfte, die wider besseres Wissen ertheilt und geeignet sind, Geschäftsleute in ihrem Credit und sonst in geschäftlicher Hinsicht zu schädigen. Dagegen sollen unrichtige Auskünfte, die nachweislich in gutem Glauben und mit der gebotenen Vorsicht ertheilt worden sind, straffrei bleiben. Es soll zu nächst abgewartet werden, ob diese neuen Bestimmungen auS- reichen werden, die im modernen Auskunftswesen vielfach hevorgetretenen Auswüchse zu beseitigen. Erst wenn sich diese Strafbestimmungen in der Praxis nicht als genügend erweisen sollten, würde der Frage weitergehender reichsgesetzlicher Maß regeln näher getreten werden. Zu den Fragen, welche im Zusammenhang mit der Ab sicht gestellt werden, cine Revision der Bestimmungen über die gewerbliche Sonntagsruhe hirbeizuführen, gehört nach der „Mil.-Pol. Korr." u. A. auch die, ob einzelnen Zweige.« des Handelsgewerbes Nachtheile erwachsen, daß auch die Apotheken keinen Beschränkungen unterliegen. Namentlich in kleinere» Städten sollen dieselben vielfach Chocolade, Cacao, Zimmt, Speiseöle, Fleischextrakt, Wein, Spirituosen, Selterswasser u. s. w. zum Verkauf feilhalten. In medicinischen und militärischen Kreisen schenkt man einem neuen Verbandmittel, das sich im chinesisch-japani'che» Kriege gut bewährt hat, größere Beachtung. Die japanischen Aerzte verwendeten nämlich als Verband für Wunden die Asche von Reisstroh. Nach entsprechender Reinigung der Wunde wurde dieselbe mit einem mit solcher Asche gefüllten Säckchen aus Sublimatgaze oder Leindwand bedeckt und dieses durch den Verband fixirt. Die Asche wirkte vorzüglich antiseptisch und erwies sich wesentlich billiger, als jedes andere Verbandsmittel. Ein bedeutungsvoller Leitartikel der Nordd. Allg. Ztg. bespricht die politische Lage auf der Balkanhalbinsel und warnt mit Rücksicht auf die dortigen unfertigen Verhältnisse vor „allzu großen Befürchtungen." Auf alle Fälle sei Deutschland von den Vorgängen in Bulgaren nicht unmittcl- bar berührt, wenn auch immerhin durch das Interesse ver bündeter und befreundeter Reiche Anlaß gegeben sei, der weiteren Entwickelung. der Dinge mit Aufmerksamkeit zu folgen. Der hierbei eingenommene Standpunkt der gegen wärtigen Reichsregicrunz sei unverändert derselbe geblieben, wie er „von den früheren Leitern der deuischen Politik mit Bezug auf die inneren Angelegenheiten der Balkanstaaten charaktcrisirt wurde." Der „mazedonischen Frage" legt die Nordd. Allg. Ztg. keine Bedeutung bei, da eine gegen die Türkei gerichtete aufständische Bewegung von keiner Seite her aus dem Auslande auf Unterstützung oder Begünstigung zu rechnen habe. Ein Anlaß zu irgend welchen Maßnahmen Deutschlands liege nicht vor; im Gegemheil könnte eine deutscherseits getroffene Vorkehrung bis jetzt unbegründete Beunruhigungen Hervorrufen und nähren. Balkaustaaten. Stambulows Nachlaß besieht in Grundstücken, die jedoch unter Sequester sind. Er hinterlicß 300000 Fics. Schulden aus Bürgschaften für Parteifreunde. — In Sofia cingetroffxne Telegramme melden Näheres ülxr die Kämpfe der macedonischen Ausständischen mit den türkstch- regulärcn Truppen. Am 17. dauerte der Kampf den ganzen Tag in den Klatschkowischen Bergen. Die Aufständischen sollen die türkischen Ketten durchbrachen haben und nach dein Pcrimgebirg! abmarschirl sein. Der Führer dieses Corvs, von den Seinigcn abgeschnittcn, flüchtete mit zwölf Genossen nach Bulgarien. Der Kamps des anderen Corps bei Grabowo soll ebeiisalls siegreich gewesen sein. Auch dieses Corps marschirt ins Perimgebirge, wo sich das Centrum des Ars- stände« befindet. Das Hauptgebiet der Umtriebe der bulgarischen Banden ist, wie man auS Konstantinopel schreibt, Perim-Dagh. Die unter Führung Mitrows stehende, einige Hundert Mann starke Hauplbande ist mit Henri-Martini-Gewehren bewaffnet und steht augenscheinlich unter militärischer Leitung. In den letzten Tagen fanden abermals mehrere Zusammenstöße statt. Anfänglich scheinen die türkischen Truppen bei der Verfolgung wegen der gebirgigen Bodenbeschaffenhcit große Schwierigkeiten gehabt zu haben; daher wurde je ein Bataillon von Seres und Doiran au» zur Verstärkung geschickt. Ein Regiment
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