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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189507310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-07
- Tag1895-07-31
- Monat1895-07
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1895
- Autor
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Riesaer H Tageblatt und Anzeiger Meblall «nd ÄMiger). Telegramm-Adresse - „Tageblatt", Riesa. Amtsblatt Femsprechstelle Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 48. Jahrg Mittwoch, 3t Juli 18U5. Maas 17« sowie Sänger, G. Nächsten Sonnabend, den 3. August a. c. Vormittags 8^, Uhr sollen in der Hausflur des hiesigen Rathhauses 1 Schreibsekretär, 1 Brodschrank, I Kommode, 1 runder Lisch, 2 Nähtische, 1 Brodlchrank mit Topfbrett, 2 große Wandspiegel, 6 Stück Polsterstühle, 2 Stück Fenstertritte, 1 Sopha, 1 Deckbett, 1 Unterbett, 1 Kochmaschine, 1 Reisekorb mit Bücher, 1 Blumenkorb, 1 Photographenstativ, Speiseteller, div. Wirthschafts- gegenstande und verschiedene andere Sachen gegen sofortige Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Riesa, am 31. Juli 1895. * Der Rathsvollzieher. Wolf. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen In Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei ins Haus 1 Mark 50 Pf, durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Auzeigen-Annahme jsür die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Freitag, den 2. August 1895, von Borm. K Uhr an, 2 Serviettenringe, 1 goldener Ring, 1 Damenuhr letle, 1 Broche, verschiedene Zeitschriften und Bücher, Bilder, 1 Büffet, 1 Schreibtisch mit Aufsatz, 1 Sopha, 1 Pfeilerspiegel, 1 ovaler Tisch, 1 Wäscheschrank, 16 Bände Mevers Convers.-Lexicon, 2 Deckbetten, 1 Unterbett und 2 Kopf kissen, Vj, Dutzend silberne Löffel, 2 silberne große Löffel, 1 Bohrmaschine, 1 Schlassopha und 1 Wandspiegel gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Gerichtsvollz. des König!. Amtsgerichts Riesa, 29. Juli 1895. Sekr Eidam. Al 1t ss ü s* ss für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis " tl H l H w- " Bormittags S Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Zwangsversteigerung. DaS im Grundbuche auf den Namen des Lohgerbers Christian Gotthetf Döring eingetragene Grundstück, bestehend anS Wohnhaus, Hcfraum und Garten, Folium 140 des Grundbuchs, Rr. 188 191 u, 191 o des Flurbuchs und Nr. 141 deS Brandkatasters für Strehla, 4,« Ar groß und mit 61,g« Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 8825 Mark — Pfg., soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und es ist der 8. August 1895, Vormittags 10 Uhr als Versteigerungstermin, der 19. August 1895, Vormittags 10 Uhr als Termin z« Verkündung des VcrtheilnngSplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberin des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Riesa, am 12. Juni 1895. Königliches Amtsgericht. Ast Reichelt Zur diesjährigen Volkszählung. Die Miltheilung, daß Sonntag, der 1. December d. I. zum 4.age der Volkszählung bestimmt sei, beruhte auf einem ! Jrrlhum. Die für die Wahl d.s Sonntags als Zählungs tages angegebenen Gründe waren allerdings von technisch statistischer Seite hervorgehoben worden. Der Bundesrath hat indessen, da die Vornahme der Zählung em 1. Dccembcr d. I., welcher zugleich der erste Adventssonntag ist und als solcher in weiten Kreisen Deutschlands von beiden Konfessionen als hoher kirchlicher Feiertag gehalten wird, zu einer Beein trächtigung der Sonntagsruhe und der kirchlichen Feier führen würde, beschlossen, daß die Bolkszählung am Montag, den 2. December staltfindet. Der Entscheidung des Bundesrathes ist eine eingehende Würdigung der für und gegen die Verlegung des Tages sprechenven Momente vorhergegangen. Die Volkszählung ist keine Wrrkeltagsarbeit im Sinne des Gelsverdienens, sie würde besonders von den wochenlägig Beschäftigten mit mehr Muße verrichtet werden können. Da aber statistisch-technische Bedenken nicht gegen die Verlegung sprechen, so wollte die höchste Reichsbehörde die Sonntagsruhe zu Gunsten der Volks zählung nicht antasten; die Vergleichbarkeit der Ergebnisse dieser Zählung mit den vorher veranstalteten leidet nicht darunter, und da die Zählungslisten, die für Montag aus gefüllt werden sollen, doch schon ein paar Tage vorher in die Haushaltungen gegeben werden, so steht es ja den Haus haltungsvorständen, die den Sonntag zur Ausfüllung der Listen benutzen wollen, doch frei, dies zu thun. Anderseits würden die Zähler, wenn sie am Sonntag Nachmittag schon mit der Einsammlung der Listen hätten beginnen sollen, manche verschlossene Thüre gefunden haben. Die Fragen, welche diesmal an die Haushaltungen gestellt werden, müssen im Wesentlichen dieselben bleiben wie sonst; von Reichswegen werden jedoch dieses Mal Angaben über den Geburtsort und die Religion nicht verlangt, hingegen sollen die bei der Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni d. I. gestellten Fragen über Arbeitslosigkeit genau so wieder holt werden, und außerdem soll noch die Zahl der militärisch ausgebildeten Landsturmpflichligen ermittelt werden, nicht als ob man dabei etwas Besonderes vor hätte, sondern weil es im öffentlichen Interesse liegt, diese Zahl festzustellen. Wenn auch vor Kurzem erst die Berufszählung, die gleichfalls die ganze Bevölkerung erfaßte, ausgeführt worden ist, so glaubte man doch der Volkszählung im December nicht entbehren zu können, weil die örtliche Vertheilung der Be völkerung im Winter eine andere ist als im Sommer und man aus staatsrechtlichen Gesichtspunkten — zumal wegen der finanziellen Abweichungen der deutschen Staaten unter einander — auf genau vergleichbare Zahlen Werth legen mußte. Deshalb konnte man die Bolkszählung nicht mit der Berufszählung, die im Juni, wie 1882, stattsand, verbinden; diese letztere mit der Volkszählung zu verbinden, also sie in den Winter zu verlegen, wäre selbstverständlich sehr unzweck ¬ mäßig gewesen, denn im Winter geben Untersuchungen gerade , über die hervorragendsten Gewerbe, wie Landwirthschaft, ; Baugewerbe, Schifffahrt, ungenügende und unsichere Resultate. Durch diese beiden großen Zählungen, die in Deutschland in diesem Jahre Zusammentreffen, zu denen auch die, aller dings nur in einer Anzahl von Bezirken des Reichs soeben ausgeführte HanLwcrkerzählung kommt, ist das Jahr 1895 als ein bei uns statistisch ungewöhnlich fruchtbares zu bezeichnen. Das Publikum ist mit der Ausfüllung der Formulare bald fertig; den Landraths- oder Bezirksämtern und den Bezirks regierungen wird bei der jetzigen Organisation der Statistik nirgends mehr eine wirkliche statistische Thäligkeit zugemuthet; aber den statistischen Centralstellen der einzelnen Staaten und insbesondere dem Statistischen Amt des Reichs erwachsen dadurch recht schwere Aufgaben. Die Statistik ist aber ein Bestem theil der Verwaltung geworden und muß mit ihr gleichen Schritt halten. Daß die hier besprochenen Aufnahmen gebührend auS- genutzt und reiches, sehr werthvolles Material geben werden, dessen darf man gewiß sein. Um gleich noch einig- geschichtliche Daten zu geben, sei bemerkt, daß die erste Bolkszählung bereits 500 Jahre vor Christi Geburt in Aegypten unter König AmasiS stattfand; ebenso ließ König David das Volk zählen, um die waffen fähige Mannschaft sestzustellen. Bekanntlich ließ auch Augustus zur Zeit der Geburt Christi eine „allgemeine Schätzung" vornehmen. In neuerer Zeit finden regelmäßige Volks zählungen statt in den nordamerikanischen Unionsstaaten seit 1790, in England seit 1800, in Frankreich seit 1801, in Preußen seit 1816 (im Gebiet des ganzen Zollvereins seit 1834), in Holland seit 1818, in Sardinien seit 1838, in der Schweiz seit 1841, in Belgien seit 1846. Gegenwärtig zählen alle 10 Jahre Belgien, Dänemark, Italien, Holland, Norwegen, England mit Kolonien und endlich die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Alle fünf Jahre zählen das Deulsche Reich, Schweden und Frankreich. TageSgeschtchte. Deutsche- Reich. Die Proviantämter sind kürzlich von Neuem angewiesen worden, den Bedarf der Heeres verwaltung an Getreide direkt von den inländischen Produ- ze cken — so weit irgend möglich — anzukaufcn. Dieses Verfahren entspricht nicht nur dem Interesse der Landwirth- schäft, sondern auch dem der Heeresverwaltung, welche, selbst wenn sie dem Produzenten etwas höhere Preise als dem Händler zahlen muß, von Ersterem doch sicherer jene be stimmungsmäßigen Qualitäten erhält, die sie zu haben wünscht. In Bayern werden zur Zeit Versuche gemacht, ob es nicht vortheilhafter sei, je nach Qualität auch über die durchschnitt lichen Marktpreise hinauszugchen und stets nur die besten Qualitäten für den Armeebedarf zu erwerben. Ein englisches Blatt aus der Kapkolonie, das nicht geneigt ist, die Erfolge unserer deutschen Kolonisation schönfärberisch zu preisen, entwirft ein sehr günstiges Bild von den Zuständen in Deutsch-Südwest-Afrika. Der englische Berichterstatter preist das kluge und menschenfreundliche Verhalten des Majors Leutwcin, von dem gesagt wird: „Er ist ein Organisator, von dem Engländer und Holländer mit größter Achtung sprechen und den die Eingeborenen „einen sehr guten Mann" nennen. Obgleich er nicht den Friesen um jeden Preis an strebt, neigt er doch immer einer versöhnlichen Politik zu, und nach dem, was ich von ihm sah, muß ich sagen, daß er tapfer i.i der Schlacht und weise im Rathe ist." Weiter wird bemerkt: Die Eingeborenen seien in früheren Jahren aufsässig gewesen und hätten stets die Neigung gehabt, die Europäer zu belästigen. Davon finde man jetzt nichts mehr, ganz im Gegentheil betrügen sie sich höflich und dienstwillig. Ein englischer Landwirth sagte dem Berichterstatter, er ziehe bei Weitem vor, in der deutschen Kolonie unter deutscher Regierung zu leben, als am Kap. So oft man an den Major oder eine Behörde schreibe, erhalte man umgehend Antwort, und als er sich über Belästigungen durch land- streicherisches Gesindel zu beklagen gehabt habe, habe ihm der Major sofort Soldaten geschickt, die Alles im Handumdreh n in Ordnung gdbracht hätten. Ueber die Beschaffenheit des Landes und seine Eignung zu Kolonisationszwecken wird in sehr eingehender Weise und unter steter Berufung auf die Ansicht ansässiger Farmer geurtheilt, und der Berichterstatter kommt zu dem Schluffe, daß das Land ein äußerst werthvollcr kolonialer Besitz sei. Die einzelnen Landschaften desselben seien allerdings sehr verschieden und man könne sie nicht über einen Kamm scheeren. Der Viehzucht im größeren Slile eröffneten sich an vielen Orten die besten Aussichten, ein zelne Stellen seien aber auch durchaus anbaufähig und in „kurzer Zeit werde ein tüchtiger Farmer seinen eigenen Wem trinken und seinen eigenen Tabak rauchen können im Schatten seiner eigenen Bäume". Ueber das erfolgreiche Eingreifen des deutschen Kanonen bootes „Iltis" während der durch die Errichtung und den Zusammenbruch der „Republik Formosa" heroorgerufenen Unruhen liegen nunmehr genauere Meldungen vor. Aus Tamsui auf Formosa wird unter dem 7. Juni cr. u. A. Folgendes geschrieben: „Am 4. d. M. kam der deutsche Dam pfer „Arihur", Heimathshafen Hamburg, in den Jnnenhasen von Hobe (Tamsui) und ging in der 'Nähe von S. M. S. „Iltis" vor Anker. Da bekannt wurde, daß der „Präsident der Republik Formosa", sein Rathgeber Tscheng-ki-tong, sowie eine große Anzahl von Beamten und wohlhabenden Chinesen sich in diesem Dampfer nach dem Festlande flüchten wollcen, so wurde von Land aus auf jedes Boot, das sich nach dem „Arthur" begab, geschossen; ebenso wurden auf die chinesischen Fahrzeuge, welche mit Pcgsagiercn flußabwärts kamen, Schüsse ! abgegeven uud dieselben dadurch gezwungen, an Land zu gehen, wo sie von den Soldaten ausgeplüudert wurden. Auch aus ein Boot S. N. S. „Iltis", welches zu dem genannten deutschen Dampfer ging, wurde gefeuert, jedoch ohne baß demselben Schaden zugefügt woroen wäre. Das Schießen
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