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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-08-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189508089
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950808
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950808
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-08
- Tag1895-08-08
- Monat1895-08
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.08.1895
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Uiesaer G Tageblatt und Anzeiger Metlatl »«d Anzeiger). Telegramm-Adresse „Tageblatt", Riesa. Amtsblatt Fernsprechstelle Nr. 20. der König!. Amtshauptinannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa 183 Donnerstag, 8 Angnft 18SS, Abends. 48. Jahr, Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends niit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei 'Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins Haus I Mark 65 Pf. Anzeigen-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße SS. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Wegen des nächsten Sonntag, den 11. August 1895, in der Stadt Riesa srattfindenden Schützenfestes werden für diesen Tag die Stunden, während welcher im HandelSgetverbe Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter beschäftigt werden dürfen, vermehrt, wie folgt: 1. Für den Handel mit Eß- und Materialwaaren und für den Kleinhandel mit Heizungs und Beleuchtungsmaterial von 6 bis 8 Uhr Vormittags und von 10 Uhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags. 2. Für diejenigen Zweige des Handelsgewerbes, deren 5 stündige Beschäftigungszeit auf die Stunden von 11 Uhr Vormittags brs 4 Uhr Nachmittags festgesetzt ist, wie unter No. 1. 3. Für den Verkauf von Fleisch- und Wurstwaaren und von zum menschlichen Genuß be stimmten Fetiwaaren in Fleischereien und Schankwirthschaften von 6 bis 8 Uhr Vor mittags, von 10 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags und von K bis 8 Uhr Nachmittags. 4. Für den Berkaus von Fischwaaren wie unter No. 3. 5. Für Zuckerwaaren-, Fischwaaren-, Cigarrenhändler rc. rc., welche ihr Gewerbe an diesem Tage ausschließlich in Verkaufs st Süden auf dem Schützeuplatze aus üben, von 2 bis 12 Uhr Nachmittags. In der Beschäftigungszeit für solche Gehülfen rc., welche in Contoren beschäftigt werden, tritt an diesem Tage eine Aenderung nicht ein. Riesa, den 8. August 1895. Der Stadtrath. I V: Schwarzenberg. Sch. Bekanntmachung. Am 7. August d. I., Abeuds gegen 9 Uhr hat sich hier im Elbstrom eine ältere Frau ertränkt. Der Leichnam ist ans Land gebracht und polizeilich aufgehoben worden. Irgend welcher Anhalt zur Feststellung der Persönlichkeit der Aufgehobenen hat sich nicht geboten. Unter Bekanntgabe des Signalements der aufgehobenen Person wird hierdurch um Mit theilung von Thatsachen, welche über deren Herkunft Aufschluß zu geben geeignet sind, ersucht. Riesa, den 8. August 1895. Der Stadtrath. I V Schwarzenberg. D Alter: 65—70 Jahre, kräftige, übermittelgroße Gestalt, graumelirtes Haar, länglich schmales Gesicht, spitzes Kinn, längliche Nase, braune Augen, defekte mangelhafte Zähne. Kleidung: halb wollene Strümpfe mit schwarzen Füßen und grau-weißem Obertheil, schwarze Zeugschuhe, bräun- lich-rother Wattrock, brauner Unterrock mit Falbeln und schwarzem Besatz, schwarzer Rock, gestrickte weiß-rothe Strumpfbänder, seidene braune Taille mit schwarzem Unterfutter, Sammet besatz, weißem gekräuselten Kragen und schwarzseidener Schleife, grauer Lustre-Staubmantel mit Zeugknöpfen, brauner Umhang mit schwarzer Einfassung, schwarzer Strohhut mit dergl. Futter und Band, weißes Leinwandhemd, gezeichnet 6 H 12, zwei weiße Taschentücher, gezeichnet L. V und H., schwarz-seidene Handschuhe, braune Zeughandschuhe; ein wolles Tuch, ein weißes Wattekiffen, ein Haareinsteckekamm^eine Brille in schwarzem Futteral, ein schwarzes Sammet halsbändchen und ein defektes braunes Portemonnaie mit einem größeren Geldbeträge. Die Missions-Unruhen in China. Vor einiger Zeit bereit» hatte verlautet, daß in Cheng-tu, der Hauptstadt der großen westlichen Provinz Setschuwan, Unruhen unter der Bevölkerung ausgebrochen wären, welche zu der Vernichtung alles dortigen Eigenthums der drei britischen, .einer amerikanischen und einer französischen Mission geführt hätten. Die Nachricht wurde später bestätigt mit dem Hinzusügen, daß alle Missionen vertrieben worden seien, aber glücklicher Weise kein Missionar dabei das Leben ver loren hätte. Kaum ist die detaillirtere Nachricht über diese Vorgänge hierher gedrungen, als der Telegraph Kunde von entsetzlichen Massacres an amerikanischen und englischen Missionaren, Frauen und Kindern, und zwar in der östlichen, gegenüber der Insel Formosa gelegenen Provinz Fukien, bringt, welcher wie das große Christengemetzel in 1870 dazu geeignet sein dürfte, über den wahren Stand der Dinge in China, über den man sich allerlei wenig begründeten Hoff nungen hingiebt, endgiltig aufzuklären. Ts hat allerdings auch in der Neuzeit nicht an Anlässen dazu gefehlt, aber die verhältnißmäßige Ruhe, unter der die Missionare während des französisch-chinesischen Kriege» und während des Krieges mit Japan dahier lebten, ließ ganz und gar vergessen, daß erst im Jahre 1889 und später im Jahre 1892 ernsthafte Christenverfolgungen ausgebrochen waren, die sogar zu einer gemeinsamen Vorstellung der Mächte führten. Aber die Schlauheit der Chinesen, welcher es bis jetzt fast immer ge lungen ist, ein Zusammengehen der Mächte in Missionsfragen zu verhindern, gab damals das Stichwort aus, daß die Unruhen in dem Thal des Jangtse das Werk einer geheimen Gesellschaft wären, die beabsichtigte, die Regierung mit den fremden M chten zu entzweien. Die Mächte ließen sich über reden, schenkten dieser Auffassung Glauben, China bezahlte die geforderte Entschädigung, und damit hatte die geheime Gesell schaft kao-lau-hai ihre Schuldigkeit gethan, sie ist nicht wieder aufgetaucht. Doch aus Fukien verlautet jetzt, daß dort die Unruhen wieder von einer geheimen Gesellschaft, die ein der „Times" vor einigen Wochen berichtender Missionar „die Vegetarier" nannte, angestiftet worden seien, welche bereit- Ende vorigen Jahres während des Krieges die thatsächliche Gewalt der Provinz in Händen hatte, zumal die Central regierung wegen des Krieges mit Japan keine Muße und Lust hatte, um sich auch noch um interne Angelegenheiten besonders zu kümmern. Es wäre nun nicht» falscher, al» diese Ehristenverfolgungen auf religiöse Motive zurückzuführen, da der Chinese durchaus nicht religiös ist und die Ahnen verehrung, mit welcher zu pactiren sogar schon von Missionaren vorgeschlagen ist, den Hauptbestandtheil seines Glaubens bildet. S» ist der reine, nackte Fremdenhaß, welcher, von den Man darinen gestützt und geschürt, heute wie früher seine Orgien feiert und e» auf nicht» wetter abgesehen hat, al» die Barbaren und weißen Teufel allrsammt ins Meer zu werfen. Man braucht nur einen Blick in die englischen Blaubücher und die Misstonszeitschriften zu werfen, um sofort das treibende Element bei all diesen Verfolgungen herauSzufinden, die sich übrigens gegen alle Fremden richten, so daß auch die deutschen Missionare durchaus nicht sicher sind. Dieser Haß, der be sonders von den Literaten genährt wird, treibt die seltsamsten und abscheulichsten Blüthen. Die Anschuldigungen gegen die Missionare sind geradezu wahnwitzig; eine der beliebtesten ist, daß sie Chinesen schlachten, um aus den Eingeweiden Medicin zu machen, und kehrt in fast allen von der geheimen Gesellschaft angehefteten und von den Mandarinen mit Vor liebe übersehenen Plakaten wieder. Wenn dann as rohe Volk genügend aufgereizt ist, so findet sich leicht bei einer festlichen Gelegenheit, z. B. dem großen Drachenfest, ein Anlaß, den Pöbel gegen die Häuser der Missionare los zulassen. Und wenn dann der harmlose Missionar sich in seiner Unschuld an den Mandarin wendet, so kann es vorkommen, daß ein solcher Würdenträger allerdings die Menge ermabnt, sich zu zerstreuen, aber in zweideutiger Weise. Ein Mandarin sagte etwa Folgendes — und dies soll beruhigend wirken: Diese Fremden haben nach den Verträgen ein Recht, Jesum zu predigen, und wenn ihr an ihn glauben wollt und in die Kapelle gehn, so könnt ihr es thun; ich bin ein Beamter, ich glaube nicht an ihn, in der That, ich verabscheue ihn von ganzem Herzen." Daß nach solchen Worten eine fanatisirte Menge Kapellen und Hospitäler niederreißt oder verbrennt, ist weiter kein Wunder. Die armen Missionare sind unter diesen Umständen in einer schlimmen Lage, zumal die Ge sandten im Allgemeinen recht wenig für sie thun, da die immer wiederkehrenden Streitigkeiten zwischen Chinesen und Missionen ihre politischen Beziehungen zu China oft trübten. Da ferner jede Nation von China irgend welche Vortheile erlangen will, so ist ihnen ein Streit mit der Central regierung oft unbequem. Die englische Regierung thut am wenigsten für ihre Missionen, die deutsche Regierung, welche vor einigen Jahren auch die deutsch katholischen Missionen, welche früher unter Frankreichs Protektorat standen, unter ihre Jurisdiction und ihren Schutz gestellt hat, hat sich der Mission stets angenommen. Die Chinesen wissen dies ganz gut, auch daß die Kaufleute zum größten Theil gegen die Missionen sind und eine englisch, chinesische Zeitung den Satz ausgesprochen hat: „China brauche kein Opium und keine Missionen", so daß es an der Zeit ist, den Zopfträgern wieder einmal eine ernste Lection zu geben. Denn nur vor der britischen Macht hat der Chinese etwas Furcht und weiß damit zu rechnen. ES ist nun eigenthümlich und noch nicht aufgeklärt, weshalb gerade nach dem Kriege die Wuth der Chinesen sich so sehr gegen die Fremden richtet. Einige Gründe dafür führt ein „Times"-Correspondent aus Han- Kan an, wenn er das Vorgehen des französischen Gesandten damit in Verbindung bringt. Derselbe hat die Lage nach dem Kriege dazu benutzt, um die Ratification der Convention von 1865 zu sichern, wonach den Missionaren erlaubt war, Eigenthum im Innern für Missionszwecke zu ermiethen oder zu kaufen, ohne die Erlaubnis der Districtverwaltungen. Früher bestanden die Mandarinen auf ihrem Recht, die Sr- laubniß geben oder verweigern zu können, und da dies letztere gewöhnlich der Fall war, so hatte die Resolution keinen rechten Effect. Aber jetzt können die Mandarinen zu ihrem größten Aerger die Erlaubniß nicht mehr verweigern, da sie gar nicht mehr darum angegangen werden. Ferner hat Japan sich eine weitere Oeffnung des Landes und der Wasserstraßen für kommerzielle Zwecke ausbedungen, so daß es klar ist, saß, wenn der Strom der fremden Invasion noch gehemmt werden kann, jetzt der Zeitpunkt dafür ist. Der Correspondent ist der Ansicht, daß die Mandarinen die Mächt überzeugen möchten, sie wären nicht im Stande, die Fremden im Innern zu schützen, wenn sie nicht nach be sonderen Concessionen mit Consuln, Wachen und Kanonen geschützt würden, und daß daher ein Rückzug nach der Küste notwendig sei. Diese Auffassung hat viel für sich. China scheint einen neuen ernstlichen Versuch zu machen, sich gegen das Eindringen der Barbaren zu wahren. Wir glauben nicht, daß es gelingen wird, der westliche Einfluß ist nicht mehr aus dem Reiche der Mitte wegzubringen, obwohl die Hoffnungen, welche man auf eine schnelle Erschließung des Landes auf mancher Seite setzt, sich auch nicht bewahrheiien dürften. Denn die Chinesen wissen als kluge Kaufleute viele Geschäfte selbst zu machen, es bilden sich dort z. B. Berg werksunternehmungen, welche jeden ausländischen Capitalisten ausschließen, und bei ihrem gesteigerten Fremden- und Christenhasse wird dieses Ausschließungssystem noch öfter an- gewendet werden. Da kann eben nur der Druck der Mächte helfen, und eine Bestrafung der vertragSbrüchtigen Regierung. G. Meinecke in der Leipz. Zig. TaaeSgefchtchte. Deutsches Reich. Obwohl die amtliche Bestätigung noch aussteht, ist kaum daran zu zweifeln, daß die marokka- n sche Regierung thatsächlich die deutschen Forderungen be züglich des ermordeten Reichsangehörigen Rockstroh endlich bewilligt hat. Die Rückberufung eines TheileS der nach Marokko entsandten deutschen Kriegsschiffe spricht deutlich für die Richtigkeit jener Meldung. Aus früheren Andeutungen weiß man, daß der thatkrästige deutsche Gesandte in Tanger, Graf Tattenbach, in erster Linie eine ausreichende Entschä digung der Hinterbliebenen des Ermordeten und die exem plansche Bestrafung der Mörder verlangt hatte. Man dars demnach annehmen, daß diese beiden wichtigen Punkte von der marokkanischen Regierung zugestanden worden sind Freilich bleibt nunmehr noch der wesentliche Theil zu erle digen. Dem theoretischen Zugeständniß muß alsbald die wirkliche Durchführung folgen, und gerade hieran pflegt es in Marokko oft genug zu fehlen. E» ist dies nicht allein auf den bösen Willen, sondern ebenso sehr auf die Macht losizkeit der dortigen Regierung gegenüber der eigenen Be-- völkerung und einer schlecht dirciplinirt-n Beamtenschaft zu rückzuführen. Bevor man also von einer Erledigung der Angelegenheit sprechen kann, wird man abzuwarten haben ob den guten Worten auch die entsprechenden Thaten folgen werden. Jedenfalls ist es aber bereits als ein entschiedene.
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