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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-08-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189508221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950822
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950822
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-08
- Tag1895-08-22
- Monat1895-08
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1895
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Barthel, Berg. Drnat, Förster, Fritzsche, Hammitzsch, Nitz che, Pietschmann, Schütz«, Starke und Thalheim; entschuldigt waren auSgebliebcn die Herren O. Barth, Braune, Heldner, vr. Mende, Richter und Thost. Als Rathsdeputirter wohnte der Sitzung Herr Stadtrath Riedel bei. Unter Leitung des peUvcrtrcttnden Vorsitzenden de« Kollegium«, Herrn Stadtv. H. Barth, gelangten nachfolgende Gegenstände zur Berathung und resp. Beschlußfassung: 1. Rach Einführung des Schlachthofzwangc« haben die hiesigen Besitzer von Privatschlächtereien ihre Ansprüche wegen der durch Außergebrauchstellung ihrer Schlachträume ihnen erwachsener Schäden geltend gemacht. Hieraus sind beim Stadtrathe Gesuche um Gewährung solcher Entschädigungen in der Anzahl von 22 mit einem Gejamml Enl- schädigungSbeirage von 33200 M. eingegangen. Ansprüche machen geltend die Herren O. Müller 2000 M., H. Mor. Hering 1500 M., Br. Krause 1500 M., C. Plänip 300 M., Gust. Schneider 1000 M., Osw. Wachwip 2000 M., Th. Oehmigen 1500 M., I. Ziechner 3000 M., Gust. Bertram 40(0 M.. Wwe. Henr. Schmidtgen I5eO M., R. Rohn stellt gegen Verzicht aus eine Entschädigung das Ersuchen um Befreiung von der Verpflichtung zum Bebauen inner Baustelle in der Schüpenslraßc, O. Rische 8.0 M, R. Siebert 500 M., verehel. Gründling 700 M., Osw. Kiestig 1500 M., Ad Götze 2000 M., M. Panitz 2500 M., F. Becker'sche Erben haben zwar Entschädigung beansprucht, eine Summe jedoch nicht angegeben, C. Rob. Müller 000 M , C Neichelt 1500 M.. P. Fischer 4000 M., F. Kühne 5l 0 M. Zur Ermittelung und Festsetzung der zu ge währenden Entschädigungen hatte der Stadtiark als Sachverständigen aus Vorschlag des Vorstandes der Königlichen Veterinär-Cominstsivn, Herrn Landcsthierarzt, Geheimen Med.-Rath Ur. Siedamgrotzky den Fleischermeisler Herrn Stadtrath Woturka aus Dresden herzu- ^ezogm. Die Besichtigung der sämmtlichen Schlachträume seitens des Sachverständigen hatte am 12. Juli er. unter Mitanwcsenheit der Herren Bürgermeister Klötzer und Stadlkajsirer Riedel und unter Hinzuziehung des Fleischcrobermeisters Herrn Oehmigen siattgesunden und es waren hieraus die zu gewährenden Entschädigungen, die sich noch dem Landesgesctze sowohl, wie arch nach dem Ortsgesetze ledig lich auf die Austergebranchstellung der Schlachträume, nicht aber auch aus die noch fernerhin nolhwcndigen ArbeitSräume I «gründen, unter Anführung der Gründe der Herabsetzung resp. Zurückweisung der gestellten Ansprüche wie so gt jestgejetzt worden: O. Müller 300 M., C. Mor. Hering, Br. Krause, C. Plänitz und Gust Schneider Ent schädigung abgelehnt, Osw. Wachwitz 300 M., Th Oehmigen 300 M., I. Ziechner 400 M, Gust. Bertram und Wwe. Henr. Schmidtgen — Entschädigungsanspruch bat sich durch inzwischen eingetretencn Besitz wechsel erledigt, R. Rohn, O. Rische und Rob Siebert Entschädigung abgelehnt, verehel. Gründling 100 M., Osw. Kiestig 250 M., Ad. Götze — Entschädigung durch Verzicht erledigt, M Panitz 300 M., F. Becker'sche Erben, C. Rob. Müller, C. Reiche» und P. Fischer Entschädigung abgclehnt, F. Kühne — Entschädigung durch Verzicht erledigt. Der Stadtrath hat hi raus nach 8 5 Abs. 3 des Ortsgejetzes, die Einsühru g des Schlachthostwanzes in der Stadt Riesa betreffend: „Dec letztere (Stadtrath) entscheidet nach Einholung sachverständiger Gutachten über die erhobenen Ersatzansprüche in erster Instanz" be schlossen diesen Festsetzungen beizutretcn, und es gelangt nunmehr die Vorlage an das Kollegium zur Zustimmung. Aus den Akten gicdt der Herr Vrrs. bekannt, dast in Dresden bei Einsührung deS Schlacht- hoszwanges von 57 Fleischern Entschädigungsansprüche in Höhe von 33 550 M. gestellt worden sind, also fast genau so viel wie in Riesa von 22 Fleischen«. Vom Sachverständigen sind dortseldst festgesetzt worden insgesammt 22000 M., gezahlt sind 21900 M Die ein zelnen EntschädigungSforderungen bezifferten sich daselbst aus 200 bis 1500 M., d e Festsetzungen des Sachverständigen aus 1tObis50OM., die Auszahlungen aus 100 bis 700 M. Stadtv. Thalheim drückt seine Verwunderung darüber aus, dast z. B. den Besitzern Lehmigen und Gründling deren Schlachthäuser nach dein sachverständigen Gut achten Mängel auszuweisen haben, Entschädigungen zuerkannt sind, während Andere wegen Vorgefundener Mängel mit ihren Ans,rüchen zvrückgcwiesen sind. Vorj. H. Barth betont wiederholt, dast cs sich nur um Entschädigung sür disponibel gewordene Schlachträume, nicht auch der damit zusammenhängenden ArbeitSräume handle. Stadtv. Hammitzsch vermißt die Hinzuzrehung eines Bauchsachverständigen zur Besichtigung der Schlachträume und Entschüdigungssestjetzung. Auch den Ausführungen deS Stadtv. Thalheim schlicht Redner sich an. Stadtv. Schütze ist der Meinung, dast der Sachve.ständige, welchem in Dresden dieselbe Angelegenheit zur Erledigung übe tragen gewesen sei und die er zur Zufriedenheit beider Theile durchgesührt habe, gewist auch hier sehr gewissenhaft zu Werke gegangen sei. Die Ansprüche der Dresdner Fleischer aber seien bescheidene gewesen. Stadtv. Statte hält die Erledigung der Vorlage, bei der es sich darum handele, der Stadt und auch den Fleischern gerecht zu werden, sür eine schwierige. Daß die Fleischer geschädigt wären, sei wohl aust.r Zweifel. Schon der Düngerverlust sei bei Vie en mit jährlich 100 M. nicht zu loch veranschlagt. Wenn in dem Gutachten des Sachverständigen gesagt sei, das Vieh könne, um den Dünger zu erhalten, von dem Fleischer bis zur Schlachtung in seinem Stalle gehalten werden, so sei dem entgegen zu halten, daß der meiste und beste Dünger erst b.i der Schlachtung gewonnen werde. Im klebrigen sei Riesa u.it Dresden nicht zu vergleichen. Die Dresdner Fleischer seien in der Lage, ihre Schlachthäuser umzubauen und Wohnungen daraus zu schassen, was in Riesa nicht der Fall sei. Stadtv. Thalheim halte sich die Ent schädigung nach dem Flächeninhalte des Schlachlraumes vorgestellt. Stadtv. Nitzschc bemerkt, dast bei Einrichtung der Schlachthäuser den F eischern seitens der Baupolizei sehr energisch auf die Finger gesehen worden sei. die Ausführungen hätten peinlichst genau nach Vorschrift erfolgen müssen. Die Entschädigungen erschienen ihm deshalb bei Manchem zu gering. Stad!». Pietschniann hebt hervor, dast die Dünge - angestgcnheit im Schlachthofe den Fleischern zu gute känrc dadurch, als der Erlös nuS dcm Dünger zur Verzinsung uno Am rtisiru g der Schlachthofsanlage beitrage, andernfalls die Schlachtgebllhrcn, die als dann wiederum d e Fleischer zu tragen hätten, erhöht werden müßten. Die Entschädigungen anlangend, so glaubt Redner, daß man bei Festsetzung ders wen doch nicht ganz cvrrekt vorgegangen, da bei gleichem Befunde der Schlachträume die Entschädigungssummen ver schiedene seien. Vors. H. Barth meint, es empfehle sitz vielleicht, einen zweiten Sachverständigen zu befragen. St..dtv. Schütze: Wenn die Fleischer-Innung den Schlachthos gebaut hätte, würden die Fleischer keine Entschädigung erhalten kabcn wenn aber die Entschädigungs summe eine zu hohe würde, so müßten die Schlachtgebllhrcn erhöht werden, wovon immer wieder die Fleischer betroffen würden. Stadtv. erster stellt hieraus einen VertagungSanirag mit dcm Hiozujiigen, zur nächsten Sitzung den H. rrn Bürger meister um sein Erscheinen zu ersuchen, da derselbe allein im Stande sei, Auskunst ükcr die M. live, welche bei Festsetzung der Entschädigungssummen maßgebend gewesen, zu geben. Stadtv. Barthel schlägt Ladung eines bcrciis in Vorschlag gel rächt gewesenen Sachverständig'n aus Leipzig vor Stadtv. ir lacke: Der Betreffende sei ein Tht rarzt und als solcher nicht Sachverstän diger in der vorliegenden Sache. Ein Bausachverständiger sei hier ersorde lich. Aus dem gesetzlichen Standpunkte müsse man nicht immer stehen bleiben. Kierans wird der Vcrlagungsa. trag deö Stadtv. Förster einstimmig angenoinn en. (Eine Zustimm ng'd s Kolle, iurus zu denr RathSbcschlnsse hätte den Fleischern die Birecht'gung en die Hand gegeben, von den Bestimmungen im Abs. 4 des K 5 oben erwähnten OrtsgesetzeS, welcher lautet: .Gegen dessen jdcS Rathes) Entscheidung steht den Bclheiügtcn das Rechtsmittel des Rekurs S zu. Täfern die inspruchSer Heber auch bei der Entscheidung der zweiten Instanz sich nicht beruhigen wollen, so ist nach Maßgabe von Z 31 nUnsa 2 der BcrsassungSurkunde vom 4. September 183 i vn den- I selben der Rechtsweg zu betreten", Gebrauch zu machen. D. Red.) 2. Die Anlagenkassenrechnung aus das Jahr 18SS ist vom Rathvollzieher Herrn Wolf geprüft und sür richtig be funden. Nachdem dieselbe auch von den Herren Stadträthen Hynek und Bretschneider geprüft und für richtig erklärt worden ist, hat der Stadtrath die Richtigsprechung derselben beschlossen. Einer theilweisen Nachprüfung hat dieselbe der Vorsitzende des Kollegiums, Herr Rendant Thost, unterzogen und dabc i ebenfalls nichts zu erinnern gefunden. Die Rechnung schließt ab in Einnahme und Ausgabe mit 100721 Mark. Die Solleinnahme betrug 121295 Mark, hiervon sind in Abzug zu bringen gewesen 20 238 Mark Wegfall und Erlaß und 385 Mark außenstehende Reste. Das Kollegium spricht die Rechnung einstimmig sür richtig. 3. Weiter gelangt zum Vortrag die Armenkassenrechnung auf das Jahr 1893. Dieselbe schließt ab mit einer Einnahme von 28 622 Mark 75 Pf. und einer Ausgabe von 20,859 Mark 78 Pf., somit mit einem Kassenbestande vo.t 7762 Mark 97 Pf. Der Rath hat die Rechnung nach vorgängiger Prüfung richtig gesprochen, das Kollegium thut einstimmig desgleichen. .4. Der Rathsbeschluß, den Maler F. K. wegen rück ständiger Steuern im Betrage von 5 Mark 75 Pf., welche derselbe trotz wiederholter Gestundnng nicht bezahlt hat, unter das Restantenregulativ zu stellen, wird < instimmig abgelehnt, der Rath dagegen ermächtigt, die Stellung des Lässigen unter das Restantenregulativ ohne Weiteres zu bewirken, wenn derselbe nicht binnen einer ihm zu stellenden Frist von vier Wochen einen größeren Theil seiner Schuld abgezahlt hat. 5. Die in letzter Sitzung vom Stadtv. Hammitzsch ge stellte Anfrage, aus welchem G unde und aus welchen Mitteln die Legung von Schleußenrohren an der östlichen Seite vom Schlachthofe längs dem Rosch'schen Gartengrundstücke erfolge, beantwortet der Stadtrath dahin, daß die Legung der Rohre von dcm Baumeister A. Zäncker für dessen eigene Rechnung behufs Entwässerung seines in der Nähe gelegenen, jetzt zum Theil bebauten Grundstücks ausgeführt werde, die Sache also die Stadt nicht weiter interessire. — Wir wollen nicht versäumen, auch an dieser Stelle auf das morgen im Stadtpark statlfindende letzte Abonnement, concert des hiesigen Regimentsmusikcorps aufmerksam zu machen. Bei den gegenwärtig warmen Abenden dürfte der Aufenthalt im Freien nur angenehm sein. — Wir berichteten kürzlich, daß seitens des 2. Königin- Husaren. Regiments Nr. 19 ein Uebergang über die Elbe mit Faltbooten erfolgt sei. Wie wir erfahren, hat derselbe bei Merschwitz unter Mitwirkung von Artillerie stattgefunven. — DaS 3. Bataillon des 5. Kgl. Sächs. Jnfanleriereg'- gimentS „Prinz Friedrich August" Nr. 104 wird vom 26. bis 31. August die Zeithainer Baracken beziehen und daselbst Gefechtsschießen abhalten. — Unserm gestrigen Berichte über den Sturz und Tod des Seilkünstters Weinberger in Meißen können wir heute noch Folgendes ergänzend hinzufügen: Das Drahtseil war in einer Höhe von ca. 18 Metern gespannt. Männer aus dem Publikum hielten die zahlreichcn Spannseile. Das Marder'sche Musikchor empfing den Seilkünstler, als er gegen 9 Uhr aus dem am Rathhausgiebel angebrachten Bretter vorbau heraustrat, mit einem Tusch. Der Künstler schritt schnell und sicher vorwärts und führte dabei stramm den so- genannten Paradeschritt aus. In der Mitte angekommen, stand er zunächst auf einem Bein und hob, die Balancir- stange auf das Knie stützend, den rechten Arm empor, dann setzte er sich, das Seil zwischen den Beinen haltend, nieder, legte die Balancirstange auf das Seil und schwang sich, das Seil mit beiden Händen haltend, herab. Nun ließ er die linke Hand los und drehte den Körper. Diese Produktion wiederholte der Künstler noch einmal und hierbei mag er seinem Körper zu viel Schwung gegeben haben, so daß die Kraft der Handmuskeln nicht ausrelchte, um den Schwung zu hemmen. DaS Handgelenk wurde dadurch überspannt, der Künstler ließ das Seil los und stürzte herab. Im ersten Moment herrschte lautlose Stille, die Menge war wie ge lähmt, vor Schrecken starr, dann aber stieß man einen mark- erschütternden Schreckensschrei aus, und einige Beherzte sprangen hinzu, gefolgt von der Begleiterin des Künstlers, welche laut jammernd den Kopf des Bewußtlosen hielt und ausrief: „Mein armer Mann! ' Viele r Kindern und Frauen war unwohl geworden, einige wurden ohnmächtig, und mußte» vom Platze geführt oder getragen werden. Den Raum unter dem Seil hatte, soweit die Spannschnuren reichten, die Po lizei freigehalten. Stach dem Unfall drängten die Zuschauer nach der Unglücksstätte. Bald darauf erscholl aber der Schreckensruf: „Die Stange kommt!" und dann sauste die schwere Balancirstange auf den Boden nieder, ohne glücklicher Weise Jemanden zu treffen. Die Verletzungen des Künst lers waren derartig schwere, daß die Aerzte sich auf die An- legung von Nothverbänden beschränkten und den sofortigen Transport ins Krankenhaus anordneten. Sie bestanden in Genickwirbelbruch, rechtem Unterschenkelbruch, Bruch des linken Handgelenkes, beiderseitigem Rippenbruch und Blut erguß am Oberschenkel. Der Künstler starb, ohne wieder zum Bewußtsein gekommen zu sein. Der Verunglückte ist aus Linz in Oesterreich gebürtig, 29'/, Jahre alt und erst seit vier Wochen verheirathet. Die Frau ist guter Hoffnung. W inberger betrieb den gefährlichen Beruf bereits seit 15 Jahren, ohne daß ihm ein Unglück zugestoßen ist. Noch vor Kurzem wär er in Hof in Bayern einer schweren Gefahr ent gangen, da bei der Produktion der Balken, an welchem das Seil befestigt war, nachgab und umstürzte. Der Künstler konnte sich trotzdem durch seine Geistesgegenwart an dem plötzlich schlaff gewordenen Seile erhalten. Er ist meist ohne Sicherheitsnetz aufgetreten, nur in Döbeln wurde kürzlich die Erlaubniß zum Auftreten von dem Anbringen eines Fang netzes abhängig gemacht. Der Künstler muß sich Dienstag Abend schon unsicher gefühlt haben, da er beim Aussteigen auf dem Brettervorbau zu seinem Gehilfen äußerte: „Wolf gang, heute gefällt mir'S gar nicht, am liebsten möchte ich heute nicht hinaus gehen!" Ein sonderbarer Zufall ist eS ferner, daß der Künstler gestern Nachmittag bei einem Spa ziergange mit seiner Krau am städtischen Friedhöfe vorüber kommend das Verlangen hatte, denselben zu besuchen. Das Publikum stand noch stundenlang in Gruppen auf dem Markte und discutirte über die Ursachen des Absturzes. Es wurden hierbei auch zahlreiche Stimmen laut, welche sich in miß- i billigender Weise darüber aussprachen, daß dem Künstler j erlaubt wurde, ohne Ausspannung eines Netzes aufzutreten, denn bei Anwendung dieser Vorsichtsmaßregel hätte das Un glück nicht geschehen können. Die Beerdigung findet Freitag Nachmittag 5 Uhr statt. — Zum Schutze der Bauhandwerker hat auch der Stadtrath in Chemnitz in seinem vom sächsischen Ministerium des Innern erforderten Gutachten den Vorschlag gemacht, künftighin die Bauerlaubniß an Privatpersonen von der Hinterlegung einer Kautionssumme, die die Forderungen der Bauhandwerker decke, abhängig zu machen. Die dann noch möglichen Ueberfälle beim Ueberschreiten de« Bauanschlages würden gegen jetzt nur unbedeutend sein. Auch andere Korporationen, Sachverständige u. s. w. haben gleiche, sich nach dieser Richtung bewegende Gutachten abge geben. Die Einräumung des Vorzugsrechts für die Forderung der Bauhandwerker wird vmi dem Chemnitzer Gutachten verworfen, da dies zur empfindlichen Störung des Personal kredits führen würde. Kreinitz. Ueber den Selbstmord des Frl. Martha Wolf von hier erfährt das „Lieb. Kreisbl." Näheres. Es schreibt: Das Mädchen miethete eine geschlossene Droschke und feuerte während der Fah t zwei Schüsse aus einem Revolver auf sich, wovon die erste Kugel die Stirn streifte, die zweite im Kopf sitzen blieb. Auf den Knall eilte «in Schutzmann an die Droschke und ordnete, die Situation sofort erkennend, die Nebersührung in das Stadtkrankenhaus an; doch hauchte die Unglückliche noch unterwegs ihren Geist aus. Die Ursache zu diesem Selbstmord ist in Dunkel gehüllt, doch liegt die Annahme nahe, daß sie in einem unglücklichen Liebcsverhältniß zu suchen ist. DaS Mädchen besorgte den Ein- und Verkauf für das Viktualiengcschäft ihres Bruders in Kreinitz und Dresden mit und erfreute sich bci den Leuten in Folge ihres heitere» Temperaments und ihrer anmuthizen Erscheinung allgemeiner Beliebtheit. Oschatz. Wie die „Bautzn. Nachr." erfahren, haben die irz LvsnßsUeis beauftragten Herren Staatsminister sich damit einverstanden erklärt. Laß dem zum Pfarrer dcsig- nirten Herrn Pastor vr. Kalich in Bautzen das Superinicn» dentenamt der Ephorie Oschatz übertragen werde. Meißen. Das Unglück des Seilküustlers Wein-^ bergers bildete gestern überall das Tagesgespräch. Auf dem Markt, besonders aber vor dem Hotel zum Hirsch, standen immerwährend Menschengruppen, welche das Unglück be sprachen. Der schreckliche Unglücksfall ruft die Erinnerung an eine ähnliche Scene wach, die sich in den 60er Jahren hier abspielte. Die Seiltänzertruppe Kolter-Weitzmann gab zu jener Zeit auf dem Kleinmarkte Vorstellungen; und war das Seil aus dem Dache des jetzt Beulich'schen Hauses ziemlich über die ganze Länge des KleinmarktcS gespannt. Der jüngere der Gebrüder Weitzmann hatte schon verschiedene Productionen ausgeführt und eben wieder den Gang über das Seil angetreten, als das Seil durch das Loslassen einer Halteleine ins Schwanken gerieth, wodurch der Künstler das Gleichgewicht verlor und abstürzte. Derselbe hatte aber die Geistesgegenwart und das Glück, bei seinem Sturz eine der Halteleinen zu erfassen und so unverletzt den Boden zu erreichen. Von der herabfallenden Balancirstange hingegen wurde ein Knabe nicht unerheblich am Kopfe verletzt, wovon- er jedoch einen dauernden Schaden nicht davomrug. * Dresden. Die Vorbereitungen für eine würdige Feier des Sedantages werden hier eifrig betrieben. Wenn der Himmel an diesem Feste ein ebenso freundliches Gesicht zeigt wie b.i der 25. Wiederkehr des Tages von St. Privat, so werden die geplanten Veranstaltungen auch eines nach haltigen Eindrucks aus alle Theilnehmer sicher sein. Erfreulich ist die Heranziehung der Oberklassen der Schulen zu diesem Jubiläum. Der Stadtrath will es aber nicht b i den Fest lichkeiten, zu welchen gegen 8000 Mark aus der Stadlkaffe berzesteuert werden sollen, bewenden lassen, er verlangt von den Stadtverordneten die Zustimmung, daß bis auf Weiteres alljährlich 5000 Mark zu Ehrengaben an hilfsbedürftige Veteranen von 1870/71 verausgabt werden, und am dies jährigen Sedantage an die anwesenden Krieger der Jahre 1849, 1864, 1866 und 1870/71 ein Ehrentrunk auf der Festwiese verabreicht wird, zu welchem weitere 4000 Mark , flüssig" gemacht werden sollen. Dresden. Ls dürfte gewiß in weiteren Kreisen interessiren, daß die schwergeprüfte Wittwe des ermordeten bulgarischen Staatsmannes Stambulow eine elegante, zierliche Erscheinung mit feingeschnittenen Zügen, schwarzen Augen und dunklcm Haar, gegenwärtig 25 Jahre zählend, längere Zeit auch in der sächsischen Residenzstadt Dresden gelebt hat. Ihre erste Erziehung genoß sie im Sacre-Coeur»Kloster zu Bukarest und ging dann nach Dresden, wo sie sechs Jahre lang in einem Pensionat weilte. Frau Stambulow, die außer bulgarisch geläufig deutsch, französisch und rumänisch spricht, hat in einem Briefe einer Dresdner Freundin die Mitthcilung gemacht, daß sie nach der Taufe ihres Jüngsten, der den Namen Assöne erhalten soll, mit ihren drei Kindern und ihrer Mutter, welch' letztere in Rumänien ein Schloß besitzt, auf einige Zeit nach Dresden überzusiedeln gedenkt. Mittweida. Im verflossenen 28. Schuljahre zählte das Technikum Mittweida 1606 Besucher. Der Unterricht für das nächste Winterhalbjahr beginnt am 14. Oktober und der unentgeltliche Vorunterricht dazu bereits am 23. Sep tember 1895. Großschönau. Biel besprochen wird j.tzt in unserem Orte die Tyatsache, daß in den letz en Tagen gegen mehrere Frauen von hier eine gerichtliche Untersuchung wegen Ver- gehens gegen 8 218 des Strafgesetzbuches anhängig gemacht worden ist. Diese Untersuchung steht angeblich in einem
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