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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-09-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189509128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18950912
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18950912
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-09
- Tag1895-09-12
- Monat1895-09
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.09.1895
- Autor
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Riesaer Z Tageblatt und Anzeiger Mrilati »nd Ämeigcr). relegramm-Adreff« ßkH L f Femsprechstrll« .Tageblatt", Riesa. M'H-NVL'U'4'H- «r. LV. der König!. AmtShauvtmamischaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts «nd des StadtrathS z« Mesa. S13 Gthr. DF 1» 4 ab aA ab SS "^sür das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens btt ^G- 4b H b v ab Vormittags v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Di« Geschäftsstelle. Sonnabend, den 14. September 1895, Norm. 1V Uhr kommen vor dem Gasthofe „zur Stadt Riesa" in Poppitz 6 Stück Kühe, 1 Kleider schrank und 1 Zichharinonita zur Versteigerung. Riesa, am 10. September 1895. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts das. I. V.: Audrae. Konkursverfahren. Ueber daS Vermögen des Fleischers Friedrich Otto Hentschel in Riesa wird heute am 12. September 1895, Vormittags 11 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Lccalrichter Glauch in Riesa wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. October 1895 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkurs ordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 1v. October 1895, Vormittags 1Ü Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 21. October 1895, Vormittags 1v Uhr — vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den For derungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 5. October 1895 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Riesa. Heldner. Bekannt gemacht durch: Säuger, G.-S Bekanntmachung. Am 3. September dieses Jahres ist in hiesiger Stadt eine Bernstein-Brosche ge funden worden. Der rechtmäßige Eigenthümer kann dieselbe m der Raths-Expedition Hierselbst, Zimmer Nr. 2, zurückerhalten. Riesa, den 11. September 1895. Der Stadtrath KlStzer. . Donnerstag, 1I. September 1895, Abends. 48. Jahrg T'i'.s Tc.gcblatl erscheint jede» LN» Abends INN Ausnahme der Sonn- und Festtage. Niencljührlicher Bczug -ureis de! Abholung in de» Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sonne am Schalter der kaijerl. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger frei .ins Haus 1 Di art 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Anzeigen-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. - Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Zn krmllktllllg I» killt -raßk Zkit. (Kriegsnachrichten aus I870/71er Zeitungen.) 18. September. Riesa. (Elbeblart.) Heule Hzchmittag hat hier der Durchzug der in oen Kämpfen bei Sedan gefangenen Fran- zosen, deren Unterbringung in den schlesische» Festungen und im Königreich Sachsen ungeordnet ist, begonnen. Die Kunde von ihrem Eintreffen hatte über tausend Menschen nach dem Leipzig-Dresdner Bahnhof gelockt. Bald nach 3 Uhr langte der erste Zug an; er zählte über 120 Achsen, «Heils Personen« wagen; thcils bedeckte und offene Güterwagen, und enthielt nicht weniger als 1700 französische Soldaten und etwa 100 Mann deutscher Begleitmannschaft. Unter den Franzosen waren alle Waffengattungen, Garde, Linie vom 18, 26. und 96. Regiment. Chasseurs, Husaren, Artillerie, Pioniere ver treten, namentlich waren die Gardesoldaten sehr zahlreich vorhanden. Es waren ziemlich kräftige und lange Leute, teilweise mit martialischem Gesicht, während ihre Kamercden von der Linie und Reiterei klein und unansehnlich erschienen. Das Aeußcre sämmtlicher Gefangenen, welche vom Schlacht felde bei Sedan bis zur Eisenbahn bei Metz zu Fuße gehen mußten, bot infolge der wochenlungen Strapazen ein uner quickliches Bild; förmliche Schichten von Schmutz klebten ihren Uniformen an und besonders hatten die krapprothen Hosen, sowie das Schuhwerk gelitten. Die Begleitmannschaft hatte das seit etwa 3 Wochen vor Metz liegende 18. (Posen- sche) Landwehr-Regiment gestellt. Um >/,4 Uhr Nachmittag fuhr der Zug nach Dresden weiter; die Abfahrt gewährte einen ziemlich malerischen Anblick, die Rothhosen hatten sich in allen » öglichen Stellungen in und sogar auf den Wagen placirt. Die Haltung des Publikums war im Ganzen eine ernste und würdige. Berlin. Die heutige „Nordd. Allg. Ztg." veröffent licht zwei amtliche Aktenstücke, welche den Beweis liefern über die feindliche und völkerrechtswidrige Behandlung, welcher deutsche Militärs in Belgien ausgesetzt waren. — Verläßliche Nachrichten schildern die Lage Bazaines in Metz als ver zweifelt. Die Truppen sind kampfunfähig. Den 50000 Verwundeten fehlt es an Leben«- und Heilmitteln. Die belgische Regierung weigert sich, Gefangenen aus Metz Aus nahme zu gestatten wegen der dort herrschenden Epidemie. London. Nach einer mit Thiers abzehaltenra Be sprechung besuchte Granville den englischen Premierminister Gladstone und den Botschafter des Norddeutschen Bundes Graf Bernstorfs. Die „Times" schreiben: Thiers scheine nicht sowohl für Preußen annehmbare Vorschläge zu über bringen, als vielmehr den Vorschlag, die neutralen Mächte sollen eine Liga bilden, um den Abzug Preußen» aus Frank reich zu erzwingen. Die „Times" erklären, dies sei unzeit- gemäß und nicht der Berücksichtigung werth; sie ermahnt Frankreich, es möge seine gegenwärtige Lage besser in Er wägung ziehen. Pari«. Seit heute ist der Eisenbahnbetrieb zwischen Paris und Lyon eingestellt, weil sich bei Montercau preußische Kavallerie gezeizt hat. Die Brücken sind zerstört worden, l Das Fort Vincennes ist, weil unhaltbar, geräumt worden. Nach Lyon sollen 5000 Mann abgegangen sein, um der dort herrschenden Anarchie zu steuern. Paris. Das diplomatische Korps ist heute von Paris nach Tours üb-rgesiedelt. — Aus Paris findet eine wahre Völkerwanderung der Besitzenden nach den südlich gelegenen Städten statt ; dieselben wollen den Schrecken der Belagerung ausweichen und fürchten überde« die Ausschreitung des Pöbels. Den anrückenden Deuischen werden 10000 Mann Linientruppen und 1000 Mann Scharfschützen zur Er- schwcru'g ihrer Bewegungen entgegengeschickt. In Havre und Dünkircheu werden VercheidignngSmaßregeln getroffen. vettlichkS «w Sächsisches. Riesa, 12. September 1895. — Ein großer Theil derjenigen Personen und GeschäflS- firmen, die von der Besugniß, die sür sie eingehenden Packet- sendungen von der Post abzuholen, Gebrauch machen, pflegt die Begleitadressen zwar rechtzeitig abzuholen, die zugehörigen Pallete aber unoerhältnißmäßig lange Zeit auf der Post lagern zu lassen. Da hierdurch mannigfache Unzuträzlichkeiten für den Dienstbetrieb entstanden sind, haben die Postanstalten Anweisung erhalten, diejenigen gewöhnlichen Packele, welche am Tage nach dem Eingänge nicht abgeholt worden sind, am zweiten Tage nach de» E ngange gegen Erhebung der ver- ordnunzsmäßig.n Bestellgebühr dem Empfänger in die Woh nung zu bestellen. Sonn- und allgemeine Feiertage werden bei Bemessung der für die Abholung zu gewährenden Frist außer Betracht gelassen. Weigert sich der Empfänger, das Bestellgeld zu zahlen, so wird dies als Verweigerung der Annahme angesehen; die Packete werden bann al« unbestell bar behandelt. Mu dem neuen Verfahren wird in den nächste» Tage» begonnen werde«. Diejenigen Personen und Firmen, die ihre Packete von der Post abholen, werden in ihrem eigenen Interesse handeln, wenn st« die Abholung in nerhalb der festgesetzten Lagerfrist bewirken. — Die in nächster Zett zum Militärdienst eintreffenden Rekruten wollen nicht verabsäumen, ihre Quiltungskatten über die geleisteten Beiträge zur JnoaliditätS- und Alters versicherung mitzunehmen. Die Letzteren sind gut aufzubc- wahren, da solche nach der erfolgten Entlastung bei Wieder- eintritt in versicherung-pflichtige Beschäftigung avzugeben sind. — Ueber die Lage de» heutigen Handwerks spricht sich die Tischler-Innung zu Themnitz folgendermaßen aus: Wenn wir Alles, wa« von der Gesetzgebung gegenwärtig verlangt wird, erhielten, so würde un- da« doch wenig nützen, so lange da» Erfassen der Zeitlage aus dem wirtschaftlichen Gebiete unterbleibt. Nur die freie Entfaltung und das richtige Erkennen unserer heutigen yandwerkerlage kann bei vereinten Kräften zur Erstarkung führen und es gestatten, daß wieder nutzbringend gearbeitet wird. Wohl würde es möglich sein, mit dem Großbetrieb, welcher das heutige Handwerk zu erdrücken scheint, zu concurriren, wenn man auf genossen schaftlichem Wege Vorgehen wollte, und zwar nicht nur hin sichtlich des Betriebe?, sondern auch für Einkauf und Verkauf. Dann müßte sich das Handwerk ganz besonders angelegen sein lassen, tüchtige Fachleute durch gute Schule und Werkstatt heranzubilden und auch die künstlerische Seite des Handwerks zu fördern. Nie wird di: Maschine das Kunsthandwerk erfolgreich o.rdrängen können, gerade jetzt macht sich die nicht hinreichende Regelung des LehrlingSwesenS empfindlich be merkbar. Bielen Meistern, die als Lehrling eine gründliche Durchbildung nicht erfuhren, fehlt diejenige Tüchtigkeit und Ausdauer, die nöthig ist, um den Ansprüchen und Verhält nissen der jetzigen Zeit als Handwerksmeister Rechnung tragen zu können. Untergeordnete Leistungen Vieler, sowie gewerb liche Darbietungen ohne alle und jede Berechnung der Spesen und Selbstkosten sind an der Tagesordnung und wirken herab drückend auf alle StandeS^enossen im Handwerk. — Wenn eine Civilperson bei einer Urlaubsüberschrci- tung einer Militärperson bez. zur Fortsetzung einer Urlaube überschreitung Hilfe leistet, so ist ne Civilperson, nach einem Urtheil des Reichsgerichts vom 8. April d. I., aus 8 6t des Militärstrafgesetzbuchs in Verbindung mit 8 49 des deu - schen Strafgesetzbuchs mit der Maßgabe zu bestrafen, daß bei Erkennung auf eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Wochen an Stelle des Arrestes Haftstrafe tritt. Als Hilfeleistung zur Urlaubsüberschreitung ist jede Thätigkeit zu verstehen, die darauf abzielt, die Urlaubsüberschreitung zu fördern ; sie liegt auch dann vor, wenn ein Dritter den Thäter in seinem Entschluß, den Urlaub zu überschreiten oder di: Urberschreitung fortzusetzen, bestärkt oder befestigt, besonders wenn der Thäter in seinem Entschluß noch schwankend war. — Das ist eine sür manche thörichte Eltern, Freunde und Brüder rc. sehr beachtenSwerthe Bestimmung. — von juristischer Seite wird dem „V. A." geschrieben: Die Ansicht, daß Ehefrauen, Söhne, Töchter und dergleichen nahe Verwandte einer Partei im Zivilprozeß — also wenn cS sich um Mein und Dein handelt — oder eines Ang> klagten nicht al« Zeugen benannt werden können, ist in dcr Bevölkerung noch vielfach verbreitet. Sie ist aber falsch und mancher ist durch sie schon zu Schaden gekommen. Die am 1. Oktober 1879 in Kraft getretenen Prozeßzesetze lassen auch die nächsten Verwandten der Beiheiligtcn als Zeugen zu und bestimmen nur, daß sie in der Regel unbeeidigt zu vernehmen sind. Welcher Glaube freilich den Zeugenaus- sagen veizulegen ist, das hat das Gericht nach billigem Er messen zu beurtheilrn, und es ist recht wohl begreiflich, wcnn den Angaben von nahen Verwandten seitens des Gerichrs häufig mit Mißtrauen begegnet wird; denn die Angehörigen de» Beiheiligten vergessen trotz aller Belehrung durch da« Gericht nur zu oft die jedem Zeugen obliegende Pflicht, nach bestem Wissen die reine Wahrheit zu sagen und so der Er mittlung der dem Prozesse zu Grunde liegenden Verhältnisse zu dienen, sie glauben vielmehr, daß sie in erster Linie darauf t bedacht sein müffen, ihre Angehörigen nach Möglichkeit zu r unterstützen. Immerhin kann in vielen Fällen die Zeugen- ' aussage auch eines nahen Verwandten recht wohl Berück, ich-
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