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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189510108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18951010
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18951010
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-10
- Monat1895-10
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.10.1895
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Uiesaer K Tageblatt «»d Anzeiger (Elbeblatt md Änzeigerj. Telrgramm-Adreffe ^Tageblatt", Riesa. Amtsblatt Fenispr-chst-"» Rr. 2-> der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Anitsgerickts und des Stadtraths zu Riesa. 2S7. Donnerstag, 10. Oktober 1895, Abends. 48. Jahr-. Das Riciacr Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postaustalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Auzeigen-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstrahe 59. — Für die Redaction veranttvortllch: Hermann Schmidt in Riesa. MsmoSTTml i .. —,z—— Aufgehoben ist die auf Freitag, den 11. d. M., Vorn». 10 Uhr, im Gasthofe zu Grödel angesetzte Bersteigerung eines Zweirades und einer Spieluhr. Riesa, 10. Octbr. 1895. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. . Sekr. Gidum. Bekanntmachung. Der Wafserzins auf das 3. Vierteljahr laufenden Jahres ist baldigst, längstens aber bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Stadthauptkaste abzuführen. * Riesa, am 10. Oktober 1895. Der Stadtrath. Schwarzenberg, Stdtrth. Hmtzsch. t Bekanntmachung. Der Unterricht der Fortbildungsschule in Gröba beginnt dieses Jahr Montag, de« 14. Oktober, Abends 6 Uhr. Es haben sich zu genannter Zeit sämmlliche fortbildungsschulpflichtigen jungen Leute der Schulgemeinde Gröba in dem Klaffenzimmer des unterzeichneten Direktors einzufinden. Beizubringen ist das Entlaffungszeugniß von denjenigen Schülern, welche bisher eine auswärtige Fortbildungsschule besuchten oder Ostern 1895 aus der Volksschule entlasten worden sind. Gröba, den 8. October 1895. * Der Schuldirektor. Börner. LDF für das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns spätesten- bis -1 A 1 A v Iß Vormittags v Uhr des jeweiligen Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. vertNcheS mW Sächsisches. Riesa, 10. October 1895. — Im Anschlüsse an die vorausgegangene gemeinschaft liche Sitzung beider städtischen «Kollegien, über die wir in gestriger Nummer berichteten, sand am Dienstag Abend nach 6 Uhr eine öffentliche Stadtverordnetensitzung statt. Als RathSdeputirter wohnte dieser Sitzung Herr Stadtrath Grundwann bei. Unter Leitung des Vorsitzenden des Kollegiums, Herrn Rendant Thost, gelangte Nachstehendes zur Berathung und resp. Beschlußfassung: 1. Einem Vorschläge des städtischen Bauausschusses zu folge hat der Stadtrath in seiner Sitzung vom 26. Sep tember cr. beschlossen, zum Zwecke der nach einem von dem Parkgärtner Kintzel angefertigten Entwürfe im nächsten Früh jahre vorzunehmenden Bepflanzung des Poppitzer Platzes, nach welchem der Platz glasenanlagen mit Gruppen von Zier sträuchern und einzelnen besseren Laub- und Nadelhölzern und an den Längsseiten eine Einfassung von Laubbäumen, sowie an der Poppitzerstraße einige Bänke, Durchgangswege jedoch nicht erhalten soll, in den nächstjährigen Haushalrplan eine Summe von 700 Mark einzustellen und ersucht das Kolle gium um Beistimmung zu diesem Rathsbeschlusse. Stadt». Thalheim hatte angenommen, Laß nur die Straße nach Poppitz mit Bäumen eingefaßt werden solle. Seiner Meinung nach würde durch Anpflanzung von vielen Sträuchern auf dem Platze das Käsernement verdeckt werden. Stadtrath Grund mann als Vorsitzender les Bauausschusses führt aus, daß der BauauSschuß zu diesem Beschlüsse nur deshalb gekommen sei, weil der Platz in seiner jetzigen Beschaffenheit ein un schönes Aussehen habe, was auf die zahlreichen Friedhofs gänger keinen angenehmen Eindruck mache. Da der Unter grund des Platzes lediglich aus Sand bestehe, mache sich die Aufbringung guten Bodens, der dem sogenannten Zehnichl entnommen werden solle, nothwendig. Stadtv. H. Barth empfiehlt den Rathsbeschluß zur Annahme. Wenn man sähe, wie andere Städte jedes Plätzchen zur Verschönerung der Stadt bepflanzten, so dürfe man hier nicht znrückstehen, um so weniger, als der Platz ein großer und hübscher sei, dessen Herrichtung von allen FriedhofSgängern begrüßt werden würde. Der erforderte Koftenaufwanv sei zudem durchaus nicht zu hoch. Nachdem auch Stadtv. Hammitzsch diesen Ausfüh rungen des Stadtv. H. Barth sich angeschlosscn, erklärt sich das Kollegium einstimmig gegen die Stimme des Stadtv. Thalhcim mit dem Rathsbeschlusse einverstanden. 2. Bereits im Jahre 1892 sind vom Stadtrathe Ver suche gemacht worden, das Verbindungsgäßchen zwischen der Schul-, Schloß- und Schützenstraße zur Einziehung zu brin gen. Die wiederholten Versuche waren leider immer ge scheitert an dem mangelnden Entgegenkommen einzelner an grenzender Besitzer, die sich mit der beabsichtigten Einziehung des Gäßchens nicht einverstanden erklären wollten. Der Herr Tischlermeister Münch in der Schloßstraße, welcher nach dem in feinem Hause slattgchabten Brande einen Neubau zu errichten beabsichtigt, ist nunmehr bei dem Stadtrathe vor stellig geworden und hat Nachfrage gehalten, ob und event. für welchen Preis er in Länge seines Hausgrundstücks das Areal des Gäßchens, da« er mit zu bebauen beabsichtigt, käuflich erwerben könne. Der S'adtrath hat hierauf in seiner Sitzung vom S. d. M. beschlossen, das Gäßchen zur Einzieh. ung zu bringen, wenn alle Adjacenten sich damit einverstan den erklären, das betreffende Areal aber an Herrn Münch mit 2 Mark pro Qudrm. zu veräußern. Sollte einigen der dahinter liegenden Adjacenten dieser Preis später zu hoch erscheinen, so würde man gezwungen sein, denselben etwas herabzusetzen. Herr Münch hat sich mit diesem ihm mitge- theilten Preise einverstanden erklärt und sich erboten, das von ihm vor seinem Grundstücke in der Schloßstraße an die Stadt abzutretende Areal gegen ein gleich großes Arealstück zu ver tauschen, den übrigen Theil aber gegen Bezahlung zu er werben. Der Stadtrath ersucht nunmehr das Kollegium um Zustimmung zur Einziehung des Verbindungsgäßchens. Stadtv. Pietschmann schlägt Zustimmung zu dem Rathbeschlusse vor; er glaubt nicht, daß jetzt noch einer der Adjacenten Linwen- düngen gegen die Einziehung des Gäßchens machen werde. Stadtv. Nitzsche erklärt sich mit der Vorlage einverstanden. Mir dem Münch'schen Neubau, mit dem in der Schloßstraße eingerückt werden müsse, werde zugleich ein Anfang in der Verbreiterung dieser engen Straße gemacht. Stadtv. H. Barth giebt zu erwägen, daß man zu möglichster Bequem- lichkeit des Publikums zwischen der Hauptstraße und der Kastanienstraße durch das ehemals Liebscher'sche Grundstück einen Durchgang geplant habe, der an seinen Endpunkten überbaut werde» soll. Dieses Projekt lasse sich vielleicht auch hier zur Durchführung bringen. Stadtv. Nitzsche und Schütze meinen, die Sache liege hier doch anders und halten die Einziehung des Gäßchens für unbedenklich. Vors. Thost kon- statirt, daß lediglich das Vorhandensein des Gäßchen die s. Zt. bei Fleischermeister Fischer, Kaufmann Schäfer und im Hotel Kronprinz vorgekommenen Einbruchsdiebstähle begün stigt hat. Stadtv. Thalheim bemerkt, daß der Weg, bei- spielswcise in seinem obere» Ende zwischen der Schloß- und Schützenstraße, mehrfach noch zum Transport von Materia lien rc. in die angrenzenden Grundstücke benutzt werde. Er sei zwar nicht Gegner der Einziehung des Gäßchens, es könne aber auch die Beibehaltung desselben nicht schaden. Stadtv. Nitzsche bemerkt, daß es sich jetzt weniger um diesen vom Stadtv. Thalheim bezeichneten Theil des Gäßchens handle. Hierauf wird die Vorlage nach dem Rathsbeschlusse gegen die Stimmen der Stadtv. Hammitzsch und Donath genehmigt. 3. Stadtv. Pietschmann richtet an den anwesenden Stadt- rath Grundwann die Frage, aus welchem Grunde dem Lehrer srvsi». Jost die von diesem von der Stadt erpachtele kleine ParzelU auf dem Käferberge, welche der Pachter sich als Garten hergerichtet und mit einem Zaune eingefaßt habe, aufgekündigt worden sei. Stadtraih Grundmann giebt hier- über dahin Aufschluß, daß die Aufkündigung des. Pachtver hältnisses qu. auf die Weigerung des Herrn Jost, den auf seine Veranlassung behufs der Wasserentnahme aus der städtischen Wasserleitung s. Zt. bis an sein HauSgrundftück gelegte» Wasserleitungsanschluß, der sich durch den späteren gegentheiligen Entschluß des Herrn Jost bezüglich der Wasser entnahme verüberflüssigt hat, zu bezahlen, zurückzuführen sei. Stadtv. Hammitzsch und Pictschmann halten dieses Verfahren für nicht richtig. Betreffs der Forderung an Herrn Jost hätte man Zahlungszwang versuchen sollen. Nachdem die Anfrage des Stadtv. Dr. Mende, in welcher Weise der Platz weiter benutzt werden soll, unbeantwortet geblieben, stellt derselbe den Antrag, den Stadlrath um Auskunft hierüber zu ersuchen. Bors. Thost deponirt, daß Herr Jost den Leitungsanschluß bezahlt hat, derselbe habe sich nur geweigert den von der Stadt verlagsweise bestrittenen Kostenaufwand zu verzinsen. Der Antrag des Stadtv. Dr. Mende wird -hierauf einstimmig angenommen. — Nach Vorlesung und Vollziehung des Protokolls erfolgt Schluß der Sitzung. — Vorgestern hatten sich 14 Mitglieder der Fleischer- Innung zu Großenhain auf vorherige Anmeldung durch den dortigen Schlachthofsdirektor Hierselbst eingefunden, um unfern städtischen Schlachtbof zu besichtigen. Die Führung hatten übernommen die Herren Stadtrath Riedel und Sanitäts thierarzt Meißner. Specielles Interesse zeigten die Herren für die Einrichtung der Klärgrubenanlage aus dem Grunde, als diese Anlage des Großenhainer Schlachthofes sich als ungenügend erwiesen und bereits zu erheblichen Streitigkeiten mit Dritten geführt hat. Nach eingehender Besichtigung sämmtlicher Räume und Einrichtungen verließen die Herren äußerst befriedigt unser neuestes städtisches Institut, um hier auf einen Theil der inneren Stadt zu besichtigen und darauf die Rückreise nach ihrem Heimathsorte anzutreten. — Man schreibt uns: Es sei von Neuem darauf auf merksam gemacht, daß den Landbriefträgern auf ihren Bestell gängen außer Briefpostsendungen auch Postanweisungen, Nach nahmesendungen, kleinere Pakete, Sendungen mit Werthangabe bis zum Betrage von 400 Mark, sowie Baarbeträge zum Ankäufe von Postwerthzeichen rc. und zur Bestellung von Zeitungen bei den Postanstalten übergeben werden dürfen. — Die Landbriefträger sind verpflichtet, die empfangenen Sen dungen, ausschließlich der gewöhnlichen Briefsendungen, sowie die ihnen übergebenen baaren Geldbeträge für Zeitungen, Werthzeichen rc. in ein Annahmebuch einzutragen, welches nach jedem Bestellgange der Postanstalt vorgelegt wird. Zum Einträgen der Sendungen rc. ist auch der Auflieferer befugt; es empfiehlt sich, von dieser Befugniß in jedem Falle Gebrauch zu machen. Hat der Landbnefträger die Eintragung selbst bewirkt, so muß er dem Auflieferer auf dessen Verlangen durch Vorlegung des Annahmebuchs von der stattgehakuen Eintragung Ueberzeugung gewähren. Die Ertheilung des Einlieferungsscheins über die von dem Landbriefträger ange- nommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen und Nachnahmesendungen erfolgt erst durch die Postanstalt; der Landbriefträger ist verpflichtet, den Ein lieferungsschein, wenn möglich, beim nächsten Bestellgange dem Auflieferer zu überbringen. — Die Schwalben, die lieben wcrthen Hausgenossen insonderheit der Dorfbewohner, haben uns nach dem Einlritt kühler Witterung plötzlich verlassen und ihre weite Reise nach dem fernen Süden angetreten; nur Nachzügler aus dem Norden schweifen wohl noch vereinzelt umher. Von ihren hohen Wohnungen herab zwitscherten sie noch vor Kurzem ihre Weisen, gleichsam Abschieds- und Danklied zugleich für Diejenigen, welche ihnen liebevoll Schirm und Schutz ge- währten. Im Volksglauben genießt die Schwalbe einen be sonderen Vorzug vor den anderen Vögeln; das Gebäude, an dem ein Schwalbennest haftet, gilt gegen Gefahr und Unheil gefeit. Mit dem Beginn der sonnigen Frühlingstage kehren die lieben Gäste wieder bei uns ein. f Dresden. Die Erzherzogin Maria Josepha, geb. Prinzessin von Sachsen, trifft heute Nachmittag in Vill.i Hosterwitz zum Besuche der Familie des Prinzen Georg von Sachsen ein.
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