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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-11-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189511045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18951104
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18951104
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-11
- Tag1895-11-04
- Monat1895-11
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 04.11.1895
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Montag, 4. November 18SS, Abends. 48. Zahrg. Ujesaer G Tageblatt i»r»d Anzeiger WetloS md Anjkiger). Amtsötati der König!. Amtshanptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts mrd des Stadttaths zu Riesa. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei ins HauS 1 Mart 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark S5 Pf. Anzeigen-Annahme für dir Nummer dcS Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Ries». Im Lagerräume des Herrn Spediteur August Schneider hier sollen Sonnabend, den 9. November 1895, Norm. 10 Uhr, zwei zur Müllerei gehörige Maschinen gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, am 2. November 1895. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Sekr. Gidam. * Im Gutsgehöfte des Herrn Hendler 1« Poppitz sollen Mittwoch, den 6. Novbr. 1895, Norm. 10 Uhr, 11 Ctr. Hafer, 4 Schock Weizen, 200 Ctr. Stroh und 20 Ctr. Heu gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 2. Novbr. 1895. Der Ger.-Voüz. des Kgl. Amtsger. Sekr. Gidam. ist. Die „Nat. Ztg." sagt: Die russische Telegrammagentur l macht sich die Sache allzu leicht, indem sie emfach konstatirt, I daß sie ganz Europa mit einer Alarmnachricht getäuscht habe. Wenn sie keine befriedigendere Darlegung geben kann, wird es bei dem jetzigen allgemeinen Eindrücke bleibe», daß «an es mit einem Raubzuge zu thun hat, der von einer bisher unbekannten Seite gegen die Börsen und einen Theil de» besitzenden Publikums unternommen wurde. Die „Börsen- Zeitunz" spricht von einer Verschwörung gegen die Berliner Börse und fordert eine Untersuchung, damit nicht der Verdacht solcher Machenschaften auf die Berliner Börse falle. Die «Boss. Ztg." betont unter Hinweis auf die Depeschencensur in Rußland, daß offenbar offizielle Kreise an der Drückung der Kurse und der Beunruhigung des Publikums bctheiligt waren. Angeblich wegen zu starker Abnutzung hält die Reichs bank nach einer Mittheilung >»-s „Reichsboten" die bei ihr eing henden Kronen (Zehnmark,rücke) zurück; die Abnutzung soll bei etwa einer Milliarde in Kronen jährlich gegen 500000 Mark betragen! Damit sei der Beweis erbracht „daß die aus Gold hergestellten 10-Markstücke für die ihnen zugewiesenen Zwecke unbrauchbar (!) find, diese vielmehr nur durch eine Vermehrung der Sibermünzen erfüllt »erden können! Der „Reichsbote" hält es nicht für ausgeschlossen, „daß man bei Ausprägung neuer Fünfmarkstücke eine bessere Legierung, etwa auf de« Thalerfuße, einführen wolle, um die Fünfmarkstücke weniger groß und schwerfällig zu machen." Da» soll eine der Maßregeln zur Hebung des Silberpreises sein, von denen der Landwirthschastsminister » Hammerstein- Loxten in Ratibor gesprochen hat. Die späte Einberufung des Reichstages legt die Be fürchtung nahe, daß sich das vorjährige Schauspiel wiederholt, d. h. daß die kurze Berathungszeit vor Weihnachten wieder gänzlich unfruchtbar verläuft und so viele Arbeiten auf das nächste Jahr verschoben werden, daß der Reichstag ihre Last in der üblichen Sitzungsperiode nicht bewältigen kann. Für die späte Einberufung ist nach offiziöser Angabe der Umstand maßgebend gewesen, daß dem Bunde-rath Gelegenheit ge geben werden soll, vor der Eröffnung der neuen Reichstags tagung möglichst alle wichtigeren zur Erledigung in der nächsten Tagung bestimmten Gesetzentwürfe und sonstigen Vorlagen fertigzustellen. Für die rechtzeitige Fertigstellung des Etat» würden sich ebenso wenig Schwierigkeiten ergebe», wie für den laufende« Etat, der ja auch erst in den ersten Tagen des Dezember an den Reichstag gelangte. Außer dem Etat sollen dem Reichstage bei seinem Zusammentreten das Börsengesetz, die Vorlage über den unlauteren Wettbewerb, die Gewerbenovelle und da« Depotgesetz zugehen. Die „Nat.- Lib. Korr." meint, die Regierung gebe sich anscheinend der etwas sanguinischen Erwartung hin, der Reichstag »erde noch vor Weihnachten diese fünf Gegenstände in erster ve- rathung erledigen. Die bisherigen Erfahrungen geben aber recht wenig Grund zu solcher Erwartung. Wie die „Mil^Pol. Korr." hört, sollen auch in de» nächsten preußischen Etats wieder beträchtliche Summen für landwirthschaftliche Zwecke eingestellt werden. Bestimmte» darüber lasse sich noch nicht mittheilen, da die Verhandlungen darüber zwischen dem Landwirthschaftliche« und dem Finanz ministerium noch nicht abgeschlossen seien. Oesterreich»Ungar«. Unausgesetzt beschäftigt sich «och die Wiener Presse mit der Frage der Kaiserlichen Be stätigung Dr. Lueger» als Wiener Bürgermeister. Am Arei- tag Vormittag sand eine Ministerrathsfitzung statt, bet »elcher die Wahl Dr. Lueger» den Gegenstand der Berathung bildete Die kaiserliche Bestätig»««, welch« zweifello» ist, d«fte bi» 7. November eintreffen. Nach de« konservative« „Vaterland" ist Dr. Lueger nicht blo» vo« Minister-Präsidenten Grafen Badeni, sondern auch vom Statthalter Grafe« Kiel«tan»egg empfangen worden, denen er Beiden seinen Besuch abgestattet In der Schweiz vollzog sich am gestrigen Sonntag die Volksabstimmung über die von der Bundesgesetzgebung angenommenen neuen Militär artikel der Bundesverfassung, wonach d e Verwaltung des Heere» und de« gesammten Wehrwesens überhaupt auf den Bund übergehen soll. Das Verlangen nach größerer Ver einheitlichung des gesammten Heerwesens trat in der Schweiz schon im Jahre 1871 hervor, als sichZ bei der gelegentlich des UebertrirtS der Bourbccki'schen Armee auf schweizerisches Gebiet Ungeordneten Mobilmachung eine» Theile» der eid genössischen Truppen große Mängel herausgestellt hatten. Am Widerstande der auf ihre Selbstständigkeit eifersüchtigen Eantone scheiterte indeß der im Jahre 1872 ausgearbeitete Entwurf, der dem Bunde ein einheitliches Heer geben sollte. E» kam dann zu dem Compromiß von 1874, wodurch die ' I. . geschaffen wurden. Hiernach besteht das Bundesheer in seiner Gesammt- i heit aus den Truppenkörpern der Cantone und au» allen Schweizern, die zwar nicht zu diesen Truppenkörpern gehören, aber nichtsdestoweniger militärpflichtig sind. Soweit nicht militärische Gründe entgegeustehen, sollen die Truppenkörper aus der Mannschaft desselben CantonS gebildet werden. Die Zusammensetzung dieser Truppenkörper, die Fürsorge für die Erhaltung ihre» Bestände» und die Ernennung und Be förderung der Offiziere ist, unter Beachtung der durch den Bund aufzustellenden allgemeinen Vorschriften, Sache der Cantone. So giebt es eidgenössische und cantonale Truppen einheiten, wobei die Guiden-Compagnien, die Park-Colonnen, die Feuerwerker-Compagnien, die Train- und Geniebataillone, sowie die Sanität»- und Berwaltungstruppen die Einheiten de» Bundes bilden, während die Infanterie- und die Schützen bataillone, sowie die Dragoner-Schwadronen, die Feld- und Sebirgsbatterien und die Contingente der Festungs-Artillerie cantonale Einheften blieben und auf die Cantone vertheilt wurden. Die Einheit de» militärischen Unterrichts und der Aus bildung, sowie eine gewiffe Einheit in der Organisation der Truppenkörper, die namentlich in den größeren Verbänden zum Ausdruck gelangt, wurde in die Hände des Bunde» gelegt, und vom Bunde wurde auch da» Beförderungswesen durch Aufstellung allgemein verbindlicher Vorschriften für die Beförderung aller Offiziere und Unteroffiziere einheitlich geordnet. Aber das ganze Heerwesen der Schweiz entbehrt in seiner gegenwärtigen Verfassung von oben bis unten der Einheitlichkeit sowohl in der Bildung und Organisation der Truppenkörper wie im Ausrüstungsmaterial, in der Besetzung de« OsfizierrcorpS, in der Verwaltung und in allerln Kleinigkeiten, die an sich vielleicht nicht gerade »esentlich sind, aber die Handhabung eines so verwickelten Mechanis mus den Oberbefehlshabern in hohe« Grade erschweren. So erhält der schweizerische Kriegsmann seine Waffen, Gewehr, Säbel und Geschütz, vom Bunde geliefert, die Be kleidung dagegen, Hose und Rock, Feldflasche und Brot beutel, Putzsack und Tornister vom Danton. Wenn er im Dienste Schaden an seiner Gesundheit erleidet oder gar sein Leben verliert, so muß der Bund ihn »der feine Hinter bliebenen unterstützen, nicht der Caaton, der ihn vielleicht «ft einer nicht genügenden Kleidung versehe« oder ihn einer Truppenabtheilung zugewieseu hat, bei der er die besondere Strapaze oder Gefahr durchzumachen hatte. Die Cantone haben ferner da» Recht, die Offiziere der cantonale« Truppen zu ernennen, jedoch nicht die der höhere« Grade. E« giebt keine cantonale«, sondern nur eidgenössische Oberste«. Die Cantone haben für die Rekrutirung zu sorge« wofür sie allerdings de« Bund« verantwortlich find. Di« Kost« der ganzen Ausrüstung aber trägt der Bund, und von der Ersatzsteuer, die von den nichtwrhrpflichtigen rasesgeschichte. Deutsches Reich. Da» Galadiner zu Ehren des Königs von Portugal fand Sonnabend Abend im Marmor saale des Neuen Palais statt. Der König von Portugal saß zwischen dem Kaiser und der Kaiserin. Den Majestäten gegenüber saß der Reichskanzler. Während der Tafel erhob sich der Kaiser und brachte folgenden Trinkspruch aus: „In dem Ich Unseren durchlauchtigste« Gast willkommen heiße, erhebe Ich Mein Glas und trinke auf das Wohl Sr. Maj. de» Königs von Portugal." Dir Musik spielte die portu giesische Nationalhymne. Etwa» später erhob sich der König von Portugal und brachte in französischer Sprache ein Hoch auf den Kaiser und die Kaiserin au», dankte für den schönen Empfang und das ihm dargebrachte Wohlwollen. Die Musik spielte die preußische Nationalhymne. Der Kaiser trug die Uniform de» 1. Leibhusarenregiments Nr. 1. Der König von Portugal hatte portugiesische Admiralsuniform angelegt. Die deutsche Mission für die Südpolarerforschung »er- sauuuefte sich gestern unter dem Vorsitz des GeheimrathS Kumayer und der Theilnahme Player» und berieth den Plan der Entsendung einer deutschen antarktischen Expedition. E» wurde beschlossen, mit zwei Schiffen südwärts von «arguden »orzugehen und den Führern vollständige Freiheit im Han del« zu lassen. Die Gesammtkosten de» dreijährigen Unter nehmens sind auf S50000 Mark festgestellt. Die Denkschrift zur Darlegung der verschiedenen Richtungen des Unterneh men» wird demnLchst veröffentlicht. Der „Vorwärts" veröffentlicht da» Faksimile de« be kannte« Briefes Stöckers vo» 14. August 1888 an Ham mersteil» betreffend die Haltung der Konservativen gegenüber Bismarck. Di« Berliner Blätter besprech« »ft Ausdrücken der Entrüstung da» russische Manöver, da» «ft dem ««geblichen Artikel de» „Petersburger RegierungSboten" ausgeführt worden an die BundeScasse zu zahlen ist, stießt die Hälfte den Can- tonen zu. Aus dieser Theilung der Heeresverwaltung zwischen dem Bunde und den Cantonen entstehen natürlich die größten Unzuträglichkeitea, unter denen natürlich auch die Schlag fertigkeit des Heeres leidet — eine Erkenntniß, welche als dann auch zu den neuen Militär-Artikeln führte, über deren Annahme nunmehr da» Schweizer Volk am gestrigen Sonntag zu entscheiden hatte. Wie die Heeresleitung, so soll jetzt auch die Heeresverwaltung in die Hände des Bundes gelegt werden. Der Bund soll fortan nicht mehr bloß für den militärischen Unterricht und die Bewaffnung, sondern auch für Ausrüstung und Bekleidung unter Mitwirkung der Cantone durch die Kreisvrrwaltungen sorgen. Die Kreis verwaltungen sind für die Truppenemheiten, die Divissionen, — ^.... s- — , bestimmt, die soweit nicht militärische Gründe entgegen- jetzt gültigen MMärartikel der Schweizer Bundesversaflung I stehen, immer aus der Mannschaft des nämlichen Cmrons gebildet werden sollen. Die acht Divisionskreise sollen sich, soweit thunlich, «ft den Cantonsgrenzen decken. Die neuen Militär-Artikel treffen auch besser als bisher Bors irge tür die Unterstützung unbemittelter, im Dienste er'ra k > r W.hr- oränner und für die Hinterbliebenen von Weltmännern, die infolge des Militärdienstes ihr Leben verliere«. Endlich ist auch die Entschädigung solcher Familien von Wehrmännern vorgesehen, die infolge der Abwesenheit ihrer Ernährer un verschuldet in Noth gerathen. Der Entwurf der neuen Militär - Artikel muß ent schieden als eine sehr verständige Reform bezeichnet werden. Die Vereinheitlichung der eidgenössischen Heeresverwaltung ist unbedingt nöthig, wenn das herrschende Milizsystem in Zeiten der Gefahr für die Bertheidigung des Landes über haupt einigen Werth haben soll.
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