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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189601087
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-08
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.01.1896
- Autor
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Riesaer A Tageblatt ««d K«r»rs»r («ßebls« «ß Ltyrign). Amtsblatt -r^ »er Kbnigl. »«tshauptmannfchast Großenhain, des Köntgl. Amtsgerichts und de» «adtntth« M Stich». 5. Mittwoch, 8. Januar 1896, Abends. 49. Jahrg. Da«'Riesaer Tageblatt rrscheiM jede» La, Abend« mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. Vierteljährlicher veznMret» bet AbhoUmg in den Expeditionen in Mesa und Strehla oder unsere durch Träger frei in« Hau« 1 Mark SV Pf., bei Abholung am Schalter der kaisrrl. Pofianstalten 1 Mark 25 Pf., durch den Briefträger frei in« Hau« 1 Mark SS Pf. «mAam-Annahn» für dir Nummer de« A»«gabetage« bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Aaftanienstraßr 59. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung, betreffend dm freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktive« Militärdienst. 1) Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahr freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere »der in der Marine eintreten, falls er die nvthige moralische und körperliche Befähigung hat. 2) Mr sich freiwillig zu zwet-, drei- oder vierjährigem aktiven Dienst bei einem Truppen- theil melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzeuden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3) Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubniß durch Urtheilung eines Meldescheines. Die Erth'ilung des Meldescheines ist abhängig zu machen: s) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, d)von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4) Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute haben sich ihrer Annahme »egen unter Vor legung ihres Meldescheines an den Kommandeur des TruppentheilS zu »enden, bei welchem sie diene« »ollen. Hat der Kommandeur keine Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körper liche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5) Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines. Annahme-ScheineS. K) Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-EinstelluugStermin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Militär-Musikkorps einzu treten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Linstellungstermin. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer Mel dung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimalh beur laubt werden. 7) Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des TruppentheilS, bei welchem sie dienen wollen, frei. Außerdem haben sie den Vortheil, ihrer Militärpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers - Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilver- sorgungsscheiu bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre erwerben zu können. 8) Mannschaften der Kavallerie »nd der reitenden Feldartillerie, welche im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient hoben, dienen in der Landwehr I. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9) Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveverhältniffes in der Regel nicht heran gezogen; ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termin freiwillig zur Aushebung melden, erwächst dagegen hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl »er Waffengattung oder des TruppentheilS nicht. Dresden, den 4. Januar 1898. Krieg- - Ministerium, von der Planitz. Bekanntmachung, die religiöse Erziehung der in gemischten Ehen geborene« Kinder betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts wird folgende, vielfach unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der rÄigiiifen Erziehung der in gemischte» Ehe» geborene« Kinder in Erinnerung gebracht. Nach 88 6 bis 8 des Gesetzes vom 1. November 1836 sind eheliche Kinder, bereu Vater dem evan gelischen, deren Mutter aber dem katholische» Glaubensbekenntnisse angehören, desgleichen Kinder, deren Vater dem katholischen und deren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zuge- than sind, in dem Bekenntnisse des Vater- zn erziehe», und eS ist eine Abweichung von diesen Bestimmungen nur dann zulässig, wenn die Eltern vor erfülltem sechste« Lebens jahre drS betreffende« Kindes an Gerichtsstelle und ohne Beisein anderer Personen eine Uebereink««ft vor dem Richter dahin zu Protokoll abgeschlossen habe«, daß ihre Kinder in de« Bekenntnisse der Mutter erzogen werben sollen. Auf die religiöse Er ziehung derjenigen Kinder, welche zur Zeit einer solchen Vereinbarung bereit- daS sechst« Lebens jahr erfüllt haben, bleibt der Abschluß der letzteren ohne Einfluß. Großenhain, am 3. Januar 1896. Die Königliche Bezirksschnlinspe^ion. No. 1963 ö. v. Wilucki. I)r. Gelbe. O. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Großenhain vom 3. Januar 1896 — Riesaer Tageblatt No. 2 vom Jahre 1896 — werden alle in der Stadt Riesa dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen des deutschen Reiches, welche im Jahre L8VS geboren oder bei einer frühren Musterung zurückgestellt morde» si«d, oder ihrer Gestellungspflicht nicht Genüge geleistet haben, hiermit aufgefordert, sich inner halb der Zeit vom 18. Januar bis 1. Februar diese- Jahres Nachmittags von S—« Uhr im hiesigen städtischen Meldeamte persönlich zur Stammrolle anzumelden. Die zur Zeit abwesenden Militärpflichtigen sind von den Eltern oder Vormündern, be ziehentlich von den Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anzumelden. Die in früheren Jahren zu rückgestellten Militärpflichtige« haben ihre Loosungsscheine und die Mannschaften aus dem Jahre 18,6 — mit Ausnahme der in Riesa geborenen — ihre Geburtsscheine vorzulegen. Aufent haltsveränderungen der angemeldeten Personen sind nach längstens 3 Tagen anzuzeigen. Zu widerhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen ge ahndet werden. Riesa, am 7. Januar 1896. * Der Rath der Stadt. I. V.: Schwarzenberg, Stadtrath. OertlicheS u«S Sächsisches. Riesa, 8. Januar 1896. — Man berichtet uns: Borgestern hielt der hiesige König!. Sachs. Militärverein für Riesa und Umgegend seine Generalversammlung auf das 38. Vereinsjahr im Saale des Hotel Kronprinz ab. Nach vorangegangener Einkassirung der Monatssteuer durch den Kassirer, Begrüßung und Beglück wünschung zum neuen Jahr durch den Vorsteher Fr. Scheibe, wurde der Jahresbericht vom Schriftführer Häberlein vor getragen und am Schlüsse desselben von Letzterem ein drei maliges Hoch auf den hohen Protektor Se. Majestät den König ausgebracht. Der Bericht wies auf die im »ergangenen Jahre vollzogene GeschäftSthätigkeit hin, desgleichen auch auf die ausgeführten Festlichkeiten zum Geburtstag Sr. Majestät des Königs, ferner: Theaterkränzchen und Stiftungsfest, so wie auch die 25jährige Jubiläumsfeier der großen, ruhm reichen Zeit von 1870. — Der Verein besteht aus 3 Ehren mitgliedern und 211 ordentlichen Mitgliedern. Unterstützung a« hilfsbedürftige Mitglieder wurden in 5 Fällen 95 Mark gewährt. G.storben sind 4 Mitglieder und eine Mitglieds frau für welche an deren Hinterlassene 291 M. Begräbniß- gelder entrichtet wurden. Eingetreien sind 16 Mitglieder. Der Arbeitsnachweis für entlassene Militäkpersonen sei auch eingeführt und habe sich seit vergangenem Herbst gut bewährt, so daß Nachfrage und Anfrage eine reichliche wac. Obmann dieses Arbeitsnachweises ist der Vorsteher Fr. Scheibe für den AmtägerichtSbezirk Riesa. Der vom Kassirer Emil Hof mann abgefaßt« Rechenschaftsbericht gelangte zur Vorlage «nd, da derselbe vorher genau geprüft, zur Gutheißung. — Das Vereinsvermvgen beträgt 4350 Mk. 84 Pf., Kranken fond 420 Mk. 78 Pf. Gutgemacht wurden im vergangenen Jahre 159 Mk. 12 Pf. An Stelle der ausscheidenden vier Ausschußmitglieder wurden drei derselben mehrstimmig wie dergewählt, während an Stelle des einen, welches von hier verzogen, 1 Mitglied aus der Mitte des Vereins hervorging. — Hierauf wurden die umgearbeiteten Satzungen vorgelesen und sollen nun zur weiteren Genehmigung d.r Behörden gelangen. Zum Schlüsse wurde bestimmt, die 25 jährige Erinnerungsfeier der Aufrichtung des deutschen Reiches den 18. Januar mit einem Commers im Saale des Hotel Kron prinz festlich zu begehen. tt. — Zur Geschäftslage auf der Elbe schreibt das „Schiff' aus Aussig unter dem 31. Dccember: In Folge des am 25. December v. I. eingetretenen Treibeises auf der Elbe mußte der Verkehr vollständig eingestellt werden. Es sind hier heute noch vier Fahrzeuge damit beschäftigt, ihre Ladung zu löschen, sonst ist überall die Winterruhe eingetreten. Nach dem die hies. beiden Häfen sowie auch der,in Rosawitz mit Fahrzeugen gefüllt sind, müssen die zuletzt noch nach hier gekom menen Kähne während des Winters auf der freien Elbe bleiben. Das Treibeis auf der Elbe war gestern, Nacht«, bei Schreckenftein zum Stillstand gekommen, so daß wir heute wieder Treibeis hier haben. Die Temperatur war gestern früh 12° unter Rull, heute jedoch wieder bis auf 5° unter Null gestiegen, wobei sich in der vergangenen Nacht ziemlich starker Schneefall eingestellt hat, welcher auch heute noch an hält, bei südwestlicher Luftströmung. —* Auch ein Jubiläum, vor 60 Jahren gab es in Sachsen noch keine Eisenbahnen. Zwar war die Kunde von diesem Verkehrsmittel überall hingedrungen und Zeitungen und Kalender, letztere in vielen Häusern damals die einzige periodische Druckschrift, beschäftigten sich eingehend mit diesem Weltwunder. In Sachsen war man bei der projektirten Leipzig-Dresdner Bchn noch nicht über da« Vermessen, ver anschlagen und Berathen hinaus gekommen, sodaß ein da- mal« erschienenes Gedichr sehr richtig mit den Worte» schloß: „Eisenbahnkaffee und Eisendaftnbier, Eisenbahnzeitung und dito Papier, Eisenbahnkleidung und Eisendahngeld, Alle« ist fertig — nur die Eisenbahn fehlt." Besonders die einzuschlagend« Linie machte viel Kopfzerbrechen. Ueber eins war man sich bald klar, man wollte Leipzig und Dresden nicht auf kür zestem Wege, etwa über Döbeln, wie e« später geschah, ver binden, sondern Leipzig sollte vor Allem dabei mit der Elbe in Verbindung gebracht werden, und es entstand da» Projekt Leipzig. Oschatz-Strehla-Dresden, und zwar sollte in Strehla die Elbe überbrückt und die Eisenbahn über Oberau nach Dresden-Neustadt geführt werden. Ein vom Ehauseeinspek- tor Kögel ausgearbeiteter Plan bezifftrte den Aufwand für eine Elbbrücke zwischen Strehla und Lorenzkirchen, bei 13 hölzernen Bogen und einer Breite der Fahrbahn von 16 Ellen auf 295000 Thaler, während zwei Durchfluthbrücken hmter Lorenzkirchen 24 500 Thaler kosten sollten. Dieses Projekt hatte die meiste Aussicht auf Verwirklichung. Da schickte am 8. Januar 1836, also heute »or 60 Jahren, der einige Jahre vorher entstandene Dresdner Gewerbeverein eine Pe- tition an die Kgl. StaatSregierung, in welcher eine Aenderung dieser projektirten Eisenbahnlinie eingehend begründet und einer Linie Leipzig-Riesa und deren Wetterführung auf de» linken Elbufer über Leutewitz-Hirschstein-Meißen nach Dreß-
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