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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189602036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-03
- Monat1896-02
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.02.1896
- Autor
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Riesaer K Tageblatt Montag, 3. Februar 1896, Abends La» Rirlaer Tageblatt erschefttt jede« Ta, Abend» mit Ausnahme der Sonn, und Festtage. BierteljShrlicher Br»n,«pret» bet Abholung tn den «xprdtttonm tn Mesa und Strehla oder durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mark SO Pf., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 28 Ps., durch den Briefträger frei tn» Hau» 1 Mart 68 Pf. Lagetgen-Amrah»« für die Nummer de» Ausgabetage» bi» Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kaftantenstrahe 89. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. und Anzeiger Medlalt mit Äyeiger). Telegramm-Adresse Fernsprrchstelle .Tageblatt«, Riesa. AAg, H, N V H' U H' H- Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa 19. Jahr». Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 18S5 aus der Staatskasie bestrittenen Verlage an Seuchen- re. Entschädigungen betreffend. Nach der am 18. Dezember vorizen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande Vorhandenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1895 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere bez. nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungenseuche um gestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder zu gewähren gewesen, bez. an Verwaltungskoften erwachsen sind, auf jedes der aufbezeichneten Rinder ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfen nigen zu erheben, während auf die Pferde ein Beitrag diesmal nicht entfällt. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz« und Verordnungsblatt von 1881, Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1884, Seite 62, und von 1886, Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung des belegten Jahresbeittags berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Bemeindevorstände) hiermit angewiesen, auf Grund des von den Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisses den oben ausgeschriebe nen Jahresbeitrag von den betreffenden Rindvieh-Besitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April dieses Jahres unter Beischluß des Verzeichnisses an die Kreishaupt mannschaften bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 27. Januar 1896. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Hartmann. Bekanntmachung. Auf die nächsten sechs Jahre sind für ihre Wohnorte anderweit beziehentlich neu in Pflicht genommen worden die Herren Gemeindeältester Friedrich Ernst Hensel in Kobeln und Gemeindevorstand Wilhelm Richter in Jahuishause« für die bisher von ihnen verwalteten Functionen, sowie Gutsbesitzer Ernst Theodor Reinhardt in Böhlen als Gemeindeältester für Jahnishausen mit Böhlen, Hausbesitzer Friedrich Wilhelm Herrmann in Zeithain als Gemeindeältsster, Gutsbesitzer und Gemeindeältester Friedrich Robert Bennewitz in Leffa als Gemeindevorstand, Hammerarbeiter Gruft Kimmel in Leffa als Gemeindeältester und Gutsbesitzer Ernst Hugo Klotzsche in Leutewitz als Gemeindevorstand und zugleich als Standesbeamter. Großenhain, den 30. Januar 1896. Die Königliche Amtshauptmannschaft. No. 301 L. v. Wilucki. Mke. Bekanntmachung. Für den abgegangenen Schutzmann Brätz ist am heutigen Tage von dem unterzeichneten Rathe Herr Heinrich Christian Ernst Dröhler, bisher Gemeindediener in HainSberg bei Dresden, als Schutzmann für die Stadt Riesa eidlih in Pflicht genommen worden. Riesa, den 1. Februar 1896. Der Rath der Stadt daselbst Klötzer. S. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Rath beabsichtigt, die diesjährigen GraSnutzUNgen in de» kommun- lichen Gärten, auf dem sogenanten Zehnigt und auf der Wiese hinter der Wasserkunst zu verpachten. Die Bedingungen werden auf Verlangen auf der Rathskanzlei bekannt gegeben werden, woselbst auch jede gewünschte Auskunst ertheilt werden wird. Pachtofferten sind bis HUM LS. Februar dieses Jahres anher einzureichen. Riesa, am 3. Februar 1896. Der Rath der Stadt daselbst Klötzer. * L. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß an Stelle des aus seiner hie sigen Siellung ausgeschiedenen Rathscegistrators Herrn Tann Herr RathSregistrator Karl Richard A?no Helduer hier als zweiter stellvertretender Standesbeamter für den zusammengesetzten Slandesamtsbezirk Riesa in Pflicht genommen worden ist. Rieja, den 1. Februar 1896. Der Rath der Stadt daselbst Klötzer. S Es sollen 1 die Lieferung von Schränke«, Tische«, Stühlen, Brodbreter«, Gewehrge- rüste«, Fensterrouleanx, Spiegeln, Waschtröge«, Böttcherwaare« (rund 70000 Mk ), Bettstellen, Lampe«, Müllschippen, eis. Kandelabern, Leuchtern, Speise» oapfen, Spuckaäpsen, Waffereimern, Küchengeräthen (rund 50000 Mk ), Eft näpfen, Wafferkrügen, Waschbecken (rund 2000 Mk.) und 2. der Anstrich der hölzerne« Geräthe nach Handwerkszweigen — größere Posten getheilt — vergeben werden. Bedingungen und Proben liegen werktäglich von 8 Uhr Bonn, bis 4 Uhr Nachm. hier aus. Angebote sind bis 11. Februar zu 1 bis 11, zu 2 bis 10,30 Bonn, versiegelt, gebühren frei'und mit den Aufschriften zu 1. „Geräthe-Lieferung", zu 2 „Geräthe-Anstrich" anher zu senden. * Die Eröffnung erfolgt in Gegenwart der erschienenen Bewerber. Zuschlagsfrist 14 Tage. Truppen-Uebungsplatz Zeithain, den 31. Januar 1896. Königliche Garnison-Verwaltung. Die Lieferung von ea. 1«V« Lx versch. trockener Gemüse, 4<ro k« Weizenmehl, «OVO kx Roggenbrot, IS«« L« Semmel, LOOK Lx Kar toffeln, 8«« kx Mohrrüben, SO« k« Speisesalz, SS«« kx Fleischwaare«, SS« k« Butter, s« Schock Eier, 7«« Port. Lagerbier, s« bl Braun bier, S« bl Milch auf die Zeit vom 1. April 1896 bis mit 31. März 1897 soll unter den zur Einsicht im Geschäftszimmer der unterzeichneten Verwaltung ausliegenden Bedingungen öffentlich vergeben werden. Verschlossene mit der Aufschrift „Angebote aus Verpflegsgegenstünde" versehene Zuschriften sind bis z«m 1«. Februar e. voruüttags Ist Uhr, zu welcher Zeit Termin stattfindet, portofrei anher einzusrnden. * Riesa, am 2. Februar 1896. Königliches Garnison-Lazareth. Bekanntmachung. Die Ansuhre von 1«« Kubikmeter Klarschlag, ab Bruch Zehren zum hiesigen Straßenbau, soll Souuabeud, deu 8. Februar dss. IS., Nachmittags 5 Uhr im Gasthofe Kobeln nach dem Mindestfordern vergeben werden. Bedingungen werden vor Beginn des Termins bekannt gemacht. Kobeln, den 1. Februar 1896. Gühue, G.-V. was nützen würde, denn die Zucht, in welcher StambulowS eiserne Hand das bulgarische Volk und die Parteihäuptlinge zu halten wußte, ist seit dessen Sturz und vollends seit dessen Ermordung, deren demoralisirende Wirkung nicht auSbleiben konnte, längst dahingeschwunden. Der Priuz ist nun freilich eine zähe Natur und hat stark« Nerven, wie er genugsam bewiesen hat; er wird selbst großen Schwierigkeiten gegenüber den Kampf nicht so leicht aufgebe», denn er hat sich nun schon über acht Jahre auf seinem Posten behauptet, und der Entschluß, sich und seiner Dynastie den bul garischen Thron zu sichern, ist, seitdem er sich vermählt und einen Sohn besitzt, in ihm gewiß noch mehr befestigt worden. Aber wenn auch dieser Gedanke in ihm fest wurzelt, so sind, um Anhänglichkeit an ihn und sein Hau» im Herzen deS bul garischen Volkes Wurzel fasten zu lasten, acht Jahre doch eine kurze Zeit, namentlich wenn man bedenkt, daß sechs Jahre da von, und zwar die für daS Gedeihen Bulgariens erfolgreichen, unter daS Regiment StambulowS fallen. Was seitdem ge schehen ist, läßt Bulgarien innerlich wieder ziemlich verwilderc Prinz Boris von Bulgarien, der dieser Tage erst sein zweites Lebensjahr vollendet, ist gegenwärtig eine der am meisten genannten fürst lichen Persönlichkeiten. Sein Vater, der Prinz Ferdinand, ist in alle Welt herumgereist, um die Umtaufung seines Söhnchens nach griechisch-katholischem Ritus, so wie eS die Verfassung Bulgariens fordert, zu ermöglichen. Er ist persönlich nach Rom gegangen, um den Papst um Zustimmung zu bitten, hat aber selbstverständlich einen ablehnenden Bescheid erhalten. Wie versichert wird, hat ihm der Papst geradezu mit der großen Exkommunikation gedroht, wenn die Umtaufung stattfinden sollte. Der Termin, auf den sie bestimmt zugesichert war, der 30. Januar, ist verstrichen. Der gequälte Prinz Ferdinand, so redlich er sich müht, vom Fleck zu kommen, bewegt sich nicht in gerader Richtung, ja, nicht einmal in Schlangenlinien, sondern im Kreise wie die von einem bösen Geist in der Irre Geführten. Soweit eS von dem Prinzen abhängt, dürfte bi- auf Weiteres alles beim Alten bleiben. Die Entscheidung liegt aber am Ende bei der Sobranje und bei dem bulgarischen Volke, und deren schließliche Haltung ist schwieriger vorherzusehen. Versichert wurde allerdings, der Prinz werde eS nun, da das Kabinett Stoilow, weil auf die Umtaufung verpflichtet, mit dieser stehe und falle, mit einem Kabinett Grekow-Petkow ver suchen. Damit aber würden die bulgarischen Vorgänge bereit weit ins Tragikomische hinelngelangen. Die beiden genannten Politiker sind sozusagen die politischen Erben StambulowS, Petkow sogar ein ganzes Sammelwesen von unerträglichen Eigenschaften für den Prinzen. Ist er doch nicht nur der eine der beiden anerkannten „liberalen« Führer, sondern gleich zeitig auch Schwager StambulowS, neben welchem er an dem Mordtage verwundet wurde, und endlich noch Herausgeber der gehaßten, so schwer verfolgten „Swoboda.« Müßte der Prinz diese beiden Männer zu HUfe rufen, es wäre ein Büßgang ohne gleichen an da- Grab StambulowS, das noch vor etlichen Monaten der Pöbel Sofia- ungestraft beschimpfen durfte. Und dabet wäre eS noch sehr zweifelhaft, ob diese Demüthigung et-
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