Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189601278
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-27
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.01.1896
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
ki ll er j Tageblatt und Anzeiger Meblatl md Archer). Telegramm-Adresse mü Fernsprechstrlle «Tageblatt«, Riesa. Nr. 20. der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. n l- n l. >r ft Zi. Montag, Z7. Januar 1896, Abends. 49. Jahrg. Das Riesaer Tageblatt erscheittt jede» Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei inS Hau» 1 Mark SO Ps., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch den Briefträger frei in» HauS 1 Mark 65 Ps. Anzetgeu-Amuchme für die Numo er de» Ausgabetage» bi» Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstrak« 59. — Für die Redactton verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Englands Weltmachtstellung. Wegen der TranSvaaler Kaiserdepesche hat man in Eng land mit dem Säbel gerasselt und ein „fliegende» Geschwader" in Bereitschaft gestellt, während außerhalb Englands kein Mensch auf den Gedanken kam, daß etwa der TranSvaaler Zwischenfall zu einem Kriege führen könnte. Die Prahlereien der englischen Blätter mit der Unantastbarkeit und Unüber- windlichkeit Großbritanniens finden nun eine eigenartige Beleuchtung im „Preuß. Militär-Wochenblatt", in welchem ein höherer Generalstabsosfizier sich über die bisherigen JN- vasionsversuche in England sachlich eingehend ausläßt. England glaubt sich gegen feindliche Einfälle gefeit, hauptsächlich deshalb, weil bisher keine Invasion gelungen ist, sodann, weil es auf sein festes Staatsgesüge und da« Uebergewicht zur See pocht. Der Verfasser thut nun an der Hand der Kriegs- und politischen Geschichte dar, daß alle drei Momente das englische Sicherheitsgefühl nicht rechtfertigen. Um das politische vorwegzunehmen, so wird man die Der- muthung nicht unbegründet finden, daß in der Zukunft jede Invasion an Irland einen Verbündeten ebenso gewiß finden wird, wie die früheren Jnvasionspläne von der nach Unab hängigkeit strebenden „grünen Insel" aus gefördert worden find. Die englische Seemacht ist zwar stärker als die irgend einer Festlandsmacht, aber schon der Verbindung Rußlands und Frankreichs gegenüber ist dies Uebergewicht nicht mehr vorhanden. England muß zur Bertheidigung seines über seeischen Besitzes einen großen Theil der Flotte an fremden Küsten stationiren und gegenüber einem Einfallversuch wird es daraus ankommen, wer auf dem entscheidenden Kriegs schauplatz, im Kanal, die Uebermacht hat. „Frankreichs Ka- nalflctte ist an und für sich schon der englischen ebenbürtig, tritt eine russische, vielleicht auch ein Theil der deutschen hin zu, berücksichtigt man, wie sehr durch den Kaiser Wilhelm- Kanal eine Vereinigung dieser Flotten erleichtert würde, so muß die Uebermacht Englands auf dem Schauplatze der Hauptentscheidung problematisch erscheinen." Dem wird aller- dings hinzugefügt, daß England „mächtige Anstrengungen" macht, seine Seemacht zu verstärken. Was nun das Scheitern der bisherigen Jnvasionsunter- nehmungen anlangt, so läßt der Verfasser nur ein einziges als ernstlichen Versuch gelten: das der Armada Philipps II. von Spanien im Jahre 1588. Das Fehlschlagen dieser Ex pedition wird auf eine durchweg verfehlte Anlage zurückge- sührt. Noch dreimal war eine Invasion geplant, aber nicht auSgcfüh t. Im Jahre 1690 suchte der vertriebene König Jakob U. seinen Verbündeten Ludwig XIV. zu einer Lan dung zu bestimmen. Dieser glaubte jedoch mit einer solchen seiner Politik nicht gedient und beschränkte sich darauf, Jakob mit 1OOOO Mann, einer viel zu schwachen Streitkraft, nach Irland übersetzen zu lassen. Die Landung gelang, aber nicht die Bildung eines Heeres von Einheimischen, das Wilhelm von Oranicn gewachsen gewesen wäre. Jakob wurde ge schlagen und mußte abermals aus dem Laude fliehen. Sein Sohn steuerte 1708 gegen die englische Küste, um dort zu landen, kehlte aber um, als eine englische Flotte sichtbar wurde. Napoleon I. endlich hatte im Jahre 1805 die Er- oberung Englands in einer sachgemäßen Weise vorbereitet, die, wenn aus die Ausführung übertragen, nach des Verfassers Meinung „freilich nur unter der Voraussetzung, daß an Frank reichs Grenzen alles ruhig blieb", Napoleon wahrscheinlich rasch in den Stand gesetzt hätte, den Frieden in London zu diktiren. Er traf jedoch vor der entscheidenden Stunde Dis positionen, die, nach Max Duncker, dem sich der Verfasser anschließt, den Beweis liefere, daß es dem Kaiser der Fran zosen zu jenem Zeitpunkte überhaupt gar nicht mehr ernst war mit der Invasion, daß er nur nach einem Vorwande suchte, sie ganz zu unterlassen. Nicht weil er von der Un möglichkeit einer solchen Unterwerfung überzeugt war, er hat sich zu oft vor 1804 in klarer Weise über die Durchführ barkeit ausgesprochen. Aber er mußte nach seiner Proklama- tion zum französischen Kaiser 1804 ganz sichere und schnelle Erfolge haben und hoffte solche besser in einem Festlands kriege zu erringen. Der Verfasser kommt zu dem Schlüsse: „Gewagt war ein Lmfallversuch nach England immer, unmöglich nicht ... Die Unangreifbarkeit Englands ist eine Fabel. Durch die Einführung der Dampfkraft und Elektrizität in den Verkehr haben sich seit 1805 die Verhältnisse weiterhin zu Ungunsten Englands verschoben. Die Versammlung und schnelle, über raschende Ueberführung der Angriffsarmee ist dadurch wesent lich erleichtert worden." »vDeSMschicht«. Deutsche» Reich. Wie der „Hamb. Korr." offiziös ausführt, hat der Kaiser mit dem Trinkspruch am 18. Januar darauf Hinweisen wollen, daß es ohne eine starke Kreuzerflotte nicht möglich sei, das größere Deutsche Reich fest an das heimische Vaterland anzugliedern. Die Reichstagsberathungen über den Marine-Etat würden ein Prüfstein, inwieweit der Kaiser auf eine einheitliche patriotische Unterstützung wird rechnen können. Eine neue Marine. Vorlage werde dem Reichstage zunächst kaum zugehen, doch sei es an der Zeit, einen neuen Flotten-Grßndungsplan auszuarbeiten. In der zweiten badischen Kammer erklärte der Finanz minister im Namen der Gesammtregierung, sie würde, falls der Antrag Kanitz an den Bundesrath gelangt wäre, unbe dingt gegen denselben gestimmt haben. Sie sei ferner gegen jede prinzipielle Aenderung der Grundlagen unserer Währung und stehe diesbezüglichen Anträgen ablehnend gegenüber. -- —cl. Umfang des bürgerlichen Gesetzbuchs. Das bürgerliche Gesetzbuch beschränkt sich, seinem Zweck ent sprechend, auf das Gebiet des bürgerlichen Recht«, läßt ali» das öffentliche Recht unberührt. Andrerseits wird das bür gerliche Recht vollständig und erschöpfend geregelt, soweit nicht in dem Gesetzbuch selbst oder in dem Einführungsgesetz Aus nahmen vorgesehen sind. — Es ist in fünf Bücher eingetheilt. Das erste Buch „Allgemeiner Theil" enthält solche Vor schriften, die allen folgenden Büchern oder mehreren von ihnen gemeinsam sind. Auch die Vorschriften über das Namenrecht und über die juristischen Personen sind dort ent- halten. Das zweite Buch „Recht der Schuldvcrhältnisse" regelt die Verhältnisse, welche dazu bestimmt sind, d. n Ver- kehr, namentlich auf dem Gebiete des Vermögensrechts, zu vermitteln. Das dritte Buch „Sachenrecht" betriffc das un mittelbare Verhältniß der Personen zu den beweglichen und unbeweglichen Sachen. In dem vie ten Buch, Familienrecht" werden die Familienverhältnisse und deren Wirkungen auf das Vermögen, insbesondere das persönliche Eherecht, das eheliche Güterrecht, das Elternrecht und das Vormundschafts recht geordnet. Daran schließen sich im fünften Buch „Erb recht" die Vorschriften, welche den Uebergang des Vermögens eines Verstorbenen zum Gegenstand haben. — Ausgeschlossen von der Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch sind vor Allem die privatrechtlichen Bestimmungen der bestehenden Reichsgesctze. Die Vorschriften derselben sollen in Kraft bleiben. Die Aenderungen des Handelsgesetzbuchs, der Cioil- Prozeß- und Konkursordnung, die sich infolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs als nothwendig ergeben, bilden den Gegenstand einer selbständigen Revision der genannten Gesetze. — Der Grundsatz, daß das Gesetzbuch das gesummte bürgerliche Recht zu umfassen hat, erleidet weiterhin eine Ausnahme durch eine Reihe von Vorbehalten, die zu Gunsten der Landesgesetz gebung gemacht sind, und zwar sür solche Gebiete, deren Regelung mit in den Bereich des öffentlichen Rechts fällt und daher meist schon durch besondere Gesetze erfolgt ist. ES ge- hören dahin das Bergrecht, das Enteignungsrecht, die Regu- lirung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse u. s. w. Andere Gegenstände mußten ausgeschlossen werden, weil sie bei ihrem Zusammenhang« mit den örtlichen und wirthschaft- lichen Verhältnissen der verschiedenen deutschen Gebiete einer einheitlichen Behandlung widerstreben. Aus diesen Gründen sind z. B. die Vorschriften über Familien-Fideikommisse, Rentengüter, Erbpachtrechte, Anerbenrecht und dgl., ferner das Wasserrecht, das Deich-, Siel-, Jagd- und Kischereirecht, da« Gesinderecht, das Mühlen- und Flößereirechl der Lander gesetzgebung Vorbehalten. Auch das Versicherung«, und Ver lagsrecht haben im Bürgerlichen Gesetzbuch keine Stelle ge sunden. Einer besonder» reichsgesetzlichen Regelung bedürfen ferner das Liegenschaftsrecht und das Grundbuchw.sen durch eine Grundbuchordnung. — Endlich werden die Angelegen heiten der freiwillige« Gerichtsbarkeit auf dem Gebiete des Familienrechts und Erbrechts reichsgesetzlich zu regeln sein. Vom Reichstag. Vorgestern setzte man oie Be- rathung des Etat« des Reichsamts des Innern fort. Vor Beginn der Verhandlung theilte der Präsident mit, daß da« EinsührungSgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch eingegangen sei. Abg. Freiherr Hryl zu Herrnsheim (natlib.) be klagte de« Rückgang der Rheinfischerei. Die Schutzbe stimmungen seien durch holländische Fischer vereitelt worden. Staatsminister v. Bötticher erwiderte, die Regierung habe die Kündigung des Vertrags mit Holland vor Ablauf der zehnjährigen Vertrag-dmrer erwogen, habe aber davon Ab stand genommen, well sonst die autonomen Holländer keine Schonzeit mehr beobachten würden. Zum Kapitel „AlterS- und JnvaliditätSversicherung" beantragten die Abg. Auer (sozd.)und Genossen, jedem Versicherten, welcher da« «0. Lebens jahr vollendet habe, einen Rechtsanspruch auf Altersrente zu geben, und jedem Versicherten, der in Folge seines geistige» oder körperlichen Zustandes nicht im Stande sei, die Hälfte seines bisherigen Jahresverdienstes zu erwerben, Jnvalidi- tätSrente zu gewähren. Die Abg. Hitze (Tentr.) und Ge nossen beantragten, bei der in Aussicht gestellten Revision de« JnvaliditätSgesetzes in Erwägung auch darüber einzu treten, inwieweit innerhalb der bestehenden Beiträge eine Vereinfachung und Erleichterung der Voraussetzungen zum Bezug der Alters- und Invalidenrente, eine Erhöhung der Invalidenrente, eine Einbeziehung der Wittwen- und Waisen- Fürsorge möglich und zweckmäßig sei. Staatsminister von Bötticher sühne aus, er habe von jeher das Bedürfniß anerkannt, auf diesem Gebiet fortzuschreiten und die Fehler zu verbessern. Bisher sei das «rankenkassengesetz revidirt worden; auch das Unfallversicherungsgesetz sei einer Revsiwn unterzogen worden, und der Entw irf sei bereits dem Bundes- rath zugegangen. Nun bestehe ne Absicht, das Invaliditäts gesetz durchzusehen. Dem preußischen Staatsministerium liege bereits ein Entwurf hierüber vor. Dem Anträge Auer könne nicht zugestimmt werden, weil es nach den angestellten Berechnungen ganz unmöglich sei, die Altersgrenze soweit herabzusetzen und den Begriff der Invalidität in dieser Weise zu definiren. Abg. Gamp (Reichsp.) meinte, daß die Ver sicherungsbeiträge der Arbeiter durch eine Erhöhung der Talzsteüer und diejenigen der Arbeitgeber durch einen Zu schlag zur Grundsteuer aufgebracht werden könnten. Abg. Kühn (sozd.) sprach sich gegen jede Lrlzsteuer aus und trat für den Antrag Auer ein. Frankreich. Die Pariser Abendblätter vom 22. Januar besprechen den angeblich beabsichtigten Besuch Kaiser Wilhelms bei dem an der französischen Riviera weilenden russischen Groß fürst« Thronfolger. Die „Patrie" schreibt: „Wir hoffen, daß diese monströse Absicht bei den Regierungen in Paris und Petersburg jene Aufnahme gefunden hat, welche sie ver dient. Die Folgen dieser Herausforderung Frankreichs könnten nicht ausbleiden. Wir sind als muthige Patrioten entschlossen, diese Beleidigung nicht zu dulden." „La Presse" spricht die Befürchtung aus, daß Kaiser Wilhelm zugleich mit dem Präsidenten Faure in Nizza sein könnte. Bor der Hand ist die Aufregung überflüssig, da es sich nur um ein Gerücht handelt. Bulgarien. Der katholische Erzbischof von Sofia, Robert Menini, schrieb an einen Freund in Pest über die Lage in Bulgarien Folgendes: „Unsere politischen Verhält nisse sind trostlos. Der Fürst hat wieder eine europäische Rundreise angetreten. Rußland wird erst nach erfolgter Umtaufe des Prinzen Bons mit Bulgarien Verhandlungen cingehen; es wünscht, Bu!garien trete gänzlich und unbedingt unter russische Botmäßigkeit. Ich gab nach Rom meine Ab dankung, theil; wegen der politischen Verhältnisse, theil« wegen der zerrütteten Lage meines BisthumS." Der Fürst weigerte sich, den Erzbischof zu Neujahr zu empfangen. Türkei. In der Türkei scheint, wenn man von dem noch immer in Zertun herrsche Iden Kriegszustand absieht, die Ruhe wiederhergestellt zu sein. Die Armenier, so schreibt man der „Münchener Allgemeinen Zeitung" au« Konstanti nopel, suchen Frieden mit der Pforte zu machen und dürfen auch auf Entgegenkommen rechnen, da der Sultan durch die Nachricht, daß die Armenier eine Ergebenheitskundgebung vor bereiten, sehr günstig gestimmt ist. Seitdem sie Armenier nicht mehr von Außen verhetzt werden, kehren sie zur U tter- würfigkeit gegen die Pforte zurück; die Hoffnungen, du sie auf England setzten, haben sich begreiflicherweise gänzlich ver flüchtigt. Al« der beste Beweis für die Wiederkehr ruhigerer Zustände kann die Entlastung eines großen TheileS der mobi- listrten türkischen, sür Armenien bestimmten Truppen ange- sehen werden ; freilich hat dies auch seine guten finanziellen Gründe.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite