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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189602124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960212
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960212
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-12
- Monat1896-02
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 12.02.1896
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Riesaer H Tageblatt Mittwoch, 12. Februar 1896, Abends 49. Jahrg 508. V. v. 495. Tn. Vormittags 8 Uhr im Gesellschaftshause zu Großenhain für die Mannschaften aus dem Amtsgerichtsbezirke Großenhain und auS der Stadt Großenhain abgehalten werde». nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich nicht über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in §8 26 Nr. 7, 62 Nr. 5 und 66 Nr. 8 der Wehrvrdnuug angcdrohten Strafe» und Nachtheile zu den vorerwähnten Zeiten behnfs ihrer ärztlichen Untersuchung, mit Ordres beziehentlich mit Loosungsschein versehen, pünlellivk vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Locale und zwar in nüchternem und reinlichem Zustande persönlich sich einznfinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im MnstcrungStermine behindert ist, hat dies- durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der ausstellcndc Arzt nicht amtlich angcstellt ist, behördlich beglaubigten Ältestes nachzuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an EideSstatt versichern tönneu, daß und in welcher Weise sie selbst die epi leptischen Zufälle an dem betrcfscudeu Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige, sowie Ersatzrescrvisten dürfen sich im Mnsterungstermine freiwillig zum 2-, 3- und -I jährigen Dienste melden, es envächst ihnen jedoch hieraus ein besonderes Recht ans die Auswavl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Tie Loo ung se len der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Montag, den 1V. März dieses Jahres Vormittags N Uhr im Hotel zum (Sesellschaftshause zu Grostenhain. Den Loosungsberechtigtcn — vergl. 8 66 Nr. 6, 7 und 16 der" Wehr-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Com mission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehr- Ordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom act'vcn Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst anzubringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeit lichen Personen ausgestellter, auf eigener genauer Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden beziehentlich auf das Resultat sorgfältig eingezogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führenden Beweises keine Rück sicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musterungstermine der verstärkten Ersatz- Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berücksichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterungstermine eingetreten sein sollte. Erforderlich ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Emährer angebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine be stätigt werden muß. — 8 33 Nr. 5 Absatz 2 Wehrordnung. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reclamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritte« Lag nach dem be treffenden Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 10 Tagen von dew vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Reerutirungsstammrollen beauftragten Stadträthe und Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Znfertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Er scheinen im Musterungslocale — siche oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie der Musterung selbst beizuwohnen, um die Gestellpflichtigen nötigenfalls zu recognosciren resv. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilcn zu können. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. —. Reservisten, Landwehrleute und Ersatzreservisten, sowie ausgebildete Land sturmpflichtige des II. Aufgebots, welche auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung auS Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von Z 64 des ReichSmilitärge- setzes verbunden mit 88 118 Nr. 3, 122 und 123 der Wehr-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre diesfallsigen Gesuche vor Begin« der Musterung bei dem be treffenden Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshauptmannschast einzureichende Nachweisung (Zurückstellungssvrmulare) anfzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerliche«, Familien- und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die verstärkte Ersatz-Commission Montag, den 10. März d. I. Vormittags 10 Uhr im Hotel zum Gesellschastshause in Großenhain Entschließung soffen, und haben sich behufs Ertheilung etwaiger Auskunft und zur Ent- gegeanahme der Entscheidungen die Reklamanten in Person zu diesem Termine einzufinden. Großenhain, am 8. Februar 1896. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Milncki. Fernsprechstelle Nr. 20. DaS Rtejaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung tn de» Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch den Briefträger fiel inS HauS l Mark V5 Pf. Anzelgea-Annahmr für die Numv er deS Ausgabetages bis Vormittag 9 Nhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäüsstelle: Käsiantenstraße 59. — Für die ReLactton verautvoclUb Hermann Schm.dl, Riesa. Bekanntmachung, die Zählung der Fabrikarbeiter betreffend. Die Ortsbchördcn ini Verwaltungsbezirke der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmann schaft (der Herr Bürgermeister zu Radeburg, sowie die Herren Gutsvorstehcr und Seineinde- v-rstände) werden hiermit aufgeiordert, wegen der am 1. Mai dss. Is. vorzunehmenden Zählung der Fabrikarbeiter bezüglich ihrer Bezirke diejenigen Gewerbeunternchmer, welche s. in ihren Lewerbeanlagen mindestens zehn Arbeiter deschä'ligen, oder b. durch elementare Krach (Dampt, Wind, Wasser, Gas, Luft, Eicktricität rc.) bewegte Trieb werke verwerden, oder o. Hüttenwerke, Zimmcrplätze und andere Bauhöfe, Werften, sowie solche Ziegeleien, Brüche und solche nicht bergmännisch abgebaute Gruben besitzen, die nicht bloß vorübergehend in Betrieb sind, oder <1. deren Anlagen nach H 16 der Gewerbeordnung und den Nachträgen hierzu besonderer Genehmigung unterliegen vnd deshalb bei der gedachten Zählung in Frage kommen würden — mit Ausnahme der nachstehend unter 7. aufgc ührten Schlächtereien — unter gleichzeitiger Angabe der Gcwerbebranche bis zum 2. März dss. Js. anher »am hast zu machen, um darnach die nöthige Zahl der Zähliormulare bemessen zu können. Gleichzeitig wird zur Vermeidung von Zweifeln darauf aufmerksam gemacht, daß inhalts Verordnung des Königl. Ministeriums des Innern 1. die der Aufsicht der Berg-Jnjpectionen unterstehenden Bergwerke, auch wenn mit denselben Koks-Brennerei, Briquette - Fabrikation oder ein anderer an sich zählpflichtiger Betrieb verbunden ist, 2. Dachdecker, Stubenmaler, Steinsetzer, Ofensetzer und Brunnenbau-Geschäfte, landwirthichaft- liche Betriebe und Gärtnereien, 3. Triebwerke oder Anlagen, welche Motoren lediglich zur Privatbeleuchtung oder für häus liche Zwecke benutzen, 4. Krahn- und Aufzugs-Anlagen, auch mit Elementarbetrieb-Straßenbahnen und Dampf schifffahrts-Geschäfte, 5. Fuhrwerks-, Lade-, Export-, Speditions- und Verlags-Geschäfte, 6. Motoren und Triebwerkanlagen für öffentliche Anstalten und Gebäude (Schulen, Theater, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Gefangenhäuser rc.), ferner für zoologische oder botanische Gärten, 7. Schlächtereien mit Ausschluß der öffentlichen Schlachthäuser und der mit Elementarbetrieb arbeitenden Schlächtereien, bei der fraglichen Zählung uuberückfichtigt zu lassen sind. Der Bedarf an Zählformularen wird den Ortsbehörden alsdann spätestens am LO. April zugesendet werden. Hierauf haben die genannten Ortsbehörden die Formulare an die betr. Gewerbeunter nehmer mit der Weisung zur Vertheilung zu bringen, dieselben am 1. Mai dieses IS. wahrheitsgetreu auszufüllen, unterschriftlich zu vollziehen und sodann ungesäumt an die Orts behörden wieder einzureichen. Nach Wiedereingang der ausgefüllten Formulare sind letztere von den Ortsbehörden sofort und spätestens am 4. Mai dieses Jahres au die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft einzusenden. Großenhain, den 10. Februar 1896. Die Königliche Amtshauptmannschast. v. «ilacki. Bekanntmachung. Die Musterung aller ini Aushebungsbezirke Großenhain wohnhaften Militärpflichtigen der Altersklasse 1876/96 und früherer Jahrgänge — vergl. 8 26 Nr. 1 und 2 verbunden mit 8 25 der Wehrordnung (Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1888 Seite 607) wird I Donnerstag, den S. Mürz, Bormittags v Uhr im Gasthofe zum Wettiner Hofe zu Riesa für die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen-Jahnishausen, Forberge, Glaubitz - Sageritz—Langenberg, Gostewitz, Gröba, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtensee- Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz und Nickritz; II. Freitag, den 0. März, BormittagS v Uhr ebenfalls im Gasthofe zum Wettiner Hofe zn Riesa für die Mannschaften der Jahrgänge 1875 und 1876 aus der Stadt Riesa; HI. Sonnabend, den 7. März, BormittagS v Uhr ebenfalls im Gasthose zum Wettiner Hofe in Riesa für die Mannschaften auS NieSka, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Streumrn, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten, sowie die Mannschaften des Jahr- gangs 1874 aus der Stadt Riesa; IV. Montag, den 9. März und V. DlenStag, - 10. - im Rathskeller zu Radeburg für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und aus den Orten des AmtSgerichtSbezlrkS Radeburg; VI. Mittwoch, -en 11. März VII. Donnerstag, den 12. März VIII. Freitag, den 13. März IX. Sonnabend, den 14. März X. Montag, den 16. März Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung und Anzeiger Meblatt und Anzeiger) Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa
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