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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189602288
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960228
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960228
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-28
- Monat1896-02
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 28.02.1896
- Autor
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Uiesaer G Tageblatt und Anzeiger Meblatt Md Anzeiger). Telegramm-Adresie Fernfprechste-e .Tageblatt«, Riesa. AAg. 4- N U' H- H- Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts rmd des Stadtraths zu Riesa. 49. Freitag, 28. Februar 1898, Abends. 49. Jahrg. Ta» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta, Abend« mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, vierteljährlicher »r»ug»pre«» bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Tröger stet ins Hau« 1 Mark SO Pf., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Pf., durch den Briefträger frei in« Hau» 1 Mark 85 Pf. A»»et,e».«m,ah«e für die Nummer de« Ausgabetage« bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L WAterltS in Rieia. — Geschäftsstelle: Kaftantenstraße 59. — Für di« Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung. Tie Musterung aller im Aushebungsbezirke Großenhain wohnhafte» Militärpflichtigen der Altersklasse 1876/96 und früherer Jahrgänge — vergl. 8 26 Nr. 1 und 2 verbunden mit 8 25 der Wehrordnung (Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1888 Seite 607) wird I. Donnerstag, den S. März, Bormittags 0 Uhr im Gasthofe zum Wettiner Hofe zu Riesa für die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen-Jahnishausen, Forberge, Glaubitz—Sageritz—Langenberg, Gostewitz, Gröba, Grödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa.Lcutewitz,Lichtensee- Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf, Moritz und Nickritz; II. Freitag, den 8. März, Bormittags 0 Uhr ebenfalls im Gasthofe zum Wettiner Hofe zu Riesa für die Mannschaften der Jahrgänge 1875 und 1876 aus der Stadt Riesa; III. Sonnabend, den 7. März, Vormittags 9 Uhr ebenfalls im Gasthofe zum Wettiner Hofe in Riesa für die Mannschaften aus Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promuitz, Radewitz, Nvderau, Streumen, Weida, Wülknitz, Zeithain und Zschaiten, sowie die Mannschaften des Jahr gangs 1874 aus der Stadt Riesa; IV. Montag, den 9. März und V. Dienstag, - 10. - im Rathskeller zu Radeburg für die Mannschaften aus der Stadt Radeburg und aus den Orten des Amtsgerichtsbezirks Radeburg; VI Mittwoch, den II. März VII. Donnerstag, den 12. März VIII. Freitag, den 13. März IX. Sonnabend, den 14. März X. Montag, den 16. März Vormittags 8 Uhr im Gesellschaftshause zu Großenhain für die Mannschaften aus dem Amtsgerichtsbezirke Großenhain und aus der Stadt Großenhain abgehalten werden. Die vorgcdachtcn Militärpflichtigen haben daher, soweit sic von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich nicht über das laufende Jahr hinaus zurückgcstellt sind, zu Vermeidung der in 88 26 Nr. 7, 62 Nr. 5 und 66 Nr. 3 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu den vorerwähnten Zeiten behufs ihrer ärztlichen Untersuchung, mit Ordres beziehentlich mit Loosungsschein versehen, pllnküIHsrk vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Locale und zwar in nüchternem und reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, behördlich beglaubigten Attestes nachzuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern könne», daß und in welcher Weise sie selbst die epi leptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige, sowie Ersatzreservisten dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum L-, 3- und 4 jährigen Dienste melden, es erwächst ihnen jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des TruppentheilS nicht. Die Loosung feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Montag, de« 1«. März diese- Jahres Bormittags 0 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause zu Grostenhain. Den Loosungsberechtigten — vergl. 8 66 Nr. 6, 7 und 13 der Wehr-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Com- - Mission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehr- Ordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom activen Militärdienste im Friede« in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Begin« der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst anzubringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehende» obrigkeit lichen Personen ausgestellter, auf eigener genauer Kenntniß der Verhältnisse deS Nachsuchenden beziehentlich auf das Resultat sorgfältig eingezogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zcugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führenden Beweises keine Rück sicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht in, Musternngstermine der verstärkten Ersatz- Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berücksichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterringstermine eingetreten sein sollte. Erforderlich ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine be stätigt werden muß. — 8 33 Nr. 5 Absatz 2 Wehrordnung. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem be treffenden Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 10 Tagen von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Reerutirungsstammrollen beauftragten Stadträthe und Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Er scheinen im Musterungslacale — siehe oben — rechtzeitig einzeln varzuladen, sowie der Musterung selbst beizuwohnen, um die Gestellpflichtigen nötigenfalls zu recognosciren resv. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilen zu können. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. — Reservisten, Landwehrleute und Ersatzreservisten, sowie ausgebildete Land sturmpflichtige des II. Aufgebots, welche auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von Z 64 des Reichsmilitärge setzes verbunden mit 88 118 Nr. 3, 122 und 123 der Wehr-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre diesfallsigen Gesuche vor Beginn der Musterung bei dem be treffenden Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshauptmannschast einzurcichende Nachweisung (Zurückstellungsfvrmulare) anfzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerliche«, Familien- und Bermögensverhältnisfe der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die verstärkte Ersatz-Commission Montag, den 16. März d. I. Bormittags 10 Uhr im Hotel zum Gesellschastshause in Großenhain Entschließung fassen, und haben sich behufs Ertheilung etwaiger Auskunft und zur Ent gegennahme der Entscheidungen die Reclamanten in Person zu diesem Termine einzufinden. Großenhain, am 8. Februar 1896. Die Königliche Amtshauptmannschast. v. 495. * p. Wilncki. Tn. Ortskrankenkasse Riesa. Sonntag, den 1. März 1896, Nachmittags 2 Uhr im Saale des Hotel- „Kronprinz" hier außerordentliche Generalversammlung. Tagesordnung: Ersatzwahl zum Kassenvorstandc feiten der Arbeitgeber; Statutenänderung resp. Erhöhung der Kaffenleistungen. Die Hrrcen Vertreter werden ersucht, pünktlich und zahlreich zu erscheinen. Riesa, am 18. Februar 1896. Der Vorstand der Ortskrankenkasse. R. Abendroth, Bors. Die Delagoavai-Frage. Während an den Ufern der Themse in London die vor bereitenden Maßregeln zu dem großen politischen Schaustücke der gerichtlichen Alurthetlung de» neuesten englischen Na tionalhelden Dr. Jameson getroffen werden, so geht der Haupturheber und Leiter des mißlungenen Handstreiche» in Transvaal, Cccil Rhodes, unbehelligt der Westküste Süd afrikas zu, um für die Erreichung seines hochgesteckten Zieles, seiner Mission — der Angliederung aller südafrikanischen Goldländer an seine „Rhodefia" — mit allen Mitteln zu wirken. Das vorläufige Reiseziel von Cecil Rhode«' ist die Delagoabai und Lorenzo Marquez. B'» hier aus wird cr feine Hebel zur Gewinnung des biskc>. de» Portugiesen ge hörigen Rüste''gebietes, für welches Transvaal das Hinrer- land bildet, einsetzen. Die Hoheit»-, bezw. Vorrechte, welch: rnzland in den Abmachungen mit Transvaal und Pon'lr,a'. in de, südafrika nischen Burenrepublik und in dem südlichen Ausläufer der portugiesischen Besitzungen in Westafrika sich Vorbehalten hat, zum Ausgangspunkte seiner Aktion nehmend, will Rhodes, so schreibt da- „DreSd. Journ", die von allen Seiten als be vorstehend bezeichnete diplomatische Campagne der englischen Staatslenker, deren Endpunkt in der Beschlagnahme seine» KüstcngebietS besteht, wirksam vorbereiten. Die England ge genwärtig an das Protektorat in Transvaal und an die Delagoabai zustehenden Ansprüche sind noch keineswegs von der Art, daß sie der englischen Diplomatie eine feste Hand habe zur erfolgreichen Beendigung dieser Campagne biete« könnten, deshalb ist dem berühmten südafrikanischen Kolonisator Schocks jetzt die Aufgabe zugewieseu worden, diese Ansprüche mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln soweit zu ver dichten und rechtlich zu bekräftigen, daß die endliche Lösung der Transcaal'Frage im Sinne der englischen Aspirationen dann nur noch eine einfache Sache sein müßte. Es ist daher selbstverständlich, daß jetzt den nächsten „Unternehmungen" des früheren allmächtigen Ministers der Kapkolonie von allen Seiten große Aufmerksamkeit zugewendet werden muß. Man hat sich jetzt wieder lebhaft der schüch ternen Versuche zu erinnern, welche die englische Diplomatie in Lissabon in letzter Zeit unternommen hat, um die portu giesische Regierung, die bekanntlich seit den letzten Jahren mir finanziellen Schwierigkeiten aller Art z« kämpfen hat, für Geld und gute Worte zur Abtretung der Delagoabai und des südwärts gelegenen, an Tonza-Land angrenzenden Küsten- striche» zu bewegen. Diese Versuche scheiterten nur deshalb, weil unter den leitenden portugiesischen Politikern sich Nie wand fand, der als Ministerpräsident den Tortes einen der artigen Vorschlag zu unterbreiten den Muth gehabt hätte. Hierauf ist von englischer Sette an Portugal da» B-rlangei gestellt worden, daß es England da- Recht der Kontrolle über das ganze südafrikanische Küstengebiet zuerkenne, damit Eng land die Möglichkeit habe, jede der südafrikanischen Republiken von befreundeter Seite angeborene Hilfsaktion zu vereitel. Wenn Portugal auch diesem Anfinnen sich al« unzugänglic! erweisen sollte, dann soll zum mmdcstcn drr dem Berne Schiedsgerichte überwiesene Streit bezüglich der Delagoa
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