Suche löschen...
Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189603274
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960327
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-03
- Tag1896-03-27
- Monat1896-03
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 27.03.1896
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ujesaer j Tageblatt Femsprechstelle Nr. 20. rrrrd Anzeiger Metlaü m- Adriger). Amtsökait der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. I- 7S. Freitag, S7. Mörz 18»«, Meads. 4S. Jahr,. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abenk» mit Ausnahme der Sann- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei in» Hau» 1 Mark SO Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten I Mark LS Pfg., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Pfg. Anzeigrn-Annahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirnstraße öS. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition eingesehen werden können: Bekanntmachung, betreffend eine III. Ausgabe der dem internationalen Uebereinkonnnen über den Eisenbahnsrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 6. Februar 1896. Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung der Unfallversicherung auf die große Heringsfischerei. Bom 6. Februar 1896. Bekanntmachung, betreffend den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien. Bom 4. März 1896. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 4. März 1896. Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts, des Landeshaushalts von Elsaß-Lothringen und des Haushalts der Schutzge biete für das Etatsjahr 1895/96. Vom 4. März 1896. Bekanntmachung, die Zusammen setzung des Landtagsausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden betreffend; vom 27. Dezember "1895. Verordnung zu Ausführung der Reichsgesetze vom 15. Juni 1895, betreffend die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt und der Flößerei; vom 27. Dezember 1895. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1896 zu gewährenden Vergütung betreffend; vom 4. Januar 1896. Verordnung, die < Aendecung der Gerichtsbarkeit über den Ortstheil Neucoschütz betreffend; vom 13. Januar 1896. Bekanntmachung, eine Anleihe der Gewerkschaft Deutschland zu Oelsnitz i. E. betreffend; vom 31. Januar 1896. Bekanntmachung, einen bei Anwendung der Bestimmungen in 8 18 des Reichsgesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 entstandenen Zweifel betreffend; vom 7. Februar 1896. Gesetz, eine Abänderung der Bestimmungen des Civilstaatsdienergesetzes vom 7. März 1835 betreffend; vom 15. Februar 1896. Verordnung, Abänderungen und Ergänzungen des Pferde-Aushebungs-Reglements vom 15. Oktober 1886 betreffend; vom 29. Februar 1896. Verordnung, die allgemeine Verpflichtung geprüfter Feldmesser und anderer Techniker betreffend; vom 14. Februar 1896. Gesetz über Ausdehnung des Gesetzes, die Gewährung von Entschädigung für infolge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder betreffend, vom 17. März 1886 auf Rauschbrand und auf Pferde; vom 29. Februar 1896. Verordnung, die anderweite Abänderung von Z 6 der Ausführungsver ordnung zur Gewerbeordnung vom 28. März 1892 betreffend; vom 6. März 1896. Riesa, den 26. März 1896. Der Rath der Stadt daselbst I. V.: Schwarzenberg, Stadtrath. Menelik und die Mahdisten. Var zehn Jahren wurden auf der Berliner Congo- Konferenz, die über ihren Namen hinauSgeheud auch die In teressengebiete der einzelnen Kolonialmächte in Afrika genau abgrenzte, dir Unterdrückung der Neger-Sklaverei und des Sklavenhandels beschlossen. Aber in dieser Beziehung ist noch spottwenig geschehen und daran ist die Mißgunst und der eifersüchtige Wettbewerb der konkurrirenden Mächte unterein ander schuld. Die Hauptmacht des den schmachvollen Sklavenhandel treibenden MohammedaniSmus ist das Mahdistenreich im Sudan mit seinem Hauptsttz in Chartum. Es wäre gar nicht so schwer, dieser schmachvollen Herrschaft ein Ende zu machen, wenn sich Italien, England, Frankreich und der Congostaat zu diesem Zwecke verbündeten. Egypten liegt in Englands Händen; der jetzige junge Bizekönig hat schon bei seinem Regierungsantritt den Wunsch ausgesprochen, die „Sack gasse des Handels" zu öffnen, zu der sein Land seit dem er folgreichen Ausstand der Derwische im Sudan geworden ist. Aber er durfte nie etwas unternehmen, was ihn der Bot mäßigkeit Englands entzogen hätte, das ihn schon verschiedene Male gedemüthigt hat. England und Italien hätten gegen die Wegelagerer des Mahdi lange einen Streich führen können und Italien war gewiß nicht abgeneigt, es mußte jedoch die Kosten scheuen und England hat am mittleren Nil böse Erfahrungen gemacht, für seine Politik sind in erster Linie die Präzedenzfälle be stimmend. Der Verlauf des abessinischen Krieges hat aber eindringlichst Gründe für eine Aktivpolitik Englands geschaf fen, eS sieht ein, daß es vorwärts gehen muß, will es nicht gezwungen sein, aus Egypten zurückzuzehen. So ist jetzt eine Aktion gegen die Derwische in Aussicht gestellt — man muß sich nur nicht zu viel davon versprechen, denn der Marsch nach Dongola ist noch lange nicht ein Marsch nach Chartum, und die Italiener ziehen die Räumung von Kassala stark in Erwägung. So kann cs kommen, daß König Menelik eine Aufgabe zu lösen unternimmt, die den Europäern zu große Unannehmlichkeit bereiten würde. Die Bereitwilligkeit des Negus zur Aussöhnung mit Italien scheint durch den Wunsch hervorgerufen zu sein, gegen die Ungläubigen zu kämpfen, denn Menelik wie sein Volk sind Christen, wenn auch von eigenartiger Färbung. Menelik hat auch in seine Friedens bedingungen ein Bündntß mit Italien zur Bekämpfung der Mahdisten ausgenommen. Für Italien wäre es ja nur vor- theilhast, wenn es ohne großen Schaden aus dem Strauße mit den Schoanern hervorginge und diese mit der Sicherung ihrer Grenzen gegen die mohamedanische« Fanatiker de- SudanS zugleich die Befreiung der alten egyptrschen Han delsstraße nach dem centralen Afrika herbeiführten. England hat sich bei den Mahdisten bereits dreimal arge Schlappen geholt, denn die Sudanesen sind tapfer, wenn auch schlecht bewaffnet. Im Jahre 1883 ist die egyptische Armee unter englischen Offizieren und dem Oberbefehl Hicks Pascha von den Mahdisten vollständig aufgeriebeu worden, obwohl diese nur wenige Schießgewehre, weit überwiegend Lanzen und Schwerter führten. Baker Pascha wollte Hicks' Niederlage rächen, er wurde 1884 auf de« Marsche von den Mahdisten überfallen und so geschlagen, daß er seine persön liche Rettung nur der Schnelligkeit seines Pferde- verdankte. Dann wurde Gordon nach d«m Sudan geschickt, von de« Ministerium Gladstone i« Stich gelassen und in Chartum durch di« eindringrnden Mahdisten getödtrt. Der verfehlte Marsch Wolseleys zur Rettung Gordons hat gleichfalls die militärischen Ehren Englands nicht vermehrt. Nun giebt sich abermals England den Anschein, dem Mahdistenreich den Garaus machen zu wollen, um damit die Nothwendizkeit seiner Anwesenheit in Egypten darzuthun. Diese Nothwendizkeit wird um so länger dauern, je länger das Mahdistenreich besteht und deshalb wird England auch den egyptischen Truppen kein allzuschnelles Tempo zumrt'icn. Zieht sich Italien in Abessinien auf sein Küstendreieck zurück und überläßt Kassala dem Negus, so hat dieser eine Stütze gegen die Mahdisten, von der aus er das obere Nilthal von den mahdistischen Räuberschaaren säubern kann. Denn seine Leute sind zu einem Feldzug in jene Gegend weit besser ge eignet, wie italienische, englische oder auch die T uppcn des unteren Egyptens. Tagesgefchichte. Deutsches Reich. In einem Wiener Blatte wird der Versuch gemacht, dem jüngsten Schritte Deutschlands in der ägyptischen Frage eine ganz besondere Bedeutung beizu legen und daraus einen Präcedenzfall für andere Ereignisse zu machen. Es wird in dem Artikel die Erwartung ausge sprochen, daß die verbündeten Mächte nicht blos unter den vertragsmäßig festgestellten Bedingungen, sondern auch außer halb derselben des gegenseitigen Beistandes sicher sein könn ten. Wenn das Wiener Blatt damit andeutet, daß Deutsch land nun auch verpflichtet wäre, die österreichische Ocientpolitik selbst auf die Gefahr einer Verfeindung mit Rußland hin zu unterstützen, so dürfte es sich einem Jrrthume hingeben. Deutschland wird selbstverständlich die Interessen seiner Ver bündeten, auch soweit sie außerhalb der feftgelezten Be dingungen liegen, nach Möglichkeit zu fördern suchen, zunächst aber seine eigenen Interessen zu berücksichtigen und demnach in jedem einzelnen Falle seine Schritte sorgfältig abzuwägen haben. In verschiedenen Zeitungen ist davon die Rede, daß die Königlich bayerische Regierung neuerdings zu dem Entwurf eines Börsengesetzes eine ablehnende Haltung eingenommen habe. ES ergiebt sich von selbst, daß diese Nachricht nicht zutrifft. Nachdem der BundeSrath der im Reichstag ringe- brachten Vorlage seine Zustimmung ertheilt hatte, kann rS sich gegenwärtig nur darum handeln, die Bestimmungen dieses Entwurfs im Reichstage zu vertreten. Eine Stellungnahme zu dem Entwurf, wie er durch die Beschlüsse des Reichstages sich gestalten wird, erfolgt erst in den weiteren Stadien der Berathung und hat auch Seitens der Königlich bayerischen Regierung bisher nicht stattgefunden. Die Abtheilnng Magdeburg der Deutschen Kolonialge sellschaft hat vor einiger Zeit eine Petition, die Vermehrung der deutschen Flotte betreffend, an das Reichskanzleramt und an den Reichstag mit mehr als 200 Unterschriften abgesandt. Aus dem Reichsmarineamte ist ein Schreiben eingetroffen, worin der Staatssekretär de» Reichsmarineamts, Hollmann, zugleich im Namen des Reichskanzlers den Unterzeichnern der Petition dankt für die Betätigung ihre- lebhaften Interesse» an der Entwicklung und Stärkung unserer Wehrkraft zur See. Die Mitglieder der Deutschen Kolonialgesellschast, Abtheilung Magdeburg, würden au» seinen Erklärungen in den gegen wärtigen Reichstagsverhandlungen erfahren haben, daß sich bereit» rin Plan n« de« Ausbau unserer Flott« in Bear beitung befindet. Ein dem preußischen Abgeordnetenhaus zugegangrner Ge setzentwurf über die Handelskammern bezweckt die obligatorische Einführung das ganze Staatsgebiet überspannender Handels kammern zu schaffen, denen vermehrte Aufgaben zufallen. Die Errichtung der Bezirksabgrenzungen erfolgt durch den Handels minister. Die bestehenden leistungsfähigen Handelskammern werden aufrecht erhalten, das Handwerk bleibt wie bisher aus geschlossen. Das Wahlrecht und die Beitragspflicht ist von der Eintragung als Firmeninhaber in das Handelsregister und von der Veranlagung zur Gewerbesteuer abhängig. Die Bestim mung des Wahlsystems bleibt den einzelnen Handelskammern überlasten. Die Zuständigkeit wird dahin erweitert, daß sie sich über die Maßregeln der Gesetzgebung und Verwaltung zu äußern haben, welche die allgemeinen Interessen des Handels und Gewerbes, sowie die besonderen Interessen der Handels und Gewerbetreibenden berühren. Sie sind befugt, Anstalten, Anlagen und Einrichtungen zur Förderung des Handels und Gewerbes, zur technischen, geschäftlichen und sittlichen Aus bildung von Gehilfen und Lehrlingen zu begründen, zu unter halten und zu unterstützen. Den Handelskammern sind die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Die Stadtverordnetenversammlung zu Frankfurt a. M. hat, wie verlautet, in ihrer letzten nicht öffentlichen Sitzung zur würdigen Gestaltung der Feier anläßlich des Besuchs Sr. Majestät des Kaisers in Frankfurt a. M. einen Kredit von 90 000 Mk. bewilligt. Oesterreich. Nach Meldung Wiener Blätter wurde die Bürgermeisterwahl in Wien auf den 18. April festgesetzt. Frankreich. Der „Jntransigeant" enthält einen Ar tikel über die „deutsche Spionage in Frankreich". Die — inzwischen im Sande verlaufene — Spionageangelegenheit in Nancy hat den Gerfasser veranlaßt, auch Paris auf deutsche Spione zu prüfen, und er ist dabei zu dem Schluffe ge kommen, daß sich von Paris aus die Fäden des deutschen SpiouagenetzeS über ganz Frankreich verbreiten. Nach seiner Ansicht findet sich der deutsche Spion in der Seinehauptstadt in allen Formen und Bevölkerungsschichten. Er ist Rentier, Ingenieur, Kaufmann, Journalist, Koch und Dienstbote. Den hauptsächlichsten Heerd der deutschen Spionage bildet jedoch für ihn die „Filiale eine» Berliner AuSkunftSbureauS", die jetzt mitten in Paris besteht. Sie zieht unter der „ver brecherischen Beihilfe der Bürgermeister, Rathssekretäre und Polizeibeamten" in allen Städten Frankreichs Informationen über Kaufleute und Industrielle ein und „Jedermann begreift, wie gefährlich für die Sicherheit des französischen Vaterlandes ein derartiges Spionagesystem sn gros werden kann." Den Namen des betreffenden Bureaus nennt der Gewährsmann des „Jntransigeant" nicht, er hat jedoch bei seinen Angriffen eine bestimmte Firma im Auge. Schweiz. Die am Eingänge des berühmten Zillerthales gelegene Ortschaft Brugg ist in den letzten Tagen durch Berg rutschungen schwer helmgesucht worden. Infolge des plötzlichen Schmelzens des Schnees löste sich von der Höhe des Bruger- berges, an dessen Fuß da» Oertchen liegt, ein Streifen Waldes los und stürzte, HumuS und Steine mit sich reißend, den Ab hang hinunter. Ju einer Breite von ungefähr acht Klaftern wälzte sich die Muhr in den Ort, riß den Stall deS oberen Wirthshauses mit sich fort und drang vor, bis ihr die starken Mauern der Kirche Halt geboten. Am 9. d. M. begannen die Abrutschungen; von diesem Tage an erfolgten fast täglich neue l Bergstürze, und man kann eS al» rin Glück betrachten, daß ! jede neue Muhre den Weg der ersten einhält; so ist e»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite