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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189603304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960330
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-03
- Tag1896-03-30
- Monat1896-03
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1896
- Autor
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und Anzeiger Weblalt M Lytisch. Telegramm-Adresse Lageblatt", Riesa. Amtsblatt Fernsprechstelle Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 74. Montag, 3«. Mürz 18S6, Abends. 49. Jahrg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Träger frei inS HauS 1 Mark LO Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 2ö Pfg., durch den Briefträger frei inS HauS 1 Mark 65 Pfg. Anzrigen-Annahme für die Nummer des I Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. -- Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung. Die Ende dieses Monats fällig werdenden Landrente» auf den Termin Ostern und die BrandverficheruugSbeiträge auf den 1. Termin laufenden Jahres, letztere nach 4 Pfg. für die Gebäudeversichernngseinheit, sind baldigst, längstens aber bis zum 8. April dieses Jahres an die hiesige Stadtsteuercinnahme abzuführen. Riesa, am 28. Mürz 1896. * Der Rath der Stadt Schwarzenberg, Stadtrath. Rdl. Die zum Neubau des Wasserwerkes auf dem Truppenübungsplatz Zeithain erforderlichen Arbeiten als: I^oo8 I. Erd», Maurer» und Stelumetzarbetteu, im Gesammtbetrage von ca. 18300,00 Mark, I^oos II. Zimmerarbeiten, im Gesammtbetrage von ca. 5000,00 Mark, sämmtlich einschließlich Materiallieferung sollen in öffentlicher Verdingung vergeben werden. Zeichnungen und Verdingungsunterlagen liegen im Geschäftszimmer des unterzeichneten Garnison- Baubeamten, Dresden, Albertstadt, Administrationsgebäude Flügel LI, 94, an Wochentagen während der Geschäftsstunden 8—4 Uhr zur Einsicht aus und sind daselbst Verdingungsanschläge gegen Erstattung der Selbstkosten vom 30. März ab zu entnehmen. Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift: „Neubau eines Wasserwerkes, Truppenübungsplatz Zeithain", Loos I Erd-, Maurer- und Steinmetzarbeiten, bezw. Loos U Zimmerarbeiten bis Donnerstag, den 9. April 1896 für Loos I 11 Uhr Vormittags - - U 11-/, - postfrei an die vorbezeichnete Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung der Angebote in Gegen wart der etwa erschienenen Bieter erfolgen wird. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Die Auswahl unter den Bewerbern ist Vorbehalten. Dresden, den 29. März 1896. * Königlicher Garnison-Baubeamter III Dresden. Die Grasnutzuug des Truppen-Uebungsplatzes Zeithain soll in 4 Loosen verpachtet werden. Bedingungen liegen hier aus. Angebote sind bis 7. April d. I., Vormittags 11 Uhr anher zu senden. Truppen-Ubungsplatz Zeithain, den 27. März 1896. * Königliche Garnison-Verwaltung. Bekanntmachung. In Gemäßheit der Bestimmung in 8 46, Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom Jahre 1878 werden diejenigen Beitragspflichtigen des Gemeindebezirks, welchen eine Zuschrift über den Betrag der von ihnen auf das laufende Jahr zu entrichtenden Einkommensteuer nicht hat behändigt werden können, hierdurch aufgefordert, sich wegen Mittheilung des Einschätzungs ergebnisses bei Herrn Ortssteuereinehmer Möbius oder dem Unterzeichneten zu melden. -Weida, am 30. März 1896. Der Gemeiudevorstand. — Lodlax. Die „Leipziger Zeitung" und das „Dresdner Journal" veröffentlichen falzenden Landtagsabschied für die Ständeversammlung der Jahre 1895 und 1896. Wir, Albert, von Gottes Gnaden König von Sachsen :c. rc. rc., urkunden und fügen hiermit zu wissen: Bei dem Schluffe des von Uns nach tz 115 der Ver fassungsurkunde zusammenberufenen sechsundzwanzigsten ordent lichen Landtags eröffnen Wir, der Zusage in 8 119 der Ver fassungsurkunde entsprechend, den getreuen Ständen Unsere Entschließungen und Erklärungen in Bezug auf die ständischen Berathungen des gegenwärtigen Landtags in Folgendem: Was 1. die Vorlage» a« die getreue» Staude anlangt, so sind dieselben zum Theil L. als erledigt zu erachten, und zwar: a) durch den, den ständischen Anträgen gemäß erfolgten Erlaß der betreffenden Gesetze und Verordnungen. Namentlich ist dies geschehen: 1) wegen der provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1896, durch das Gesetz vom 7. De zember 1895, 2) wegen der Anweisung von Kaufgeldern zum Ankäufe der Königl. Preußischen Eisenbahnstrecke Zittau-Nikrisch und der Altenburg-Zeitzer Privateisenbahn, durch das Gesetz vom 20. Dezember 1895, 3) wegen der dermaligen Zusammensetzung des Landtags ausschusses zu Verwaltung der Staatsschulden, durch die, der ständischen Schrift vom 9. Dezember 1895 entsprechend er lassene Bekanntmachung vom 27. Dezember 1895, 4) wegen einer Abänderung der Bestimmungen des Civil- staatsdiencrgesetzes vom 7. März 1835, durch das Gesetz vom 15. Februar 1896, 5) wegen Ausdehnung der Grundsätze über Gewährung von Entschädigung in Milzbrandfällen auf Nauschbrand und aus Pferde, durch das Gesetz vom 29. Februar 1896; b) durch besonderes Dekret, in welchem Unsere Ent schließungen auf die Erklärungen und Anträge der getreuen Stände bereits ergangen sind: in Betreff des Staatshaushalts-Etats auf die Jahre 1896 und 1897 nebst Nachträgen durch daS Dekret vom 27. lausenden Monats, in dessen Folge das mit den getreuen Ständen ver einbarte Finanzgesetz auf die erwähnten beiden Jahre unvcr- weilt erlassen werden wird; e) durch Entgegennahme der ständischen Erklärungen und Anträge: 1) wegen des Rechenschaftsberichts auf die Jahre 1892 und 1893, . 2) wegen des Standes der Altersrentenbank, 3) wegen der mittels des Dekrets vom 13. November 1895 in Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben bei dem Domänenfonds in den Jahren 1893 und 1894 gegebenen Nachweisungen. L. Vorlagen an die getreuen Stände, rücksichtlich deren es Unserer Entschließung noch bedarf: Den ständischen Anträgen entsprechend werden zur Publikation gelangen: 1) die Gesetze, die Errichtung von Amtsgerichten in Lau sig! und in Reichenau betreffend, 2) das Gesetz, die Sicherung der Baugewerken und der Bauhandwerker betreffend, 3) das Gesetz, eine Abänderung von 8 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 1868, die Wahlen für den Landtag betreffend, 4) das Gesetz, die Wahlen für die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend, 5) das Gesetz, die Ergänzung und Abänderung des Ge setzes über die Zusammenlegung der Grundstücke vom 23. Juli 1861 betreffend, 6) das Gesetz, zu Ergänzung des Gesetzes vom 9. April 1888, die Aufbringung der Kosten bei Zusammenlegung der Grundstücke betreffend, 7) das Gesetz, die ärztlichen Bezirksvereine betreffend, 8) das Gesetz, die Aufnahme einer dreiprozentigen Renten anleihe betreffend, 9) Zu den Erklärungen der getreuen Stände auf das Dekret, welches mehrere Eisenbahnbauten betrifft, geben Wir Unsere Zustimmung und werden das zur Ausführung Erforder liche anordnen. Was ferner die von den getreuen Ständen an Uns gebrachten S. Anträge, Beschwerden nnd Petitionen anlangt, so wird 1) der Antrag der getreuen Stände, bei Staatsbauten möglichst Sparsamkeit, Einschränkung und Einfachheit zu be wahren, in den einzelnen geeigneten Fällen mit erwogen werden, auch wird 2) von den Ermächtigungen, welche die getreuen Stände in Bezug auf die Erbauung einer Chemnitzthalbahn sowie auf die von Markersdorf und von Sebnitz bis zur sächsisch-böhmischen Landesgrenze geplanten Eisenbahnen Unserer Regierung ertheilt haben, dieselbe — und zwar, was die letztgenannten beiden Bahnen betrifft, nach Befinden der Umstände —Gebrauch machen. 3) Dem bei Berathung des Personal- und Besoldungs etats der Landesbrandversicherungsanstalt gestellten Anträge entsprechend wird dem nächsten ordentlichen Landtage ein Ge setzentwurf vorgelegt werden, nach welchem den Brandver- sicherungsinspektoren die Staatsdiener-Eigenschast verliehen wird. Endlich wird auch 4) die Petition des Brandversicherungsinspektors a. D. Damm und Genossen, Pensivnserhöhuug betreffend, in Er wägung gezogen werden. Was die sonst noch von den getreuen Ständen gefaßten Beschlüsse anlangt so behalten Wir Uns vor, solche in weitere Erwägung zu nehmen und nach Befinden das Erforderliche da rauf zu verfügen. Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan und haben zu Urkund alles dessen gegenwärtigen, in das Gesetz- und Verordnungsblatt aufzunehmenden Landtagsabschied eigenhändig unterschrieben und mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 28. März 1896. (I-. 8.) Albert. Heinrich Rudolph Schurig. Karl Georg Levin von Metzsch. Karl Paul Edler von der Planitz. Kurt Damm Paul von Seydewitz. Werner Rudolf Heinrich von Watzdorf. Oertliches und Sächsisches. Ries». M MSrz 1SSS. — Vom 1. April ab werden die Schalter bei den Kaiserlichen Postämtern wieder um 7 Uhr Vormittags geöffnet. — Vergangenen Sonnabend hielt Herr Bezirkssteuer- inspektor Größel aus Großenhain i« hiesigen Bahnhofs restaurant einen interessanten Vortrag über Entstehung, Art, Höhe und Ablauf der in den Orten des Amtsgerichtsbezirks Riesa aufzubringenden Landrenten, zu denen die Herren Ge meindevorstände, Ortssteuereinnehmer, die Mitglieder der EinschätzunzScommissionen sowie einige Privatpersonen geladen und zahlreich erschienen waren. Der beachtenswerthe Vortrag fußte aufjnationalöconomiich wichtige» Begebenheiten denen l ä sie nicht allgemein bekannt sein dürften, hier Raum gewährr werden soll. Zur Befreiung des Bauernstandes und zur Ablösung der Grunddienstbarkeiten und Reallasten erging be kanntlich in Sachsen das Gesetz vom 17. März 1832, kra't dessen die Emancipation des Bauernstandes zwar spät, aber um so rascher als in anderen Staaten zur Durchführung ge langte. Der sächsische Staat nahm damals die Ablöning selbst in die Hand. Er errichtete die Landrentenbank zu Dresden, von der, nach Abschätzung des WertheS der abzu- lösenden Lasten in Geld, zu Gunsten der ehedem Berechtigten in Höhe der abgeschätzten Summen Hypothekenbriefe ausgc- stellt wurden, die den Namen Landrentenbrirfe erhielten und unter staatlicher Garantie mit 3^/,°/, verzinst wurden. Damit wurden die Bauern statt ihren Gutsherren, Lehnsherren rc. dem Staate verpflichtet. Sie mußten demselben die für sie verbriefte Summe mit einer 4"/gtigen Steuer, Landrentc ge nannt, verzinsen, wovon 3'/<,"/<) für Bestreitung der Zinsen verwendet und als AmorrisationSquote zinsbar angelegt wurden. Die Amortisationspericde setzte man damals auf 55 Jahre fest, d. h. durch Vrrziimmg des außer den Zinsen jährlich zu zahlenden Betrag-.r ivure nach dieser Zeit das Kapital entstanden sein, mir dem cer Staat die auSgegebencn
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