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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-03-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189603188
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960318
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960318
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-03
- Tag1896-03-18
- Monat1896-03
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 18.03.1896
- Autor
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d - Riesaer G Tageblatt Rittwach, 18. «Srz 18SK, «te»»S 2. S. 6. Mke. 754 L. Da» Riesaer Tageblatt «schesick je»« Tag Abend» mit »«»«ahm, der Gönn, und Festtage. Vierteljährlicher VeMiMwtt bei Abholung in den Expeditionen tn Mesa und Strehla oder durch unser« Träger frei in» Hau» 1 Mark 60 Pf., bei Abholung am Schalter der katsrrl. Postanstalten 1 Mark 26 Pf., dnrch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark 66 Pf. «a^tgen-Sanahin« für di« Ruunrer de» Ausgabetage» bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Sastantenstraß« 5S. — Kür dir Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. 3. 4. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Tischlermeisters Theodor Artdoli« Bchufter 1« Riesa ist zur Prüfung einer nachttäglich angemeldeten Forderung Termin auf den s. April 189k, Vormittags 11 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Riesa, den 18. März 18SK. Der Gerichtsschreiber beim Königlichen Amtsgerichte. Gänger. Die zum Renda« einer Generalsbaracke, einer Cavallerie-RegimeutS» küche und zum Erweiterungsbau des VadeS auf dem Truppen-UebnngSplatze Zeithain erforderlichen Arbeiten als: I^ov8 I. Erd«, Maurer- und Tteinmetzarbeiten, veranschlagt auf rund 16 600 Mark, - II. Zimmerarbeiten, veranschlagt auf rund 7 500 Mark, - 11t. Schmiede- und Eisenarbeiten, veranschlagt auf rund 460 Mark, - IV. Tchlosferarbeiteu, veranschlagt auf rund 1100 Mark, sollen in öffentlicher Verdingung vergebe« werden. Zeichnungen und Verdingungsunterlagen liegen im Geschäftszimmer des unterzeichneten Baubeamten, Dresden-Albertstadt, Administrationsgebäude, Flügel 6, I, Zimmer No. S4, während der Teschäftsstunden von 8—4 zur Einsichtnahme aus und können daselbst Ver dingungsanschläge gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: Truppen-Uebungsplatz Zeithain, Neubau einer Generalsbaracke u. s. w. Loos I, bezw. II, III, IV versehen bis Donnerstag, den 26. März 1896 1,008 I Vormittag 11 Uhr - III - IV s postfrei an die vorbezeichnete Stelle einzureichen, woselbst die Eröffnung in Gegenwart der etwa erschienenen Bieter erfolgen wird. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Zuschlagsfrist 4 Wochen. Dresden, den 16. März 1896. Königl. Garnison-Baubeamter III Dresden. Bekanntmachung. Das Kriegs-Ministerium beabsichtigt, auch in diesem Jahre Pferde sächsischer Züchtung als Remonten ankaufen zu lassen. Remoutemärkte finden statt: in Lommatzsch auf dem Schützenhausplatz am 16. April dss. IS., vor«. 8„, Uhr. Ankaufs - Bedingungen: Die Verkäufer haben durch eine Bescheinigung der Polizeibehörde ihres Wohnortes nachzuweisen s daß die von ihnen vorgeführten P'erde in Sachsen geboren sind — Deck- resp. Füllen scheine sind, soweit vorhanden, mitzubringen —; d daß der Vorsteller seit mindestens 2 Jahren Besitzer des betreffenden Pferdes ist. Die Pferde sollen 3—6 Jahre alt sein. Das Mindestmaß der anzukaufenden Pferde muß — mit Stockmaß gemessen, — für 3 jährige 1 Meter 46 Lentimeter, für volljährige 1 Meter 52 Centimeter betragen; daß Höchstmaß soll für 3 jährige 1,57 und für volljährige 1,68 nicht übersteigen. Schimu el, sowie Hengste und tragende Stuten werden nicht angekauft. Die Verkäufer sind verpflichtet, für alle Gewährsfehler nach Maßgabe der 88 8S9—S29 des Bürger!. Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen (Gesetz- und Verordnungsblatt v. I. 1863, Äite 109 flgd.), sowie gegen die Untugend des Aoppens oder Kökens auf die Dauer von 14 Tagen Garantie zu leisten. Tie als geeignet befundenen Pferde werden dem Verkäufer sofort abgenommen und zur Stelle bezahlt. Zu jedem Pferde sind Seiten des Verkäufers ohne Vergütung mit zu liefern: 1 neue rindslederne haltbare Trense, 1 neue Gurt- oder Strickhalster und 2 hänfene Stränge. Dresden, den 16. März 1896. * Kriegs-Ministerium. Bekanntmachung. Die unter dem Viehbestände des Vorwerkes Pochra auSgebrochene Maul- und Klauenseuche ist als erloschen zu erachten; dahingegen ist die gedachte Seuche unter dem Viehbestände des Gehöftes Nr. 9 in Pochra neu zum AuSbrnch gekommen. Großenhain, den 17. März 1896. Die Königliche Amtshanptmannschast. I. A.: von Gruben, Regierungs-Rath. «nd Anzeiger (Slbtblatl M Aytiger). rrlegrm-M-Adnsse Hl ckL 8 ckl Fmchmchst«»« „La,«blatt-, Riesa. AKHNvIlm Rr. SO. der Königl. Amtshauptmamrschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa, .l- «4. Mittwoch, 18. «Sri 18S«, Wend». 4S. Jahr«. Oettliches und Sächsisches. Riesa, 18. März 1896. — Die Elbe wächst wieder und wird morgen Abend nach einer Depesche aus Dresden dort ein Wasserstand von 120 erwartet, gegen 52 heute Mittag. — Die öffentlichen Prüfungen an den hiesigen Schulen nehmen nächsten Freitag ihren Anfang und dauern bis mit 27. März. — Die Richter'sche Theatergesellschait, die einige Wochen hier weilte und einen Cyclus von Theatervorstellungen gab, hat Riesa am Montag wieder verlassen. Die Gesellschaft hat hier einen Erfolg nach keiner Richtung zu erzielen vermocht. Der Theaterbesuch war andauernd nur ein schwacher, woran zum Theil der Hochfluth der gesell schaftlichen Vergnügungen die Schuld zuzuschreiben sein mag, andererseits mochten aber auch die Leistungen spccicll in der letzten Zeit nicht den Ansprüchen genügen. Leider ist un» in Folge der Anwesenheit des Richter'fchen Ensembles auch das avisirte Gastspiel der Hofschauspielerin Pauline Ulrich verloren gegangen. Der Impresario der genannten Künstlerin, Herr Fritz Unger, hat, wie wir hören, mit Herrn Director Richter verhandelt, letzterer hat aber die gestellten Forderungen zu hoch befunden, während Herr Unger mit seinem Ensemble aus Rücksicht gegen die Richter'sche Gesell- schast nicht nach hier kommen wollte. U lfthM— Die Einziehung der silbernen Zwanzigpfennigmünzen, die schon wiederholt als nahe bevorstehend angekündigt war, scheint noch immer nicht beschlossene Sache, statt dessen viel mehr eine Erschwerung de» Umtausche» solcher Münzen einge treten zu sein. Wenigstens lehnt die Retchsbank, wie die „Börs. Ztg." betont, seit Neuestem die Umwechselung derartiger Münzen, wenn sie nur die geringste Verbiegung oder sonstige Verletzung aufweisen, grundsätzlich ab. Obgleich diese Münzen wegen ihrer Dünne leicht verbogen werden können, wird in diesem Falle eine vorsätzliche Beschädigung angenommen. ES wäre an der Zeit, daß diese durchaus unbeliebte Münzsorte endlich eingezogen würde, einstweilen aber sollte der Umtausch leicht beschädigter Münze» überall gestattet sein. — Was bedeutet ein Gewitter im März? Nach den deutschen Wetterregeln heißt es: „Märzendonner macht frucht bar", oder „Donnert- in den März herein, Wird der Roggen gut gedeihn". In Dänemark sagt man: „Wenn es im März donnert, bedeutet es ein gutes Jahr". Der Portugiese hält es mit der Aussprache: „Wenn es im März donnert, mach die Böttiche und den Schlägel (den Arm) zurecht." Eine bedenkliche Perspektive in den Wonnemonat eröffnet ein an deres deutsches Sprichwort, welches heißt: „Donnerts im März, schneits im Mai." — Zu den jetzt in Leipzig stattgefundenen theologischen Staatsprüfungen hatten sich 41 Candidaten gemeldet, von denen während der schriftlichen Clausuren 6 zrrrücktraten, während 2 auf Grund ihrer Arbeiten zurückgewiesea wurden. Don den 33 Canvidaten, die sich der mündlichen Prüfung unterzogen, erhielten 6 die Censur 2s, 8 die Censur 2, 8 die Censur 3s, 6 die Censur 3 und 3 die Censur 4. 2 Candidaten wurden nach der mündlichen Prüfung zurück gewiesen. — Nach tz 5 der Verordnung, die Fabrikation von Mineralwässern betreffend, vom 22. November 1875 (Ge setz- und Verordnungsblatt Seite 418) sollen die Vorschriften in 88 1—4 dieser Verordnung wegen wedicinalpolizeilicher Beaufsichtigung der Fabriken von Mineralwässern keine An- Wendung auf solche Fabriken leiden, welche sich mit der Herstellung von künstlichem Selterswasser beschäftigen. Nach dem aber die seit Erlaß dieser Verordnung gemachten Er- fahrungen es haben angezeigt erscheinen lassen, in Zukunft auch die Fabrikation von Selters- und sonstigen kohlensauren Wässern der gleichen «edicinalpolizeilichen Controle zu un terstellen, wie die der übrigen künstlichen Mineralwässer, sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, hiermit den 8 3 der Verordnung vom 22. November 1875 aufzuhcben unv zu bestimmen, daß die übrigen Paragraphen dieser Verord nung fortan auf die Fabrikation sämmtiichcr '.tnftlichcr Mi neralwässer Anwendung zu finden haben. — Vom Landtage. Die Erste Kammer bewilligte gestern zunächst die in Titel 24 des außerordentlichen Staats haushalts geforderten 97 000 Mk. zurErweft?rnng des Bahn hofs Triebischthal. Die Petition deS GemeinderatheS zu Potschappel rc., die Erbauung einer elektrischen Slraßenbah, durch den Plauenschen Grund betreffend, wurde der Staats regierung zur Kenntnißnahme überwiesen. Die Beschwerde des Gutsbesitzers Friedrich Wilhelm Doberenz in Wenigossa, die dem Beschwerdeführer behördlicherseits aufgegebenen Her stellungen am Brunnen und Abort seines Grundstücks in Nars- dorf betreffend, sowie die Petitionen des Gemeindevorstandes Göbelt in Schweinsburg und Gen., betreffend die Abänderung des § 5 des Parochiallastengesetzes vom 8. März 1838, ließ die Kammer auf sich beruhen und nahm schließlich die Anzeige der vierten Deputation über eine für unzulässig erklärte Be schwerde entgegen. Eine Diskussion, an welcher sich die Herren v. Trützschler, Bürgermeister Klötzer, Wecke und der Berichter statter betheiligten und in welcher Se. Excellenz der Herr Staatsminister Vr. v. Seydewitz eine kurze Aufklärung gab, schloß sich nun an die Petition Göbelt an. Die Zweite Kammer setzte gestern die Depatte zu Kap. 45s und 45x des Staats haushalts, Ausgaben für Gewerbe und Landwirthschast betreffend, fort. Abg. Or. Mehnert hatte einen Antrag eingebracht, land- wirthschastlichen und gewerblichen Erwerbsgenofsenschasten von Staatswegen Darlehen bis zur Gesammthöhe von 2 Millionen Mark zu möglichst niedrigen Zinsfuß zuzuführen. Abg. Uhle- mann-Görlitz brachte zunächst im Zusammenhang die Wünsche der sächsischen Landwirthschast zum Ausdruck. Sodann entspann sich eine längere Geschäftsordnungsdebatte darüber, ob man den Antrag vr. Mehnert mit erörtern wolle oder nicht. Die Kammer beschloß schließlich, den Antrag Mehnert nicht zu berathen. Abg. Nollsuß wies die von» Abg. Steiger gegen einzelne Handelskammersekretäre erhobenen Borwürfe zurück und hob die segensreichen Folgen gewerblicher Schulen hervor. Abg. Goldstein sprach gegen den Antrag Mehnert, Abg. Reißmann dankte für die Höhereinstellungen für gewerb liche Schulen. Abg. Steiger ergänzte seine vorgestrigen Aus führungen über die Lage der Landwirthschast, Abg. Hähnrl suchte die Notwendigkeit des Antrags Mehnert auS der miß lichen Lage der Landwirthschast zu begründen. Abg. vr. Schill regte an, die Regierung zu ermächtigen, den Genoffenschafts verbänden juristische Persönlichkeit zu verleihen. Se. Excellenz der Hr. StaatSminlster v. Metzsch bezeichnete diese Anregung
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