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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189608118
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960811
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960811
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-11
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.08.1896
- Autor
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iesa M bi in Resi- )iöque 8okn anerkannt >auptstr. nach kurzem frük wird ier gefüllt. frük, wird »ier gefüllt. empfiehlt andlung. Z guten un- zer-, Groß- ad Fra«. 1 Uhr statt. »Kn, : den über- die ehrende sten Dank Handlung. viävr» ann >lung ürner. :rn, »ii." ssaiferhof offen. l. ckoffenm. l«k. Liebe und n Blumeu- iner liebe« w leger« und Etarke, »k. «iNder». r. Pohl. tück 10 Pf. mbach. habe» bei f«! n empfiehlt , Weida. kauft !, Riesa. mptstr. 52. sen r. SV. IMS» Telegramm-rldrefie Atz» uL u* Kcrnsprechstrlle „Tageblatt", Mesa. AH, 444 Rr. 20. der^Kömgl. Amtshauptmarmschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riela. 18S. Dienstag, 11. August 18S6, Abends. 49 Jahrx. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Gönn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in dm Expedition« tu Riesa und Strehla oder durch unser» Träger frei in« Hau» 1 Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 2V Pfg., durch dm Brtesträger frei in« Hau« 1 Mark 65 Pfg. AuzeigemSlmuchme für di« Rümmer bei» Ausgabetage» bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantrnstraße 5S. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt, Riesa. Einige hinweisende Bemerkungen auf die be vorstehenden Kaisermanöver. Eigener Bericht. Nachdruck verboten. Schon am Schlüsse deS letzten UebungStageS der vorjährigen Kaisermanöver tn Pommern trennten sich die „Eingeweihten' mit dem Wunsche „ans ein srohes Wiedersehen in Sachsen oder Schlesien." jSSs Und so ist es denn auch bestimmt worden, die entscheidende Verfügung erschien im Armee-VerordnungSblatt vom 31. Januar de» laufenden Jahres. Dabet wollen wir bemerken, daß die Be zeichnung Kaisermanöver keineswegs offiziell ist. die KabinetsordreS sprechen stets nur von den „größeren Truppenübungen" in dem be treffenden Jahre. So heißt eS in der Versügung, dir zum September in Kraft treten soll: Aus den Mir gehaltenen Vortrag bestimme ich hinsicht lich der diesjährigen größeren Truppenübungen: „Das V. und VI. Armeekorps halten Manöver vor Mir gegen daS durch die 8. Division verstärkte Lll. (Königlich Sächsische) Armeekorps ab." Es werden also die zu Schlesien und Posen garnisonirenden Truppentheile gegen die Sachsen und die um Erfurt komentrirten Regimenter der 8. Division deS IV. Armeekorps in der Front stehen. Da da» Sächsische Armeekorps sich aus 3 Divisionen zusammen setzt, sichen sich also aus den kommenden Manövern nahezu völlig gleichstarke Parteien gegenüber und daS ganze Truppenaufgebot ent spricht der Stärke von 4 normalen Armeekorps, wie wir sie bereits am verflossenen Jahre in Pommern manöveriren sahen. Ebenso wie dort auf dem Gelände zwischen Oder und Randow, so werten auch hier in der Lausitz den beiderseitigen Parteien je eine Kavallerie- Division mit 6 Regimentern und eine Lustschifferabtheilung zugetheilt sein. Die Uebungen halten sich also in dem recht umfänglichen Rahmen, den sie erst in jüngster Zeit angenommen, erreichen aber noch keineswegs den Umfang jener Heeresübungen, denen wir vor 3 Jahren im Eisenburger Comitat um Eüns und Steinamanker bei wohnten. Wo wird nun der Schauplatz der großen Manöverschlachten zu suchen sein? — Allem Anscheine nach innechalb der Sächsischen Landesglcnze, gar nicht weit von Bautzen entfernt. Vielleicht etwa in der Milte zwischen der genannten Stadt und Löbau oder Görlitz, also auf tem alihiftorischen Boden, auf dem der namentlich als kriegs geschichtliches Beispiel zu verbreitetster Bekanntschaft gelangte Ueberfall von Hochlirch stattsand. Nahezu genau in der Mitte zwischen Bautzen und Lübau finden wir dies vielgenannte Dors, bei dem die rastenden Preußen von den Oesterreichern überfallen, 9000 Mann, ll.1 Kanone und 30 Feldzeichen verloren und un er den Tobten einen ihrer tüch tigsten Männer beklagten, den Feldmarfchall Jacob v. Keith, dessen irdische Reste in der allen Doffktrche von Kreckwitz bestattet liegen Auch dieser Ort lte^t (t> Kilometer nordöstlich Bautzen) in dem mnth- maßlichen Manövergelände und es wird gewiß Mancher dem schmucklosen Grabe des alt-n Helden einen Besuch abstatten. Es hat sich noch immer erwiesen, daß Vorhersagen in Bezug aus die Manöver recht schlecht etnlrasen, prophezeihen ist ja überhaupt ein mißliches Ding, namentlich aber gegenüber den deutschen Manövern, die sich von Jahr zu Jahr immer kriegsmäßiger gestalten und mehr und mehr ohne viel General- und Spezial-Ideen „aus dem Sattel kommandirt" werden. Dennoch glauben wir in nächster Zeit eine allgemeine Abgrenzung für jenes Gebiet geben zu können, in welchem die letzten ausschlag gebenden „Manöverschlachten" stattfinden werden. Tue Manöv.rde- sucher werden dann ungefähr wissen, wohin sie sich wenden sollen. Die Hauptausflugslinie für sie dürste unzweiselhajt die Bahnlinie Bautzen-Löbau-Görlitz sein. vertliches und Sächsisches. Riesa, 11. August 1896. — Aus einem Gehöft in der Poppitzerstraße gingen am Sonnabend Nachmittag in der vierten -stunde ein Paar vor einen schweren Wagen gespannte Pserde durch und nahmen ihren Lauf nach der Schützenstraße, woselbst sie gegen das Wachwitz'fche Hau« anrannten und Mtt der Wagen deichsel, die zersplitterte, das Thürgewände und das Mauer werk beschädigten. Als ein besonderes Glück muß es be zeichnet werden, oaß sich bei dem Borkommniß rin größeres Unglück nicht ereignete, da um jene Zeit wegen eines Be- gräoniffcs aus der Poppitzerstraße ziemlich, starker Verkehr herrschte. — Von ihrem Hunde angefallen un) niedcrgeworfen wurde am Sonntag früh auf der Kastanienstraße eine Magd, die mit einem Hundefuhrwerk au- einem benachbarten Dorfe Milch in eine hiesige Verkaufsstelle gebracht hatte. Das Mädchen vermochte sich nicht von dem wüthendem Thiere, das zum Glück einen Beißkorb trug, zu befreien und erst auf die Hilferufe herbeigeilten Leuten gelang es, da Thier weg zu dringen. Wäre der Hund nicht um Beißkorb versehen gewesen, so würde ohne Zweifel da» Mädchen arg zerfleischt worben sein. — Zur Warnung mitgetheilt sei hierbei gleich zeitig noch, daß vor ca. 8 Tagen auch ein 4 Jahre alte» Mäd chen von dem Zughunde einer auswärtigen Hmdelsfrau im Gesicht schwer verletzt worden ist, so daß es sich noch jetzt in ärztlicher Behandlung befindet. — Wie uns au- Halle a. S. gemeldet wird, hat bei dem dort anläßlich des 13. Deutschen Radsahrer-BundeStageS am Sonntag stattgefundenen PreiScorso der hiesige (Riesaer) Radfahrerverein „Adler" in Gruppe 6 unter 51 con- currirenden Vereinen den dritten Preis errungen. — Ein prächtige» Exemplar -eine» RlesenbovisteS (Qvoopsrcloa Bovists, zur Gattung der Bauchptlze ge hörig), wurde un» gestern präsentirt. Dasselbe entstammt einem hiesigen Grasgarten. Der fast stillose, mehr eirunde Hut hatte den ansehnlichen Durchmesser von beinahe 30 am, und die stattliche Höh« von 12 em. Der Volksmund spricht häufig davon, daß Pilze au» der Erde schießen, diese bild liche Redensart bewahrheitet sich auch hier. Da» Ungethüm hatte, wie man un» versicherte, seine Größe in der kurzen Zeit von 2 Tagen erlangt. Bekanntlich sind die Boviste, solange sie fleischig und von weißer Farbe find, genießbar, Einige halten sie für eine besondere Delikatesse, Andere wieder finden wenig Geschmack daran. Der Sporenstaub de» alten Pilzes wurde früher in vielen Gegenden als blutstillende» Mittel verwendet. — Wie wir nachträglich erfahren, haben die Pioniere am vergangenen Donnerstag Nachmittag auch bei Grödel eine Brücke über die Elbe geschlagen. Zur Verwendung kamen bei dieser Uebung Pontons. — Der Verein der Sächsischen Gemeindeamten hielt am 8, 9. und 10. August in der Bergstadt'Freiberg seine 24. Generalversammlung ab, zu welcher etwa 400 Personen au» ganz Sachsen erschienen waren. Die Stadt trug Flaggen schmuck. Am Sonnabend Abend fand im Hotel zum „Schwar zen Roß" ein Begrüßungskommers statt. Am Sonntag früh besichtigten die Gäste unter Führung der Freiberger College» die Sehenswürdigkeiten der alten Stadt. Die eigentliche Generalversammlung fand um 11 Uhr beginnend im Hotel zum „Schwarzen Roß" statt und dauerte drei Stunden. DaS bedeutendste Ergebniß der Verhandlungen, die Herr Standesbeamter Schneider-Leipzig leitete, bildete der Beschluß, daß das Direktorium bei den Gemeindebehörden, bei denen Berufsbeamte beschäftigt sind, nachsuchen soll, daß sie ihren Beamten nach Verlauf von 10 Dienstjahren die Unkündbarklit verleihen und diese 10 Jahre bei Abschätzung der gesammten Dienstzeit mit in Anrechnung bringen. Als Vorort zur nächstjährigen Jubiläumsversammlung wurde Döbeln gewählt. Nachmittags fand ein Festmahl statt und Abends Ball. Gestern früh wurde ein Spaziergang nach Halsbrücke unternommen. — Eine Entscheidung de» Gewerbegerichts wegen Ar- beitsversäumniß. Ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeiter nicht einzustellen, weil derselbe nicht zur festgesetzten Stunde, sondern zwei Stunden später zur Arbeit erscheint? Diese sür Arbeitgeber wie sür Arbeitnehmer wichtige Frage ist vom Berliner Gewerbegericht verneint worden. Der Maler B. war von dem Malermeister N. angenommen und zum fol genden Tage Morgens 6 Uhr auf die Arbeitsstelle zum Be ginne der Arbeit bestellt worden. Da der Maler nicht pünkt lich erschien, stellte der Meister einen anderen Arbeiter ein. Um 8 Uhr kam der Erstere und entschuldigte sein Ausbleiben damit, daß rr erst sein Handwerkszeug von der früheren Arbeitsstelle geholt habe. Da ihm bedeutet wurde, daß sein Platz inzwischen besetzt sei, erhob er Anspruch auf Lohnent schädigung, welcher unter folgender Begründung vom Gewerbe gericht als berechtigt anerkannt wurde: Ein Arbeiter kann nicht schon deshalb entlassen werden, weil er sich einmal, selbst 1—2 Stunden verspätet. Erst in einem längeren unent- schuldigten Fernbleiben von der Arbeit, das über den Rahmen einer durch Jrrthum über die Entfernung, Versäumen des Zuges, Wahrnehmung eine» Termine- u. s. w. zu verur sachenden Verspätung hinausgcht, kann ein unbefugtes Ver lassen, das einer beharrlichen Verweigerung der Arbeit gleich steht, gesunden werden. Es ist nicht Absicht der Gewerbe ordnung,, da» schnelle Lösen des ArbeitSverhältnisse» zu be günstigen; deshalb knüpft sie das Entlaffungsrecht an er schwerte Voraussetzung. Daß hieraus de« Arbeitgeber gerade in dem vorliegenden Falle Schwierigkeiten erwachsen können, ist aazuerkennen, kann aber die Auslegung des Gesetzes nicht beeinflussen. — Die Sächsischen Handel», und Gewerbekammern theilen mit: In Bezug auf die Anwendbarkeit der Marken schutzgesetze in den LonsulargerichtSbezirken, über die mehrfach Zweifel entstanden sind, sei in Erinnerung gebracht, daß das Gesetz zum Schutze der Waarenbezrichnungea »om 12. Mai 1894 in den ConsulargerichtSbezirken in Geltung steht (AZ S und 4 des Gesetze« vom 10. Juli 1879, ReichSgesetzvlatt Seite 197), und daß die deutschen Consuln somit berechtigt und verpflichtet sind, auf dem civil- und strafgerichtlichra Wege gegen diejenigen im Bezirke aufhältlichen Reichsange hörigen und Schutzgeuossen einzuschreiten, welche eine in Deutschland, sei e» für einen Deutschen oder einen Ausländer, geschützte Marke unbefugt verwerthen. Es ist also beispiels weise Reichsangehörigen gesetzlich nicht gestattet, für die Waaren-Einfuhr nach Marokko eine» Zeichens sich zu bediene», sür welches ein Franzose in Deutschland den gesetzliche» Schutz erlangt hat. Und umgekehrt kann der Schutz der französischen Cosuln in Marokko in denjenigen Fällen ange- rusen werden, in denen Franzosen im marokkanischen Verkehr ein von einem Deutschen in Frankreich deponirteS Zeichen unbefugt verwerthen. Im Anschluß hieran sei noch darauf aufmerksam gemacht, daß nach einer neuerdings bei den Handelskammern eingegangenen Mittheilung auch britische Staatsangehörige von den britischen Eonsulargerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie deutsche Merken unbefugt verwerthen, welche auf. Grund der kstsots Vs8i8ns und Trsds LLsrlcs H.rts 1883—1888 in England eingetragen sind. — Beim Herannahen der militairischen Herbstübungen sei nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß es sich empfiehlt, Postsendungen sür die an den Uebungen theilnehmenden Officiere und Mannschaften nicht nach den in kurze« Zwischen räumen wechselnden Marschquartieren, sondern stet» nur nach dem ständigen Garnisonorte zu richten. Für die richtige und schleunige Weitersendung dieser Sendungen tragen dann die Postanstalten Sorge. Ferner ist es dringend nothwendig, in den Aufschriften der Sendungen an Unterofficiere und Mannschaften außer dem Familiennamen, dem nach Um ständen auch Vornamen und Ordnungsnummer zuzusetzen sind, den Dienstgrad und Truppentheil (Regiment, Bataillon, Compagnie, Escadron, Batterie u. s. w.) genau anzugeben. Ebenso bedarf es auch bei Sendungen an Officiere und Einjährig-Freiwillige der genauen Angabe des Truppentheil», da die Regimenter, Bataillone u. s. w. oft auseinander ge zogen werden. Mangelhafte Aufschriften der Manöver-Po,»- sendungen können leicht eine Verzögerung in der Beförderung und Bestellung derselben zur Folge haben. In den Vor- jähren hat es vielfach zu Unzuträglichketten geführt, d^ß solche Sendungen an Officiere und Einjährig-Freiwillige, suc welche die Postoerwaltung Gewähr leistet — Packete, Po,i- anweisungen, Geldbricfe u. s. w. — mit der Bezeichnung postlagernd" bei den im Manöoergelände belegenen Post anstalten eingegangen sind. Bei der Abholung derartiger Sendungen ist sehr häufig der Mangel an genügenden AuS- weispapreren festzustellen gewesen, wodurch für die Empfänger sowohl als auch sür die betreffenden Postanstalten vielfach Weiterungen entstanden sind. — lieber den Einfluß der Stadt - Fernsprechmtzc au das Verhalten der atmosphärischen Elektrizität hat die ReichS- Telegraphen-Berwaltung im Jahre 1895 wiederum umfang reiche Beobachtungen anstellen lassen. Dadurch ist das Er- gebmß der früheren Beobachtungen, daß umfangreiche: e Drahtnetze die Blitzgcfahr sür die Gebäude vermindern, wiederum voll bestätigt worden. ES ist festgestellt worden, daß auf 100000 Gebäude an Beschädigungen durch Blitz schläge entfallen in Orten ohne Fernsprechnetze 64,6 gegen nur 18,7 in Orten mit Fernsprechnetzen. Dabei find in den letztgenannten Orten überhaupt 16 859 Beschädigungen durch Blitzschläge vorgekommen, während aus Orten ohne Fern sprechnetze nur 596 derartiger Beschädigungen gemeldet wor ben sind. In den erstgenannten Orten sind meist nur die Spindeln der Blitzableiter beschädigt worden. Die Draht- netze haben zwar die Blitze angezogen, aber vertheilt uns unschädlich zur Erde geleitet. Die bisherigen Beobachtungen sind mit 1895 vorläufig als abgeschlossen angesehen worden, da nunmehr wohl kein Zweifel mehr besteht, daß die Draht- netze thatsächlich schützend auf die Häuser wirken, daß mithin die früher vorgebrachten Befürchtungen von Hausbesitzern thatsächlich grundlos find. Großenhain. In der am Sonnabend Abend statt'» gefundenen Sitzung de» Erntralausschusse« für die Großen hainer Gewerbe-, LandwinhichaftS- und Industrie-Ausstellung wurde beschlossen, die Ausstellung Donnerstag, den 24. Juni 1897, also unmittelaar nach dem Pstngstmarkte des nächste» Jahre» beginnen -u lassen und ihre Dauer auf vier Woche«
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