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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189608192
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-19
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1896
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/* Riesaer H Tageblatt unk Anzeiger (WrtlM Md Alyeiger). Trlegramm-Adreffr HH» 6 I* FU Fmisprrchstellr „Tageblatt", Rtesa. N Aff H, U, H, H, Nr. 20. -er König!. Amtsyauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths z« Mess. 19I. Mittwoch, IS. August 1886, Abends. 4S. Jahrg. La» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Lag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla oder durch unsere Tröger srei ins Hau» 1 Mark SO Pfg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Pfg., durch dm BrtestrSger frei in« Hau» 1 Mark SS Psg. «uzeigm-Amlahm« für die Nummer de« Ausgabetage» bi» vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraßr SS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt. Riesa. Bekanntmachung, die diesjährigen Truppenübungen betreffend. Die diesjährigen größeren Truppenübungen finden im Bezirke der Königlichen AmtS- hauptmannschaft Großenhain folgender Maßen statt: 1. von der Königl. S. Infanterie-Brigade No. SS. zu den in der diesseitigen Bekanntmachung vom 27. vorigen Monats angegebenen Zeiten in den daselbst bezeichneten Fluren; S. von dem Königl. 2. Feldartillerie-Regiment No. 28. gefechtsmäßiges Exerzieren am 20., 21. und 22. August in dem von den Ortschaften Laubach, Porschütz, Baßlitz umschlossenen Gelände, sowie in dem Gelände zwischen Lenz-Nauleis und Großdobritz; s. von der Königl. a. Infanterie-Brigade No. «4. Brigademanöver am 24. August in der Gegend zwischen Porschütz, Kmehlen, Gävernitz und Leipzig-Dresdner Eisenbahn; 4. von der Königl. S. Division No. S2. am 28., 29. und 31. August Manöver südöstlich von Großenhain im Gelände zwischen den Ortschaften Großdobritz, Altleis, Göhra, Reinersdorf, Beiersdorf und westlich von Großenhain im Gelände zwischen den Ortschaften Wildenhain, Bauda, Colmnitz, Roda und Weißig; S. von der Königl. 4. Infanterie-Brigade No. 48. Manöver am 24., 25. und 26. August zwischen Mügeln und Weida b. Riesa, welche sich bis in das von der Leipzig-Dresdner Eisenbahn und dem Jahnabach begrenzte Gelände erstrecken können. Indem Solches hierdurch bekannt gemacht wird, werden die betreffenden Grundstücks besitzer aufgefordert, ihre Feldstücke, insoweit dies noch nicht geschehen sein sollte, möglichst noch vor Beginn dieser Uebungen abzuernten. Auch werden die betheiligten Besitzer darauf hinge wiesen, daß Flurbeschädigungen, welche nicht durch die Truppen-Uebungen selbst, sondern auf andere Weise, insbesondere durch Zuschauer, sowie dadurch entstanden sind, daß das rechtzeitige Abernten Unterlasten worden ist, keinen Anspruch auf Vergütung begründen. Ebenso können Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Betheiligten wissen konnten, daß sie durch Truppen übungen der nächsten Tage wieder zerstört werden mußten, einen Anspruch auf Vergütung bez. Schadloshaltung nicht begründen. Werthvolle Feldstücke (Raps, Kleesamen, Kraut, Runkeln, Flachs, Holzpflauzungen) sind mit weithin sichtbaren Strohwischen oder Warnungstafeln (nicht mit Fahnen) zu um stellen, als Zeichen, daß dieselben von den Truppen nicht betreten werden sollen. Diese Marktr- ung hat sich jedoch nur auf wirklich werthvolle Feldstücke zu erstrecken. Zu Verhütung von Unglücksfällen sind Stetnbrüche, Lehm-, Kies- und Sandgruben, tief liegende Teiche, Steilabfälle und ähnliche Geländehindernisse durch Umzäunen mit Strohseilen kenntlich zu machen und Pflüge, Eggen, Walzen rc. während der Uebungstage von den Feldern wegzunehmen und in Gehöften aufzubewahren. Schließlich wird noch das Publikum vor dem Betrete« der Felder, Wiese» und Gürten mit dem Bemerken verwarnt, daß jeder Zuwiderhandelnde sich der Wegweisung und bez. der Arretur Seiten der Gendarmerie zu gewärtigen hat und daß den zur Wahrnehmung des Polizeidienstes befehligten, durch Ringkragen aus weißem Metalle kenntlichen Militärper sonen alle Befugnisse eines Gendarmen zustehen. Den Weisungen der Civil- und Militär- Gendarmen ist jedenfalls unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden, soweit nicht nach reichs- und landesgesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe einzutreten hat, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder entsprechender Haft geahndet werden. In Bezug auf bie Anmeldung und Abfchätzm»- der bei den fraglichen Herbst- Übungen, sowie bei Anlegung von Zeltlagern, Schützengräben re. entstehenden Flnr- z schöbe« wird mit Hinweis auf die Bestimmungen im Gesetz über die Naturalleistungen vom s 13. Februar 1875, sowie auf die durch das Gesetz vom 21. Juni 1887 erfolgten Abände- k rungen (s. Reichsges.-Bl. von 1887 S. 245. 434) zur Nachachtung hierdurch weiter bekannt f gegeben wie folgt: Der Gemeindevorstand hat die Beschädigten aufzufordern, die bei Truppenübungen ent- s standenen Flurschäden und ihre Entschädigungsforderung anzumelden und diese Anmeldungen f behufs Vorbereitung der Feststellung in der Abschätzungs-Nachweisung (Anlage L des Natural- leistungsgesetzrs) zusammenzustellen. Dieselben haben die Spalten 1—7 genau auszufüllen und die beschädigten Grundstücke jedes einzelnen Besitzers hintereinander einzutragen, mögen die Feldstücke zusammen- oder aus einanderliegen. Jede Fruchtart hat eine Querspalte zu erhalten. Spalte 6 und 7 sind mit Blei auszufüllen. Wollen die Betheiligten eine bestimmte Forderung nicht stellen, so ist Spalte 6 a unauSgefüllt zu lasten. ES empfiehlt sich auch zwischen den Namen der einzelnen Beschädigten einen entsprechenden leeren Raum zu lasten; jedenfalls sink aber die Ein tragungen alle weitläufig und deutlich zu schreiben. Den Beschädigten liegt eS ob, un mittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung deS Gemeindevorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat, Der Gemeindevorstand hat die Aberntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte aus dem Felde ein höherer als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind. Erachtet der Gemeindevorstand für nöthig, die Aberntung vor dem Eintreffen der Ab- schätzungS-Commission anzuordnen, so hat derselbe sofort in Gemeinschaft mit 2 unparteiischen Ortsansässigen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder festzustellen, zu dem Ende aber zur Gewinnung genügender Unterlagen für Fixirung der Geldvergütung die dafür vom Königl. Kriegsministerium angeordneten Ermittelungen in einer protokollförmigen Verhandlungs schrift einzutragen und diese von den zugezogenen Ortsansässigen mitunterschreiben zu lasten. Die Feststellung deS Geldbetrags der Entschädigung ist nicht Sache der Ortseingesessenen, son dern der von dem König!. Kriegsministerium abgeordneten Abschätzungs-Kommission. Formulare zu den Abschätzungsnachweisungen und zu den Niederschriften über Vorabschätzung werden den Herren Gemeindevorständen und Gutsvorstehern von hier zugestellt. Ist der Ortsvorstand selbst der Beschädigte, so hat der Gemeindeälteste die Nothwendigkeit einer derartigen Aberntung, sowie den Umfang des Schadens mit zwei unparteiischen Zeugen in derselben Weise festzustellen. .In selbstständischen Gutsbezirken ist allenthalben in ebenmäßiger Weise zu verfahren. Die Abschätzungs-Nachweisungen sowohl wie die Feststellungsniederschriften sind von dem betreffenden Gemeindevorstande bez. Gutsvorsteher auf weitere von hier auS ergehende Weisung anher einzureichen. Zu dem alsdanu später stattfindenden Abschätzungstermine haben sämmt- liche betheiligte Grundstücksbesitzer mit BesitzstandSverzeichniß versehen, zu erscheinen, im Be- hinderungSfalle aber Bevollmächtigte mit schriftlicher vom Gemeindevorstande beglaubigter Voll macht zu schicken. Auch wüsten die Herren Gemeindevorstände und Gutsoorsteher hierzu sich einfinden. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, am 17. August 1896. 2347 v. v. Wilucki. Tn. Die auf Donnerstag, den 20. d. M. im «asthof -« Pochra angesetzte Versteigerung eine» Handwagen» hat sich erledigt Riesa, am 19. August 1896. Der Ger.-VoLz. beim Kgl. Amtsgericht das. I V.: Andrae. verttiches und Sächsisches. Riesa, 19. August 1896. — Ueber die Zeit deS Beginns der Kaiserparade bei Zeithain liegt zur Zeit noch keine bestimmte Meldung vor. Wahrscheinlich aber ist es, daß die Parade um 9 Uhr beginnen und gegen 11 Uhr bekrdet sein wird. — Nachdem die diesjährige Ferienkolonie mit dem 18. Juli cr. eröffnet worden war, ist dieselbe nach vierwöchent lichem Bestehen am vergangenen Sonntage in üblicher Weise wieder geschloffen worden. Dank der Humanität unserer städtischen Kollegien und der Opferwilligkeit der Einwohner schaft ist es wiederum möglich gewesen, 70 Kindern (ein Knabe war inzwischen erkrankt) armer unbemittelter Eltern eine kräftige Pflege angedeihen zu lasten. Der erheblichen Mühe der Verpflegung hatten sich, wie in früheren Jahren, in oner- kennenSwerther Weise Mitgliedsdamen hiesiger WohlthätigkeitS- vereine bereitwtlligst unterzogen. Wenn die Erfolge hinter denjenigen der Vorjahre zurückgeblieben sind, so ist dies wohl in der Hauptsache den außerordentlich ungünstigen Witterungs verhältnissen zuzuschreiben, die ein anhaltendes Verweilen der Kinder in Gottes schöner freier Natur nur an vereinzelten Tagen gestatteten. Die Thrilnehmerzahl der Ferienkolonisten setzte sich zusammen aus 19 Knaben und 50 Mädchen (gegen 22 Knaben und 47 Mädchen im Jahre 1895, 19 Knaben und 31 Mädchen im Jahre 1894 und 20 Knaben und 46 Mädchen im Jahre 1893). Das Gesammtgewicht der 69 Kinder betrug bei Eröffnung der Kolonie 1404,40 KZ und zwar das der 19 Knaben 369,20 kg, das der 50 Mädchen 1035,20 KZ; am Schluffe betrug das Gesammtgewicht der Kinder 1424,12 KZ und zwar das der Knaben 374,52 KZ, das der Mädchen 1049,60 LZ. Bei 13 Knaben war eine GesammtgewichtSzu- nahme von 5,90 KZ, durchschnittlich 0,45 KZ (gegen 0,38 KZ im Jahre 1895, 0,73 LZ im Jahre 1894 und 1,56 LZ im Jahre 1893), bei 37 Mädchen eine solche von 16,70 LZ, durchschnittlich 0,45 LZ (gegen 0,64 LZ im Jahre 1895, 0,95 LZ im Jahre 1894 und 1,51 LZ im Jahre 1893), zu verzeichnen, während bei 2 Knaben ein Rückgang von 0,58 LZ, durchschnittlich 0,29 LZ und bet 11 Mädchen ein solcher von 2,30 LZ, durchschnittlich 0,21 LZ zu verzeichnen war. Bei 4 Knaben und 2 Mädchen war weder eine Gewichtszunahme noch eine dergl. Abnahme zu konstatiren. Die größte Gewichts zunahme wiesen auf 1 Knabe mit 1,30 LZ (gegen 1,35 LZ im Jahre 1895, 1,60 KZ im Jahre 1894 und 2,75 LZ im Jahre 1893) und 1 Mädchen mit 1,15 LZ (gegen 3,0 LZ im Jahre 1895, 1,70 LZ im Jahre 1894 und 4,70 KZ im Jahre 1893). Die geringste Zunahme hatten aufzuweisen 3 Knaben mit je 0,20 KZ (gegen 0,15 KZ im Jahre 1895, 0,25 KZ im Jahre 1894 und 0,05 KZ im Jahre 1893) und 3 Mädchen mit je 0,05 KZ (gegen 0,10 KZ im Jahre 1895, 0,30 KZ im Jahre 1894 und 0,30 KZ im Jahre 1893). Möge Gottes Segen auch im kommenden Jahre wieder auf diesem edlen Werke ruhen. — Anläßlich der Kaiserparade in Zeithain führt die Sächl.-Böhm. Dampfschifffahrts-Gesellschaft am 3. September Sonderfahrten aus und zwar läßt sie früh 4 Uhr 30 Mtn. ab Torgau bis Gohlis und ab Gohlis Nachmittag 4 Uhr zurück bis Torgau ein Schiff verkehren. Daß man bei der Bergfahrt die Passagiere, welche die Parade besuchen wolle«, in Gohlis aussteigen läßt, erscheint durchaus richtig, dagegen ist es wohl ein Lapsus, daß die Rückfahrt nicht ab-Riesa er folgen kann, um so mehr, da die Parade doch gegen Mittag beendet sein wird und somit Bielen gewiß noch die erwünschte Gelegenheit geboten wäre, der Stadt Riesa einen Besuch ab- zustattea. Die Abfahrtszeit in Gohlis um 4 Uhr ist unser» Erachtens um so unrichtiger gewählt, da durch das 4 Uhr 15. Min. hier abgehende Schiff leicht hätte wenigstens An schluß geschafft werden können. — Au» Anlaß der am 3. September bei Zeithain statt findenden Truppenparade wird auch Se. Königl. Hoheit der Prinz Bictor von Italien, Graf von Turin, zu« Besuche au» Königl. sächsischen Hofe eintreffen. — Sm Führer für die Kaiserparade ist soeben in der
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