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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189608221
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960822
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960822
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-22
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 22.08.1896
- Autor
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Uiesaer G Tageblatt und Anreiger Metlalt rmd Lyrisch. Amtsbtatt »«Königl. Ämtshauptmannschast Großenhain, deS König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. L!. 49 Jahr,. 19». Sonnabend, SS. August 1896. AbeudS. La» Mesa« Tageblatt erscheint jede« Tag Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher vezng«prrt» bet Abholung in den Expeditionen tu Mesa und Strehla oder durch «ns«» Trtiger srei in» Hau» 1 Mart SV Psg., bei Abholung am Schalt« der kaiserl. Postanstalten 1 Marl 2V Psg., durch den Briefträger frei tn» Hau« 1 Mark SS Pfg. Auzeigen-Amuchuer sür die Numm« de« Ausgabetage« bi« vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße S9. — Für die Redaetton verantworUtch: Hermann Schmidt, Riesa. Bekanntmachung. Die unter dem 22. Juni dieses JahreS in Nr. 14S des gegenwärtigen Amtsblattes ver fügte Sperrung der Straße von Ries« nach Rödern« wird nach nunmehr erfolgt« Boll endung deS Umbaues aufgehoben und die direkte Wcgeverbindung Riesa—Rödnau vom 24. dieses Monats ab dem Verkehr wieder frei gegeben. Königliche Ämtshauptmannschast. Großenhain, am 22. August 1896. 2878 6. v. «SilUlki. Bekanntmachung. Aus Anlaß d« diesjährigen Herbstübungen (Corpsparade und Anmarsches zum Kaiser manöver) werden auf Anordnung des General-Commandos des XU. (Königlich Sächsischen) Armeecorps zwischen Ttrehla-Lorenzkirch und bei Moritz oberhalb Riesa vom 31. August früh bis zum 4. September Mittags zwei Kriegsbrücken über die Elbe geschlagen und aufgestellt bleiben. !A' .f Die Schifsfahrtstreibenden werden hiervon unter dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß auf vorstehend benannte Zeit bei Pafsirung dieser Brücken die. nachstehenden Bestimmungen zu beachten sind und daß Zuwiderhandlungen gegen dieselben mit Geldstrafen bis zu ISO Mark oder entsprechenden Haftstrasen geahndet werden. Bestimmungen. 1. Alle zu Thal und zu Berg gehende Schifffahrt und Flößerei hat oberhalb und unter halb d« Schiffbrücken auf den unter 8 bezeichneten Orten zunächst zu stellen bez. vor Anker zu gehen und die Anweisung zum Passiven der Brücken abzuwarten. 2. Den Anordnungen der oberhalb der Stellungsorte aufgestellten Militärposten, gleich- giltig wo dieselben stehen, und den Anweisungen der an den Stellungsorten anwesenden Stromaufsichtsbeamten ist unweigerlich Folge zu leisten. 3. Während der Tcuppen-Uebergänge ist jeder Schifffahrtsverkehr durch diese Schiffbrücken vollständig aufgehoben. Nach Beendigung der täglichen Uebergänge wird zwar d« Schifffahrtsverkehr durch die Brückendurchläffe freigegeben werden, indessen nur auf so lange, als dies durch Aufstellen blauer Flaggen auf den Brücken bezeichnet wird. Der Flößereiverkehr ist, so lange die Brücken stehen, gänzlich einzustellen. 4. In der Reihenfolge des Passirens d« Brücken hat zunächst die Personen-Dampfschiff- fahrt, sodann die Thalschifffahrt den Vorrang, letztere in der Ordnung, daß erst die Dampf chiffe, sodann die Frachtschiffe kommen. Nach Passirnng der Thalschifffahrt erfolgt die Durchfahrt der Bergschifffahrt in der Ordnung, daß die Kettenzüge vorausgehen. Die Anweisungen über die einzuhaltende Reihenfolge bez. über die Abfahrt d« einzelnen Frachtsahrzeuge ertheilen die Organe der Strompolizei bez. die aufgestellten Militärposten. 5. Die Durchlaßöffnungen der Brücken sind mit größt« Vorsicht zu durchfahre«. Die Schleppzüge sind in einfachen Reihen der Fahrzeuge durchzuführen, schwere Schleppzüge müssen vorher getheilt werden. DaS Durchsegeln der BÄcken ist unbedingt »«boten. 6. Während der im 8 2 der Strompolizei-Ordnung vom 8. Januar 1894 festgesetzten Nachtzeit ist das Passiven der Schiffbrücken untersagt, selbst wenn die Brückendurchläffe geöffnet sei» sollten. Ausnahmsweise soll der Kettenschifffahrt daS Passiren in der Nachtzeit gestattet werden, wenn die Führ« d« Kettenschiffe die Erlaubniß deS OfficierS ttujour zuvor eingeholt und sich allen von diesem gestellten Vorschriften unterworfen haben. 7. j, Wird bei Nichtbefolgung d« bekannt gegebenen Bestimmungen und der Anweisung der Militärposten den Schiffbrücken irgend welche Beschädigung zugefügt, so sind die Elgen- thümer der betreffenden Fahrzeuge ersatzpflichtig. 8. Als Stellungsorte werden vorgefchrieben: u. für die Schiffbrücke bei Moritz. Hinsichtlich der Thalschifffahrt: die Stromstrecke bei der Windmühle bei Grödel bis 1 lroa oberhalb der Brücke; hinsichtlich der Bergschifffahrt: die Stromstrecke bei dem Dorfe Moritz bis 300 m unterhalb der Brücke: die während der eingangs angegebenen Zeit ankommende Flößerei hat linksufrig ober halb der sogenannten Wolfsberge zu stellen und festzulegen, bis die Schiffbrücken vollständig abgebrochen sind. b. für die Schiffbrücke bei Btrehla-Lorenzkirch. Hinsichtlich der Thalschifffahrt: die Stromstrecke ber dem Dorfe Großzschepa bis 1 Lrn oberhalb der Brücke: hinsichtlich der Bergschifffahrt: die Stromstrecke bei der Landebrücke der Per- sonen-Dampfschifffahrt in Strehla bis 300 n» unterhalb der Brücke. 9. Die Bergschifffahrt hat bei beiden Brücken sich derart aufzustellen, daß der Weg der Thalschifffahrt, die Anlandestelle der Personen-Dampfschifffahrt, in Strehla und der Fährenweg freigehalten bleibt. Meißen, am 13. August 1896. Königliche Ämtshauptmannschast als Elbstromamt. I. B. 293 s. Mensel, Regierungsasseffor. Kunze. Bekanntmachung. Sonnabend, den 29. August 1896, Vorm. 1v Uhv kommt am Schiffsbauplatz zu Gröba bei Riesa 1 mitteler Glbkahn mit Takelage ver messen auf 7291 Ctr.-364S50 kx Tragfähigkeit, gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung. Riesa, am 22. August 1896. Der Gerichtsvokz. des Kgl. Amtsgerichts das. I. V.: Slndrae. * vertliches und Sächsisches. Riesa, 22. August 1896. LA» —* Am 28. und 29. August wohnt Se. Majestät König Albert im Manövergelände b:i Wermsdorf den Truppenübungen bei. »'N— Der morgen stattfindende PreiScorso des R-B. Blitz passirt nach der Ausstellung am Kaiser Wilhelm-Platz folgende Straßen und Plätze: Garten-, Schloß-, Kastanien-, Pausitzer-, Bahnhofstraße, Kaiser Wilhelm-Platz, Kastanien-, Pausitz«-, Hauptstraße, Albertplatz, woselbst nach statt- j gefundener photographischer Aufnahme die Auflösung erfolgt, s Der Zug wird durch zwei Herolde eröffnet, denen folgt eine Deputation des festgebenden Vereins, dann 6 Fanfarenbläser zu Pferde, Mufikwagen, concurrirende Vereine der 1. Abtheilung, Mufikwagen, concurrirende Ver eine der 2. Abtheilung, außer Concurrenz fahrende Vereine, Einzelfahrer, R.-V. Blitz. Das Publikum wird hiermit höflichst um freundl. Entgegenkommen durch Schaffung des erforderlichen Platzes auf den vom Corso zu berührenden Straßen gebeten, damit Unfälle vermieden werden. Da» Saalfest beginnt um 7 Uhr. — Im Anschluß an unsere Mittheilung in No. 193 d. Bl., bez. der Pontonbrücken in Moritz und Strehla, theilt man uns noch mit, daß, da auf daS Oeffnen der Pontonbrücken bei starkem Verkehr auf denselben nicht zu rechnen ist, von der Sächs.-Böhm. Dampfschifffahrtsgesellschaft in Grödel, Moritz und Strehla Umsteige-Landungsbrücken aufgestellt werden. Die Nachmittags- und Abendschiffe- legen bereits Sonntag, den 3V. August in Grödel an, daS Umsteigen wird sich aber erst nach Fertigstellung der Pontonbrücken am 31'. August oder 1. September nöthig machen. — Auf die im amtlichen Theil heutiger Nr. enthaltenen Bestimmungen wegen d« Brücken seien hiermit gleichzeittg die Schiffrrkreise noch aufmerksam gemacht. — Wie aus dem Jnseratentheile unseres BlarteS er sichtlich, findet vom 24. Juni bis Ende Juli des nächsten Jahres (1897) in Grcßrnhain eine Ausstellung für Gewerbe, Industrie und Landwirthschaft statt, die das Interesse weiter Kreise verdient. Großenhain hat sich von ;ehcr durch die Tüchtigkeit seiner Sewerktreibenden ausgezeichnet. Die Großenhainer alteingesessene Textilindustrie, die feinste, schwere Tuche und Damentuche fabricirt, genießt einen Weltruf. Die landmirthschaftliche Umgebung der Aus- stellungSstadt ist eine ungemein ausgedehnte. Die Beschickung der Ausilellung dürfte zu empfehlen sein. — Nach den Einschätzungen zur Einkommensteuer auf das Jahr 1895 belief sich das Sesammteinkommen im König- reiche Sachsen auf 1714 Millionen Mark, gegen 1666»/, Millionen Mark im.Jahre 1894. Es hat also eine Zu nahme von 47»/, Millionen Mark stattgesunden. — Vierzehn neue ständige geistliche Stellen find im vorigen Jahre in Sachsen entstanden. Dazu kamen noch sechs nichtständige. Neu« Pfarrämter entstanden drei, neue Diaconate zehn; außerdem wurde an der Diaconissenanstalt zu Leipzig eine Anstaltsgeistlichenstelle errichtet. Neue Orgeln erhielten zwölf Gotteshäuser. Biele ältere Orgeln wurden ausgebessert, erweitert und umgebaut; doch könnte vielleicht auf diesem Gebiete, wie da» LandeSeonsistortum in seinem jetzt vorliegenden Jahresberichte bemerkt, noch mehr gethan und manche ältere, noch brauchbare Orgel, an deren Stelle jetzt mit großen Kosten eine neue beschafft wird, erhalten werden. — Beim Einsammeln von Pilzen beachte man Folgen des: Bor Allem da» Messer in die Hand, um jeden Pilz abschneiden zu können; zeigen sich am Abschnitt Löcher, so ist er wurmig und wird weggeworfen, ebenso wird auch der Hut durchschnitten, da auch dieser ost wurmig ist. Durch diese rasche Operation erspart man sich erstlich di« Mthe, Unrath mit nach Hause zu tragen; denn was nützt «S, wenn mau ein großes Bündel Pilze mit nach Hause schleppt, und die Abputze beträgt schließlich mehr, al« das wirklich Brauchbare! Und zweitens entzieht man dadurch den Pilzen nicht ihre« Nährboden für'» nächste Jahr; denn der in der Erde stecken gebliebene Strunk und dazu die als unbrauchbar zurückge lassenen Pilztheile faulen zusammen und bilden den Nähr boden für den staubartigen Samen, Sporen genannt, welche sich an der Unterseite de» Hutes in den Blättchen oder Röhrchen entwickeln. Werden obige Winke unberücksichtigt gelassen, nun, jo werden eben die Pilze mit allem Fleiß ausgerottet. Wie freut sich deshalb ein echter Pilzsammler, .! wenn er abzeschnittene Strunke vorfindet. Diejenigen Pilze, welche älter find, d. h. weich, oder zu trocken schon, die laffe man stehen, «eil sie für die Küche unbrauchbar sind, dagegen die Brut bilden für'» künftige Jahr. Auch die Kinder sollt« über da» Sammeln der PUze aus'» Genaueste unterrichtet werden. — Au» Marinekreisen wird jetzt in Folge von vielfach« Anfragen wegen de» Eintritte» jung« Leute in da» See- kadettencorpS auf einen Punkt aufmerksam gemacht, der von einer großen praktischen Bedeutung sowohl für die Kadett« wie für deren Eltern ist. Mit der Zeit hat sich der Gebrauch ausgebildet, daß eine imm« größere Anzahl von jung« Leuten erst das Abiturientenexamen macht, ebe sie in da» Corps eintreten. Dadurch ab« hat man kemea Borthetl, sondern eher Rachtheile, denn die Abiturienten «erden vor den anderen nicht bevorzugt, sie komm« alle ohne Unterschied zur Verwendung und ««den, wenn sie nach «imm Jahre die Prüfung mache«, nur nach ihren dienstlichen Leistung« rangirt. Die Martnebehörde hat den Wunsch, die Aspiranten möglichst jung zu empfangen; man hat die Altersgrenze auf höchsten» 18 Jahre festgesetzt, bei den Abiturient« »«schiebt sich diese Altersgrenze auf mindeste«» 19 Jahre. Wen« di» jungen Leute bei ihrer Versetzung nach Pruua sofort in da» Corps eintreten würden, so Hütt« sie nicht nur sogleich zwei
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