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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189608296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960829
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960829
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-08
- Tag1896-08-29
- Monat1896-08
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.08.1896
- Autor
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UlesaerH Tageblatt - Ä und Anzeiger (Elbeblatt md AMiger). Amtsötatt -LZ?-' der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa 201 Sonnabend, 89. Angnst 1886, AvendS. 49. Jahrg. »a» Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tng «Lend» mtt Ausnahme der Sonn- und Festtag«. «terteljShrlicher »ezn^prets bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla ob« durch uns«, Trüg« frei in» Hau» 1 Mark VO Pfg., bei Abholung am Schalt« d« kaiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Pfg,, durch den Briefträger srei in» Hau» 1 Mark 68 Pfg. A»zri,r».«umch«« für di« Nummer de» Ausgabetage» bi» Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und ««lag von Langer L Winterlich in Riesa. - GeschästSstelle! «astanienstraßr 89. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt Riesa. Bekanntmachung, die Kaiserparade bei Zeithain betreffend. Neuerdings eingetretene gewichtige Umstände machen die Abänderung einiger Bestimmungen der diesseitigen Bekanntmachung vom 22. dieses Monats nothwendig und zwar in folgenden "Punkten. 1. Die Anfahrt zur Westseite des Paradeplatzes und zur Tribüne erfolgt nicht blos auf der Exerzierplatzstraße, sondern auch auf der von Bobersen und dem Bahnhof Röderau direkt nach dem Lager führenden Straße und durch das letztere selbst. 2. Gesperrt für allen Dnrchgangswagenverkehr werden: a) die Militärstraste und daran anschließend die westliche Zeithainerstraße bereits von früh 8 Uhr an; d) die Dorfstraste in Zeithai« vom Kirchhofsportal an bis an den Nordwestausgang des Dorfes von früh 7 Uhr an; o) die Gohlis-Zeithainer Straste von dem Punkte, wo sie von der von Bobersen nach dem Lager führenden Straße gekreuzt wird, von früh 7 Uhr an. 3. Mit Rücksicht auf die vorstehenden Bestimmungen haben s) die aus den südlich und südöstlich von Zeithain gelegenen Ortschaften kommenden Wagen als Anfahrtsweg ausschließlich die östliche Zeithainer Straße und den Grenz weg zu benutzen. d) die von Riesa kommenden Wagen, welche nicht vor acht Uhr die Eisenbahn ober halb des Bahnhofs Röderau überschreiten, über Leffa und Bobersen nach dem Truppenübungsplatz zu gelangen. 4. Auf den Anfahrtsstraßcn haben die Wagen bereits vom Ausgange des Dorfes Zeithain an beziehentlich von den Eisenbahnübergängen bei Röderau an Reihe zu halten und rechts zu fahren. Die Wagen, welche vom Königlichen Kriegsministerium oder der Könglichen Kommandantur des Truppenübungsplatzes mit Borfahrkarten versehen sind, dürfen, wenn genügend Platz vorhanden ist, außer der Reihe der anderen Wagen vorfahren. 5. Hiernächst wird bezüglich der Abfahrt der Wagen nach Schluß der Parade bemerkt, daß die nördlich der Tribüne haltenden Wagen ausschließlich nach Norden und Osten über den Paradeplatz, die südlich der Tribüne aufgestellten, in südlicher Richtung nach einander abzufahren haben, während die auf dem Halteplatz für leere Wagen stehenden, nach näherer Weisung der Gendarmerie reihenweise theils nach Norden theils nach Süden abschwenken müssen. 6. Die Zuschauer zu Fust sind in ihren Bewegungen auf den Anfahrtsstraßen und auf dem Truppenübungsplatz im Allgemeinen nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welche die Sicherstellung des ungehinderten Wagenverkehrs und des ungestörten An- und Ab marsches der Truppen erfordern. Großenhain, den 29. August 1896. Königliche Amtshauptmannschast. 2626 O. v. Wilucki. Freiwillige Grundftücksverfteigerung. Auf Antrag der Erben soll das zum Nachlasse der verstorbenen Christiane Friederük verw. Kühne geb. Bär in Riesa gehörige an der Großenhainerstraße gelegene HanOgvtMdftüS^ Folium 736 des Grundbuchs, Str. 56 8 deS BrandkatasterS und 73 n des Flurbuchs für Riesa den 10. September 1896 Vormittag -/«IO Uhr an hiesiger Gerichtsstelle meistbietend versteigert werden. Das Grundstück hat einen Flächeninhalt von — Acker 5 LUR, ist einschließlich deS Ge bäudes mit 36,10 Steuereinheiten belegt und auf 4720 M. — Pfg. taxirt. Die Bersteigerungsbedingungen, sowie die Grundstücksbefchreibung hängen an Amtsgerichts stelle aus. Riesa, am 27. Juni 1896. Das Königliche Amtsgericht. I V: Eiebdrat. Ea. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition eingesehen werden können: Allerhöchster Erlaß, betreffend Genehmigung eines revidirten Abgabentarifs für den Kaiser Wilhelm-Kanal. Bom 4. August 1896. Gesetz, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung. Vom 6. August 1896. Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse der Landesbeamten in den Schutzge bieten. Bom 9. August 1896»- Gesetz, betreffend die Abänderung deS Gesetzes üb« die Erwerbs» und Wirtbschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, sowie den Geschäftsbetrieb von Kousumanstalten. Bom 12. August 1896. Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauchs von Sprengstoffen. Vom 11- August 1896. Bürgerliches Gesetzbuch. Vom 18. August 1896. Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Bom 18. August 1896. Bekanntmachung, Besttzregulirung bezüglich d« zur Bahnstrecke Zittau- Nikrisch gehörigen, auf Königlich Sächsischem Staatsgebiete gelegenen Eisenbahngrundstücke be treffend ; vom 26. Juni 1896. Bekanntmachung, die Ausgabe einer XIII. und XIV. Serie von auf den Jnhab« lautenden Pfandbriefen der Allgemeinen Deutschen Kreditanstalt zu Leipzig betreffend; vom 26. Juni 1896. Verordnung, die Zusammensetzung des Eisenbahnraths be treffend; vom 3. Juli 1896. Verordnung, die Verpflichtung der Amtsgerichte zur Erledigung von gewissen Ersuchen der Militärbehörden betreffend; vom 17. Juli 1896. Verordnung, Aendäungen der Gerichtsbarkeit betreffend; vom 24. Juli 1896. Verordnung, die Anlegung von Mündelgeldern in den von der sächsischen Bodenkreditanstalt in Dresden ausgegebeneu Jnhaberpapieren betreffend; vom 27 Juli 1896. Bekanntmachung, die Konzessiomrung der Hanseatischen Feuer-Versicherungsgesellschaft in Hamburg betreffend; vom 28. Juli 1896. Ver ordnung, die Wahlperiode der Vertrauensmänner der- land- und forstwirthschaftlichen Berufs genossenschaft betreffend; vom 8. Juli 1896. Bekanntmachung, die Konzessiomrung der Süd deutschen Feueroersicherungsbank in München betreffend; vom 29. Juli 1896. Bekanntmachung, Erweiterung der Befugnisse des Staats-Aichamts zu Zwickau betreffend; vom 7. August 1896. Riesa, den 27. August 1896. Der Rath der Stadt Klötzer. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 29. August 1896. — Se. Majestät der König wird morgen, Sonntag, vom König!. Schlosse Wermsdorf nach Rchefeld zurückkehren. Heute wohnte Sc. Majestät dem Exercieren der zusammen gezogenen Kavallerie - Division bei Wurzen bei. — Se. Kgl. Hoheit Prinz Friedrich August bezieht sür 2 Tage auf Rittergut Canitz Quartier. — Eine im amtlichen Theile befindliche, e st in letzter Stunde vor Drucklegung des Blattes cinzegangene Bekannt machung der K. Amtshauptmannschast Großenhain betr. die Kaiserparade bringt die Abänderung einiger Bestimmungen der bez. Bekanntmachung vom 22. d. M. Wir empfehlen die Verfügungen der besonderen Beachtung. — Der Abmarsch der Kgl. Sächs. Militärvereine vom Sammelplätze, sowie die Ausstellung derselben auf dem Pa» radeplatze erfolgt, wie verlautet, unter der Führung des Herrn Major Schneider vom 106. Infanterie-Regiment. — Das Divistons Manöver der 2. Division Nr. 24 wird nächsten Montag aller Voraussicht nach wieder zwischen Oschatz und Riesa zum AuStrag kommen. — Im Manösergelänse der 1. Division Nr. 23 haben gestern Abend die Grenadiere oberhalb Lommatzsch zwischen Mertitz und Raßlitz bivouakirt. Von heute Abend bis Mon tag früh werden die beiden Lausitzer Regimenter in der Lommatzscher Pflege Quartiere beziehen. — Das 3. Abonnement »Coucert de- Trowpetercorps de- 3. Feld-Art.-Reg. Nr. 32 findet nächsten Montag Abend i« Stadtpark statt und zwar als Monftrrconcert, an dem die Capelle de» 11. JnfanterirRegiment» Nr. 139 (Döbeln) mitwirkt. (S. Jas.) — Die für gestern für die 2. Division Nr. 24 und den ihnen zugerheilten Truppen angesetzten Bivuaks waren im Laufe des g singen Tages aufgehoben worden. Die Cantonirung wurde jedoch eine andere als ursprünglich beab sichtigt war. Die Truppen kehrte« nicht wieder nach der Stadl zurück. Nur die der Division zugerheiltc Abtheilung des Feld-Artillerie Regiments Nr. 32 rückte in ihr Kaserne meut ei». Das 8. Infanterie-R.'gimerit Nr. 107, das 7. Z Jnfanterie-Rcgiment Nr. !06, die 1. Escadron des Cara- ! dinier-Regts., sowie die 4. Compagnie der Pioniere wurden in der Bornitzer, Mautitzer und Groptitzer Gegend verquar- tiert. Das Gepäck der betreffende» Regimenter, das bis in die späte Nachmittagsstunde auf dem Exercierplatze der hie sigen 4. Abtheilung gestanden hatte, wurde denselben noch am Abende in ihre Quartiere befördert. — Die Mittheilung, daß Wagen, die zur Kaiserparade auffahren, eine Gebühr von 3 bez. 5 Mark zu zahlen hätten, bestätigt sich nicht. — Aus Anlaß der «aiserparade in Zeithain und der darauf folgenden Meißner Festlichkeiten läßt die Sächsisch- Böhmische Dampfschifffahrts-Gesellschaft (wie in einem dies- bez. Inserat de» heutigen Blattes ersichtlich) in der Zeit vom 2. b. m. 4. Septbr. cr. eine Anzahl Extradaspfer verkehren. Besonders wird auf die am Abend des 3. September in Meißen stattfindende Beleuchtung der AlbrechtSburg und der Elbufer aufmerksam gemacht, welche am bequemsten von zu diesem Zweck gestellten Dampfern besichtigt werden kann; der Zutritt kostet pro Person 60 Pf. — Es sei auch an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, daß morgen, Sonntag, das Nachmittag- 3,45 Uhr hier ab gehende und Abend« 8,45 Uhr hier ankommende Dampfschiff in Trödel anlegt und dort Passagiere landet und aufnimmt. Wer also das un Rosengarten pattfindende Concrrt besuchen will, dem ist Gelegenheit sowohl zur Hin- als auch zur Rückfahrt geboten. — Eine Hyäne machte uns gestern in unserem Re- daktionezimmer ihre Visite. Es war allerdings ein noch junges Thier in Größe einer derben Katze. Herr Menagerie besitzer Fröfe, der mit seiner Menagerie aus dem Schützen platze Hierselbst cingetroffen ist, führte dasselbe in einer Hand tasche mit sich und gab ihm hier einige Zeit die Freiheit. Es benahm sich übrigens ziemlich manierlich, nur sein Geschrei war wenig anheimelnd. Die Frösesche Menagerie soll übrigens recht gut ausgestattet sein und ihre Reichhaltigkeit an wilden Thieren, wie Löwen, Hyänen, Bären, Wölfen u. s. w. das gewöhnliche Maß solcher Ausstellungen überschreiten. Beson deres Interesse werden die sehr reichen Sammlungen von Käfern und Schmetterlingen, sowie von Eiern und Muscheln, die sich einer seltenen Vollständigkeit erfreuen, den Ama teuren und unseren jugendlichen Naturforschern bieten und deren Kenntnisse erweitern. — Eine für den Kirchenbesuch wichtige Entscheidung hat das Reichsgericht gefällt. Der oberste Gerichtshof sprach sich dahin aus, daß es als eine Störung des öffentlichen Gottes dienstes zu betrachten sei, wenn der rechtmäßige Mtether eine- KirchenftuhleS einen Kirchenbesucher, der seit Beginn de» Gottesdienste» bereits diesen selben Stuhl inne hat, später, wenn er selbst die Kirche betritt, von dem Kirchenstuhl weg weisen will. E» fei die Pflicht de- Miether«, vor Beginn de« Gottesdienstes zur Stelle zu sein, wolle er nicht sein« Sitz anderweitig vergeben sehen. — Diejenigen Industriellen, welche sich in Mexiko Pa tente erworben haben, machen wir darauf aufmerksam, »aß ein« wichtige neuere Besttünnmig betreffs Erneuerung dieser Patente bei der Handelskammer Dresden eingegaugen ist.
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