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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-10-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189610190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18961019
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18961019
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-10
- Tag1896-10-19
- Monat1896-10
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.10.1896
- Autor
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« » d Anxeiger WMM und Anzeiger). relegramm-Adrefle „Tageblatt", Ries« Amtsblatt Femspnchstrll« Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa 244. Montag, IS. Oktober 1896, Abends. 49. Zahrg. La» Riesaer Tageblatt «scheint jeden Tag Abend» mit Au»nahmr der Sonn- und Festtage. BiertchShrlicher vezugSpret» bet Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla oder sdnrch unser» Träger snt in» Hau» 1 Mark 50 Pfg., bei Abholung am Schalter der katserl. Postanstalten 1 Mark 26 Pfg., durch dm Briefträger frei in» Hau» 1 Mark 65 Psg. Anzeigen-Annahn« sür di« Nummer de» Ausgabetage» bi» Bormittag v Uhr ohne Bewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraß« 59. — Mir die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt Riesa. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß den Unteroffizieren und Mann schaften dienstlich verboten ist: 1) jede Betheiligung an Vereinigungen, Versammlungen, Festlichkeiten, Seldsammlungen, zu der nicht vorher besondere dienstliche Erlaubniß ertheilt ist, 2) jede Drittm erkennbar gemachte Vethätigung revolutionärer oder sozialdemokratischer Ge sinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge «der ähnliche Kundgebungen, 3) das Halten und die Verbreitung revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften, sowie jede Anführung solcher Schriften in Kasernen und sonstige Dienstlokale. Ferner ist sämmtlichen Angehörigen des aktiven Heeres dienstlich befohlen, von jedem zu ihrer Kenntniß gelangenden Vorhandensein revolutionärer oder sozialdemokratischer Schriften ! in Kasernen oder anderen Dienstlokalen sofort dienstliche Anzeige zu erstatten. Diese Verbote und Befehle gelten auch für die zu Uebungen eingezogenen und für die « zu Kontrolversammlungen einberufenen Personen des Beurlaubtenstandes, welche gemäß 8 8 6 des Militär-Strafgesetzbuches und 8 38 8 1 des Reichs-Militärgesctzes bis zum ! Ablauf des Tages d-r Wiederentlaffung bezw. der Kontrolversammlung den Vorschriften k des Militär-Strafgesetzbuchs unterstehen. ß Dresden, den 1. Oktober 1896. Kriegs-Ministerium, von der Planitz. Bekanntmachung. Das Verzeichnis der in Riesa und Göhlis wohnenden Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, wird in der hiesigen Rathsexpedition eine Woche lang und zwar vom 20. Oktober dieses Jahres an gerechnet, zur Einsicht der Be- theilrgten ausgelegt werden. Einsprachen gegen diese Urliste sind während dieser einwöchigen Frist bei dem unterzeich- Z neten Stadlrath schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. Im Uebrigen wird auf die in der Beilage L.. zusammengestellten Gesetzesbestimmungen verwiesen. Riesa, den 19. Oktober 1896. Der Rath der Stadt. J.-V.: Schwarzenberg, Stadtrath.sf Prsch. Beilage L. Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. DaS Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem k Deutschen versehen werden. H 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: ß 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurtheilung ver- z loren haben. 2. Personen, gegen welche das Hauptvermhren wegen eines Verbrechens oder Ver- Z gehens eröffnet ist, das die Aberkennung ver bürgerlichen Ehrenrechte oder die i Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Armier zur Folge haben kann. I 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr s Vermögen beschränkt sind. 8 33. Zu dem Amte eines Schössen sollen nicht berufen werden: 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr ; noch nicht vollendet haben, 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der z Gemeinde noch nicht 2 volle Jahre haben. 3. Personen, welche für sich und für ihre Familie Armenunterstützung aus öffent lichen Mitteln empfangen, oder in den drei letzten Jahren von Ausstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben, 4. Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind. 5. Dienstboten. ß 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1. Minister, 2. Mitglieder der Senate der freien Hansastädte, 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können, 5. richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft, 6. gerichtliche und polizeiliche Bollstreckungsbeamte, 7. Religionsdiener, 8. Bolksschullehrer, 9. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Berwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste wähl der Geschworenen. sür die Aus- Die Vorschriften der 88 32 bis Sä über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 187V. F 24. Zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen sollen nicht berufen werden:. 1. die Abtheilunzsoorstände und vortragenden Räthe in den Ministerien, 2. der Präsident des LandeSconsistoriums, 3. der Generaldirektor-der Staatsbahnen. 4. die Kreis- und Amtshauptleute, 5. die Bestände der Sicherheitspolizeibehörden der Städte, welche von der Zu ständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen sind. Die zum Betriebe des alten Wasserwerkes vorhandene Maschinenanlage, als: 1 vierpferdige stehende Dampfmaschine mit direkt wirkender Speisepumpe, 1 Pumpenvorgelege nebst Antriebsriemen und Geländer, 1 von der genannten Maschine betriebene Pumpe und 1 Windturbine nebst Pumpe (Fabrikat Reinisch, Dresden) soll einzeln, jeder der vorerwähnten Theile für sich, Freitag, den 23. dss. Mts. Vormittags 1v Uhr versteigert werde». Die Bedingungen werden vorher bekannt gegeben. Die Besichtigung kann jederzeit erfolgen. Versammlung der Bieter am Eingang zum Barackenlager. Truppen-Uebungsplatz Zeithain, den 14. Oktober 1896. Königliche Garnison-Verwaltung. Hauptversammlung des Zweigvereins der evang. Gustav-Adolf-Stistung z« Riesa, Mittwoch den 21. Oktober abends 7 Uhr in der Herberge zur Heimat. 1. Begrüßung. 2. Bericht über die Gustav-Adolf-Feier in Freiberg. 3. Cassendericht. 4. Wahl der zu unterstützenden Gemeinden. 5. Vorstandswahlen. Riesa, den 10. Oktober 1896. Der Vorstand. Führer. Bekanntmachung. Mit Ende September ist Herr Totenbettmeister Hammitzsch in den Ruhestand getreten und Herr Gärtner Fiedler hat dieses Amt übernommen. Es find daher die Verträge über Pflege und Instandhaltung der Gräber zu erneuern. Riesa, den 19. Oktober 1896. Der Kirchenvorstand. Führer, Pfarrer. Das Kaiser Wilhelm-Denkmal an der Porta Westfalica. * An dem ehrwürdigen und landschaftlich bevorzugen Punkte des Wieh'Ngrbirgrs. der bei der Porta Westfalica dem Wanderer r-eiM^cra ir»'s Luge fälle, ist am gestrigen Sonntag, dem 18. Oc>edcr, in Gegenwart des kaserpaares ein Denkmal feierlich enthüllt worden, das non N u?m einen lebendigen Beweis der Dankbarkeit des deutschen Lölkes, besonders der Provinz Westfalen, für unfern großen Helden kaiser Wilhelm I. !leseu. T r O-darcke z«'dieser Ehrung des unvergeßlichen Schöpkers Les deutschen R illcS hatte in den Bolkskrcis-n der Provinz so lebhaften Wiederhall gc. sunden, daß d.e gespendeten Beträge dis stattliche Summe - von 1»/, Millionen Mark ergaben. Diese Mittel gestatteten t bi- Schaffung eines großartigen Werkes. Vor 5 Jahren schrieb die Provinz eine allgemeine l Bewerbung unter den deutschen Künstlern aus. Der Sieger l in diesem friedlichen Kampfe, Architekt Bruno Schmitz m Berlin, der auch für dir Kaiscrdenkmälrr aus dem Kysshäufec , und auf dem Deutschen Eck in Koblenz die Palmo errang/ - verwerthrte dabei in glücklichster Weise die charakteristische l Umgebung des Platzes,' UA in architektonischem Sians eins i hochragende Kuppelhalle baldachinattig über dem eigentlichen ; Kaiseriüldr zu errichten und so gewissermaßen a.s dem " Haupte dcS Berges selbst die monumentale Huldigung der- i Volkes erwachsen zu lassen. Ein Aufgang führt den Bes.-:chcr rasch dem Ruse.ibarr r näher. Bald stehen wir auf dem Vorplatz des Denkmals, — — —rr mit einem Blick das ganze Werk überschauend. Den Ker« ls der stolzen Anlage bildet der stattliche Baldachin, durch dcffe ' bogenförmige Oeffnungen das Standbild Wilhelms l. von allen Seiten sichtbar ist. Die sechs Pfeiler, di- möglichst s leicht gehalten sind, wurden bis zum Gesimse durchzeführt > und geben dadurch dem ganzen Bau ein leichteres Ansehen. lieber dem Zinnenkranz ruht die geneigt ansteigende Kuppel, . deren Spitze die Kaiferkroue bildet. 'Nach dem Dergrcmd zu, der die Steins zum Bau hergcben mußte, hat der Denk- r rrmU'platz eine Einfriedigung erhalten. Nach der Thaüeite hin ist der Derckmalrplatz rund ab- f gssch.'css n durch einen maßvoll gehaltenen Unterbau, der - zwischen den Llsenen de., Mittelfelde« eine Widmuazstafel von kolossaler Ausdehnung trägt: „Weihet« dem Großen die Provinz Westfalen". Seitlich ziehen sich die Treppe«-
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